DGAP-News: Fabasoft AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Fabasoft AG: EINBERUFUNG der ordentlichen Hauptversammlung 2020-05-29 / 13:24 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. *EINBERUFUNG* der *ordentlichen Hauptversammlung* der *Fabasoft AG (FN 98699x)* *WKN 922985* *ISIN AT0000785407* am *Montag, den 29. Juni 2020, 10.00 Uhr* in den Räumlichkeiten *Courtyard by Marriott Hotel, Europaplatz 2, 4020 Linz* *Abhaltung der Hauptversammlung mit Präsenz der Aktionäre* _Am 15. Mai 2020 ist die Änderung der Covid-19-Lockerungsverordnung (BGBl. II Nr. 207/2020) in Kraft getreten. Damit ist eine Präsenz-Hauptversammlung, als Zusammenkunft von Organen juristischer Personen, vom Veranstaltungsverbot ausgenommen._ _Der Vorstand hat sich daher auch in Anbetracht der positiven Entwicklung in Österreich im Zusammenhang mit den Covid-19-Gesundheitsumständen entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Fabasoft AG als Präsenz-Hauptversammlung abzuhalten._ _Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre hat für Fabasoft selbstverständlich höchste Priorität. Daher wurden organisatorische, insbesondere räumliche und hygienische Maßnahmen getroffen. So wurden etwa die Räumlichkeiten am Veranstaltungsort erweitert, um einen entsprechenden Mindestabstand zu ermöglichen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes vorgesehen._ _Um eine potenzielle Ansteckungsgefahr zu minimieren, können bei dieser Hauptversammlung keine Gäste zugelassen werden, auch entfällt das traditionelle Buffet im Anschluss an die Hauptversammlung. _ _Situationsabhängig behält sich die Fabasoft AG vor, weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in Abstimmung mit den Behörden zu treffen bzw. die Hauptversammlung bei Veränderung der derzeitigen Umstände etwaig auch kurzfristig abzusagen._ *Tagesordnung: * 1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und Corporate Governance Berichtes sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 (2019/2020) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2019/2020 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/2020. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/2020. 5. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik. 6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/2021. 7. Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 3 AktG. 8. Wahlen in den Aufsichtsrat. 9. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021. 10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in § 4 sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019. 11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019. 12. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019. 13. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Verwendung und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art und Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlichen Zweck, auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre (Bezugsrechtausschluss) sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019. 14. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung durch Erweiterung um § 13 Fernteilnahme, Fernabstimmung, Übertragung und Aufzeichnung der Hauptversammlung. 15. Bericht des Vorstandes über die von der Gesellschaft aufgestellten Mitarbeiteroptionenmodelle. *Unterlagen zur Hauptversammlung:* Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen den Aktionären spätestens ab *8. Juni 2020* folgende Unterlagen zur Verfügung: - Geschäftsbericht der Gesellschaft; - Jahresabschluss mit Lagebericht; - Corporate Governance Bericht; - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht; - Gewinnverwendungsvorschlag; - Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG; - Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 3 AktG; jeweils für das Geschäftsjahr 2019/2020, - die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 6, 10, 11, 12, 13 und 14 inkl. Vorschlag für die Gewinnverwendung, die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 5, 8 und 9 sowie die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihren fachlichen Qualifikationen, ihren beruflichen und vergleichbaren Funktionen, und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten; - Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1b AktG iVm §§ 153 Abs. 4 und 170 Abs. 2 AktG; - Bericht des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 10 und 12; - Vergütungspolitik für Vorstand und Aufsichtsrat; - Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen. Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, Österreich, während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind spätestens ab *8. Juni 2020* außerdem auch auf der Website der Gesellschaft unter www.fabasoft.com [1] (Rubrik Investor Relations, Punkt Hauptversammlung, www.fabasoft.com/agm [2]) frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 119 Abs. 9 Börsegesetz 2018. *Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung* Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der *19. Juni 2020*, 24.00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. *Depotverwahrte Inhaberaktien* Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstitutes, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren Depotführer die Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten: 1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift; 2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; 3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; 5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 19. Juni 2020 um 24.00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) bezieht. Depotbestätigungen müssen spätestens am *24. Juni 2020*, um 24.00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen: per E-Mail: Hauptversammlung@fabasoft.com (Depotbestätigung als pdf-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 4 Abs. 1 SVG, unveränderbares Dokument) per Post/Kurier: Fabasoft AG, Investor Relations, zu Handen Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN AT0000785407 im Text angeben. Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient
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May 29, 2020 07:24 ET (11:24 GMT)