Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
563 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Koenig & Bauer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in Würzburg mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-02 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Koenig & Bauer AG Würzburg WKN 719350 
ISIN DE0007193500 95. Ordentliche Hauptversammlung Sehr herzlich laden wir die Aktionärinnen 
und Aktionäre 
zur 95. Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am 
Dienstag, 14. Juli 2020, um 11:00 Uhr (MESZ) statt und wird als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre und Aktionärinnen sowie 
Aktionärsvertreter der Koenig & Bauer AG aus den Geschäftsräumen der Koenig & Bauer AG, 
Friedrich-Koenig-Straße 4, 97080 Würzburg, als dem Ort der Hauptversammlung live in Bild 
und Ton übertragen. Das Stimmrecht der Aktionäre kann ausschließlich durch Briefwahl oder 
durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. *Eine 
physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist ausgeschlossen.* 
 
Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie unter Abschnitt III - Mitteilungen und Informationen an 
die Aktionäre. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Koenig & Bauer AG und die Koenig & 
   Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 
   2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und 
   des Corporate Governance-Berichts für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des 
   nichtfinanziellen Konzernberichts* 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer 
   AG für das Geschäftsjahr 2019* 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & 
   Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019* 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
7. *Beschlussfassung zur Änderung der 
   Satzung der Koenig & Bauer AG* 
 
   a) *Änderung der Teilnahmeberechtigung 
      (Abschnitt VI Ziffer 14.4 der Satzung)* 
   b) *Ermächtigung zur Online-Teilnahme und 
      Briefwahl im Rahmen der Hauptversammlung 
      (Abschnitt VI Ziffer 14.8 und neue Ziffer 
      14.9 der Satzung)* 
II. *Vorschläge zur Beschlussfassung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. 
   Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate 
   Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des 
   nichtfinanziellen Konzernberichts* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und 
   den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie 
   nach § 315a Abs. 1 HGB. Die Dokumente sind vom Tag der Einberufung 
   an auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
   veröffentlicht und abrufbar und werden dort auch während der 
   virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein. Ferner werden sie den 
   Aktionären auf Anfrage per Post zugesandt. Schließlich werden 
   diese Unterlagen auch in der virtuellen Hauptversammlung erläutert. 
   Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 18. März 2020 den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Er hat in derselben Sitzung 
   ferner den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu diesem Punkt der Tagesordnung daher keine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig & 
   Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Koenig 
   & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR  8.262.391,50 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Koenig & Bauer AG 
   Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG 
   Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, 
   PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Frankfurt am Main, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
   Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses als auch der Vorschlag 
   des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme 
   Dritter. Auch bestanden keine Regelungen, die die 
   Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die 
   Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 endet die Amtszeit 
   des als Vertreterin der Anteilseigner gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieds Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza. Frau 
   Professor Lanza hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, für 
   eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen. 
 
   Frau Professor Lanza war im Rahmen ihrer bisherigen Bestellung in 
   die Arbeit des Aufsichtsrats intensiv eingebunden und als 
   Vorsitzende des Strategieausschusses bei Strategiethemen 
   federführend. Vor dem Hintergrund ihres spezifischen 
   Kompetenzprofils und des Umstands, dass sie mit der Koenig & Bauer 
   AG mittlerweile bestens vertraut ist, begrüßt der Aufsichtsrat 
   ihre Bereitschaft zur erneuten Kandidatur sehr. Bei der Wiederwahl 
   von Frau Professor Lanza wäre zudem gewährleistet, dass die 
   Aktionärsvertreter weiterhin mit ihrer großen Bandbreite an 
   Erfahrung sowie Fachwissen über Unternehmensführung, Wirtschaft, 
   Wissenschaft und Technologie wirken können. 
 
   Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG besteht gemäß Abschnitt 
   V, Ziffer 9.1 der Satzung der Koenig & Bauer AG aus insgesamt zwölf 
   Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, Abs. 2 und 101 
   AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 und 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MitbestG 
   aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und 
   Arbeitnehmer sowie zu jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und 
   Männern zusammen. 
 
