DJ DGAP-HV: Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Fielmann Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.07.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-29 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Fielmann Aktiengesellschaft Hamburg ISIN DE0005772206
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur *ordentlichen
Hauptversammlung* ein, die *am Donnerstag, dem 9. Juli
2020, um 10.00 Uhr MESZ*, ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle
Hauptversammlung stattfinden wird. Ort der
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist am Ort
des Sitzes der Gesellschaft in Hamburg.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Fielmann Aktiengesellschaft, des
gebilligten Konzernabschlusses des
Fielmann-Konzerns, des Lageberichts für die
Fielmann Aktiengesellschaft und des
Lageberichts für den Fielmann-Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG am
16. April 2020 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt die Feststellung durch die
Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der
Konzernabschluss, der Lagebericht für die
Fielmann Aktiengesellschaft und der Lagebericht
für den Fielmann-Konzern, der Bericht des
Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz
1 HGB sind der Hauptversammlung, ohne dass es
nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung
bedarf, zugänglich zu machen.
Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von
der Einberufung der Hauptversammlung an und
während der Hauptversammlung in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft
(Weidestraße 118 a, 22083 Hamburg) zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind
in der genannten Zeit auch über die
Internetseite der Gesellschaft
https://www.fielmann.com/hv2020
zugänglich.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Der Bilanzgewinn der Fielmann
Aktiengesellschaft des Geschäftsjahrs 2019 in
Höhe von 163.800.000,00 EUR wird als
Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann
Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für
das Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer
für die Fielmann Aktiengesellschaft und den
Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2020 zu
wählen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 9. Juli
2020 endet die Amtszeit aller von der
Hauptversammlung am 9. Juli 2015 gewählten
Mitglieder des Aufsichtsrats, so dass eine
Neuwahl erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz
1, 101 Absatz 1 AktG, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2
MitbestG und § 8 Absatz 1 der Satzung aus
sechzehn Mitgliedern zusammen, von denen acht
Mitglieder von den Aktionären nach den
Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) und acht
weitere Mitglieder von den Arbeitnehmern nach
den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes
(MitbestG) gewählt werden. Mindestens 30
Prozent der Aufsichtsratsmitglieder müssen
Frauen und mindestens ebenso viele
Aufsichtsratsmitglieder müssen Männer sein.
Dieser Mindestanteil ist nach § 96 Absatz 2
Satz 2 AktG grundsätzlich vom Aufsichtsrat
insgesamt zu erfüllen.
Die Seite der Anteilseignervertreter und die
Seite der Arbeitnehmervertreter haben der
Gesamterfüllung jeweils durch Beschluss nach §
96 Absatz 2 Satz 3 AktG vor der Wahl gegenüber
dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen.
Der Mindestanteil ist daher von der Seite der
Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer
getrennt zu erfüllen und beträgt jeweils zwei
Frauen und zwei Männer.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen
mit Wirkung ab der Beendigung der
Hauptversammlung am 9. Juli 2020 als Vertreter
der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu
wählen:
1. Prof. Dr. Mark K. Binz, Rechtsanwalt und
Partner der Sozietät Binz & Partner,
wohnhaft in Stuttgart
2. Hans-Georg Frey, Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Jungheinrich AG mit
Sitz in Hamburg, wohnhaft in Hanstedt
3. Carolina Müller-Möhl,
Verwaltungsratspräsidentin der
Müller-Möhl Group mit Sitz in Zürich,
wohnhaft in Ebmatingen, Schweiz
4. Hans Joachim Oltersdorf, Geschäftsführer
der MPA Pharma GmbH mit Sitz in Trittau,
wohnhaft in Rellingen
5. Marie-Christine Ostermann,
Geschäftsführende Gesellschafterin der
Rullko Großeinkauf GmbH & Co. KG mit
Sitz in Hamm, wohnhaft in Hamm
6. Pier Paolo Righi, CEO & President Karl
Lagerfeld International B.V., Amsterdam,
Niederlande, wohnhaft in München
7. Sarna Röser, Mitglied der
Geschäftsleitung der Röser FAM GmbH & Co.
KG mit Sitz in Mundelsheim, wohnhaft in
Mundelsheim
8. Hans-Otto Schrader, Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Otto AG für
Beteiligungen mit Sitz in Hamburg,
wohnhaft in Hamburg
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur
Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt.
Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich
auf die Empfehlungen des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
zwischen keinem der vorgeschlagenen
Anteilseignervertreter und dem Unternehmen, den
Organen der Fielmann Aktiengesellschaft oder
einem wesentlich an der Fielmann
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär
maßgebende persönliche oder geschäftliche
Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 7. Februar 2017.
