DGAP-News: VST BUILDING TECHNOLOGIES AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung VST BUILDING TECHNOLOGIES AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25. Juni 2020 in Leopoldsdorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-28 / 15:25 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. *VST BUILDING TECHNOLOGIES AG* *FN 228174 a* *ISIN AT0000A25W06* *Einberufung* *der ordentlichen Hauptversammlung* Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der VST BUILDING TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft mit Sitz in 2333 Leopoldsdorf am Donnerstag, dem 25. Juni 2020 um 09:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Schloss Leopoldsdorf, Feuerwehrstraße 17, 2333 Leopoldsdorf A. *Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)* *1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2019. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019. 6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020. 7. Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats 8. Beschlussfassung über a. die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von EUR 510.000 um EUR 2.040.000 auf EUR 2.550.000 durch Umwandlung von im Jahresabschluss zum 31.12.2019 ausgewiesenen Rücklagen (Kapitalberichtigung gemäß §§ 1 ff Kapitalberichtigungsgesetz) mit Ausgabe von 2.040.000 Stück neuer Aktien, sodass die Anzahl der Stückaktien von derzeit 510.000 Stückaktien um 2.040.000 Stückaktien auf 2.550.000 Stückaktien erhöht wird, sodass unter Berücksichtigung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf jede Stückaktie auch weiterhin ein anteiliger Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 entfällt; und b. entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs 1 und Abs 2 (_Grundkapital_). 9. Beschlussfassung über a. die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals (§ 4 Abs 5 der Satzung); b. die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals i. unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG; ii. mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts; und iii. mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen; und c. entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs 5 (_Grundkapital_). B. *Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)* Ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem *4. Juni 2020*, liegen die folgenden Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Schloss Leopoldsdorf, Feuerwehrstraße 17, 2333 Leopoldsdorf, gemäß § 108 AktG auf und sind ab diesem Zeitpunkt außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vstbuildingtechnologies.com [1]) veröffentlicht: · Jahresabschluss mit dem Lagebericht · Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht · Vorschlag für die Gewinnverwendung · Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG jeweils für das Geschäftsjahr 2019 · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9 · Erklärung des vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG. · Bericht des Vorstandes gemäß § 2 Abs 5 Kapitalberichtigungsgesetz zu Punkt 8 der Tagesordnung (Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln) · Bericht des Abschlussprüfers MERKUR taxaid Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH zu Punkt 8 über die Prüfung des Berichts des Vorstands der VST BUILDING TECHNOLOGIES AG über die beabsichtigte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln gemäß § 2 Abs 5 Kapitalberichtigungsgesetz · Bericht des Aufsichtsrats zu Punkt 8 der Tagesordnung (Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln) · Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 S 2 AktG zum Bezugsrechtsausschluss beim Genehmigten Kapital zu Punkt 9 der Tagesordnung · Satzungsgegenüberstellung · Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG · Vollständiger Text dieser Einberufung Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. C. *Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)* *1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)* Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten. Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vstbuildingtechnologies.com [1]). Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am *4. Juni 2020*, an ihrer Geschäftsanschrift Schloss Leopoldsdorf, Feuerwehrstraße 17, 2333 Leopoldsdorf, zugehen. 2. *Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)* Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vstbuildingtechnologies.com) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Neuwahlen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft die Quotenregelung gemäß § 86 Abs 7 AktG zur Anwendung kommt. In der ordentlichen Hauptversammlung 2019 stehen Neuwahlen an. Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am *18. Juni 2020* · per E-Mail an die Adresse: info@vstbuildingtechnologies.com, oder · per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift Schloss Leopoldsdorf, Feuerwehrstraße 17, 2333 Leopoldsdorf, oder · per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 2235 81071 715 zugehen. 3. *Auskunftsrecht (§ 118 AktG)* Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im Interesse der Sitzungsökonomie *zeitgerecht* vor der Hauptversammlung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die Gesellschaft übermittelt werden. 4. *Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)* Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist, der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Für Punkt 7. der Tagesordnung (Wahlen eines Mitglieds des Aufsichtsrats) gilt gemäß § 109 AktG folgendes: Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am *18. Juni 2020*, in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
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May 28, 2020 09:25 ET (13:25 GMT)