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Dow Jones News
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DGAP-HV: centrotherm international AG: -2-

DJ DGAP-HV: centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Blaubeuren, Württemberger Str. 31 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: centrotherm international AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.07.2020 in Blaubeuren, Württemberger Str. 31 mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-02 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
centrotherm international AG Blaubeuren ISIN 
DE000A1TNMM9 
ISIN DE000A1TNMN7 
WKN A1TNMM 
WKN A1TNMN Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung am 
*Dienstag, den 14. Juli 2020, um 10.30 Uhr*, ein. 
 
Die Hauptversammlung wird *ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten* in den 
Geschäftsräumen der centrotherm international AG, 
Württemberger Str. 31, in 89143 Blaubeuren, als 
*virtuelle Hauptversammlung* abgehalten und unter der 
Internetadresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' im passwortgeschützten 
Internetservice in Bild und Ton übertragen. Die 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) sind daher nicht 
berechtigt, am Ort der Versammlung anwesend zu sein, 
und können versammlungsbezogene Rechte nur schriftlich 
oder im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben. 
 
I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019, des Lageberichts für die 
   centrotherm international AG und des 
   Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & 
   Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 sowie 
   als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des 
   im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen 
   verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts 
   der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 zu 
   wählen, letzteres, soweit die prüferische 
   Durchsicht beauftragt wird. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Satzung zur Anpassung an das ARUG II* 
 
   Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft 
   bestimmt gemäß § 123 Abs. 3 AktG, wie die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts nachzuweisen ist, und entspricht 
   der bisherigen gesetzlichen Regelung für 
   Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften in 
   § 123 Abs. 4 AktG. Durch das Gesetz zur 
   Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie 
   (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 wurde § 123 
   Abs. 4 AktG geändert. Demnach reicht ein 
   Nachweis des Anteilsbesitzes nach dem neuen § 
   67c Abs. 3 AktG bei börsennotierten 
   Gesellschaften aus. Ziffer 14.1 Satz 2 der 
   Satzung soll dementsprechend angepasst werden. 
 
   Die Änderung des § 123 AktG ist erstmals 
   auf Hauptversammlungen anzuwenden, die nach dem 
   3. September 2020 einberufen werden. Daher soll 
   der Vorstand angewiesen werden, durch eine 
   entsprechende Anmeldung dieser Satzungsänderung 
   zum Handelsregister sicherzustellen, dass diese 
   erst nach dem 3. September 2020 wirksam wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft 
   wird wie folgt neu gefasst: 
 
    'Für den Nachweis des Anteilsbesitzes 
    reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 
    AktG aus, der sich auf den Beginn des 21. 
    Tages vor der Hauptversammlung bezieht.' 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, diese 
   Satzungsänderung erst nach dem 3. September 
   2020 zur Eintragung in das Handelsregister 
   anzumelden. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung von 
   Ziffer 15 der Satzung* 
 
   Nach § 118 Abs. 3 AktG sollen die Mitglieder 
   des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung 
   teilnehmen, jedoch kann die Satzung bestimmte 
   Fälle vorsehen, in denen die Teilnahme von 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Bild- 
   und Tonübertragung erfolgen darf. Von dieser 
   Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um 
   Mitglieder des Aufsichtsrats in begründeten 
   Fällen von der Pflicht zur physischen 
   Anwesenheit in der Hauptversammlung zu 
   entbinden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Ziffer 15 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
   folgt geändert: 
 
   a) Die Überschrift von Ziffer 15 der 
      Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
      '15. Leitung der Hauptversammlung, 
      elektronische Kommunikation' 
   b) In Ziffer 15 der Satzung wird die folgende 
      Ziffer 15.4 angefügt: 
 
