DJ DGAP-HV: Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Koenig & Bauer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Würzburg mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-06-02 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Koenig & Bauer AG Würzburg WKN 719350
ISIN DE0007193500 95. Ordentliche Hauptversammlung Sehr herzlich laden wir die Aktionärinnen
und Aktionäre
zur 95. Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am
Dienstag, 14. Juli 2020, um 11:00 Uhr (MESZ) statt und wird als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten.
Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre und Aktionärinnen sowie
Aktionärsvertreter der Koenig & Bauer AG aus den Geschäftsräumen der Koenig & Bauer AG,
Friedrich-Koenig-Straße 4, 97080 Würzburg, als dem Ort der Hauptversammlung live in Bild
und Ton übertragen. Das Stimmrecht der Aktionäre kann ausschließlich durch Briefwahl oder
durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. *Eine
physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist ausgeschlossen.*
Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie unter Abschnitt III - Mitteilungen und Informationen an
die Aktionäre.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses sowie
des zusammengefassten Lageberichts für die
Koenig & Bauer AG und die Koenig &
Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember
2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und
des Corporate Governance-Berichts für das
Geschäftsjahr 2019 sowie des
nichtfinanziellen Konzernberichts*
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für das
Geschäftsjahr 2019*
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer
AG für das Geschäftsjahr 2019*
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig &
Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019*
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
7. *Beschlussfassung zur Änderung der
Satzung der Koenig & Bauer AG*
a) *Änderung der Teilnahmeberechtigung
(Abschnitt VI Ziffer 14.4 der Satzung)*
b) *Ermächtigung zur Online-Teilnahme und
Briefwahl im Rahmen der Hauptversammlung
(Abschnitt VI Ziffer 14.8 und neue Ziffer
14.9 der Satzung)*
II. *Vorschläge zur Beschlussfassung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die
Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31.
Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate
Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des
nichtfinanziellen Konzernberichts*
Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und
den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie
nach § 315a Abs. 1 HGB. Die Dokumente sind vom Tag der Einberufung
an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlicht und abrufbar und werden dort auch während der
virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein. Ferner werden sie den
Aktionären auf Anfrage per Post zugesandt. Schließlich werden
diese Unterlagen auch in der virtuellen Hauptversammlung erläutert.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 18. März 2020 den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Er hat in derselben Sitzung
ferner den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu diesem Punkt der Tagesordnung daher keine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig &
Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Koenig
& Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 8.262.391,50
auf neue Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019
amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Koenig & Bauer AG
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses als auch der Vorschlag
des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme
Dritter. Auch bestanden keine Regelungen, die die
Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die
Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 endet die Amtszeit
des als Vertreterin der Anteilseigner gewählten
Aufsichtsratsmitglieds Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza. Frau
Professor Lanza hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, für
eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen.
Frau Professor Lanza war im Rahmen ihrer bisherigen Bestellung in
die Arbeit des Aufsichtsrats intensiv eingebunden und als
Vorsitzende des Strategieausschusses bei Strategiethemen
federführend. Vor dem Hintergrund ihres spezifischen
Kompetenzprofils und des Umstands, dass sie mit der Koenig & Bauer
AG mittlerweile bestens vertraut ist, begrüßt der Aufsichtsrat
ihre Bereitschaft zur erneuten Kandidatur sehr. Bei der Wiederwahl
von Frau Professor Lanza wäre zudem gewährleistet, dass die
Aktionärsvertreter weiterhin mit ihrer großen Bandbreite an
Erfahrung sowie Fachwissen über Unternehmensführung, Wirtschaft,
Wissenschaft und Technologie wirken können.
Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG besteht gemäß Abschnitt
V, Ziffer 9.1 der Satzung der Koenig & Bauer AG aus insgesamt zwölf
Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, Abs. 2 und 101
AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 und 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MitbestG
aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und
Arbeitnehmer sowie zu jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und
Männern zusammen.
Die Mindestquote ist im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG für beide
Seiten, sowohl die Anteilseigner- als auch die
Arbeitnehmervertreterseite, jeweils getrennt zu erfüllen, da die
Seite der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen
hat. Es müssen daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch
auf der Arbeitnehmervertreterseite mindestens zwei Sitze von Frauen
und mindestens zwei Sitze von Männern besetzt sein.
Vertreterinnen der Anteilseigner im Aufsichtsrat sind Frau Dagmar
Rehm und Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza. Vertreterinnen der
Arbeitnehmer sind Frau Julia Cuntz und Frau Simone Walter. Die
übrigen Aufsichtsratsmitglieder sind Männer. Der Mindestanteil wird
also derzeit sowohl auf Anteilseigner- als auch auf
Arbeitnehmerseite erfüllt und wäre nach der Wiederwahl von Frau
Professor Lanza auf Anteilseignerseite auch weiterhin erfüllt.
Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für
die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und gemäß des Vorschlags
des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat daher vor,
*Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza, Institutsleiterin am wbk
Institut für Produktionstechnik für den Bereich Produktionssysteme
am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Karlsruhe, wohnhaft in
Karlsruhe,*
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 für
die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
beschließt, als Vertreterin der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG zu wählen.
*Angaben gemäß der Empfehlung C.13 DCGK (in der aktuell
gültigen Fassung vom 16. Dezember 2019, bekanntgemacht am 20. März
2020):*
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Einberufung zwischen Frau Professor Lanza
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 02, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der -2-
und der Koenig & Bauer AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen
der Koenig & Bauer AG oder einem wesentlich an ihr beteiligten
Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren
Offenlegung gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate
Governance Kodex empfohlen wird. Der Wahlvorschlag berücksichtigt im
Übrigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und trägt damit zugleich der Ausfüllung des vom
Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium
Rechnung.
Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass Frau Professor Lanza
die für die Ausübung des Mandats erforderliche Zeit aufbringen kann
und schätzt Frau Professor Lanza als unabhängig im Sinne der
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ein.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG sowie weitere
Informationen über die unter Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagene
Aufsichtsratskandidatin:*
Frau Professor Lanza ist Mitglied in den folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
- ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen
- Mahle GmbH, Stuttgart
- Hager SE, Blieskastel
- Balluff GmbH, Neuhausen
Sie hat keine Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
*Persönliche Daten:*
Geboren: 1973
Nationalität: Deutsch
*Aktuell ausgeübte hauptberufliche Tätigkeit:*
Institutsleiterin am wbk Institut für Produktionstechnik für den
Bereich Produktionssysteme am Karlsruher Institut für Technologie
*Beruflicher Werdegang*
* Seit 2012 Inhaberin des Lehrstuhls für
Produktionssysteme und Qualitätsmanagement
des Karlsruher Instituts für Technologie
und Institutsleiterin am Institut für
Produktionstechnik
* Seit 2009 Direktorin des 'Global Advanced
Manufacturing Institute (GAMI)' in Suzhou,
VR China
* 2008 - 2012 Inhaberin der ersten Shared
Professorship 'Global Production
Engineering and Quality' des Karlsruher
Instituts für Technologie in Kooperation
mit der Daimler AG (Strategieabteilung)
* 2003 - 2008 Leiterin des Bereichs
Produktionssysteme am wbk Institut für
Produktionstechnik, damalige Universität
Karlsruhe
*Qualifikation:*
* 1993 - 1999 Diplomstudium des
Wirtschaftsingenieurswesens, Fachrichtung
Unternehmensplanung an der Universität
Karlsruhe
* 2000 - 2003 Wissenschaftliche
Mitarbeiterin am Institut für
Produktionstechnik (wbk) in der
Arbeitsgruppe Produktionsinformatik und
Qualitätsmanagement
* 2004 Promotion 'Simulative
Anlaufunterstützung auf Basis der
Qualitätsfähigkeiten von
Produktionsprozessen', ausgezeichnet mit
dem Erna-Scheffler-Förderpreis des
Soroptimist-Klubs Karlsruhe (2005)
* 2009 Heinz Maier-Leibnitz Preis:
Anerkennung der Deutschen
Forschungsgemeinschaft
* 2010 - 2013 Mitglied der Forschungsunion
Wirtschaft-Wissenschaft der
Bundesregierung, Promotorengruppe
Mobilität
* 2016 Bundesverdienstkreuz am Bande für
Forschung im Gebiet der Produktionstechnik
und Engagement für die Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses
*Mitgliedschaften:*
* Associate Member der CIRP - International
Academy for Production Engineering
* Mitglied der Deutschen Akademie der
Technikwissenschaften - acatech
* Mitglied der wgp - Wissenschaftliche
Gesellschaft für Produktionstechnik
* Mitglied der wissenschaftlichen Kommission
Niedersachsen
* Mitglied des wissenschaftlichen Beirats
der Plattform Industrie 4.0
* Mitglied des Lenkungskreises der Allianz
Industrie 4.0 Baden-Württemberg
*Kompetenzprofil:*
Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza ist seit 2004 Mitglied der
Institutsleitung des wbk Instituts für Produktionstechnik am
Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Frau Professor Lanza
leitet den Bereich Produktionssysteme, der sich in Forschung und
Praxis schwerpunktmäßig mit den Themen Globale
Produktionsstrategien, Produktionssystemplanung und
Qualitätssicherung befasst.
