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DGAP-HV: Fabasoft AG: EINBERUFUNG der -2-

DJ DGAP-HV: Fabasoft AG: EINBERUFUNG der ordentlichen Hauptversammlung

DGAP-News: Fabasoft AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Fabasoft AG: EINBERUFUNG der ordentlichen Hauptversammlung 
 
2020-05-29 / 13:24 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
*EINBERUFUNG* 
 
der 
 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
 
der 
 
*Fabasoft AG (FN 98699x)* 
 
*WKN 922985* 
 
*ISIN AT0000785407* 
 
am 
 
*Montag, den 29. Juni 2020, 10.00 Uhr* 
 
in den Räumlichkeiten 
 
*Courtyard by Marriott Hotel, Europaplatz 2, 4020 Linz* 
 
*Abhaltung der Hauptversammlung mit Präsenz der Aktionäre* 
 
_Am 15. Mai 2020 ist die Änderung der Covid-19-Lockerungsverordnung 
(BGBl. II Nr. 207/2020) in Kraft getreten. Damit ist eine 
Präsenz-Hauptversammlung, als Zusammenkunft von Organen juristischer 
Personen, vom Veranstaltungsverbot ausgenommen._ 
 
_Der Vorstand hat sich daher auch in Anbetracht der positiven Entwicklung in 
Österreich im Zusammenhang mit den Covid-19-Gesundheitsumständen 
entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Fabasoft AG 
als Präsenz-Hauptversammlung abzuhalten._ 
 
_Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre hat für Fabasoft 
selbstverständlich höchste Priorität. Daher wurden organisatorische, 
insbesondere räumliche und hygienische Maßnahmen getroffen. So wurden 
etwa die Räumlichkeiten am Veranstaltungsort erweitert, um einen 
entsprechenden Mindestabstand zu ermöglichen. Für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes vorgesehen._ 
 
_Um eine potenzielle Ansteckungsgefahr zu minimieren, können bei dieser 
Hauptversammlung keine Gäste zugelassen werden, auch entfällt das 
traditionelle Buffet im Anschluss an die Hauptversammlung. _ 
 
_Situationsabhängig behält sich die Fabasoft AG vor, weitere zusätzliche 
Sicherheitsvorkehrungen in Abstimmung mit den Behörden zu treffen bzw. die 
Hauptversammlung bei Veränderung der derzeitigen Umstände etwaig auch 
kurzfristig abzusagen._ 
 
*Tagesordnung: * 
 
1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Vorlage des festgestellten 
Jahresabschlusses, des Lageberichtes und Corporate Governance Berichtes 
sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 
vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 (2019/2020) sowie des Vorschlages 
für die Gewinnverwendung. 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2019/2020 
ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für 
das Geschäftsjahr 2019/2020. 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates 
für das Geschäftsjahr 2019/2020. 
 
5. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik. 
 
6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder 
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/2021. 
 
7. Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien 
gemäß § 65 Abs. 3 AktG. 
 
8. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 
9. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2020/2021. 
 
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Erhöhung des 
Grundkapitals gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) mit der 
Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in § 
4 sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, 
die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, 
zu beschließen sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der 
Hauptversammlung vom 1. Juli 2019. 
 
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener 
Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG sowie Widerruf des diesbezüglichen 
Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019. 
 
12. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener 
Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien und 
die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung, die sich 
durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen 
Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2019. 
 
13. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Verwendung und 
Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art und Weise als über die 
Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlichen Zweck, auch 
unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre 
(Bezugsrechtausschluss) sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der 
Hauptversammlung vom 1. Juli 2019. 
 
14. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung durch Erweiterung um 
§ 13 Fernteilnahme, Fernabstimmung, Übertragung und Aufzeichnung der 
Hauptversammlung. 
 