      '15.4 Die Teilnahme von Mitgliedern des 
            Aufsichtsrats an der 
            Hauptversammlung darf mit 
            Zustimmung des Vorstands im Wege 
            der Bild- und Tonübertragung 
            erfolgen, wenn der Anwesenheit 
            wesentliche berufliche oder 
            private Gründe entgegenstehen oder 
            die Anreise aufgrund der 
            großen Entfernung des 
            Wohnorts des 
            Aufsichtsratsmitglieds vom 
            Versammlungsort als 
            unverhältnismäßig erscheint.' 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
*Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung* 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 
27. März 2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I 
Nr. 14, Seite 569 ff.) ('COVID-19-Gesetz') eröffnet die 
Möglichkeit, Hauptversammlungen im Jahr 2020 ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigen als virtuelle Hauptversammlung 
abzuhalten. Angesichts der auf absehbare Zeit 
andauernden COVID-19-Pandemie und der in 
Baden-Württemberg insoweit geltenden Verhaltensregeln 
sowie zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die 
Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie 
die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand 
der centrotherm international AG mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche 
Hauptversammlung des Jahres 2020 gemäß § 1 Abs. 2 
COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten durchzuführen sowie die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische 
Kommunikation (Briefwahl) und Vollmachtserteilung zu 
ermöglichen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten 
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft) sind daher nicht berechtigt, am Ort 
dieser Versammlung anwesend zu sein, und können 
versammlungsbezogene Rechte im Wege der elektronischen 
Kommunikation ausüben. 
 
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr daher um 
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur 
Teilnahme an der Bild- und Tonübertragung der 
Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und 
von weiteren Aktionärsrechten: 
 
* Eine physische Teilnahme der Aktionäre und 
  ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
  Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am 
  Versammlungsort ist ausgeschlossen. 
* Die Gesellschaft wird die gesamte 
  Hauptversammlung für Aktionäre, die die 
  Voraussetzungen für die Teilnahme und die 
  Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, wie 
  nachstehend beschrieben im Internet live unter 
  der Internetadresse 
 
  www.centrotherm.de 
 
  im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
  'Hauptversammlung 2020' im passwortgeschützten 
  Internetservice in Bild und Ton übertragen. 
* Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären 
  werden individuelle Zugangsdaten zur Nutzung 
  des passwortgeschützten Internetservice der 
  Gesellschaft übersandt. 
* Das Stimmrecht können die Aktionäre, die die 
  Voraussetzungen für die Teilnahme und die 
  Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, wie 
  nachstehend beschrieben selbst oder durch 
  einen Bevollmächtigten ausschließlich per 
  Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an 
  die von der Gesellschaft benannten 
  Stimmrechtsvertreter ausüben. 
* Die Gesellschaft ermöglicht den Aktionären, im 
  Vorfeld der Hauptversammlung, wie nachstehend 
  beschrieben, Fragen im Wege der elektronischen 
  Kommunikation zu übermitteln. 
* Die Aktionäre haben wie nachstehend 
  beschrieben die Möglichkeit, Widerspruch gegen 
  einen Beschluss der Hauptversammlung bis zum 
  Ende der Hauptversammlung gegenüber dem die 
  Niederschrift aufnehmenden Notar im Wege der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 02, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

elektronischen Kommunikation zu erklären. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter 
Beifügung eines besonderen Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in 
deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die 
Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
spätestens am Dienstag, den 7. Juli 2020 (24.00 Uhr), 
unter der nachstehenden Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse der nachstehenden für die Gesellschaft 
empfangsberechtigten Stelle zugehen: 
 
 centrotherm international AG 
 c/o Landesbank Baden-Württemberg 
 4035 H Hauptversammlungen 
 Am Hauptbahnhof 2 
 70173 Stuttgart 
 Telefax: +49 (0)711/127-79264 
 E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
Der vorgenannte Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch 
das depotführende Institut zu erstellen und hat sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also 
auf Dienstag, den 23. Juni 2020, 0.00 Uhr, 
(Nachweisstichtag) zu beziehen. Für den Nachweis des 
Anteilsbesitzes ist Textform ausreichend. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären 
Anmeldebestätigungen (HV-Tickets) mit den individuellen 
Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten 
Internetservice für die virtuelle Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Anmeldebestätigung (HV-Ticket) sicherzustellen, bitten 
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung 
der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
Sorge zu tragen. 
 