Die ganzheitliche Gestaltung und Bewertung von Produktionssystemen
ist ihre zentrale Forschungsfrage in zahlreichen Forschungs- und
Verbundprojekten. Das methodische Vorgehen umfasst den Einsatz
quantitativer Methoden zur Effizienzsteigerung sowie die Entwicklung
und Einführung innovativer Technologien in Produktionsabläufe. Ihr
enger Austausch in Forschungs- und Beratungstätigkeiten mit
zahlreichen Unternehmen primär aus dem Automobil- sowie Maschinen-
und Anlagenbau sichert dabei die praktische Anwendbarkeit und den
industriellen Mehrwert ihrer Forschung.
Im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG ist Frau Professor Lanza seit
fünf Jahren Vorsitzende des Strategieausschusses.
Unter Berücksichtigung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats der
Koenig & Bauer AG deckt Frau Professor Lanza aufgrund ihres
Werdegangs insbesondere die Gebiete Technologie/Innovation,
Produktion/Supply Chain und Digitalisierung/Industrie 4.0 ab.
Mit der angestrebten Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat in
seiner Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der
Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen
Erfahrungen sowie über entsprechende Sektorkenntnisse.
Den vollständigen Lebenslauf von Frau Professor Lanza sowie weitere
Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
7. *Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der Koenig &
Bauer AG*
*a) Beschlussfassung zur Änderung der Satzung der Koenig &
Bauer AG, Änderung der Teilnahmeberechtigung (Abschnitt VI
Ziffer 14.4 der Satzung)*
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts wurden durch das Gesetz der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie ('*ARUG II*') geändert. Das ARUG II ist
zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Bei Inhaberaktien
börsennotierter Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 Abs. 4
S. 1 AktG zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder
die Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs
gemäß dem neu eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Nach
Abschnitt VI Ziffer 14.4 der Satzung der Koenig & Bauer AG ist
entsprechend den Vorgaben der derzeit geltenden Fassung des § 123
Abs. 4 S. 1 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ein in Textform in deutscher oder
englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich.
Die Änderungen des § 123 Abs. 4 S. 1 AktG und des neu
vorgesehenen § 67c AktG finden erst ab dem 3. September 2020 und
erstmals auf Hauptversammlungen, die nach dem 3. September 2020
einberufen werden, Anwendung. Sie werden damit bereits im
Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen
Hauptversammlung der Koenig & Bauer AG im Jahr 2021 anwendbar sein.
Um ein Abweichen der Regelungen zum Nachweis für die Teilnahme an
der Hauptversammlung der Gesellschaft oder der Ausübung des
Stimmrechts in Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll bereits jetzt
die Anpassung der Regelungen zum Nachweis für die Teilnahme an der
Hauptversammlung der Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts
in der Satzung beschlossen werden. Der Vorstand soll durch
entsprechend zeitlich getaktete Anmeldung der Satzungsänderung zum
Handelsregister sicherstellen, dass die Satzungsänderung erst ab dem
3. September 2020 wirksam wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
Abschnitt VI, Ziffer 14.4 der Satzung der Koenig & Bauer AG wird wie
folgt neu gefasst:
'14.4 Zum Nachweis der Berechtigungen nach Abschnitt VI Ziffer 14.2
reicht der Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den
Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis hat
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu
beziehen.'
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst
nach dem 3. September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister
anzumelden.
*b) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Koenig &
Bauer AG, Ermächtigung zur Online-Teilnahme und Briefwahl im Rahmen
der Hauptversammlung (Abschnitt VI Ziffer 14.8 und neue Ziffer 14.9
der Satzung)*
Mit den Möglichkeiten der Online-Teilnahme oder der Briefwahl soll
der Vorstand ermächtigt werden, den Aktionären flexiblere
Alternativen der Teilnahme an der Hauptversammlung
(Online-Teilnahme) oder der Stimmrechtsausübung (Briefwahl)
anzubieten. Ziel ist es, durch eine moderne Satzungsgestaltung die
Ausübung von Aktionärsrechten weiter zu vereinfachen und allen
Aktionären, unabhängig von Wohnsitz oder äußerlichen
Gegebenheiten, die Kommunikation mit der Gesellschaft zu
erleichtern. Ob und in welchem Umfang von der jeweiligen
Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, wird jeweils in der Einberufung
der Hauptversammlung bekannt gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
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June 02, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
Abschnitt VI, Ziffer 14.8 der Satzung der Koenig & Bauer AG wird wie
folgt neu gefasst:
'14.8 Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der
Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen
Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte
ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben
können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist weiter ermächtigt,
Bestimmungen zum Umfang und dem Verfahren der Teilnahme und der
Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Diese werden mit der
Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.'
Abschnitt VI, Ziffer 14.9 der Satzung der Koenig & Bauer AG wird wie
folgt neu eingefügt:
'14.9 Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre
Stimmen auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder
im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der
Vorstand ist weiter ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren nach Satz
1 zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung
bekannt gemacht.'
