DJ DGAP-HV: Vonovia SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2020 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Vonovia SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Vonovia SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2020 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-06-02 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Vonovia SE Bochum ISIN DE000A1ML7J1 WKN A1ML7J Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (_C-19 AuswBekG_) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Nordrhein-Westfalen insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der Vonovia SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 (virtuelle Hauptversammlung) Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am *Dienstag, den 30. Juni 2020* um *10:00 Uhr* ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Vonovia SE, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum, stattfindenden ordentlichen, virtuellen Hauptversammlung eingeladen. Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C-19 AuswBekG im passwortgeschützten InvestorPortal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv erreichbar ist, für Aktionäre in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen unter III). I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Vonovia SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Vonovia SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a, § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Vonovia SE unter https://investoren.vonovia.de/hv und in der Hauptversammlung zugänglich und werden vom Vorstand bzw. - im Fall des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung erläutert werden. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 der Vonovia SE* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 922.437.321,01 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 851.369.569,27 Dividende von EUR 1,57 je Stückaktie der Gesellschaft, die für das Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigt ist; bei derzeit 542.273.611 Stückaktien: Einstellung in andere EUR 0,00 Gewinnrücklagen: Gewinnvortrag: EUR 71.067.751,74 Bilanzgewinn: EUR 922.437.321,01 Die Dividende ist am 28. Juli 2020 zur Auszahlung fällig. Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Einberufung nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 1,57 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Vorschlag zum Gewinnvortrag und/oder zur Einstellung in andere Gewinnrücklagen vorsieht. Der nicht auf dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und/oder in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Die Dividende wird nach Wahl der Aktionäre in bar oder in Form von Aktien der Gesellschaft geleistet. Die näheren Details dazu sind in einem gesonderten Dokument gemäß Artikel 1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 Unterabs. 1 lit. g) der EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017) (_prospektbefreiendes Dokument_) dargelegt. Dieses ist auf der Internetseite der Vonovia SE unter https://investoren.vonovia.de/hv zugänglich und wird insbesondere Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien und Ausführungen über die Gründe und die Einzelheiten des Aktienangebots enthalten. Sofern der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung angenommen wird, gilt für die Auszahlung der Dividende was folgt: Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Dies gilt sowohl für die Barausschüttung als auch soweit die Dividende in Form von Aktien geleistet wird. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. Die Ausschüttung der Dividende in bar erfolgt voraussichtlich am 28. Juli 2020. Die Aktionäre, die die Aktiendividende wählen, werden die neuen Aktien der Gesellschaft voraussichtlich am 5. August 2020 erhalten. Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass sie die Aktiendividende nur anbieten und durchführen werden, wenn sie dies nach pflichtgemäßer Bewertung unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre als sinnvoll erachten. Maßgeblich für diese Entscheidung wird insbesondere die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft im Verhältnis zu den jeweils aktuellen finanziellen Leistungskennzahlen sein. Sollten sich Vorstand und Aufsichtsrat gegen die Durchführung einer Aktiendividende entscheiden, wird das Wahlrecht für die Auszahlung der Dividende in Aktien nicht bestehen bzw. entfallen und die Dividende wird ausschließlich in bar ausgezahlt werden. Die Auszahlung der Dividende würde dann unverzüglich nach einer solchen Entscheidung vorgenommen werden, spätestens aber am 28. Juli 2020. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht der Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2020 und für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer
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June 02, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Vonovia SE: Bekanntmachung der -2-
bestimmten Prüfgesellschaft (Artikel 16 Abs.
6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt
wurde.
II. *Internetseite der Gesellschaft und dort
zugängliche Unterlagen und Informationen*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die
der Hauptversammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen und weitere
Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung stehen ab Einberufung der
Hauptversammlung über die Internetseite der
Gesellschaft unter
https://investoren.vonovia.de/hv
zur Verfügung.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von
Aktionären werden ebenfalls über die oben
genannte Internetseite zugänglich gemacht
werden. Über die Internetseite ist
auch das InvestorPortal erreichbar (siehe
unter III). Unter dieser Internetadresse
werden nach der Hauptversammlung auch die
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
III. *Durchführung der Hauptversammlung als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten, Übertragung in Bild
und Ton im InvestorPortal*
Mit Blick auf die fortdauernde
COVID-19-Pandemie wird die ordentliche
Hauptversammlung am 30. Juni 2020 auf
Grundlage des C-19 AuswBekG als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten mit
der Möglichkeit zur Verfolgung der
virtuellen Hauptversammlung und
Stimmrechtsausübung im Wege der
elektronischen Zuschaltung (_Zuschaltung_)
über das InvestorPortal (siehe sogleich)
durchgeführt.
