DJ DGAP-HV: centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Blaubeuren, Württemberger Str. 31 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: centrotherm international AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Blaubeuren, Württemberger Str. 31 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-06-02 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. centrotherm international AG Blaubeuren ISIN DE000A1TNMM9 ISIN DE000A1TNMN7 WKN A1TNMM WKN A1TNMN Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung am *Dienstag, den 14. Juli 2020, um 10.30 Uhr*, ein. Die Hauptversammlung wird *ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten* in den Geschäftsräumen der centrotherm international AG, Württemberger Str. 31, in 89143 Blaubeuren, als *virtuelle Hauptversammlung* abgehalten und unter der Internetadresse www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2020' im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) sind daher nicht berechtigt, am Ort der Versammlung anwesend zu sein, und können versammlungsbezogene Rechte nur schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben. I. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts für die centrotherm international AG und des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen, letzteres, soweit die prüferische Durchsicht beauftragt wird. 5. *Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das ARUG II* Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft bestimmt gemäß § 123 Abs. 3 AktG, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist, und entspricht der bisherigen gesetzlichen Regelung für Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften in § 123 Abs. 4 AktG. Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 wurde § 123 Abs. 4 AktG geändert. Demnach reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach dem neuen § 67c Abs. 3 AktG bei börsennotierten Gesellschaften aus. Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung soll dementsprechend angepasst werden. Die Änderung des § 123 AktG ist erstmals auf Hauptversammlungen anzuwenden, die nach dem 3. September 2020 einberufen werden. Daher soll der Vorstand angewiesen werden, durch eine entsprechende Anmeldung dieser Satzungsänderung zum Handelsregister sicherzustellen, dass diese erst nach dem 3. September 2020 wirksam wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: 'Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung bezieht.' Der Vorstand wird angewiesen, diese Satzungsänderung erst nach dem 3. September 2020 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 6. *Beschlussfassung über die Änderung von Ziffer 15 der Satzung* Nach § 118 Abs. 3 AktG sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung teilnehmen, jedoch kann die Satzung bestimmte Fälle vorsehen, in denen die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um Mitglieder des Aufsichtsrats in begründeten Fällen von der Pflicht zur physischen Anwesenheit in der Hauptversammlung zu entbinden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Ziffer 15 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift von Ziffer 15 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '15. Leitung der Hauptversammlung, elektronische Kommunikation' b) In Ziffer 15 der Satzung wird die folgende Ziffer 15.4 angefügt: '15.4 Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung darf mit Zustimmung des Vorstands im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen, wenn der Anwesenheit wesentliche berufliche oder private Gründe entgegenstehen oder die Anreise aufgrund der großen Entfernung des Wohnorts des Aufsichtsratsmitglieds vom Versammlungsort als unverhältnismäßig erscheint.' II. Weitere Angaben zur Einberufung *Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung* Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, Seite 569 ff.) ('COVID-19-Gesetz') eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen im Jahr 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie und der in Baden-Württemberg insoweit geltenden Verhaltensregeln sowie zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der centrotherm international AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung des Jahres 2020 gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchzuführen sowie die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl) und Vollmachtserteilung zu ermöglichen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) sind daher nicht berechtigt, am Ort dieser Versammlung anwesend zu sein, und können versammlungsbezogene Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben. Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Teilnahme an der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und von weiteren Aktionärsrechten: * Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. * Die Gesellschaft wird die gesamte Hauptversammlung für Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, wie nachstehend beschrieben im Internet live unter der Internetadresse www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2020' im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen. * Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären werden individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft übersandt. * Das Stimmrecht können die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, wie nachstehend beschrieben selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausschließlich per Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. * Die Gesellschaft ermöglicht den Aktionären, im Vorfeld der Hauptversammlung, wie nachstehend beschrieben, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu übermitteln. * Die Aktionäre haben wie nachstehend beschrieben die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung gegenüber dem die Niederschrift aufnehmenden Notar im Wege der
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June 02, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
elektronischen Kommunikation zu erklären. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung eines besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 7. Juli 2020 (24.00 Uhr), unter der nachstehenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse der nachstehenden für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zugehen: centrotherm international AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035 H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: +49 (0)711/127-79264 E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de Der vorgenannte Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch das depotführende Institut zu erstellen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Dienstag, den 23. Juni 2020, 0.00 Uhr, (Nachweisstichtag) zu beziehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist Textform ausreichend. Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären Anmeldebestätigungen (HV-Tickets) mit den individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung (HV-Ticket) sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. *Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung* Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, können die gesamte Hauptversammlung am Dienstag, den 14. Juli 2020, ab 10.30 Uhr live im Internet über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2020' im passwortgeschützten Internetservice nach Eingabe ihrer Zugangsdaten verfolgen. Die Zugangsdaten zu diesem passwortgeschützten Internetservice erhalten angemeldete Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung (HV-Ticket) zur virtuellen Hauptversammlung. *Ausübung des Stimmrechts* _Stimmabgabe durch Briefwahl_ Aktionäre haben, sofern die Voraussetzungen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erfüllt sind, die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abzugeben. Die Briefwahl erfolgt unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2020' nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren. Briefwahlstimmen können auch noch am Tag der Hauptversammlung bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung abgegeben, geändert und widerrufen werden. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist ausschließlich zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft bekannt gemachte Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären möglich. _Vollmachtserteilung an Dritte_ Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei der Bevollmächtigung von Intermediären oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 gleichstehenden Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung und der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft zum einen in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift, fernschriftlich unter der nachstehend genannten Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse an die nachstehende für die Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden: centrotherm international AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: 089/889 69 06 55 E-Mail: centrotherm@better-orange.de Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular verwendet werden, das den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2020' abgerufen werden. Auf diese Weise übermittelte Bevollmächtigungen und Nachweise von Vollmachten müssen der Gesellschaft bis spätestens am Montag, den 13. Juli 2020 (24.00 Uhr), zugegangen sein. Bis zu diesem Datum können sie auch in der gleichen Weise geändert oder widerrufen werden, wie sie abgegeben worden sind. Die Erteilung der Vollmacht kann zum anderen auch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2020' nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf diesem Weg können Vollmachten auch noch am Tag der Hauptversammlung bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung abgegeben, geändert und widerrufen werden. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält. _Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft_ Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen die Aktionäre Weisung erteilen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Vollmachten nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bereits vor der virtuellen Hauptversammlung bis zum Montag, den 13. Juli 2020 (24.00 Uhr), in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift, fernschriftlich unter der nachstehend genannten Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse an die nachstehende für die Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden: centrotherm international AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: 089/889 69 06 55 E-Mail: centrotherm@better-orange.de Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden, das den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2020' abgerufen werden. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2020' nach Eingabe der Zugangsdaten
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