Ein Lebenslauf, der Auskunft gibt über
relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen der vorgeschlagenen
Anteilseignervertreter ist im Internet unter
https://www.fielmann.com/hv2020
abrufbar.
Herr Prof. Dr. Mark K. Binz soll für den Fall
seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat
für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen
werden und hat sich bereit erklärt, für dieses
Amt zu kandidieren.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG*
Die unter diesem Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl
in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Anteilseignervertreter sind bei den nachfolgend
jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften
Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats bzw. bei den unter b)
aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen.
1. *Prof. Dr. Mark K. Binz*
a) Faber-Castell AG, Stein
Sick AG, Waldkirch
b) Faber-Castell Unternehmensverwaltungs
GmbH, Stein (stellvertretender
Vorsitzender des Verwaltungsrats)
2. *Hans-Georg Frey*
a) Jungheinrich AG, Hamburg (Vorsitzender
des Aufsichtsrats)
b) E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH,
Obererdingen (Mitglied des
Verwaltungsrats)
HOYER GmbH, Hamburg (Mitglied des
Beirats)
3. *Carolina Müller-Möhl*
a) keine
b) Müller-Möhl Group, Zürich, Schweiz
(Verwaltungsratspräsidentin)
Orascam Development Holding AG, Altdorf,
Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats)
Neue Züricher Zeitung, Zürich, Schweiz
(Mitglied des Verwaltungsrats)
4. *Hans Joachim Oltersdorf*
a) keine
b) Parte GmbH, Köln (Vorsitzender des
Beirats)
5. *Marie-Christine Ostermann*
a) keine
b) keine
6. *Pier Paolo Righi*
a) keine
b) keine
7. *Sarna Röser*
a) keine
b) keine
8. *Hans-Otto Schrader*
a) Otto AG für Beteiligungen, Hamburg
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
GSV Aktiengesellschaft für Beteiligungen,
Hamburg
b) Otto GmbH & Co. KG, Hamburg (Mitglied des
Gesellschafterrats)
Verwaltungsgesellschaft Otto mbH, Hamburg
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 29, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Fielmann Aktiengesellschaft: -2-
(Mitglied des Aufsichtsrats)
goetzpartners Management Consultants
GmbH, München (Mitglied des Beirats)
Dr. August Oetker KG, Bielefeld (Mitglied
des Beirats)
Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau
(Mitglied des Beirats)
Pfeifer & Langen Industrie- und
Handels-KG, Köln (Mitglied des
Präsidiums)
7. *Beschlussfassung über die Änderung der
Satzung in § 13 Absatz (2) (Teilnahmerecht)*
Die Voraussetzungen für den vom Aktionär zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts zu erbringenden
Nachweis wurden durch das Gesetz zur Umsetzung
der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
geändert.
Das ARUG II ist zum 1. Januar 2020 in Kraft
getreten. Die Änderungen des § 123 Absatz
4 Satz 1 AktG und der neu vorgesehene § 67c
AktG finden erst ab dem 3. September 2020 und
erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, die
nach dem 3. September 2020 einberufen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu
beschließen:
§ 13 Absatz (2) der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist durch einen Nachweis des
Anteilsbesitzes in Textform durch den
Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 AktG
nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen. Die Gesellschaft
ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten
weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär
zurückweisen.'
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung
der Satzung erst nach dem 3. September 2020 zur
Eintragung zum Handelsregister anzumelden.
II. *Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 2020 beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 84.000.000,00
EUR und ist eingeteilt in 84.000.000
Stammaktien (Stückaktien). Jede Stammaktie
(Stückaktie) gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 84.000.000. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 40.694
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu.
2. *Virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre*
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Artikel
2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen
der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-
und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020,
BGBl. I 2020 S. 569, im Folgenden
'COVID-19-Gesetz') hat der Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden,
dass die Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als
virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.
Die Hauptversammlung findet unter
Anwesenheit des Vorsitzenden des
Aufsichtsrats als Versammlungsleiter, des
Vorsitzenden und weiterer Mitglieder des
Vorstands, weiterer Mitglieder des
Aufsichtsrats, welche im Wege der Bild- und
Tonübertragung zugeschaltet werden, sowie
eines mit der Niederschrift der
Hauptversammlung beauftragten Notars statt.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des
Aktiengesetzes ist am Ort des Sitzes der
Gesellschaft in Hamburg.