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
können daher nicht physisch an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aus
technischen Gründen konnte auch nicht die
gemäß C-19 AuswBekG eröffnete
Möglichkeit angeboten werden, mittels
elektronischer Kommunikation an der
Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1
S. 2 AktG teilzunehmen.
*Internetgestütztes, passwortgeschütztes
InvestorPortal*
Unter der Internetadresse
https://investoren.vonovia.de/hv
unterhält die Gesellschaft ein
internetgestütztes, passwortgeschütztes
Online-Portal (_InvestorPortal_). Über
dieses können die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren
Bevollmächtigte) unter anderem die
Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen,
ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten
erteilen, Fragen einreichen oder
Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das
InvestorPortal nutzen zu können, müssen Sie
sich mit dem Zugangscode, den Sie entweder
mit dem Einladungsschreiben zur
Hauptversammlung erhalten, oder den Sie
sich bereits nach Erstzugang in das
InvestorPortal selbst vergeben haben,
einloggen.
Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und
den Anmelde- und Nutzungsbedingungen
erhalten die Aktionäre zusammen mit dem
Einladungsschreiben bzw. im Internet unter
https://investoren.vonovia.de/hv
Bitte beachten Sie auch die technischen
Hinweise am Ende dieser
Einladungsbekanntmachung.
IV. *Weitere Angaben zur Einberufung*
Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in
Deutschland maßgeblichen Vorschriften,
insbesondere des HGB und des AktG, finden
auf die Vonovia SE aufgrund der
Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1
lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom
8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO)
Anwendung, soweit sich aus speziellen
Vorschriften der SE-VO nichts anderes
ergibt.
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 542.273.611,00 und ist
eingeteilt in 542.273.611 Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt in der ordentlichen
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit
542.273.611. Die Gesellschaft oder die ihr
gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnenden
Personen halten zum Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien.
2. *Voraussetzungen für die Zuschaltung und die
Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere
des Stimmrechts*
Zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und
zur Ausübung der Aktionärsrechte,
insbesondere des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch
Bevollmächtigte - berechtigt, die im
Aktienregister eingetragen sind und sich bei
der Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet
haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung
bis spätestens *Dienstag, 23. Juni 2020,
24:00 Uhr*, über das InvestorPortal unter
https://investoren.vonovia.de/hv
oder unter einer der nachfolgenden Adressen
(die _Anmeldeadressen_)
unter der Anschrift:
Vonovia SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder
unter der Telefax-Nummer:
+49 (0) 89 30903-74675
oder
unter der E-Mail-Adresse:
anmeldestelle@computershare.de
in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch)
in deutscher oder englischer Sprache
zugegangen ist (_ordnungsgemäß
angemeldete Aktionäre_).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt dabei
nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG in der nach §
26j Abs. 4 EGAktG anwendbaren Fassung als
Aktionär nur, wer als solcher im
Aktienregister eingetragen ist. Für die
Zuschaltung zur Hauptversammlung und Ausübung
der Aktionärsrechte ist der im Aktienregister
am *Dienstag, den 23. Juni 2020, 24:00 Uhr*
(technisch maßgeblicher
Bestandsstichtag, sogenanntes _Technical
Record Date_) eingetragene Aktienbestand
maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen
im Aktienregister, die der Gesellschaft in
der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni 2020,
00:00 Uhr, bis einschließlich Dienstag,
den 30. Juni 2020, 24:00 Uhr, zugehen, werden
erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am
Dienstag, den 30. Juni 2020 verarbeitet und
berücksichtigt.
Durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
werden die Aktien nicht blockiert, die
Aktionäre können über die Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung frei verfügen.
Die Einberufung zur Hauptversammlung
einschließlich der Tagesordnung sowie
die Unterlagen zur Anmeldung bzw.
Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft
allen Aktionären unaufgefordert übersenden,
die spätestens zu Beginn des 12. Tages vor
dem Tag der Hauptversammlung im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind.
Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute),
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater
und Personen, die sich geschäftsmäßig
gegenüber Aktionären zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten,
dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen
nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im
Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund
einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden
sich in § 135 AktG.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden
sich in den an die Aktionäre übersandten
Anmeldeunterlagen sowie auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://investoren.vonovia.de/hv
3. *Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des
Stimmrechts und sonstiger Rechte*
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre
können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in
der Hauptversammlung nach entsprechender
Vollmachtserteilung auch durch einen
Bevollmächtigten, beispielsweise ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen.
Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht
ihrerseits durch Briefwahl oder Vollmacht und
Weisung an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft ausüben (siehe unten).
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135
AktG erteilt wird. Bei der Bevollmächtigung
zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG
(Vollmachtserteilung an Intermediäre
(insbesondere Kreditinstitute),
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater
oder Personen, die sich geschäftsmäßig
gegenüber Aktionären zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten)
sind in der Regel Besonderheiten zu beachten.
Aktionäre, die eine Vollmacht zur
Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen
wollen, werden gebeten, etwaige
Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei
den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen
und sich mit diesen abzustimmen.
Intermediären (insbesondere
Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberatern und Personen, die sich
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June 02, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Vonovia SE: Bekanntmachung der -3-
geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, wird, wenn sie eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter folgender E-Mail-Adresse zu melden: anmeldestelle@computershare.de. Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein Kreditinstitut), noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, nach § 135 AktG bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) erteilt werden. Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist der Gesellschaft über das InvestorPortal oder unter einer der oben unter Ziffer 2 genannten Anmeldeadressen zu übermitteln. Entsprechendes gilt für den Widerruf der Vollmacht. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft spätestens bis zum *Montag, den 29. Juni 2020, 24:00 Uhr, *zugehen. Der Nachweis einer auf diesem Wege erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z. B. Kopie oder Scan der Vollmacht) an die vorstehend genannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt wird. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das ihnen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandte Anmeldeformular nutzen. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv heruntergeladen werden. Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz zulässigen Wegs zur Übermittlung der Vollmacht bzw. des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten an die Gesellschaft können angemeldete Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, die Bevollmächtigung bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) bis zum Beginn der Abstimmung auch elektronisch über das passwortgeschützte InvestorPortal der Vonovia SE unter https://investoren.vonovia.de/hv vornehmen. Die Zuschaltung des Bevollmächtigten über das InvestorPortal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber, die diesem auf seine Anmeldung hin übersandten Zugangsdaten rechtzeitig erhält. Erfolgt die Bevollmächtigung über das InvestorPortal, wird eine Anmeldebestätigung mit neuen Zugangsdaten generiert und der Aktionär kann entscheiden, ob diese per Post oder E-Mail an den Bevollmächtigten gesendet werden oder der Aktionär diese dem Bevollmächtigten übergibt. Auch in diesem Fall ist der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist auf den oben beschriebenen Wegen an die Gesellschaft zu übermitteln. Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind auf dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung enthalten. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Darüber hinaus hat die Gesellschaft als Service für ihre Aktionäre Stimmrechtsvertreter (sog. Stimmrechtsvertreter) benannt, welche ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre ebenfalls mit der Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen können. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei bitten wir zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter nur über Anträge abstimmen können, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach § 124 Abs. 1 AktG gibt, oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden. Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist im Vorfeld der Hauptversammlung mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars möglich, welches auf dem mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten 'Anmeldeformular' vorgesehen ist. Das Formular ist an eine der oben unter Ziffer 2 genannten Anmeldeadressen zu übermitteln. Zusätzlich wird ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv zum Download bereitgehalten. Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an sie über die oben genannten Übermittlungswege sind bis *Montag, den 29. Juni 2020, 24:00 Uhr*, eingehend zu übermitteln; sie bedürfen der Textform. Gleiches gilt für Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung. Maßgeblich für die Erteilung, Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung bei der Gesellschaft. Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das InvestorPortal der Vonovia SE unter https://investoren.vonovia.de/hv zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das InvestorPortal ist bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das InvestorPortal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, gilt die Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung versandt. 