   Die Mindestquote ist im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG für beide 
   Seiten, sowohl die Anteilseigner- als auch die 
   Arbeitnehmervertreterseite, jeweils getrennt zu erfüllen, da die 
   Seite der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen 
   hat. Es müssen daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch 
   auf der Arbeitnehmervertreterseite mindestens zwei Sitze von Frauen 
   und mindestens zwei Sitze von Männern besetzt sein. 
 
   Vertreterinnen der Anteilseigner im Aufsichtsrat sind Frau Dagmar 
   Rehm und Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza. Vertreterinnen der 
   Arbeitnehmer sind Frau Julia Cuntz und Frau Simone Walter. Die 
   übrigen Aufsichtsratsmitglieder sind Männer. Der Mindestanteil wird 
   also derzeit sowohl auf Anteilseigner- als auch auf 
   Arbeitnehmerseite erfüllt und wäre nach der Wiederwahl von Frau 
   Professor Lanza auf Anteilseignerseite auch weiterhin erfüllt. 
 
   Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für 
   die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und gemäß des Vorschlags 
   des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat daher vor, 
 
   *Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza, Institutsleiterin am wbk 
   Institut für Produktionstechnik für den Bereich Produktionssysteme 
   am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Karlsruhe, wohnhaft in 
   Karlsruhe,* 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 für 
   die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 
   beschließt, als Vertreterin der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG zu wählen. 
 
   *Angaben gemäß der Empfehlung C.13 DCGK (in der aktuell 
   gültigen Fassung vom 16. Dezember 2019, bekanntgemacht am 20. März 
   2020):* 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der 
   Veröffentlichung dieser Einberufung zwischen Frau Professor Lanza 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 02, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der -2-

und der Koenig & Bauer AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen 
   der Koenig & Bauer AG oder einem wesentlich an ihr beteiligten 
   Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren 
   Offenlegung gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex empfohlen wird. Der Wahlvorschlag berücksichtigt im 
   Übrigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und trägt damit zugleich der Ausfüllung des vom 
   Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium 
   Rechnung. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass Frau Professor Lanza 
   die für die Ausübung des Mandats erforderliche Zeit aufbringen kann 
   und schätzt Frau Professor Lanza als unabhängig im Sinne der 
   Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ein. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG sowie weitere 
   Informationen über die unter Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagene 
   Aufsichtsratskandidatin:* 
 
   Frau Professor Lanza ist Mitglied in den folgenden gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten: 
 
   - ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen 
   - Mahle GmbH, Stuttgart 
   - Hager SE, Blieskastel 
   - Balluff GmbH, Neuhausen 
 
   Sie hat keine Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   *Persönliche Daten:* 
 
   Geboren: 1973 
   Nationalität: Deutsch 
 
   *Aktuell ausgeübte hauptberufliche Tätigkeit:* 
 
   Institutsleiterin am wbk Institut für Produktionstechnik für den 
   Bereich Produktionssysteme am Karlsruher Institut für Technologie 
 
   *Beruflicher Werdegang* 
 
   * Seit 2012 Inhaberin des Lehrstuhls für 
     Produktionssysteme und Qualitätsmanagement 
     des Karlsruher Instituts für Technologie 
     und Institutsleiterin am Institut für 
     Produktionstechnik 
   * Seit 2009 Direktorin des 'Global Advanced 
     Manufacturing Institute (GAMI)' in Suzhou, 
     VR China 
   * 2008 - 2012 Inhaberin der ersten Shared 
     Professorship 'Global Production 
     Engineering and Quality' des Karlsruher 
     Instituts für Technologie in Kooperation 
     mit der Daimler AG (Strategieabteilung) 
   * 2003 - 2008 Leiterin des Bereichs 
     Produktionssysteme am wbk Institut für 
     Produktionstechnik, damalige Universität 
     Karlsruhe 
 
