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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: centrotherm international AG: -4-

DJ DGAP-HV: centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Blaubeuren, Württemberger Str. 31 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: centrotherm international AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.07.2020 in Blaubeuren, Württemberger Str. 31 mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-02 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
centrotherm international AG Blaubeuren ISIN 
DE000A1TNMM9 
ISIN DE000A1TNMN7 
WKN A1TNMM 
WKN A1TNMN Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung am 
*Dienstag, den 14. Juli 2020, um 10.30 Uhr*, ein. 
 
Die Hauptversammlung wird *ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten* in den 
Geschäftsräumen der centrotherm international AG, 
Württemberger Str. 31, in 89143 Blaubeuren, als 
*virtuelle Hauptversammlung* abgehalten und unter der 
Internetadresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' im passwortgeschützten 
Internetservice in Bild und Ton übertragen. Die 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) sind daher nicht 
berechtigt, am Ort der Versammlung anwesend zu sein, 
und können versammlungsbezogene Rechte nur schriftlich 
oder im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben. 
 
I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019, des Lageberichts für die 
   centrotherm international AG und des 
   Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & 
   Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 sowie 
   als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des 
   im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen 
   verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts 
   der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 zu 
   wählen, letzteres, soweit die prüferische 
   Durchsicht beauftragt wird. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Satzung zur Anpassung an das ARUG II* 
 
   Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft 
   bestimmt gemäß § 123 Abs. 3 AktG, wie die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts nachzuweisen ist, und entspricht 
   der bisherigen gesetzlichen Regelung für 
   Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften in 
   § 123 Abs. 4 AktG. Durch das Gesetz zur 
   Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie 
   (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 wurde § 123 
   Abs. 4 AktG geändert. Demnach reicht ein 
   Nachweis des Anteilsbesitzes nach dem neuen § 
   67c Abs. 3 AktG bei börsennotierten 
   Gesellschaften aus. Ziffer 14.1 Satz 2 der 
   Satzung soll dementsprechend angepasst werden. 
 
   Die Änderung des § 123 AktG ist erstmals 
   auf Hauptversammlungen anzuwenden, die nach dem 
   3. September 2020 einberufen werden. Daher soll 
   der Vorstand angewiesen werden, durch eine 
   entsprechende Anmeldung dieser Satzungsänderung 
   zum Handelsregister sicherzustellen, dass diese 
   erst nach dem 3. September 2020 wirksam wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Ziffer 14.1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft 
   wird wie folgt neu gefasst: 
 
    'Für den Nachweis des Anteilsbesitzes 
    reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 
    AktG aus, der sich auf den Beginn des 21. 
    Tages vor der Hauptversammlung bezieht.' 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, diese 
   Satzungsänderung erst nach dem 3. September 
   2020 zur Eintragung in das Handelsregister 
   anzumelden. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung von 
   Ziffer 15 der Satzung* 
 
   Nach § 118 Abs. 3 AktG sollen die Mitglieder 
   des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung 
   teilnehmen, jedoch kann die Satzung bestimmte 
   Fälle vorsehen, in denen die Teilnahme von 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Bild- 
   und Tonübertragung erfolgen darf. Von dieser 
   Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um 
   Mitglieder des Aufsichtsrats in begründeten 
   Fällen von der Pflicht zur physischen 
   Anwesenheit in der Hauptversammlung zu 
   entbinden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Ziffer 15 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
   folgt geändert: 
 
   a) Die Überschrift von Ziffer 15 der 
      Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
      '15. Leitung der Hauptversammlung, 
      elektronische Kommunikation' 
   b) In Ziffer 15 der Satzung wird die folgende 
      Ziffer 15.4 angefügt: 
 
      '15.4 Die Teilnahme von Mitgliedern des 
            Aufsichtsrats an der 
            Hauptversammlung darf mit 
            Zustimmung des Vorstands im Wege 
            der Bild- und Tonübertragung 
            erfolgen, wenn der Anwesenheit 
            wesentliche berufliche oder 
            private Gründe entgegenstehen oder 
            die Anreise aufgrund der 
            großen Entfernung des 
            Wohnorts des 
            Aufsichtsratsmitglieds vom 
            Versammlungsort als 
            unverhältnismäßig erscheint.' 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
*Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung* 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 
27. März 2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I 
Nr. 14, Seite 569 ff.) ('COVID-19-Gesetz') eröffnet die 
Möglichkeit, Hauptversammlungen im Jahr 2020 ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigen als virtuelle Hauptversammlung 
abzuhalten. Angesichts der auf absehbare Zeit 
andauernden COVID-19-Pandemie und der in 
Baden-Württemberg insoweit geltenden Verhaltensregeln 
sowie zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die 
Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie 
die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand 
der centrotherm international AG mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche 
Hauptversammlung des Jahres 2020 gemäß § 1 Abs. 2 
COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten durchzuführen sowie die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische 
Kommunikation (Briefwahl) und Vollmachtserteilung zu 
ermöglichen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten 
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft) sind daher nicht berechtigt, am Ort 
dieser Versammlung anwesend zu sein, und können 
versammlungsbezogene Rechte im Wege der elektronischen 
Kommunikation ausüben. 
 