Die Durchführung der ordentlichen
Hauptversammlung 2020 als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe des
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen
der Abläufe der Hauptversammlung sowie bei
den Rechten der Aktionäre. Die
Hauptversammlung wird für die
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
oder deren Bevollmächtigte im Internet unter
https://www.fielmann.com/hv2020
über das passwortgeschützte Internetportal
zur Hauptversammlung vollständig in Bild und
Ton übertragen, die Stimmrechtsausübung der
Aktionäre über die elektronische
Kommunikation (Briefwahl) sowie
Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären
und deren Bevollmächtigten wird eine
Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt und Aktionäre oder
deren Bevollmächtigte, die ihr Stimmrecht
ausgeübt haben, können über elektronische
Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung einlegen.
Den ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionären (siehe hierzu die Ausführungen im
Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen
Bedeutung)') werden individuelle
Zugangsdaten zur Nutzung des
passwortgeschützten Internetportals der
Gesellschaft übersandt.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am
Versammlungsort ist ausgeschlossen. Eine
elektronische Teilnahme an der Versammlung
im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist
nicht möglich.
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um
besondere Beachtung der nachstehenden
Hinweise zu den Voraussetzungen für die
Teilnahme an der Hauptversammlung, zur
Ausübung des Stimmrechts sowie zu den
weiteren Aktionärsrechten.
3. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und
dessen Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die der Gesellschaft rechtzeitig
unter der nachfolgend genannten Adresse
einen von ihrem depotführenden Institut in
Textform (§ 126 b BGB) in Deutsch oder
Englisch erstellten besonderen Nachweis
ihres Anteilsbesitzes übermitteln und sich
rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden:
Fielmann AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 889690633
E-Mail-Adresse: anmeldung@better-orange.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich
auf den Beginn des 18. Juni 2020, 00.00 Uhr
MESZ, beziehen (sog. Nachweisstichtag). Der
Nachweis des Anteilsbesitzes und die
Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens
bis zum Ablauf des 2. Juli 2020, 24.00 Uhr
MESZ, zugehen.
Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären HV-Tickets für die
Hauptversammlung übersandt. Mit den
HV-Tickets erhalten die Aktionäre die für
die Nutzung des unter
https://www.fielmann.com/hv2020
zugänglichen, passwortgeschützten
Internetportals zur Hauptversammlung (im
Folgenden 'Internetportal') notwendigen
individuellen Zugangsdaten. Um den
rechtzeitigen Erhalt der HV-Tickets
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und die
Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu
tragen. Das Internetportal steht ab dem 18.
Juni 2020 zur Verfügung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Versammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem im Nachweis
enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe
und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn,
sie lassen sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. Der
Nachweisstichtag ist auch kein relevantes
Datum für die Dividendenberechtigung.
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte*
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch einen
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater, die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 29, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Fielmann Aktiengesellschaft: -3-
oder einen sonstigen Dritten, ausüben
lassen. Auch dann sind eine fristgemäße
Anmeldung und der Nachweis des
Anteilbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch
an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen
vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der
Briefwahl oder durch
(Unter-)Bevollmächtigung der
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft ausüben.
Die Nutzung des passwortgeschützten
Internetportals durch den Bevollmächtigten
setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die
entsprechenden Zugangsdaten, die dem
Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung
zur Hauptversammlung und
ordnungsgemäßem Nachweis des
Anteilbesitzes zugesendet werden, vom
Vollmachtgeber erhält.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung
bedürfen der Textform gemäß § 126 b
BGB, es sei denn, sie sind an einen
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder eine diesen
nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte
Person oder Institution gerichtet. Wir
weisen jedoch darauf hin, dass ein
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein
Stimmrechtsberater oder eine diesen nach §
135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person
oder Institution möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil
sie die Vollmacht nach § 135 Absatz 1 AktG
nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre,
die einen Intermediär, eine
Aktionärsvereinigung, einen
Stimmrechtsberater oder eine diesen nach §
135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person
oder Institution bevollmächtigen möchten,
sollten sich daher mit diesen über ein
mögliches Formerfordernis für die Vollmacht
abstimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per
Post, Fax oder E-Mail an die Gesellschaft
spätestens bis Dienstag, 7. Juli 2020, 24.00
Uhr MESZ, unter der folgenden Postanschrift,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
Fielmann AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 889690655
E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de
oder unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetportals unter
https://www.fielmann.com/hv2020
bis zu der vom Versammlungsleiter
angekündigten Schließung der
Möglichkeit der Stimmabgabe und der
Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
in der virtuellen Hauptversammlung am 9.
Juli 2020 übermittelt, geändert oder
widerrufen werden. Entscheidend ist der
Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.