   *Qualifikation:* 
 
   * 1993 - 1999 Diplomstudium des 
     Wirtschaftsingenieurswesens, Fachrichtung 
     Unternehmensplanung an der Universität 
     Karlsruhe 
   * 2000 - 2003 Wissenschaftliche 
     Mitarbeiterin am Institut für 
     Produktionstechnik (wbk) in der 
     Arbeitsgruppe Produktionsinformatik und 
     Qualitätsmanagement 
   * 2004 Promotion 'Simulative 
     Anlaufunterstützung auf Basis der 
     Qualitätsfähigkeiten von 
     Produktionsprozessen', ausgezeichnet mit 
     dem Erna-Scheffler-Förderpreis des 
     Soroptimist-Klubs Karlsruhe (2005) 
   * 2009 Heinz Maier-Leibnitz Preis: 
     Anerkennung der Deutschen 
     Forschungsgemeinschaft 
   * 2010 - 2013 Mitglied der Forschungsunion 
     Wirtschaft-Wissenschaft der 
     Bundesregierung, Promotorengruppe 
     Mobilität 
   * 2016 Bundesverdienstkreuz am Bande für 
     Forschung im Gebiet der Produktionstechnik 
     und Engagement für die Förderung des 
     wissenschaftlichen Nachwuchses 
 
   *Mitgliedschaften:* 
 
   * Associate Member der CIRP - International 
     Academy for Production Engineering 
   * Mitglied der Deutschen Akademie der 
     Technikwissenschaften - acatech 
   * Mitglied der wgp - Wissenschaftliche 
     Gesellschaft für Produktionstechnik 
   * Mitglied der wissenschaftlichen Kommission 
     Niedersachsen 
   * Mitglied des wissenschaftlichen Beirats 
     der Plattform Industrie 4.0 
   * Mitglied des Lenkungskreises der Allianz 
     Industrie 4.0 Baden-Württemberg 
 
   *Kompetenzprofil:* 
 
   Frau Professor Dr.-Ing. Gisela Lanza ist seit 2004 Mitglied der 
   Institutsleitung des wbk Instituts für Produktionstechnik am 
   Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Frau Professor Lanza 
   leitet den Bereich Produktionssysteme, der sich in Forschung und 
   Praxis schwerpunktmäßig mit den Themen Globale 
   Produktionsstrategien, Produktionssystemplanung und 
   Qualitätssicherung befasst. 
 
   Die ganzheitliche Gestaltung und Bewertung von Produktionssystemen 
   ist ihre zentrale Forschungsfrage in zahlreichen Forschungs- und 
   Verbundprojekten. Das methodische Vorgehen umfasst den Einsatz 
   quantitativer Methoden zur Effizienzsteigerung sowie die Entwicklung 
   und Einführung innovativer Technologien in Produktionsabläufe. Ihr 
   enger Austausch in Forschungs- und Beratungstätigkeiten mit 
   zahlreichen Unternehmen primär aus dem Automobil- sowie Maschinen- 
   und Anlagenbau sichert dabei die praktische Anwendbarkeit und den 
   industriellen Mehrwert ihrer Forschung. 
 
   Im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG ist Frau Professor Lanza seit 
   fünf Jahren Vorsitzende des Strategieausschusses. 
 
   Unter Berücksichtigung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats der 
   Koenig & Bauer AG deckt Frau Professor Lanza aufgrund ihres 
   Werdegangs insbesondere die Gebiete Technologie/Innovation, 
   Produktion/Supply Chain und Digitalisierung/Industrie 4.0 ab. 
 
   Mit der angestrebten Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat in 
   seiner Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der 
   Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen 
   Erfahrungen sowie über entsprechende Sektorkenntnisse. 
 