15. Bericht des Vorstandes über die von der Gesellschaft aufgestellten 
Mitarbeiteroptionenmodelle. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung:* 
 
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen den Aktionären spätestens 
ab *8. Juni 2020* folgende Unterlagen zur Verfügung: 
 
- Geschäftsbericht der Gesellschaft; 
 
- Jahresabschluss mit Lagebericht; 
 
- Corporate Governance Bericht; 
 
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht; 
 
- Gewinnverwendungsvorschlag; 
 
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG; 
 
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 3 AktG; 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2019/2020, 
 
- die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates 
zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 6, 10, 11, 12, 13 und 14 inkl. 
Vorschlag für die Gewinnverwendung, die Beschlussvorschläge des 
Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 5, 8 und 9 sowie die Erklärung 
gemäß § 87 Abs. 2 AktG der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
Personen betreffend ihren fachlichen Qualifikationen, ihren beruflichen und 
vergleichbaren Funktionen, und dass keine Umstände vorliegen, die die 
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten; 
 
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1b AktG iVm §§ 153 Abs. 4 und 
170 Abs. 2 AktG; 
 
- Bericht des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 10 und 12; 
 
- Vergütungspolitik für Vorstand und Aufsichtsrat; 
 
- Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen. 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der 
Gesellschaft in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, Österreich, 
während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. 
 
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie 
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle 
weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser 
Hauptversammlung sind spätestens ab *8. Juni 2020* außerdem auch auf 
der Website der Gesellschaft unter www.fabasoft.com [1] (Rubrik Investor 
Relations, Punkt Hauptversammlung, www.fabasoft.com/agm [2]) frei verfügbar 
und deren Veröffentlichungen erfolgen soweit gesetzlich erforderlich, 
elektronisch gemäß § 119 Abs. 9 Börsegesetz 2018. 
 
*Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung* 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz 
am Nachweisstichtag, das ist der *19. Juni 2020*, 24.00 Uhr UTC+2/MESZ 
(Ortszeit Linz). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
*Depotverwahrte Inhaberaktien* 
 
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch 
eine Bestätigung des Kreditinstitutes, bei dem der Aktionär sein Depot 
unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein 
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. 
Aktionäre, deren Depotführer die Voraussetzung nicht erfüllt, werden 
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. 
 
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in 
deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben 
enthalten: 
 
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift; 
 
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
juristischen Personen; 
 
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 
 
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder 
ISIN; 
 
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 
19. Juni 2020 um 24.00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) bezieht. 
 
Depotbestätigungen müssen spätestens am *24. Juni 2020*, um 24.00 Uhr 
UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) ausschließlich auf einem der folgenden Wege 
bei der Gesellschaft einlangen: 
 
per E-Mail: Hauptversammlung@fabasoft.com (Depotbestätigung als pdf-Anhang 
mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 4 Abs. 1 SVG, 
unveränderbares Dokument) 
 
per Post/Kurier: Fabasoft AG, Investor Relations, 
zu Handen Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz 
 
per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt 
ISIN AT0000785407 im Text angeben. 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 29, 2020 07:24 ET (11:24 GMT)

zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. 
 
Die Depotbestätigung kann vorab in Textform mittels Telefax 
(+43/732/606162-609) sowie mittels E-Mail an Hauptversammlung@fabasoft.com 
übermittelt werden. Das Original der Depotbestätigung ist jedoch zwingend 
mittels Post, Boten, E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder 
mittels Übermittlung über das SWIFT-Kommunikationsnetzwerk nach 
Maßgabe der obenstehenden Ausführungen an die Gesellschaft zu 
übermitteln. 
 
Die Kreditinstitute werden ersucht, die Depotbestätigungen nach Möglichkeit 
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. 
 
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch 
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. 
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
*Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung* 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, 
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu 
bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der 
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er 
vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der 
Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu vertreten bestellt, und 
in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder 
ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates das Stimmrecht als 
Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. 
 
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit 
diesem die Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das 
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen 
Weg (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm 
Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht 
an die Gesellschaft übermittelt werden. 
 
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf 
wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. 
 
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der 
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 
*26. Juni 2020*, 16.00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) in Textform 
übermittelt werden: 
 
per Telefax: +43/732/606162-609 
 
per E-Mail: Hauptversammlung@fabasoft.com (Erklärung als pdf-Anhang, 
unveränderbares Dokument) 
 
per Post/Kurier: Fabasoft AG, Investor Relations, 
zu Handen Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz 
 
per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt 
ISIN AT0000785407 im Text angeben. 
 
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich 
persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am 
Versammlungsort zulässig. 
 
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das 
Formular zu verwenden, das im Internet unter www.fabasoft.com [1] (Rubrik 
Investor Relations, Punkt Hauptversammlung) zur Verfügung steht. 
 