Vorstehende Übermittlungswege stehen
jeweils bis zu den vorstehend genannten
Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll;
ein gesonderter Nachweis über die Erteilung
der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem
Fall. Auch die Änderung oder der
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht
kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen jeweils bis zu den
vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Ein Formular für die Erteilung einer
Vollmacht erhalten die Aktionäre mit dem
HV-Ticket, welches den Aktionären nach der
oben beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung und Übersendung des
Nachweises des Anteilsbesitzes zugeschickt
wird; das Formular steht auch unter
https://www.fielmann.com/hv2020
zum Download zur Verfügung.
Zur Erleichterung der Ausübung des
Stimmrechts bieten wir unseren Aktionären
auch für die diesjährige Hauptversammlung
an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Mitarbeiter der
Gesellschaft bereits vor der
Hauptversammlung als Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser
Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen
sich gemäß den vorstehenden
Bestimmungen fristgerecht zur
Hauptversammlung anmelden und den Nachweis
des Anteilsbesitzes führen.
Vollmacht und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können nach der oben beschriebenen form- und
fristgerechten Anmeldung und
Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes per Post, Fax oder E-Mail an
die Gesellschaft bis Dienstag, 7. Juli 2020,
24.00 Uhr MESZ, unter der folgenden
Postanschrift, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse:
Fielmann AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 889690655
E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de
oder unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetportals unter
https://www.fielmann.com/hv2020
bis zu der vom Versammlungsleiter
angekündigten Schließung der
Möglichkeit der Stimmabgabe und der
Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
in der virtuellen Hauptversammlung am 9.
Juli 2020 erteilt, geändert oder widerrufen
werden.
Ein Formular für die Erteilung einer
Vollmacht an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sowie
Hinweise zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
erhalten die Aktionäre mit dem HV-Ticket,
welches den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung und Übersendung des
Nachweises des Anteilsbesitzes zugeschickt
wird; das Formular steht auch unter
https://www.fielmann.com/hv2020
zum Download zur Verfügung.
Den Stimmrechtsvertretern müssen, neben der
Vollmacht, in jedem Fall Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind an die Weisungen
gebunden. Ohne Weisungen sind die
Vollmachten ungültig. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen
keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung
der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von
Anträgen entgegen.
5. *Stimmabgabe durch Briefwahl*
Aktionäre können ihre Stimmen auch
schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation abgeben, ohne an der
Hauptversammlung teilzunehmen ('Briefwahl').
Auch hierzu ist eine rechtzeitige Anmeldung
und Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes, wie vorstehend beschrieben,
erforderlich.
Briefwahlstimmen können per Post, Fax oder
E-Mail nach der oben beschriebenen form- und
fristgerechten Anmeldung und
Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft bis
Dienstag, 7. Juli 2020, 24.00 Uhr MESZ,
unter der folgenden Postanschrift,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
Fielmann AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 889690655
E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de
oder unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetportals unter
https://www.fielmann.com/hv2020
bis zu der vom Versammlungsleiter
angekündigten Schließung der
Möglichkeit der Stimmabgabe und der
Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
in der virtuellen Hauptversammlung am 9.
Juli 2020 abgegeben, geändert oder
widerrufen werden.
Auch bevollmächtigte Intermediäre,
Aktionärsvereinigungen und
Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß §
135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen
können sich der Briefwahl bedienen.
Ein Formular für die Briefwahl erhalten die
Aktionäre mit dem HV-Ticket, welches den
Aktionären nach der oben beschriebenen form-
und fristgerechten Anmeldung und
Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes zugeschickt wird; das
Formular steht auch unter
https://www.fielmann.com/hv2020
zum Download zur Verfügung.
6. *Ergänzungsanträge auf Verlangen einer
Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR -
letzteres entspricht 500.000 Stückaktien -
erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand
nicht entsprochen wird, auch bis zur
Entscheidung des Gerichts über das
Ergänzungsverlangen halten. Die Regelung des
§ 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende
Anwendung.
Nach § 70 AktG bestehen bezüglich der
Aktienbesitzzeit bestimmte
Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 29, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
reicht eine entsprechende Bestätigung des
depotführenden Kreditinstituts aus.
Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung
ist schriftlich an den Vorstand zu richten
und muss der Gesellschaft nebst Begründung
oder Beschlussvorlage sowie dem Nachweis
über die Aktienbesitzzeit spätestens bis zum
Ablauf des 8. Juni 2020, 24.00 Uhr MESZ,
unter nachfolgender Adresse zugehen:
Fielmann AG
Vorstand
Weidestraße 118 a
22083 Hamburg
7. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG*
Gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat
der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats entschieden, dass die
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als
virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird
und die Aktionäre ihre Stimmen in der
Hauptversammlung insbesondere auch im Wege
der elektronischen Kommunikation abgeben.
