DGAP-News: Koenig & Bauer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Würzburg mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-06-02 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Koenig & Bauer AG Würzburg WKN 719350
ISIN DE0007193500 95. Ordentliche Hauptversammlung Sehr herzlich laden wir die Aktionärinnen
und Aktionäre
zur 95. Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am
Dienstag, 14. Juli 2020, um 11:00 Uhr (MESZ) statt und wird als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten.
Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre und Aktionärinnen sowie
Aktionärsvertreter der Koenig & Bauer AG aus den Geschäftsräumen der Koenig & Bauer AG,
Friedrich-Koenig-Straße 4, 97080 Würzburg, als dem Ort der Hauptversammlung live in Bild
und Ton übertragen. Das Stimmrecht der Aktionäre kann ausschließlich durch Briefwahl oder
durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. *Eine
physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist ausgeschlossen.*
Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie unter Abschnitt III - Mitteilungen und Informationen an
die Aktionäre.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses sowie
des zusammengefassten Lageberichts für die
Koenig & Bauer AG und die Koenig &
Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember
2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und
des Corporate Governance-Berichts für das
Geschäftsjahr 2019 sowie des
nichtfinanziellen Konzernberichts*
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für das
Geschäftsjahr 2019*
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer
AG für das Geschäftsjahr 2019*
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig &
Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019*
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
7. *Beschlussfassung zur Änderung der
Satzung der Koenig & Bauer AG*
a) *Änderung der Teilnahmeberechtigung
(Abschnitt VI Ziffer 14.4 der Satzung)*
b) *Ermächtigung zur Online-Teilnahme und
Briefwahl im Rahmen der Hauptversammlung
(Abschnitt VI Ziffer 14.8 und neue Ziffer
14.9 der Satzung)*
II. *Vorschläge zur Beschlussfassung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die
Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31.
Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate
Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des
nichtfinanziellen Konzernberichts*
Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und
den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie
nach § 315a Abs. 1 HGB. Die Dokumente sind vom Tag der Einberufung
an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlicht und abrufbar und werden dort auch während der
virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein. Ferner werden sie den
Aktionären auf Anfrage per Post zugesandt. Schließlich werden
diese Unterlagen auch in der virtuellen Hauptversammlung erläutert.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 18. März 2020 den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Er hat in derselben Sitzung
ferner den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu diesem Punkt der Tagesordnung daher keine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig &
Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Koenig
& Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 8.262.391,50
auf neue Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019
amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Koenig & Bauer AG
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses als auch der Vorschlag
des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme
Dritter. Auch bestanden keine Regelungen, die die
Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die
Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 endet die Amtszeit
des als Vertreterin der Anteilseigner gewählten
Aufsichtsratsmitglieds Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza. Frau
Professor Lanza hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, für
eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen.
Frau Professor Lanza war im Rahmen ihrer bisherigen Bestellung in
die Arbeit des Aufsichtsrats intensiv eingebunden und als
Vorsitzende des Strategieausschusses bei Strategiethemen
federführend. Vor dem Hintergrund ihres spezifischen
Kompetenzprofils und des Umstands, dass sie mit der Koenig & Bauer
AG mittlerweile bestens vertraut ist, begrüßt der Aufsichtsrat
ihre Bereitschaft zur erneuten Kandidatur sehr. Bei der Wiederwahl
von Frau Professor Lanza wäre zudem gewährleistet, dass die
Aktionärsvertreter weiterhin mit ihrer großen Bandbreite an
Erfahrung sowie Fachwissen über Unternehmensführung, Wirtschaft,
Wissenschaft und Technologie wirken können.
Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG besteht gemäß Abschnitt
V, Ziffer 9.1 der Satzung der Koenig & Bauer AG aus insgesamt zwölf
Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, Abs. 2 und 101
AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 und 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MitbestG
aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und
Arbeitnehmer sowie zu jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und
Männern zusammen.
Die Mindestquote ist im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG für beide
Seiten, sowohl die Anteilseigner- als auch die
Arbeitnehmervertreterseite, jeweils getrennt zu erfüllen, da die
Seite der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen
hat. Es müssen daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch
auf der Arbeitnehmervertreterseite mindestens zwei Sitze von Frauen
und mindestens zwei Sitze von Männern besetzt sein.
Vertreterinnen der Anteilseigner im Aufsichtsrat sind Frau Dagmar
Rehm und Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza. Vertreterinnen der
Arbeitnehmer sind Frau Julia Cuntz und Frau Simone Walter. Die
übrigen Aufsichtsratsmitglieder sind Männer. Der Mindestanteil wird
also derzeit sowohl auf Anteilseigner- als auch auf
Arbeitnehmerseite erfüllt und wäre nach der Wiederwahl von Frau
Professor Lanza auf Anteilseignerseite auch weiterhin erfüllt.
Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für
die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und gemäß des Vorschlags
des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat daher vor,
*Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza, Institutsleiterin am wbk
Institut für Produktionstechnik für den Bereich Produktionssysteme
am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Karlsruhe, wohnhaft in
Karlsruhe,*
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 für
die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
beschließt, als Vertreterin der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG zu wählen.
*Angaben gemäß der Empfehlung C.13 DCGK (in der aktuell
gültigen Fassung vom 16. Dezember 2019, bekanntgemacht am 20. März
2020):*
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Einberufung zwischen Frau Professor Lanza
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June 02, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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