DGAP-News: Fielmann Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.07.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-29 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Fielmann Aktiengesellschaft Hamburg ISIN DE0005772206
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur *ordentlichen
Hauptversammlung* ein, die *am Donnerstag, dem 9. Juli
2020, um 10.00 Uhr MESZ*, ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle
Hauptversammlung stattfinden wird. Ort der
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist am Ort
des Sitzes der Gesellschaft in Hamburg.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Fielmann Aktiengesellschaft, des
gebilligten Konzernabschlusses des
Fielmann-Konzerns, des Lageberichts für die
Fielmann Aktiengesellschaft und des
Lageberichts für den Fielmann-Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG am
16. April 2020 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt die Feststellung durch die
Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der
Konzernabschluss, der Lagebericht für die
Fielmann Aktiengesellschaft und der Lagebericht
für den Fielmann-Konzern, der Bericht des
Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz
1 HGB sind der Hauptversammlung, ohne dass es
nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung
bedarf, zugänglich zu machen.
Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von
der Einberufung der Hauptversammlung an und
während der Hauptversammlung in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft
(Weidestraße 118 a, 22083 Hamburg) zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind
in der genannten Zeit auch über die
Internetseite der Gesellschaft
https://www.fielmann.com/hv2020
zugänglich.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Der Bilanzgewinn der Fielmann
Aktiengesellschaft des Geschäftsjahrs 2019 in
Höhe von 163.800.000,00 EUR wird als
Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann
Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für
das Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer
für die Fielmann Aktiengesellschaft und den
Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2020 zu
wählen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 9. Juli
2020 endet die Amtszeit aller von der
Hauptversammlung am 9. Juli 2015 gewählten
Mitglieder des Aufsichtsrats, so dass eine
Neuwahl erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz
1, 101 Absatz 1 AktG, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2
MitbestG und § 8 Absatz 1 der Satzung aus
sechzehn Mitgliedern zusammen, von denen acht
Mitglieder von den Aktionären nach den
Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) und acht
weitere Mitglieder von den Arbeitnehmern nach
den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes
(MitbestG) gewählt werden. Mindestens 30
Prozent der Aufsichtsratsmitglieder müssen
Frauen und mindestens ebenso viele
Aufsichtsratsmitglieder müssen Männer sein.
Dieser Mindestanteil ist nach § 96 Absatz 2
Satz 2 AktG grundsätzlich vom Aufsichtsrat
insgesamt zu erfüllen.
Die Seite der Anteilseignervertreter und die
Seite der Arbeitnehmervertreter haben der
Gesamterfüllung jeweils durch Beschluss nach §
96 Absatz 2 Satz 3 AktG vor der Wahl gegenüber
dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen.
Der Mindestanteil ist daher von der Seite der
Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer
getrennt zu erfüllen und beträgt jeweils zwei
Frauen und zwei Männer.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen
mit Wirkung ab der Beendigung der
Hauptversammlung am 9. Juli 2020 als Vertreter
der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu
wählen:
1. Prof. Dr. Mark K. Binz, Rechtsanwalt und
Partner der Sozietät Binz & Partner,
wohnhaft in Stuttgart
2. Hans-Georg Frey, Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Jungheinrich AG mit
Sitz in Hamburg, wohnhaft in Hanstedt
3. Carolina Müller-Möhl,
Verwaltungsratspräsidentin der
Müller-Möhl Group mit Sitz in Zürich,
wohnhaft in Ebmatingen, Schweiz
4. Hans Joachim Oltersdorf, Geschäftsführer
der MPA Pharma GmbH mit Sitz in Trittau,
wohnhaft in Rellingen
5. Marie-Christine Ostermann,
Geschäftsführende Gesellschafterin der
Rullko Großeinkauf GmbH & Co. KG mit
Sitz in Hamm, wohnhaft in Hamm
6. Pier Paolo Righi, CEO & President Karl
Lagerfeld International B.V., Amsterdam,
Niederlande, wohnhaft in München
7. Sarna Röser, Mitglied der
Geschäftsleitung der Röser FAM GmbH & Co.
KG mit Sitz in Mundelsheim, wohnhaft in
Mundelsheim
8. Hans-Otto Schrader, Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Otto AG für
Beteiligungen mit Sitz in Hamburg,
wohnhaft in Hamburg
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur
Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt.
Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich
auf die Empfehlungen des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
zwischen keinem der vorgeschlagenen
Anteilseignervertreter und dem Unternehmen, den
Organen der Fielmann Aktiengesellschaft oder
einem wesentlich an der Fielmann
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär
maßgebende persönliche oder geschäftliche
Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 7. Februar 2017.
Ein Lebenslauf, der Auskunft gibt über
relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen der vorgeschlagenen
Anteilseignervertreter ist im Internet unter
https://www.fielmann.com/hv2020
abrufbar.
Herr Prof. Dr. Mark K. Binz soll für den Fall
seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat
für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen
werden und hat sich bereit erklärt, für dieses
Amt zu kandidieren.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG*
Die unter diesem Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl
in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Anteilseignervertreter sind bei den nachfolgend
jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften
Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats bzw. bei den unter b)
aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen.
1. *Prof. Dr. Mark K. Binz*
a) Faber-Castell AG, Stein
Sick AG, Waldkirch
b) Faber-Castell Unternehmensverwaltungs
GmbH, Stein (stellvertretender
Vorsitzender des Verwaltungsrats)
2. *Hans-Georg Frey*
a) Jungheinrich AG, Hamburg (Vorsitzender
des Aufsichtsrats)
b) E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH,
Obererdingen (Mitglied des
Verwaltungsrats)
HOYER GmbH, Hamburg (Mitglied des
Beirats)
3. *Carolina Müller-Möhl*
a) keine
b) Müller-Möhl Group, Zürich, Schweiz
(Verwaltungsratspräsidentin)
Orascam Development Holding AG, Altdorf,
Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats)
Neue Züricher Zeitung, Zürich, Schweiz
(Mitglied des Verwaltungsrats)
4. *Hans Joachim Oltersdorf*
a) keine
b) Parte GmbH, Köln (Vorsitzender des
Beirats)
5. *Marie-Christine Ostermann*
a) keine
b) keine
6. *Pier Paolo Righi*
a) keine
b) keine
7. *Sarna Röser*
a) keine
b) keine
8. *Hans-Otto Schrader*
a) Otto AG für Beteiligungen, Hamburg
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
GSV Aktiengesellschaft für Beteiligungen,
Hamburg
b) Otto GmbH & Co. KG, Hamburg (Mitglied des
Gesellschafterrats)
Verwaltungsgesellschaft Otto mbH, Hamburg
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