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DGAP-HV: Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Fielmann Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.07.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-29 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Fielmann Aktiengesellschaft Hamburg ISIN DE0005772206 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zur *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein, die *am Donnerstag, dem 9. Juli 
2020, um 10.00 Uhr MESZ*, ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung stattfinden wird. Ort der 
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist am Ort 
des Sitzes der Gesellschaft in Hamburg. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Fielmann Aktiengesellschaft, des 
   gebilligten Konzernabschlusses des 
   Fielmann-Konzerns, des Lageberichts für die 
   Fielmann Aktiengesellschaft und des 
   Lageberichts für den Fielmann-Konzern, des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG am 
   16. April 2020 gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt die Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der 
   Konzernabschluss, der Lagebericht für die 
   Fielmann Aktiengesellschaft und der Lagebericht 
   für den Fielmann-Konzern, der Bericht des 
   Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu 
   den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 
   1 HGB sind der Hauptversammlung, ohne dass es 
   nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung 
   bedarf, zugänglich zu machen. 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von 
   der Einberufung der Hauptversammlung an und 
   während der Hauptversammlung in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft 
   (Weidestraße 118 a, 22083 Hamburg) zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind 
   in der genannten Zeit auch über die 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://www.fielmann.com/hv2020 
 
   zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Der Bilanzgewinn der Fielmann 
   Aktiengesellschaft des Geschäftsjahrs 2019 in 
   Höhe von 163.800.000,00 EUR  wird als 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann 
   Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für 
   das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
   Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer 
   für die Fielmann Aktiengesellschaft und den 
   Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2020 zu 
   wählen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 9. Juli 
   2020 endet die Amtszeit aller von der 
   Hauptversammlung am 9. Juli 2015 gewählten 
   Mitglieder des Aufsichtsrats, so dass eine 
   Neuwahl erforderlich ist. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 
   1, 101 Absatz 1 AktG, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 
   MitbestG und § 8 Absatz 1 der Satzung aus 
   sechzehn Mitgliedern zusammen, von denen acht 
   Mitglieder von den Aktionären nach den 
   Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) und acht 
   weitere Mitglieder von den Arbeitnehmern nach 
   den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 
   (MitbestG) gewählt werden. Mindestens 30 
   Prozent der Aufsichtsratsmitglieder müssen 
   Frauen und mindestens ebenso viele 
   Aufsichtsratsmitglieder müssen Männer sein. 
   Dieser Mindestanteil ist nach § 96 Absatz 2 
   Satz 2 AktG grundsätzlich vom Aufsichtsrat 
   insgesamt zu erfüllen. 
 
   Die Seite der Anteilseignervertreter und die 
   Seite der Arbeitnehmervertreter haben der 
   Gesamterfüllung jeweils durch Beschluss nach § 
   96 Absatz 2 Satz 3 AktG vor der Wahl gegenüber 
   dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. 
   Der Mindestanteil ist daher von der Seite der 
   Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer 
   getrennt zu erfüllen und beträgt jeweils zwei 
   Frauen und zwei Männer. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   mit Wirkung ab der Beendigung der 
   Hauptversammlung am 9. Juli 2020 als Vertreter 
   der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   1. Prof. Dr. Mark K. Binz, Rechtsanwalt und 
      Partner der Sozietät Binz & Partner, 
      wohnhaft in Stuttgart 
   2. Hans-Georg Frey, Vorsitzender des 
      Aufsichtsrats der Jungheinrich AG mit 
      Sitz in Hamburg, wohnhaft in Hanstedt 
   3. Carolina Müller-Möhl, 
      Verwaltungsratspräsidentin der 
      Müller-Möhl Group mit Sitz in Zürich, 
      wohnhaft in Ebmatingen, Schweiz 
   4. Hans Joachim Oltersdorf, Geschäftsführer 
      der MPA Pharma GmbH mit Sitz in Trittau, 
      wohnhaft in Rellingen 
   5. Marie-Christine Ostermann, 
      Geschäftsführende Gesellschafterin der 
      Rullko Großeinkauf GmbH & Co. KG mit 
      Sitz in Hamm, wohnhaft in Hamm 
   6. Pier Paolo Righi, CEO & President Karl 
      Lagerfeld International B.V., Amsterdam, 
      Niederlande, wohnhaft in München 
   7. Sarna Röser, Mitglied der 
      Geschäftsleitung der Röser FAM GmbH & Co. 
      KG mit Sitz in Mundelsheim, wohnhaft in 
      Mundelsheim 
   8. Hans-Otto Schrader, Vorsitzender des 
      Aufsichtsrats der Otto AG für 
      Beteiligungen mit Sitz in Hamburg, 
      wohnhaft in Hamburg 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur 
   Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte 
   Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt. 
 
   Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich 
   auf die Empfehlungen des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   zwischen keinem der vorgeschlagenen 
   Anteilseignervertreter und dem Unternehmen, den 
   Organen der Fielmann Aktiengesellschaft oder 
   einem wesentlich an der Fielmann 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär 
   maßgebende persönliche oder geschäftliche 
   Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 7. Februar 2017. 
 
   Ein Lebenslauf, der Auskunft gibt über 
   relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen der vorgeschlagenen 
   Anteilseignervertreter ist im Internet unter 
 
   https://www.fielmann.com/hv2020 
 
   abrufbar. 
 
   Herr Prof. Dr. Mark K. Binz soll für den Fall 
   seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat 
   für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
   werden und hat sich bereit erklärt, für dieses 
   Amt zu kandidieren. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
   Die unter diesem Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl 
   in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
   Anteilseignervertreter sind bei den nachfolgend 
   jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften 
   Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) 
   aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines 
   vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   1. *Prof. Dr. Mark K. Binz* 
   a) Faber-Castell AG, Stein 
      Sick AG, Waldkirch 
   b) Faber-Castell Unternehmensverwaltungs 
      GmbH, Stein (stellvertretender 
      Vorsitzender des Verwaltungsrats) 
   2. *Hans-Georg Frey* 
   a) Jungheinrich AG, Hamburg (Vorsitzender 
      des Aufsichtsrats) 
   b) E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH, 
      Obererdingen (Mitglied des 
      Verwaltungsrats) 
      HOYER GmbH, Hamburg (Mitglied des 
      Beirats) 
   3. *Carolina Müller-Möhl* 
   a) keine 
   b) Müller-Möhl Group, Zürich, Schweiz 
      (Verwaltungsratspräsidentin) 
      Orascam Development Holding AG, Altdorf, 
      Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) 
      Neue Züricher Zeitung, Zürich, Schweiz 
      (Mitglied des Verwaltungsrats) 
   4. *Hans Joachim Oltersdorf* 
   a) keine 
   b) Parte GmbH, Köln (Vorsitzender des 
      Beirats) 
   5. *Marie-Christine Ostermann* 
   a) keine 
   b) keine 
   6. *Pier Paolo Righi* 
   a) keine 
   b) keine 
   7. *Sarna Röser* 
   a) keine 
   b) keine 
   8. *Hans-Otto Schrader* 
   a) Otto AG für Beteiligungen, Hamburg 
      (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
      GSV Aktiengesellschaft für Beteiligungen, 
      Hamburg 
   b) Otto GmbH & Co. KG, Hamburg (Mitglied des 
      Gesellschafterrats) 
      Verwaltungsgesellschaft Otto mbH, Hamburg 

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