In der aktuellen Zeit verlangen einige Arbeitgeber, dass ihre Arbeitnehmer / innen Überstunden auf sich nehmen, um den Betrieb in der COVI19 Pandemie zu unterstützen. Dabei bestehen u.a. auch gesundheitliche Risiken (z.B. in Krankenhäusern oder im Lebensmitteleinzelhandel). Um hierfür dennoch Anreize zu schaffen, zahlen Arbeitgeber einen Bonus aus, der grundsätzlich als Arbeitslohn zu versteuern wäre.
Die Auszahlung eines sogenannten Corona-Bonus bleibt vom 1.März bis zum 31. Dezember 2020 jedoch bis zu einer Höhe von 1.500€ steuerfrei. Diese Klarstellung fügte der Finanzausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, den 27.05.2020, unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit den Stimmen aller Fraktionen in den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise ein. Der Gesetzesentwurf wurde nach Annahme von drei weiteren Änderungsanträgen der Koalition mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion angenommen. Den vollständigen Artikel lesen ...
Die Auszahlung eines sogenannten Corona-Bonus bleibt vom 1.März bis zum 31. Dezember 2020 jedoch bis zu einer Höhe von 1.500€ steuerfrei. Diese Klarstellung fügte der Finanzausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, den 27.05.2020, unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit den Stimmen aller Fraktionen in den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise ein. Der Gesetzesentwurf wurde nach Annahme von drei weiteren Änderungsanträgen der Koalition mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion angenommen. Den vollständigen Artikel lesen ...