Die Rechte der Aktionäre, Anträge und
Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung
sowie zur Geschäftsordnung in der
Hauptversammlung zu stellen, sind nach der
gesetzlichen Konzeption des
COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen.
8. *Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen
Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2
COVID-19-Gesetz*
Gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird
den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege
der elektronischen Kommunikation eingeräumt.
Der Vorstand hat, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats, vorgegeben, dass zur
Hauptversammlung angemeldete Aktionäre ihre
Fragen bis spätestens zum 6. Juli 2020,
24.00 Uhr MESZ, im Wege elektronischer
Kommunikation über das Internetportal unter
https://www.fielmann.com/hv2020
einzureichen haben. Dabei ist der Umfang je
Frage auf 5.000 Zeichen zu begrenzen.
Ein Recht auf Antwort ist mit der
Fragemöglichkeit nicht verbunden. Der
Vorstand wird nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen
er wie beantwortet. Der Vorstand muss nicht
alle Fragen beantworten; er kann
insbesondere auch Fragen zusammenfassen und
im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle
Fragen auswählen; er kann dabei
Aktionärsvereinigungen und institutionelle
Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen
bevorzugen.
9. *Bild- und Tonübertragung der
Hauptversammlung*
Die gesamte Hauptversammlung wird am 9. Juli
2020, ab 10.00 Uhr MESZ, für die
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
und deren Bevollmächtigte unter
https://www.fielmann.com/hv2020
über das passwortgeschützte Internetportal
live in Bild und Ton übertragen. Die
individuellen Zugangsdaten für die Nutzung
des passwortgeschützten Internetportals
erhalten die Aktionäre mit den HV-Tickets
nach der oben beschriebenen form- und
fristgerechten Anmeldung und
Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes. Die Übertragung der
Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme
im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG
(elektronische bzw. Online-Teilnahme).
10. *Möglichkeit des Widerspruchs gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung*
Unter Verzicht auf das Erfordernis des
Erscheinens in der Hauptversammlung wird
angemeldeten Aktionären sowie ihren
Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht im Wege
der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung
ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt,
Widerspruch gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende
Erklärungen sind der Gesellschaft über das
passwortgeschützte Internetportal unter
https://www.fielmann.com/hv2020
zu übermitteln und sind ab dem Beginn der
Hauptversammlung bis zu deren
Schließung durch den Versammlungsleiter
möglich.
11. *Veröffentlichungen auf der Internetseite
der Gesellschaft*
Die Einberufung der virtuellen
Hauptversammlung mit den gesetzlich
geforderten Angaben und Erläuterungen,
einschließlich der weitergehenden
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127,
131 Abs. 1 AktG und § 1 COVID-19-Gesetz, ist
auch über die Internetseite der Gesellschaft
https://www.fielmann.com/hv2020
zugänglich. Hier finden sich auch die
weiteren Informationen gemäß § 124a
AktG.
12. *Information zum Datenschutz für Aktionäre*
Die Fielmann Aktiengesellschaft verarbeitet
personenbezogene Daten (Name, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der
Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze
und des Aktiengesetzes (AktG), um den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten ist für Ihre Teilnahme an der
Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für
die Verarbeitung ist die Fielmann
Aktiengesellschaft die verantwortliche
Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist das AktG in Verbindung mit Art. 6 (1) c)
Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Fielmann
Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der
Durchführung der Hauptversammlung beauftragt
werden, erhalten von der Fielmann
Aktiengesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der
Fielmann Aktiengesellschaft.
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen
Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie
für den oben genannten Zweck nicht mehr
erforderlich sind und uns nicht gesetzliche
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu
einer weiteren Speicherung verpflichten.
Sie haben ein Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein
Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß
Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Rechte können Sie gegenüber der
Fielmann Aktiengesellschaft unentgeltlich
über die E-Mail-Adresse
datenschutz@fielmann.com oder über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Fielmann Aktiengesellschaft
Weidestraße 118 a
22083 Hamburg
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei
den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Sie erreichen unseren betrieblichen
Datenschutzbeauftragten unter:
Fielmann Aktiengesellschaft
Datenschutzbeauftragter
Weidestraße 118 a
22083 Hamburg
E-Mail: datenschutz@fielmann.com
Hamburg, im Mai 2020
*Fielmann Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand Der Aufsichtsrat_
2020-05-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fielmann Aktiengesellschaft
Weidestraße 118a
22083 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 270760
Fax: +49 40 27076150
E-Mail: investorrelations@fielmann.com
Internet: https://www.fielmann.com
ISIN: DE0005772206
WKN: 577220
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1059377 2020-05-29
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May 29, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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