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DGAP-HV: Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Koenig & Bauer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Würzburg mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-02 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Koenig & Bauer AG Würzburg WKN 719350 
ISIN DE0007193500 95. Ordentliche Hauptversammlung Sehr herzlich laden wir die Aktionärinnen 
und Aktionäre 
zur 95. Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am 
Dienstag, 14. Juli 2020, um 11:00 Uhr (MESZ) statt und wird als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre und Aktionärinnen sowie 
Aktionärsvertreter der Koenig & Bauer AG aus den Geschäftsräumen der Koenig & Bauer AG, 
Friedrich-Koenig-Straße 4, 97080 Würzburg, als dem Ort der Hauptversammlung live in Bild 
und Ton übertragen. Das Stimmrecht der Aktionäre kann ausschließlich durch Briefwahl oder 
durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. *Eine 
physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist ausgeschlossen.* 
 
Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie unter Abschnitt III - Mitteilungen und Informationen an 
die Aktionäre. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Koenig & Bauer AG und die Koenig & 
   Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 
   2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und 
   des Corporate Governance-Berichts für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des 
   nichtfinanziellen Konzernberichts* 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer 
   AG für das Geschäftsjahr 2019* 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & 
   Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019* 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
7. *Beschlussfassung zur Änderung der 
   Satzung der Koenig & Bauer AG* 
 
   a) *Änderung der Teilnahmeberechtigung 
      (Abschnitt VI Ziffer 14.4 der Satzung)* 
   b) *Ermächtigung zur Online-Teilnahme und 
      Briefwahl im Rahmen der Hauptversammlung 
      (Abschnitt VI Ziffer 14.8 und neue Ziffer 
      14.9 der Satzung)* 
II. *Vorschläge zur Beschlussfassung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. 
   Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate 
   Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des 
   nichtfinanziellen Konzernberichts* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und 
   den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie 
   nach § 315a Abs. 1 HGB. Die Dokumente sind vom Tag der Einberufung 
   an auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
   veröffentlicht und abrufbar und werden dort auch während der 
   virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein. Ferner werden sie den 
   Aktionären auf Anfrage per Post zugesandt. Schließlich werden 
   diese Unterlagen auch in der virtuellen Hauptversammlung erläutert. 
   Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 18. März 2020 den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Er hat in derselben Sitzung 
   ferner den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu diesem Punkt der Tagesordnung daher keine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig & 
   Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Koenig 
   & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR  8.262.391,50 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Koenig & Bauer AG 
   Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG 
   Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, 
   PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Frankfurt am Main, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
   Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses als auch der Vorschlag 
   des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme 
   Dritter. Auch bestanden keine Regelungen, die die 
   Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die 
   Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 endet die Amtszeit 
   des als Vertreterin der Anteilseigner gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieds Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza. Frau 
   Professor Lanza hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, für 
   eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen. 
 
   Frau Professor Lanza war im Rahmen ihrer bisherigen Bestellung in 
   die Arbeit des Aufsichtsrats intensiv eingebunden und als 
   Vorsitzende des Strategieausschusses bei Strategiethemen 
   federführend. Vor dem Hintergrund ihres spezifischen 
   Kompetenzprofils und des Umstands, dass sie mit der Koenig & Bauer 
   AG mittlerweile bestens vertraut ist, begrüßt der Aufsichtsrat 
   ihre Bereitschaft zur erneuten Kandidatur sehr. Bei der Wiederwahl 
   von Frau Professor Lanza wäre zudem gewährleistet, dass die 
   Aktionärsvertreter weiterhin mit ihrer großen Bandbreite an 
   Erfahrung sowie Fachwissen über Unternehmensführung, Wirtschaft, 
   Wissenschaft und Technologie wirken können. 
 
   Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG besteht gemäß Abschnitt 
   V, Ziffer 9.1 der Satzung der Koenig & Bauer AG aus insgesamt zwölf 
   Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, Abs. 2 und 101 
   AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 und 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MitbestG 
   aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und 
   Arbeitnehmer sowie zu jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und 
   Männern zusammen. 
 
   Die Mindestquote ist im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG für beide 
   Seiten, sowohl die Anteilseigner- als auch die 
   Arbeitnehmervertreterseite, jeweils getrennt zu erfüllen, da die 
   Seite der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen 
   hat. Es müssen daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch 
   auf der Arbeitnehmervertreterseite mindestens zwei Sitze von Frauen 
   und mindestens zwei Sitze von Männern besetzt sein. 
 
   Vertreterinnen der Anteilseigner im Aufsichtsrat sind Frau Dagmar 
   Rehm und Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza. Vertreterinnen der 
   Arbeitnehmer sind Frau Julia Cuntz und Frau Simone Walter. Die 
   übrigen Aufsichtsratsmitglieder sind Männer. Der Mindestanteil wird 
   also derzeit sowohl auf Anteilseigner- als auch auf 
   Arbeitnehmerseite erfüllt und wäre nach der Wiederwahl von Frau 
   Professor Lanza auf Anteilseignerseite auch weiterhin erfüllt. 
 
   Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für 
   die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und gemäß des Vorschlags 
   des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat daher vor, 
 
   *Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza, Institutsleiterin am wbk 
   Institut für Produktionstechnik für den Bereich Produktionssysteme 
   am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Karlsruhe, wohnhaft in 
   Karlsruhe,* 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 für 
   die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 
   beschließt, als Vertreterin der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG zu wählen. 
 
   *Angaben gemäß der Empfehlung C.13 DCGK (in der aktuell 
   gültigen Fassung vom 16. Dezember 2019, bekanntgemacht am 20. März 
   2020):* 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der 
   Veröffentlichung dieser Einberufung zwischen Frau Professor Lanza 

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June 02, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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