   Den vollständigen Lebenslauf von Frau Professor Lanza sowie weitere 
   Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
7. *Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der Koenig & 
   Bauer AG* 
 
   *a) Beschlussfassung zur Änderung der Satzung der Koenig & 
   Bauer AG, Änderung der Teilnahmeberechtigung (Abschnitt VI 
   Ziffer 14.4 der Satzung)* 
 
   Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   die Ausübung des Stimmrechts wurden durch das Gesetz der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie ('*ARUG II*') geändert. Das ARUG II ist 
   zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Bei Inhaberaktien 
   börsennotierter Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 Abs. 4 
   S. 1 AktG zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder 
   die Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs 
   gemäß dem neu eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Nach 
   Abschnitt VI Ziffer 14.4 der Satzung der Koenig & Bauer AG ist 
   entsprechend den Vorgaben der derzeit geltenden Fassung des § 123 
   Abs. 4 S. 1 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts ein in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. 
 
   Die Änderungen des § 123 Abs. 4 S. 1 AktG und des neu 
   vorgesehenen § 67c AktG finden erst ab dem 3. September 2020 und 
   erstmals auf Hauptversammlungen, die nach dem 3. September 2020 
   einberufen werden, Anwendung. Sie werden damit bereits im 
   Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen 
   Hauptversammlung der Koenig & Bauer AG im Jahr 2021 anwendbar sein. 
 
   Um ein Abweichen der Regelungen zum Nachweis für die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung der Gesellschaft oder der Ausübung des 
   Stimmrechts in Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll bereits jetzt 
   die Anpassung der Regelungen zum Nachweis für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung der Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts 
   in der Satzung beschlossen werden. Der Vorstand soll durch 
   entsprechend zeitlich getaktete Anmeldung der Satzungsänderung zum 
   Handelsregister sicherstellen, dass die Satzungsänderung erst ab dem 
   3. September 2020 wirksam wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: 
 
   Abschnitt VI, Ziffer 14.4 der Satzung der Koenig & Bauer AG wird wie 
   folgt neu gefasst: 
 
   '14.4 Zum Nachweis der Berechtigungen nach Abschnitt VI Ziffer 14.2 
   reicht der Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den 
   Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis hat 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu 
   beziehen.' 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst 
   nach dem 3. September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister 
   anzumelden. 
 
   *b) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Koenig & 
   Bauer AG, Ermächtigung zur Online-Teilnahme und Briefwahl im Rahmen 
   der Hauptversammlung (Abschnitt VI Ziffer 14.8 und neue Ziffer 14.9 
   der Satzung)* 
 
   Mit den Möglichkeiten der Online-Teilnahme oder der Briefwahl soll 
   der Vorstand ermächtigt werden, den Aktionären flexiblere 
   Alternativen der Teilnahme an der Hauptversammlung 
   (Online-Teilnahme) oder der Stimmrechtsausübung (Briefwahl) 
   anzubieten. Ziel ist es, durch eine moderne Satzungsgestaltung die 
   Ausübung von Aktionärsrechten weiter zu vereinfachen und allen 
   Aktionären, unabhängig von Wohnsitz oder äußerlichen 
   Gegebenheiten, die Kommunikation mit der Gesellschaft zu 
   erleichtern. Ob und in welchem Umfang von der jeweiligen 
   Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, wird jeweils in der Einberufung 
   der Hauptversammlung bekannt gemacht. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 02, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Koenig & Bauer AG: Bekanntmachung der -3-

Abschnitt VI, Ziffer 14.8 der Satzung der Koenig & Bauer AG wird wie 
   folgt neu gefasst: 
 
   '14.8 Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der 
   Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen 
   Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte 
   ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben 
   können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist weiter ermächtigt, 
   Bestimmungen zum Umfang und dem Verfahren der Teilnahme und der 
   Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Diese werden mit der 
   Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.' 
 