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr daher um 
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur 
Teilnahme an der Bild- und Tonübertragung der 
Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und 
von weiteren Aktionärsrechten: 
 
* Eine physische Teilnahme der Aktionäre und 
  ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
  Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am 
  Versammlungsort ist ausgeschlossen. 
* Die Gesellschaft wird die gesamte 
  Hauptversammlung für Aktionäre, die die 
  Voraussetzungen für die Teilnahme und die 
  Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, wie 
  nachstehend beschrieben im Internet live unter 
  der Internetadresse 
 
  www.centrotherm.de 
 
  im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
  'Hauptversammlung 2020' im passwortgeschützten 
  Internetservice in Bild und Ton übertragen. 
* Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären 
  werden individuelle Zugangsdaten zur Nutzung 
  des passwortgeschützten Internetservice der 
  Gesellschaft übersandt. 
* Das Stimmrecht können die Aktionäre, die die 
  Voraussetzungen für die Teilnahme und die 
  Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, wie 
  nachstehend beschrieben selbst oder durch 
  einen Bevollmächtigten ausschließlich per 
  Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an 
  die von der Gesellschaft benannten 
  Stimmrechtsvertreter ausüben. 
* Die Gesellschaft ermöglicht den Aktionären, im 
  Vorfeld der Hauptversammlung, wie nachstehend 
  beschrieben, Fragen im Wege der elektronischen 
  Kommunikation zu übermitteln. 
* Die Aktionäre haben wie nachstehend 
  beschrieben die Möglichkeit, Widerspruch gegen 
  einen Beschluss der Hauptversammlung bis zum 
  Ende der Hauptversammlung gegenüber dem die 
  Niederschrift aufnehmenden Notar im Wege der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 02, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: centrotherm international AG: -2-

elektronischen Kommunikation zu erklären. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter 
Beifügung eines besonderen Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in 
deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die 
Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
spätestens am Dienstag, den 7. Juli 2020 (24.00 Uhr), 
unter der nachstehenden Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse der nachstehenden für die Gesellschaft 
empfangsberechtigten Stelle zugehen: 
 
 centrotherm international AG 
 c/o Landesbank Baden-Württemberg 
 4035 H Hauptversammlungen 
 Am Hauptbahnhof 2 
 70173 Stuttgart 
 Telefax: +49 (0)711/127-79264 
 E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
Der vorgenannte Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch 
das depotführende Institut zu erstellen und hat sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also 
auf Dienstag, den 23. Juni 2020, 0.00 Uhr, 
(Nachweisstichtag) zu beziehen. Für den Nachweis des 
Anteilsbesitzes ist Textform ausreichend. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären 
Anmeldebestätigungen (HV-Tickets) mit den individuellen 
Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten 
Internetservice für die virtuelle Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Anmeldebestätigung (HV-Ticket) sicherzustellen, bitten 
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung 
der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
Sorge zu tragen. 
 
*Bild- und Tonübertragung der gesamten 
Hauptversammlung* 
 
Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, können die 
gesamte Hauptversammlung am Dienstag, den 14. Juli 
2020, ab 10.30 Uhr live im Internet über die 
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' im passwortgeschützten 
Internetservice nach Eingabe ihrer Zugangsdaten 
verfolgen. Die Zugangsdaten zu diesem 
passwortgeschützten Internetservice erhalten 
angemeldete Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung 
(HV-Ticket) zur virtuellen Hauptversammlung. 
 
*Ausübung des Stimmrechts* 
 
_Stimmabgabe durch Briefwahl_ 
 
Aktionäre haben, sofern die Voraussetzungen zur 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts erfüllt sind, die Möglichkeit, 
ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation 
(Briefwahl) abzugeben. 
 
Die Briefwahl erfolgt unter Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' nach Eingabe der Zugangsdaten 
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren. 
Briefwahlstimmen können auch noch am Tag der 
Hauptversammlung bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung 
abgegeben, geändert und widerrufen werden. 
 
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist 
ausschließlich zu Abstimmungen über vor der 
Hauptversammlung von der Gesellschaft bekannt gemachte 
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats 
sowie aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 
122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG 
oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt gemachte 
Beschlussvorschläge von Aktionären möglich. 
 
