Volkswagen
An diesem Montag, den 25. Mai, urteilten die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) zum ersten Mal über die Klage eines betroffenen Diesel-Volkswagen-Käufers. Im Fokus stand dabei die Frage, ob VW mit der illegalen Abgastechnik in Millionen Diesel-Fahrzeugen die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und ihnen Schadenersatz und wenn ja, in welcher Höhe zusteht. Der BGH kam zu der Auffassung, dass Volkswagen den vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist.
VW-Chart: Börse StuttgartDie klagenden Käufer, die das Geld für ihr Pkw zurückerstattet haben möchten, müssen sich jedoch die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Mit dem Urteil dürften die Weichen für die vielen Tausend noch laufenden Verfahren gegen den im DAX notierten Autobauer gestellt worden sein. Obwohl das BGH-Urteil ein echter Nackenschlag für VW ist, zeigte sich die Aktie zuletzt stabil und notiert damit aktuell rund 40 Prozent über den Tiefs vom März. Ein neues Kaufsignal würde es hier geben, wenn die Rückeroberung der 200-Tage-Linie (156 Euro) gelingt.
Unlimited Turbo-Optionsscheine Long auf Volkswagen | |
WKN | CL96S4 |
ISIN | DE000CL96S40 |
Emissionstag | 15. Mai 2020 |
Produkttyp | Unlimited Turbo-Optionsscheine |
Emittent | Société Générale |
Lufthansa
Diese Nachricht macht den Aktionären der Lufthansa neue Hoffnung. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Bundesrepublik Deutschland hat dem Stabilisierungspaket für die wirtschaftlich angeschlagene Airline zugestimmt. Auch der Konzernvorstand befürwortet das Paket, das Stabilisierungsmaßnahmen und Kredite im Volumen von bis zu 9 Mrd. Euro vorsieht. Nur der Aufsichtsrat zögert noch etwas aufgrund der EU-Vorgaben. Im Rahmen der Hilfsmaßnahmen werden unter anderem Stille Einlagen von bis zu 5,7 Mrd. Euro vom WSF in das Vermögen der Deutschen Lufthansa eingebracht.
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