Als besonderer Service steht Herr Mag. Ewald Oberhammer, Oberhammer 
Rechtsanwälte GmbH, Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die 
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. 
Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter: 
 
per Post/Boten an: Fabasoft AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 
60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel 
 
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 97 
 
Per E-Mail: oberhammer.fabasoft@hauptversammlung.at 
 
Die Zusendungen ergehen an die HV-Veranstaltungsservice GmbH, welche 
treuhändig die Abwicklung für Mag. Oberhammer übernimmt. 
 
Der Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend und über die 
E-Mail-Adresse auch während der Hauptversammlung erreichbar sein. Bitte 
beachten Sie unbedingt, dass diese E-Mail-Adresse 
oberhammer.fabasoft@hauptversammlung.at ausschließlich der 
Erreichbarkeit von Herrn Mag. Oberhammer auch während der Hauptversammlung 
dient. 
 
Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Fabasoft AG 
getragen. Sämtliche übrigen Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für 
die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen. 
 
*Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung * 
 
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens 3 Monaten Anteile in 
Höhe von mindestens 5 % des Grundkapitals halten, können bis spätestens *8. 
Juni 2020* (einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf 
die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt 
Begründung vorgelegt werden. 
 
Aktionäre, die einzeln oder zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals 
halten, können bis spätestens *18. Juni 2020* zu jedem Punkt der 
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei 
eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge 
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und der Begründung auf der 
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Für die Wahlen in 
den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8) ist Folgendes zu beachten: Bei einem 
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der 
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 
AktG. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die 
Kriterien des § 87 Abs. 2 a AktG zu beachten; insbesondere die fachliche und 
persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene 
Zusammensetzung des Aufsichtsrates, Aspekte der Diversität und der 
Internationalität sowie der beruflichen Zuverlässigkeit. 
 
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an 
die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils 
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet 
unter www.fabasoft.com [1] (Rubrik Investor Relations, Punkt 
Hauptversammlung) zugänglich. 
 
Zu jedem Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der 
Hauptversammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung 
bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. 
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes setzt zwingend 
die Übermittlung eines Beschlussvorschlages gemäß § 110 AktG samt 
einer Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG (siehe oben) voraus. 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, 
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes 
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in dem 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen 
einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 
 
(i) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil 
zuzufügen; oder 
 
(ii) die Erteilung der Auskunft strafbar wäre; oder 
 
(iii) sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft 
in Form von Frage und Antwort über mindestens 7 Tage vor Beginn der 
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. 
 
*Wahl einer Person in den Aufsichtsrat:* 
 
Zum Tagesordnungspunkt 8 ("Wahl in den Aufsichtsrat") macht die Gesellschaft 
folgende Angaben: Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 der Satzung aus 
mindestens drei und höchstens sechs von der Hauptversammlung gewählten 
Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat besteht gegenwärtig aus vier von der 
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Mit Frau Prof. (FH). Univ.-Doz. DI 
Dr. Ingrid Schaumüller-Bichl ist eine Frau im Aufsichtsrat der Fabasoft AG 
vertreten. Es besteht somit eine 25%ige Frauenquote im Aufsichtsrat der 
Fabasoft AG. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Gemäß § 120 Abs. 2 Z 1 Börsegesetz 2018 gibt die Fabasoft AG bekannt, 
dass die Gesellschaft 11 Millionen auf Inhaber lautende Stückaktien 
ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft 
hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung daher 11.000.000. 
 
*Verarbeitung von personenbezogenen Daten* 
 
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Vorbereitung sowie im 
Rahmen der Hauptversammlung erfolgt auf Grundlage der Europäischen 
Datenschutzgrundverordnung (Art 6 Abs. 1 lit c) sowie auf Grundlage des 
österreichischen Datenschutzgesetzes. Die Fabasoft AG ist rechtlich 
verpflichtet, die Hauptversammlung durchzuführen sowie Aktionären in 
Übereinstimmung mit aktienrechtlichen Bestimmungen die Teilnahme an und 
die Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
Um diese Pflichten erfüllen zu können, ist die Verarbeitung der unten 
angeführten Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären und 

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May 29, 2020 07:24 ET (11:24 GMT)

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