III. *Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre*
1. *Anzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Koenig & Bauer AG ('*Gesellschaft*') zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 42.964.435,80 und ist
eingeteilt in 16.524.783 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede
Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtanzahl der
Stückaktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt daher
jeweils 16.524.783. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält
die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
2. *Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung*
Die Hauptversammlung 2020 wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung
des Aufsichtsrats getroffenen Entscheidung nach Maßgabe des Gesetzes
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht (Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, '*COVID-19-Gesetz*')
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) abgehalten.
Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine
Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu
Modifikationen in den Abläufen und Verfahrensweisen der Hauptversammlung.
Die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit,
* die gesamte virtuelle Hauptversammlung
in Bild und Ton im Internet live zu
verfolgen,
* ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl
(schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation) _oder_
über Bevollmächtigung der von der
Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auszuüben,
* Fragen im Wege der elektronischen
Kommunikation zu stellen und
* Widerspruch gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung im Wege der
elektronischen Kommunikation zu
erklären, sofern die Aktionäre ihr
Stimmrecht ausgeübt haben.
Voraussetzung für die Ausübung der vorgenannten Rechte ist, dass die unter
Abschnitt III Nr. 3 (Voraussetzungen für die Verfolgung der Hauptversammlung
im Internet und die Ausübung des Stimmrechts) genannten jeweiligen
Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Hauptversammlung wird am 14. Juli 2020 ab 11:00 Uhr (MESZ) live auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
über das eigens für die Hauptversammlung eingerichtete Online-Portal
('*Investor-Portal*') übertragen. Die für den Zugang zum Investor-Portal
erforderlichen Daten, die Nummer der Anmeldebestätigung sowie den
Zugangscode), erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Eine
Ausübung der Stimmrechte in Echtzeit erfolgt nicht; insbesondere ermöglicht
die Liveübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des §
118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die
Rede des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessenten live
auf der Internetseite der Gesellschaft verfolgt werden.
3. *Voraussetzungen für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet und die
Ausübung des Stimmrechts*
Zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß Abschnitt VI Ziffer 14.2 sowie Ziffer 14.3
der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am
*Dienstag, 7. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter der nachstehenden Adresse:
Koenig & Bauer AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Fax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung der Gesellschaft
gegenüber nachgewiesen haben. Als Nachweis der Berechtigung reicht der
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus, dass sie
zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. *am Dienstag, 23.
Juni 2020, 0:00 Uhr (MESZ)*, ('*Nachweisstichtag*') Aktionäre der
Gesellschaft waren.
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse *bis spätestens Dienstag, 7.
Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, zugehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes
reicht ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Nachweis in
Textform. Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für die
Berechtigung zur Verfolgung der gesamten virtuellen Hauptversammlung im
Internet sowie für die Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt diesbezüglich als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Der Nachweisstichtag hat
keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktie.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute als
Letztintermediäre die Anmeldung und übermitteln den Nachweis des
Anteilsbesitzes für ihre Kunden, nachdem die Kunden einen Auftrag zur
Anmeldung zur Hauptversammlung erteilt haben. Die Aktionäre werden daher
gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut
zu wenden, um ihre Anmeldung zur Hauptversammlung zu veranlassen.
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der Koenig &
Bauer AG wird diese den Aktionären Anmeldebestätigungen sowie Briefwahl- und
Vollmachtformulare für die Hauptversammlung übersenden.
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl*
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. Voraussetzung für
die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen des
Abschnitts III Nr. 3 oben (Voraussetzungen für die Verfolgung der
Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts).
Die Stimmabgabe durch Briefwahl kann entweder *schriftlich *unter Verwendung
des hierfür mit der Anmeldebestätigung übermittelten Briefwahlformulars
*oder* im Wege *elektronischer Kommunikation* über das passwortgeschützte
Investor-Portal unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
vorgenommen werden.
_Briefwahlformular_
Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe kann per Post,
Fax oder E-Mail übermittelt werden und muss bis *zum 13. Juli 2020, 24:00
Uhr (MESZ)*, bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse eingegangen
sein:
Koenig & Bauer AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Fax: +49 (0) 89 30903-74675
oder per E-Mail: Koenig-Bauer-HV2020@computershare.de
Das Briefwahlformular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
abgerufen werden.
_Elektronische Briefwahl_
Die elektronische Briefwahl erfolgt über das Investor-Portal auf der
Internetseite der Koenig & Bauer AG unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
Die Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten Erläuterungen
entnehmen.
Die elektronische Briefwahl über das Investor-Portal ist auch noch während
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 02, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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