4. *Stimmabgabe durch Briefwahl* Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimme in Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären das ihnen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandte Anmeldeformular zur Verfügung. Zusätzlich wird ein Formular für die Briefwahl auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv zum Download bereitgehalten. Bei Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist Folgendes zu beachten: Briefwahlstimmen können in Textform an die Gesellschaft unter einer der oben unter Ziffer 2 genannten Anmeldeadressen bis zum *Montag, den 29. Juni 2020, 24:00 Uhr, *abgegeben, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Zugang der Briefwahlstimme bei der Gesellschaft entscheidend. Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt. Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl auch das unter der Internetadresse unter https://investoren.vonovia.de/hv erreichbare passwortgeschützte InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das InvestorPortal ist bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das InvestorPortal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. Bitte beachten Sie, dass durch Briefwahl eine Abstimmung nur über Anträge möglich ist, zu denen es mit dieser Einberufung oder später
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June 02, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Vonovia SE: Bekanntmachung der -4-
bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach § 124 Abs. 1 AktG gibt, oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden. Auch Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich der Briefwahl bedienen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, gilt die Stimmabgabe per Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Weitere Hinweise zur Briefwahl sind auf dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung enthalten. 5. *Weitere Rechte der Aktionäre* a) *Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG* Ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) erforderlich; § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz entspricht dabei inhaltlich der Regelung des § 122 Abs. 2 AktG. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Ergänzungsverlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) oder in elektronischer Form (§ 126a BGB) an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also *Montag, 15. Juni 2020, 24:00 Uhr*. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln: Vonovia SE - Vorstand - Universitätsstraße 133 44803 Bochum Bei Nutzung der elektronischen Form (§ 126a BGB) übermitteln Sie ein etwaiges Ergänzungsverlangen bitte per E-Mail an: hauptversammlung@vonovia.de Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv bekannt gemacht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 AktG mitgeteilt. b) *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 und § 127 AktG* Jeder Aktionär hat das Recht, einen Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) zu stellen. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am *Montag, den 15. Juni 2020, 24:00 Uhr*, zugegangen sind, werden nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv zugänglich gemacht. Die gemäß §§ 126, 127 AktG benannten Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag oder Wahlvorschlag oder deren etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv beschrieben. Die Begründung braucht insbesondere nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ist folgende Adresse ausschließlich maßgeblich: Vonovia SE - Rechtsabteilung - Universitätsstraße 133 44803 Bochum Telefax: +49 (0) 234 314 2944 E-Mail: hauptversammlung@vonovia.de Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden. Nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. c) *Fragemöglichkeit der Aktionäre* Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 C-19 AuswBekG erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich die Möglichkeit, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG). Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand der Vonovia SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. Über die Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 C-19 AuswBekG - abweichend von § 131 AktG - nur nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 Satz 2 C-19 AuswBekG hat die Verwaltung keinesfalls alle Fragen zu beantworten, sie kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Sie kann dabei Aktionärsvereinigungen und Institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG). Etwaige Fragen sind bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis *Samstag, den 27. Juni 2020* (24:00 Uhr), über das unter der Internetadresse https://investoren.vonovia.de/hv zugängliche InvestorPortal der Gesellschaft einzureichen. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können Fragen nicht mehr eingereicht werden. Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. Bitte beachten Sie dazu noch die weitergehenden Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung. d) *Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll* Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Ende über das InvestorPortal auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären. e) *Weitergehende Erläuterungen* Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG und § 131 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investoren.vonovia.de/hv abrufbar. 6. *Hinweise zum Datenschutz* Wenn Sie sich für die virtuelle Hauptversammlung anmelden, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, das InvestorPortal nutzen oder an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, erheben wir personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Aktionärsnummer, individuelle Zugangsdaten für das InvestorPortal) über Sie und/oder Ihren Bevollmächtigten. Wir verarbeiten diese personenbezogenen
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June 02, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
Daten, um Ihre Teilnahme an und die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der
virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung
personenbezogener Daten erfolgt dabei stets auf Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze.
