DGAP-News: centrotherm international AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 14.07.2020 in Blaubeuren, Württemberger Str. 31 mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-06-02 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
centrotherm international AG Blaubeuren ISIN
DE000A1TNMM9
ISIN DE000A1TNMN7
WKN A1TNMM
WKN A1TNMN Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur
ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung am
*Dienstag, den 14. Juli 2020, um 10.30 Uhr*, ein.
Die Hauptversammlung wird *ohne physische Präsenz der
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten* in den
Geschäftsräumen der centrotherm international AG,
Württemberger Str. 31, in 89143 Blaubeuren, als
*virtuelle Hauptversammlung* abgehalten und unter der
Internetadresse
www.centrotherm.de
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik
'Hauptversammlung 2020' im passwortgeschützten
Internetservice in Bild und Ton übertragen. Die
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) sind daher nicht
berechtigt, am Ort der Versammlung anwesend zu sein,
und können versammlungsbezogene Rechte nur schriftlich
oder im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben.
I. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2019, des Lageberichts für die
centrotherm international AG und des
Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschluss- und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH &
Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 sowie
als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des
im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 zu
wählen, letzteres, soweit die prüferische
Durchsicht beauftragt wird.
5. *Beschlussfassung über die Änderung der
Satzung zur Anpassung an das ARUG II*
Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft
bestimmt gemäß § 123 Abs. 3 AktG, wie die
Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachzuweisen ist, und entspricht
der bisherigen gesetzlichen Regelung für
Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften in
§ 123 Abs. 4 AktG. Durch das Gesetz zur
Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG II) vom 12. Dezember 2019 wurde § 123
Abs. 4 AktG geändert. Demnach reicht ein
Nachweis des Anteilsbesitzes nach dem neuen §
67c Abs. 3 AktG bei börsennotierten
Gesellschaften aus. Ziffer 14.1 Satz 2 der
Satzung soll dementsprechend angepasst werden.
Die Änderung des § 123 AktG ist erstmals
auf Hauptversammlungen anzuwenden, die nach dem
3. September 2020 einberufen werden. Daher soll
der Vorstand angewiesen werden, durch eine
entsprechende Anmeldung dieser Satzungsänderung
zum Handelsregister sicherzustellen, dass diese
erst nach dem 3. September 2020 wirksam wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft
wird wie folgt neu gefasst:
'Für den Nachweis des Anteilsbesitzes
reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3
AktG aus, der sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung bezieht.'
Der Vorstand wird angewiesen, diese
Satzungsänderung erst nach dem 3. September
2020 zur Eintragung in das Handelsregister
anzumelden.
6. *Beschlussfassung über die Änderung von
Ziffer 15 der Satzung*
Nach § 118 Abs. 3 AktG sollen die Mitglieder
des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung
teilnehmen, jedoch kann die Satzung bestimmte
Fälle vorsehen, in denen die Teilnahme von
Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Bild-
und Tonübertragung erfolgen darf. Von dieser
Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um
Mitglieder des Aufsichtsrats in begründeten
Fällen von der Pflicht zur physischen
Anwesenheit in der Hauptversammlung zu
entbinden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Ziffer 15 der Satzung der Gesellschaft wird wie
folgt geändert:
a) Die Überschrift von Ziffer 15 der
Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'15. Leitung der Hauptversammlung,
elektronische Kommunikation'
b) In Ziffer 15 der Satzung wird die folgende
Ziffer 15.4 angefügt:
'15.4 Die Teilnahme von Mitgliedern des
Aufsichtsrats an der
Hauptversammlung darf mit
Zustimmung des Vorstands im Wege
der Bild- und Tonübertragung
erfolgen, wenn der Anwesenheit
wesentliche berufliche oder
private Gründe entgegenstehen oder
die Anreise aufgrund der
großen Entfernung des
Wohnorts des
Aufsichtsratsmitglieds vom
Versammlungsort als
unverhältnismäßig erscheint.'
II. Weitere Angaben zur Einberufung
*Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung*
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom
27. März 2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I
Nr. 14, Seite 569 ff.) ('COVID-19-Gesetz') eröffnet die
Möglichkeit, Hauptversammlungen im Jahr 2020 ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigen als virtuelle Hauptversammlung
abzuhalten. Angesichts der auf absehbare Zeit
andauernden COVID-19-Pandemie und der in
Baden-Württemberg insoweit geltenden Verhaltensregeln
sowie zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die
Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie
die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand
der centrotherm international AG mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche
Hauptversammlung des Jahres 2020 gemäß § 1 Abs. 2
COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten durchzuführen sowie die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische
Kommunikation (Briefwahl) und Vollmachtserteilung zu
ermöglichen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft) sind daher nicht berechtigt, am Ort
dieser Versammlung anwesend zu sein, und können
versammlungsbezogene Rechte im Wege der elektronischen
Kommunikation ausüben.
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr daher um
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur
Teilnahme an der Bild- und Tonübertragung der
Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und
von weiteren Aktionärsrechten:
* Eine physische Teilnahme der Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am
Versammlungsort ist ausgeschlossen.
* Die Gesellschaft wird die gesamte
Hauptversammlung für Aktionäre, die die
Voraussetzungen für die Teilnahme und die
Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, wie
nachstehend beschrieben im Internet live unter
der Internetadresse
www.centrotherm.de
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik
'Hauptversammlung 2020' im passwortgeschützten
Internetservice in Bild und Ton übertragen.
* Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären
werden individuelle Zugangsdaten zur Nutzung
des passwortgeschützten Internetservice der
Gesellschaft übersandt.
* Das Stimmrecht können die Aktionäre, die die
Voraussetzungen für die Teilnahme und die
Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, wie
nachstehend beschrieben selbst oder durch
einen Bevollmächtigten ausschließlich per
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an
die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben.
* Die Gesellschaft ermöglicht den Aktionären, im
Vorfeld der Hauptversammlung, wie nachstehend
beschrieben, Fragen im Wege der elektronischen
Kommunikation zu übermitteln.
* Die Aktionäre haben wie nachstehend
beschrieben die Möglichkeit, Widerspruch gegen
einen Beschluss der Hauptversammlung bis zum
Ende der Hauptversammlung gegenüber dem die
Niederschrift aufnehmenden Notar im Wege der
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June 02, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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