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DGAP-HV: centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Blaubeuren, Württemberger Str. 31 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: centrotherm international AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.07.2020 in Blaubeuren, Württemberger Str. 31 mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-02 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
centrotherm international AG Blaubeuren ISIN 
DE000A1TNMM9 
ISIN DE000A1TNMN7 
WKN A1TNMM 
WKN A1TNMN Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung am 
*Dienstag, den 14. Juli 2020, um 10.30 Uhr*, ein. 
 
Die Hauptversammlung wird *ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten* in den 
Geschäftsräumen der centrotherm international AG, 
Württemberger Str. 31, in 89143 Blaubeuren, als 
*virtuelle Hauptversammlung* abgehalten und unter der 
Internetadresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' im passwortgeschützten 
Internetservice in Bild und Ton übertragen. Die 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) sind daher nicht 
berechtigt, am Ort der Versammlung anwesend zu sein, 
und können versammlungsbezogene Rechte nur schriftlich 
oder im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben. 
 
I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019, des Lageberichts für die 
   centrotherm international AG und des 
   Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & 
   Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 sowie 
   als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des 
   im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen 
   verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts 
   der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 zu 
   wählen, letzteres, soweit die prüferische 
   Durchsicht beauftragt wird. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Satzung zur Anpassung an das ARUG II* 
 
   Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft 
   bestimmt gemäß § 123 Abs. 3 AktG, wie die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts nachzuweisen ist, und entspricht 
   der bisherigen gesetzlichen Regelung für 
   Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften in 
   § 123 Abs. 4 AktG. Durch das Gesetz zur 
   Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie 
   (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 wurde § 123 
   Abs. 4 AktG geändert. Demnach reicht ein 
   Nachweis des Anteilsbesitzes nach dem neuen § 
   67c Abs. 3 AktG bei börsennotierten 
   Gesellschaften aus. Ziffer 14.1 Satz 2 der 
   Satzung soll dementsprechend angepasst werden. 
 
   Die Änderung des § 123 AktG ist erstmals 
   auf Hauptversammlungen anzuwenden, die nach dem 
   3. September 2020 einberufen werden. Daher soll 
   der Vorstand angewiesen werden, durch eine 
   entsprechende Anmeldung dieser Satzungsänderung 
   zum Handelsregister sicherzustellen, dass diese 
   erst nach dem 3. September 2020 wirksam wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft 
   wird wie folgt neu gefasst: 
 
    'Für den Nachweis des Anteilsbesitzes 
    reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 
    AktG aus, der sich auf den Beginn des 21. 
    Tages vor der Hauptversammlung bezieht.' 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, diese 
   Satzungsänderung erst nach dem 3. September 
   2020 zur Eintragung in das Handelsregister 
   anzumelden. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung von 
   Ziffer 15 der Satzung* 
 
   Nach § 118 Abs. 3 AktG sollen die Mitglieder 
   des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung 
   teilnehmen, jedoch kann die Satzung bestimmte 
   Fälle vorsehen, in denen die Teilnahme von 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Bild- 
   und Tonübertragung erfolgen darf. Von dieser 
   Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um 
   Mitglieder des Aufsichtsrats in begründeten 
   Fällen von der Pflicht zur physischen 
   Anwesenheit in der Hauptversammlung zu 
   entbinden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Ziffer 15 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
   folgt geändert: 
 
   a) Die Überschrift von Ziffer 15 der 
      Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
      '15. Leitung der Hauptversammlung, 
      elektronische Kommunikation' 
   b) In Ziffer 15 der Satzung wird die folgende 
      Ziffer 15.4 angefügt: 
 
      '15.4 Die Teilnahme von Mitgliedern des 
            Aufsichtsrats an der 
            Hauptversammlung darf mit 
            Zustimmung des Vorstands im Wege 
            der Bild- und Tonübertragung 
            erfolgen, wenn der Anwesenheit 
            wesentliche berufliche oder 
            private Gründe entgegenstehen oder 
            die Anreise aufgrund der 
            großen Entfernung des 
            Wohnorts des 
            Aufsichtsratsmitglieds vom 
            Versammlungsort als 
            unverhältnismäßig erscheint.' 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
*Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung* 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 
27. März 2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I 
Nr. 14, Seite 569 ff.) ('COVID-19-Gesetz') eröffnet die 
Möglichkeit, Hauptversammlungen im Jahr 2020 ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigen als virtuelle Hauptversammlung 
abzuhalten. Angesichts der auf absehbare Zeit 
andauernden COVID-19-Pandemie und der in 
Baden-Württemberg insoweit geltenden Verhaltensregeln 
sowie zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die 
Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie 
die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand 
der centrotherm international AG mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche 
Hauptversammlung des Jahres 2020 gemäß § 1 Abs. 2 
COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten durchzuführen sowie die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische 
Kommunikation (Briefwahl) und Vollmachtserteilung zu 
ermöglichen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten 
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft) sind daher nicht berechtigt, am Ort 
dieser Versammlung anwesend zu sein, und können 
versammlungsbezogene Rechte im Wege der elektronischen 
Kommunikation ausüben. 
 
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr daher um 
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur 
Teilnahme an der Bild- und Tonübertragung der 
Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und 
von weiteren Aktionärsrechten: 
 
* Eine physische Teilnahme der Aktionäre und 
  ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
  Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am 
  Versammlungsort ist ausgeschlossen. 
* Die Gesellschaft wird die gesamte 
  Hauptversammlung für Aktionäre, die die 
  Voraussetzungen für die Teilnahme und die 
  Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, wie 
  nachstehend beschrieben im Internet live unter 
  der Internetadresse 
 
  www.centrotherm.de 
 
  im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
  'Hauptversammlung 2020' im passwortgeschützten 
  Internetservice in Bild und Ton übertragen. 
* Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären 
  werden individuelle Zugangsdaten zur Nutzung 
  des passwortgeschützten Internetservice der 
  Gesellschaft übersandt. 
* Das Stimmrecht können die Aktionäre, die die 
  Voraussetzungen für die Teilnahme und die 
  Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, wie 
  nachstehend beschrieben selbst oder durch 
  einen Bevollmächtigten ausschließlich per 
  Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an 
  die von der Gesellschaft benannten 
  Stimmrechtsvertreter ausüben. 
* Die Gesellschaft ermöglicht den Aktionären, im 
  Vorfeld der Hauptversammlung, wie nachstehend 
  beschrieben, Fragen im Wege der elektronischen 
  Kommunikation zu übermitteln. 
* Die Aktionäre haben wie nachstehend 
  beschrieben die Möglichkeit, Widerspruch gegen 
  einen Beschluss der Hauptversammlung bis zum 
  Ende der Hauptversammlung gegenüber dem die 
  Niederschrift aufnehmenden Notar im Wege der 

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June 02, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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