*Bild- und Tonübertragung der gesamten 
Hauptversammlung* 
 
Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, können die 
gesamte Hauptversammlung am Dienstag, den 14. Juli 
2020, ab 10.30 Uhr live im Internet über die 
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' im passwortgeschützten 
Internetservice nach Eingabe ihrer Zugangsdaten 
verfolgen. Die Zugangsdaten zu diesem 
passwortgeschützten Internetservice erhalten 
angemeldete Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung 
(HV-Ticket) zur virtuellen Hauptversammlung. 
 
*Ausübung des Stimmrechts* 
 
_Stimmabgabe durch Briefwahl_ 
 
Aktionäre haben, sofern die Voraussetzungen zur 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts erfüllt sind, die Möglichkeit, 
ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation 
(Briefwahl) abzugeben. 
 
Die Briefwahl erfolgt unter Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' nach Eingabe der Zugangsdaten 
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren. 
Briefwahlstimmen können auch noch am Tag der 
Hauptversammlung bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung 
abgegeben, geändert und widerrufen werden. 
 
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist 
ausschließlich zu Abstimmungen über vor der 
Hauptversammlung von der Gesellschaft bekannt gemachte 
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats 
sowie aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 
122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG 
oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt gemachte 
Beschlussvorschläge von Aktionären möglich. 
 
_Vollmachtserteilung an Dritte_ 
 
Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, können ihr 
Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung unter 
entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär, 
eine Aktionärsvereinigung oder einen 
Stimmrechtsberater, ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des 
Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei der 
Bevollmächtigung von Intermediären oder diesen 
gemäß § 135 Absatz 8 gleichstehenden 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder 
Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber 
Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der 
Hauptversammlung erbieten, können abweichende 
Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen 
sind. 
 
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann 
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen. 
 
Die Erteilung und der Nachweis der Bevollmächtigung 
kann der Gesellschaft zum einen in Textform unter der 
nachstehend genannten Anschrift, fernschriftlich unter 
der nachstehend genannten Telefax-Nummer oder per 
E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse 
an die nachstehende für die Gesellschaft 
empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden: 
 
 centrotherm international AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Telefax: 089/889 69 06 55 
 E-Mail: centrotherm@better-orange.de 
 
Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann 
das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte 
Vollmachtsformular verwendet werden, das den Aktionären 
nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein Formular für die 
Erteilung einer Vollmacht kann auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' abgerufen werden. 
 
Auf diese Weise übermittelte Bevollmächtigungen und 
Nachweise von Vollmachten müssen der Gesellschaft bis 
spätestens am Montag, den 13. Juli 2020 (24.00 Uhr), 
zugegangen sein. Bis zu diesem Datum können sie auch in 
der gleichen Weise geändert oder widerrufen werden, wie 
sie abgegeben worden sind. 
 
Die Erteilung der Vollmacht kann zum anderen auch unter 
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter 
der Adresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' nach Eingabe der Zugangsdaten 
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. 
Auf diesem Weg können Vollmachten auch noch am Tag der 
Hauptversammlung bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung 
abgegeben, geändert und widerrufen werden. 
 
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der 
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht 
für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im 
Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl 
oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice durch den 
Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte 
die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung und ordnungsgemäßem Nachweis des 
Anteilsbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber 
erhält. 
 
_Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft_ 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der 
Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei 
bitten wir zu beachten, dass die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu 
denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu 
denen die Aktionäre Weisung erteilen. Auch im Fall 
einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte 
Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis 
des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Die Vollmachten nebst Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können 
bereits vor der virtuellen Hauptversammlung bis zum 
Montag, den 13. Juli 2020 (24.00 Uhr), in Textform 
unter der nachstehend genannten Anschrift, 
fernschriftlich unter der nachstehend genannten 
Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend 
genannten E-Mail-Adresse an die nachstehende für die 
Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt 
werden: 
 
 centrotherm international AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Telefax: 089/889 69 06 55 
 E-Mail: centrotherm@better-orange.de 
 
Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von 
der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachts- 
und Weisungsformular verwendet werden, das den 
Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein 
Formular für die Erteilung einer Vollmacht und von 
Weisungen kann auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' abgerufen werden. 
 
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann 
auch unter Nutzung des passwortgeschützten 
Internetservice unter der Adresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' nach Eingabe der Zugangsdaten 

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June 02, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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© 2020 Dow Jones News
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