_Vollmachtserteilung an Dritte_ 
 
Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, können ihr 
Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung unter 
entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär, 
eine Aktionärsvereinigung oder einen 
Stimmrechtsberater, ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des 
Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei der 
Bevollmächtigung von Intermediären oder diesen 
gemäß § 135 Absatz 8 gleichstehenden 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder 
Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber 
Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der 
Hauptversammlung erbieten, können abweichende 
Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen 
sind. 
 
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann 
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen. 
 
Die Erteilung und der Nachweis der Bevollmächtigung 
kann der Gesellschaft zum einen in Textform unter der 
nachstehend genannten Anschrift, fernschriftlich unter 
der nachstehend genannten Telefax-Nummer oder per 
E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse 
an die nachstehende für die Gesellschaft 
empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden: 
 
 centrotherm international AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Telefax: 089/889 69 06 55 
 E-Mail: centrotherm@better-orange.de 
 
Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann 
das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte 
Vollmachtsformular verwendet werden, das den Aktionären 
nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein Formular für die 
Erteilung einer Vollmacht kann auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' abgerufen werden. 
 
Auf diese Weise übermittelte Bevollmächtigungen und 
Nachweise von Vollmachten müssen der Gesellschaft bis 
spätestens am Montag, den 13. Juli 2020 (24.00 Uhr), 
zugegangen sein. Bis zu diesem Datum können sie auch in 
der gleichen Weise geändert oder widerrufen werden, wie 
sie abgegeben worden sind. 
 
Die Erteilung der Vollmacht kann zum anderen auch unter 
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter 
der Adresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' nach Eingabe der Zugangsdaten 
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. 
Auf diesem Weg können Vollmachten auch noch am Tag der 
Hauptversammlung bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung 
abgegeben, geändert und widerrufen werden. 
 
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der 
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht 
für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im 
Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl 
oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice durch den 
Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte 
die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung und ordnungsgemäßem Nachweis des 
Anteilsbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber 
erhält. 
 
_Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft_ 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der 
Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei 
bitten wir zu beachten, dass die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu 
denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu 
denen die Aktionäre Weisung erteilen. Auch im Fall 
einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte 
Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis 
des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Die Vollmachten nebst Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können 
bereits vor der virtuellen Hauptversammlung bis zum 
Montag, den 13. Juli 2020 (24.00 Uhr), in Textform 
unter der nachstehend genannten Anschrift, 
fernschriftlich unter der nachstehend genannten 
Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend 
genannten E-Mail-Adresse an die nachstehende für die 
Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt 
werden: 
 
 centrotherm international AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Telefax: 089/889 69 06 55 
 E-Mail: centrotherm@better-orange.de 
 
Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von 
der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachts- 
und Weisungsformular verwendet werden, das den 
Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein 
Formular für die Erteilung einer Vollmacht und von 
Weisungen kann auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' abgerufen werden. 
 
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann 
auch unter Nutzung des passwortgeschützten 
Internetservice unter der Adresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' nach Eingabe der Zugangsdaten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 02, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: centrotherm international AG: -3-

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. 
Auf diesem Weg können auch noch am Tag der 
Hauptversammlung bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung 
Vollmachten und Weisungen abgegeben, geändert oder 
widerrufen werden. 
 
Die Abgabe von Stimmen durch die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter ist ausschließlich 
zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung von der 
Gesellschaft bekannt gemachte Beschlussvorschläge des 
Vorstands und des Aufsichtsrats sowie aufgrund eines 
Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als 
Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als 
Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt gemachte 
Beschlussvorschläge von Aktionären möglich. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden 
keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen 
oder von Anträgen entgegennehmen. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG und 
Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen 
Kommunikation* 
 
Aktionäre der Gesellschaft können in der 
Hauptversammlung vom Vorstand nach § 131 Abs. 1 AktG 
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage 
des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. 
 
Im Falle der virtuellen Hauptversammlung tritt an die 
Stelle dieses Auskunftsrechts eine entsprechende 
Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation 
nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 
COVID-19-Gesetz. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass Fragen 
bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege 
elektronischer Kommunikation einzureichen sind. 
 
Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, oder ihre 
Bevollmächtigten können ihre Fragen der Gesellschaft in 
deutscher Sprache bis zum Sonntag, den 12. Juli 2020 
(24.00 Uhr), unter Nutzung des passwortgeschützten 
Internetservice unter der Adresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' nach Eingabe der Zugangsdaten 
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einreichen. 
 
Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der 
Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. 
Das Stellen von Fragen nach Ablauf der Frist und 
während der virtuellen Hauptversammlung ist nicht 
vorgesehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt 'in' 
der Versammlung. 
 
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, 
freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Die 
Verwaltung hat gemäß der Gesetzesbegründung zu § 1 
Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nicht alle Fragen zu 
beantworten; sie kann Fragen zusammenfassen und im 
Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen 
auswählen. Sie kann dabei Aktionärsvereinigungen und 
institutionelle Investoren mit bedeutenden 
Stimmanteilen bevorzugen. 
 
*Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung* 
 
Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts erfüllt sowie ihr Stimmrecht 
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung 
ausgeübt haben, oder ihre Bevollmächtigten können 
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung 
bis spätestens zum Ende der Versammlung gegenüber dem 
die Niederschrift aufnehmenden Notar unter Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' nach Eingabe der Zugangsdaten 
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erklären. 
 
*Adressen für etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge 
nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG* 
 
Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 
1, § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende 
Adresse zu übermitteln: 
 
 centrotherm international AG 
 Investor Relations 
 Hauptversammlung 2020 
 Württemberger Str. 31 
 89143 Blaubeuren 
 Telefax: +49 (0)7344/918-8665 
 E-Mail: investor@centrotherm.de 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. 
Ordnungsgemäß angekündigte und zulässige 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden in der 
virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie 
in der Hauptversammlung gestellt worden. 
 
*Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Diese Einberufung und die der Hauptversammlung 
zugänglich zu machenden Unterlagen sind alsbald nach 
der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
 
www.centrotherm.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung 2020' zugänglich. 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber 
hinaus von der Einberufung an in den Geschäftsräumen 
der centrotherm international AG, Württemberger Str. 
31, 89143 Blaubeuren, zur Einsichtnahme durch die 
Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär 
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
ausliegenden Unterlagen erteilt. 
 
*Information zum Datenschutz* 
 
Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang 
mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten von 
Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen. Diese Daten 
umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die 
Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, die Anzahl der 
Aktien, die Besitzart der Aktien, Verwaltungsdaten 
sowie Daten betreffend die Ausübung von 
Aktionärsrechten, einschließlich des Stimmrechts. 
 
_Verantwortlicher, Rechtsgrundlage und Zweck_ 
 
Für die Datenverarbeitung ist die centrotherm 
international AG die verantwortliche Stelle. 
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 
Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung 
(DSGVO). Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten 
ist gesetzlich und nach der Satzung der Gesellschaft 
vorgesehen. Zweck der Datenverarbeitung ist es, den 
Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung der Rechte zu 
ermöglichen sowie die Hauptversammlung durchzuführen. 
Die Datenverarbeitung ist hierfür auch erforderlich. 
 
_Empfänger_ 
 
Empfänger der personenbezogenen Daten sind neben der 
Gesellschaft ihre für die Durchführung der 
Hauptversammlung einbezogenen Dienstleister und Berater 
sowie die Aktionäre der Gesellschaft und deren 
Vertreter. Die Dienstleister und Berater der 
Gesellschaft erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung oder Beratung erforderlich 
sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich 
nach Weisung der Gesellschaft. Den Aktionären der 
Gesellschaft und deren Vertretern werden 
personenbezogene Daten nach Maßgabe der 
gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung gestellt, 
insbesondere im Rahmen der Einsichtnahme in das 
Teilnehmerverzeichnis. 
 
_Speicherungsdauer_ 
 
Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, 
solange dies gesetzlich geboten ist oder die 
Gesellschaft ein berechtigtes Interesse hieran hat. Die 
personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für 
ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und 
der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten 
entgegenstehen. 
 
_Betroffenenrechte_ 
 
Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste haben 
gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, über die 
personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert 
wurden, Auskunft zu erhalten, das Recht auf 
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung 
ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine 
gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen 
Gründe gemäß Artikel 17 Abs. 3 DSGVO 
entgegenstehen, das Recht, die Einschränkung der 
Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu 
verlangen, das Recht, aus besonderen Gründen 
Widerspruch einzulegen, sowie das Recht auf 
Übertragung der von ihnen der Gesellschaft 
bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem 
gängigen Dateiformat. Ferner steht ihnen gemäß 
Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu. 
 
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten: 
 
 centrotherm international AG 
 Württemberger Str. 31 
 89143 Blaubeuren 
 Tel.: +49 (0) 7344 918-6304 
 E-Mail: investor@centrotherm.de 
 
Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter 
den folgenden Kontaktdaten erreichbar: 
 
 centrotherm international AG 
 Daniel Voigtländer 
 Württemberger Str. 31 
 89143 Blaubeuren 
 E-Mail: datenschutzbeauftragter@centrotherm.de 
 
Blaubeuren, im Mai 2020 
 
*centrotherm international AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-06-02 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: centrotherm international AG 
             Württemberger Str. 31 
             89143 Blaubeuren 
             Deutschland 
Telefon:     +49 7344 918-6304 
Fax:         +49 7344 918-8665 
E-Mail:      investor@centrotherm.de 
Internet:    http://www.centrotherm.de 
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