Immobilien als Assetklasse erfreuen sich hierzulande seit jeher großer Beliebtheit. Nicht zuletzt die Finanzkrise und ihre Begleiterscheinung in Gestalt einer hartnäckig anhaltenden Niedrigzinsphase haben die Nachfrage nach dem "Betongold" in immer neue Höhen schnellen lassen. Unter Vermögensplanern herrscht indes die Auffassung, wonach ein gut sortiertes Vermögensportfolio zu einem Drittel aus (fremdvermieteten) Immobilien bestehen solle. Ungeachtet der Frage, ob sich die fremdvermietete Immobilie angesichts stark gestiegener Preise gerade in den Großstädten gegenüber anderen Anlageklassen zu behaupten vermag, bieten Immobilien als Vehikel der steueroptimierten Nachfolgeplanung interessante Gestaltungschancen.
Das deutsche Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht gewährt - jedenfalls im direkten Vergleich zu unserem französischen Nachbarn - durchaus großzügige persönliche Freibeträge, welche sich nach Gebrauch stets "revolvierend" alle 10 Jahre wieder auffüllen. § 16 ErbStG stellt Zuwendungen zwischen Ehegatten in Höhe von 500.000 Euro steuerfrei. Im Verhältnis eines Elternteils zu seinen Kindern beträgt der Freibetrag 400.000 Euro, Zuwendungen an Enkelkinder werden in Höhe von 200.000 Euro befreit. Angesichts dieser ungewohnten Großzügigkeit des Fiskus liegt es - entsprechende Vermögenswerte unterstellt - nahe, diese gewährten Freibeträge möglichst umfassend im 10-Jahres-Takt auszunutzen.
Das berechtigte Streben nach steuerlicher Optimierung kollidiert indes häufig mit dem Bedürfnis der Elterngeneration nach finanzieller Absicherung, insbesondere im Hinblick auf die eigene Altersvorsorge. Nicht selten gesellen sich zu diesen Motiven pädagogische Erwägungen - der Nachwuchs soll nicht in jungen Jahren bereits jeglichen Bezug zu Geld verlieren und das mühsam erarbeitete Vermögen verschleudern.
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