Verantwortliche für die Verarbeitung ist die
Vonovia SE
Universitätsstraße 133
44803 Bochum
Telefax: +49 (0) 234 314 2944
E-Mail: hauptversammlung@vonovia.de
Soweit wir uns zur Durchführung der Hauptversammlung Dienstleister
bedienen, verarbeiten diese personenbezogene Daten nur in unserem Auftrag
und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein
jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und
ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen
Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung zu.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den
Ihnen gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung zustehenden Rechte
können jederzeit auf unserer Internetseite unter
https://investoren.vonovia.de/websites/vonovia/German/6080/datenschutz.html
abgerufen oder unter folgender Adresse angefordert werden:
Vonovia SE
Rechtsabteilung
Universitätsstraße 133
44803 Bochum
Telefax: +49 (0) 234 314 2944
E-Mail: hauptversammlung@vonovia.de
7. *Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung*
a) *Technische Hinweise*
Für die Verfolgung der virtuellen
Hauptversammlung sowie zur Nutzung des
InvestorPortals und zur Ausübung von
Aktionärsrechten benötigen Sie eine
Internetverbindung und ein internetfähiges
Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der
Hauptversammlung optimal wiedergeben zu
können, wird eine stabile Internetverbindung
mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und
Tonübertragung der virtuellen
Hauptversammlung einen Computer, benötigen
Sie einen Browser und Lautsprecher oder
Kopfhörer.
Für den Zugang zum passwortgeschützten
InvestorPortal der Gesellschaft benötigen Sie
Ihre individuellen Zugangsdaten, die Sie mit
dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung
erhalten oder die Sie sich bereits nach
Erstzugang in das InvestorPortal selbst
vergeben haben. Mit diesen Zugangsdaten
können Sie sich im InvestorPortal anmelden.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der
Ausübung von Aktionärsrechten durch
technische Probleme während der virtuellen
Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen
- soweit möglich - die Aktionärsrechte
(insbesondere das Stimmrecht) *bereits vor
Beginn der Hauptversammlung* auszuüben.
Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und
den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten
die Aktionäre in den an sie übersandten
Anmeldeunterlagen bzw. im Internet unter
https://investoren.vonovia.de/hv
Bei technischen Fragen zum InvestorPortal
oder zu Ihrer Teilnahme durch elektronische
Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung
stehen Ihnen vor und während der
Hauptversammlung die Mitarbeiter unseres
Hauptversammlungs-Dienstleisters unter der
folgenden Rufnummer gerne zur Verfügung.
*Aktionärs-Hotline: +49 89 30903-6357*
Die Aktionärs-Hotline ist Montag bis Freitag,
jeweils von 9 bis 17 Uhr MESZ, und am Tag der
Hauptversammlung, dem 30. Juni 2020, ab 9 Uhr
MESZ erreichbar. Ausgenommen hiervon sind
bayerische Feiertage.
Bei technischen Fragen vor Beginn der
virtuellen Hauptversammlung können Sie sich
auch per E-Mail an unseren
Hauptversammlungs-Dienstleister unter der
E-Mail-Adresse
aktionaersportal@computershare.de
wenden.
b) *Übertragung der Vorstandsrede*
Für alle Interessierten besteht die
Möglichkeit, die Rede des
Vorstandsvorsitzenden live im Internet unter
https://investoren.vonovia.de/hv
zu verfolgen. Wir werden die Rede nach der
Hauptversammlung als Aufzeichnung zur
Verfügung stellen.
c) *Hinweis zur Verfügbarkeit der
Übertragung*
Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung
über das InvestorPortal verfolgen. Die Bild-
und Tonübertragung der virtuellen
Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des
InvestorPortals kann nach dem heutigen Stand
der Technik aufgrund von Einschränkungen der
Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes
und der Einschränkung von
Internetdienstleistungen von Drittanbietern
Schwankungen unterliegen, auf welche die
Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die
Gesellschaft kann daher keine
Gewährleistungen und Haftung für die
Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit
der in Anspruch genommenen Internetdienste,
der in Anspruch genommenen Netzelemente
Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie
den Zugang zum InvestorPortal und dessen
generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die
Gesellschaft übernimmt auch keine
Verantwortung für Fehler und Mängel der für
den Online-Service eingesetzten Hard- und
Software einschließlich solcher der
eingesetzten Dienstleistungsunternehmen,
soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die
Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund,
frühzeitig von den oben genannten
Möglichkeiten zur Rechtsausübung,
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts,
Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz-
oder Sicherheitserwägungen zwingend
erfordern, muss sich der Versammlungsleiter
der Hauptversammlung vorbehalten, die
Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung
zu unterbrechen oder ganz einzustellen.
Bochum, im Juni 2020
*Vonovia SE*
_Der Vorstand_
2020-06-02 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Vonovia SE
Universitätsstraße 133
44803 Bochum
Deutschland
E-Mail: investorrelations@vonovia.de
Internet: https://www.vonovia.de/de-de/
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
1060795 2020-06-02
(END) Dow Jones Newswires
June 02, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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