   Abschnitt VI, Ziffer 14.9 der Satzung der Koenig & Bauer AG wird wie 
   folgt neu eingefügt: 
 
   '14.9 Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre 
   Stimmen auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder 
   im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der 
   Vorstand ist weiter ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren nach Satz 
   1 zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung 
   bekannt gemacht.' 
III. *Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre* 
 
     1. *Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
        Das Grundkapital der Koenig & Bauer AG ('*Gesellschaft*') zum Zeitpunkt der 
        Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR  42.964.435,80 und ist 
        eingeteilt in 16.524.783 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede 
        Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtanzahl der 
        Stückaktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt daher 
        jeweils 16.524.783. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält 
        die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
     2. *Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung* 
 
        Die Hauptversammlung 2020 wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung 
        des Aufsichtsrats getroffenen Entscheidung nach Maßgabe des Gesetzes 
        zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
        Strafverfahrensrecht (Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, '*COVID-19-Gesetz*') 
        als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
        ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
        Stimmrechtsvertreter) abgehalten. 
 
        Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der 
        Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine 
        Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. 
 
        Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle 
        Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu 
        Modifikationen in den Abläufen und Verfahrensweisen der Hauptversammlung. 
        Die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, 
 
        * die gesamte virtuelle Hauptversammlung 
          in Bild und Ton im Internet live zu 
          verfolgen, 
        * ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl 
          (schriftlich oder im Wege 
          elektronischer Kommunikation) _oder_ 
          über Bevollmächtigung der von der 
          Gesellschaft benannten 
          Stimmrechtsvertreter auszuüben, 
        * Fragen im Wege der elektronischen 
          Kommunikation zu stellen und 
        * Widerspruch gegen Beschlüsse der 
          Hauptversammlung im Wege der 
          elektronischen Kommunikation zu 
          erklären, sofern die Aktionäre ihr 
          Stimmrecht ausgeübt haben. 
 
        Voraussetzung für die Ausübung der vorgenannten Rechte ist, dass die unter 
        Abschnitt III Nr. 3 (Voraussetzungen für die Verfolgung der Hauptversammlung 
        im Internet und die Ausübung des Stimmrechts) genannten jeweiligen 
        Voraussetzungen erfüllt sind. 
 
        Die Hauptversammlung wird am 14. Juli 2020 ab 11:00 Uhr (MESZ) live auf der 
        Internetseite der Gesellschaft unter 
 
        https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
        über das eigens für die Hauptversammlung eingerichtete Online-Portal 
        ('*Investor-Portal*') übertragen. Die für den Zugang zum Investor-Portal 
        erforderlichen Daten, die Nummer der Anmeldebestätigung sowie den 
        Zugangscode), erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Eine 
        Ausübung der Stimmrechte in Echtzeit erfolgt nicht; insbesondere ermöglicht 
        die Liveübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 
        118 Abs. 1 Satz 2 AktG. 
 
        Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die 
        Rede des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessenten live 
        auf der Internetseite der Gesellschaft verfolgt werden. 
     3. *Voraussetzungen für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet und die 
        Ausübung des Stimmrechts* 
 
        Zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung 
        des Stimmrechts sind gemäß Abschnitt VI Ziffer 14.2 sowie Ziffer 14.3 
        der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
        spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am 
        *Dienstag, 7. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter der nachstehenden Adresse: 
 
        Koenig & Bauer AG 
        c/o Computershare Operations Center 
        80249 München 
        oder per Fax: +49 89 30903-74675 
        oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
        bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung der Gesellschaft 
        gegenüber nachgewiesen haben. Als Nachweis der Berechtigung reicht der 
        Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus, dass sie 
        zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. *am Dienstag, 23. 
        Juni 2020, 0:00 Uhr (MESZ)*, ('*Nachweisstichtag*') Aktionäre der 
        Gesellschaft waren. 
 
        Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
        Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse *bis spätestens Dienstag, 7. 
        Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, zugehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes 
        reicht ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Nachweis in 
        Textform. Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für die 
        Berechtigung zur Verfolgung der gesamten virtuellen Hauptversammlung im 
        Internet sowie für die Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis zur 
        Gesellschaft gilt diesbezüglich als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
        Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Der Nachweisstichtag hat 
        keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktie. 
 
        Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute als 
        Letztintermediäre die Anmeldung und übermitteln den Nachweis des 
        Anteilsbesitzes für ihre Kunden, nachdem die Kunden einen Auftrag zur 
        Anmeldung zur Hauptversammlung erteilt haben. Die Aktionäre werden daher 
        gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut 
        zu wenden, um ihre Anmeldung zur Hauptversammlung zu veranlassen. 
 
        Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
        Anteilsbesitzes bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der Koenig & 
        Bauer AG wird diese den Aktionären Anmeldebestätigungen sowie Briefwahl- und 
        Vollmachtformulare für die Hauptversammlung übersenden. 
     4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
        Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. Voraussetzung für 
        die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte 
        Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen des 
        Abschnitts III Nr. 3 oben (Voraussetzungen für die Verfolgung der 
        Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts). 
 
        Die Stimmabgabe durch Briefwahl kann entweder *schriftlich *unter Verwendung 
        des hierfür mit der Anmeldebestätigung übermittelten Briefwahlformulars 
        *oder* im Wege *elektronischer Kommunikation* über das passwortgeschützte 
        Investor-Portal unter 
 
        https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
        vorgenommen werden. 
 
        _Briefwahlformular_ 
 
        Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe kann per Post, 
        Fax oder E-Mail übermittelt werden und muss bis *zum 13. Juli 2020, 24:00 
        Uhr (MESZ)*, bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse eingegangen 
        sein: 
 
        Koenig & Bauer AG 
        c/o Computershare Operations Center 
        80249 München 
        oder per Fax: +49 (0) 89 30903-74675 
        oder per E-Mail: Koenig-Bauer-HV2020@computershare.de 
 
        Das Briefwahlformular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
        https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
        abgerufen werden. 
 
        _Elektronische Briefwahl_ 
 
        Die elektronische Briefwahl erfolgt über das Investor-Portal auf der 
        Internetseite der Koenig & Bauer AG unter 
 
        https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
        Die Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten Erläuterungen 
        entnehmen. 
 
        Die elektronische Briefwahl über das Investor-Portal ist auch noch während 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 02, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

der virtuellen Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zum 
        Beginn der Abstimmung vollständig vorgenommen worden sein. Bis zu diesem 
        Zeitpunkt ist über das Investor-Portal auch ein Widerruf oder eine 
        Änderung der Stimmabgabe möglich. 
 
        Auch Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
        Stimmrechtsvertreter) können sich der elektronischen Briefwahl bedienen. Die 
        Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht bleiben 
        unberührt. 
     5. *Verfahren für die Stimmabgabe durch die Stimmrechtsvertreter der 
        Gesellschaft* 
 
        Die Gesellschaft bietet den Aktionären wieder die Möglichkeit, ihr 
        Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
        Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Gesellschaft hat Frau Carolin 
        Rüb und Herrn Dr. Torsten Bolz - beide Legal Counsels bei der Koenig & Bauer 
        AG - mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung als Stimmrechtsvertreter der 
        Gesellschaft benannt. Soweit Aktionäre die benannten Stimmrechtsvertreter 
        bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall ausdrücklich Weisungen für 
        die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die 
        Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nur nach 
        Maßgabe der Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht 
        nach eigenem Ermessen ausüben. Die Stimmrechtsvertreter nehmen insbesondere 
        keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der 
        Hauptversammlung oder zum Stellen von Fragen und/oder Anträgen entgegen. 
 
        Auch im Falle einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der 
        Gesellschaft sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach 
        den Bestimmungen des Abschnitt III Nr. 3 (Voraussetzungen für die Verfolgung 
        der Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts) 
        erforderlich. 
 
        Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und 
        der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Aktionäre können 
        für die Bevollmächtigung entweder das Formular, das sie mit der 
        Anmeldebestätigung erhalten, nutzen *oder* über das Investor-Portal ihre 
        Vollmachten und Weisungen erteilen. 
 
        _Bevollmächtigung mittels des Formulars zur Vollmacht- und 
        Weisungserteilung_ 
 
        Sofern Aktionäre das mit der Anmeldebestätigung übersandte Formular nutzen 
        möchten, gilt Folgendes: 
 
        Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
        müssen bis zum *13. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, per Post, Fax oder E-Mail 
        bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse, Faxnummer oder E-Mail 
        Adresse eingegangen sein: 
 
        Koenig & Bauer AG 
        c/o Computershare Operations Center 
        80249 München 
        oder per Fax: +49 (0) 89 30903-74675 
        oder per E-Mail: Koenig-Bauer-HV2020@computershare.de 
 
        Das Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung sowie weitere 
        Informationen zur Vollmacht- und Weisungserteilung können auch auf der 
        Internetseite der Gesellschaft unter 
 
        https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
        abgerufen werden. 
 
        _Bevollmächtigung über das Investor-Portal_ 
 
        Die Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
        Gesellschaft über das Investor-Portal unter 
 
        https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
        ist vor und auch noch während der virtuellen Hauptversammlung möglich, muss 
        jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vollständig vorgenommen 
        sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch der Widerruf der Vollmacht und der 
        Weisungen bzw. Änderungen der über das Internet erfolgten Vollmacht- 
        und Weisungserteilung über das Investor-Portal möglich. 
     6. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
        Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch 
        durch einen sonstigen Bevollmächtigten, einen Intermediär, eine 
        Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, eine Person, die sich 
        geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der 
        Hauptversammlung erbietet oder durch eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
        lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein 
        Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bedingungen unter 
        Abschnitt III Nr. 3 (Voraussetzungen für die Verfolgung der Hauptversammlung 
        im Internet und die Ausübung des Stimmrechts) erforderlich. 
 
        Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
        Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
        Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere in § 135 
        Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre Bevollmächtigung 
        abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre 
        werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
        rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der 
        Vollmacht abzustimmen. 
 
        Mit der Anmeldebestätigung erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und 
        weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Die Verwendung des 
        Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. 
 
        Die Vollmachtserteilung und ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft sowie 
        die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
        erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf kann entweder über das 
        Investor-Portal unter 
 
        https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
        übermittelt oder unter folgender Adresse erklärt werden: 
 
        Koenig & Bauer AG 
        c/o Computershare Operations Center 
        80249 München 
        oder per Fax: +49 (0) 89 30903-74675 
        oder per E-Mail: Koenig-Bauer-HV2020@computershare.de 
 
        Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung 
        teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre 
        lediglich durch Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)vollmacht an die 
        Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. 
 
        Die Rechtsausübung durch Bevollmächtigte im Wege elektronischer 
        Kommunikation über das Investor-Portal setzt voraus, dass der jeweilige 
        Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber den mit der Anmeldebestätigung 
        versendeten persönlichen Zugangscode erhält. Die Nutzung des persönlichen 
        Zugangscodes durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der 
        Bevollmächtigung. 
 
        Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
        eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
     7. *Rechte der Aktionäre* 
 
        a) *Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals (das entspricht EUR  2.148.221,79 oder aufgerundet 
           auf die nächsthöhere ganze Aktienzahl 826.240 Stück) oder den 
           anteiligen Betrag von EUR  500.000,00 (dies entspricht aufgerundet 
           auf die nächsthöhere ganze Aktienzahl 192.308 Stückaktien) 
           erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
           gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an 
           den Vorstand der Koenig & Bauer AG zu richten und muss der 
           Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; 
           der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht 
           mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also *Samstag, 13. 
           Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*. Später zugehende Ergänzungsverlangen 
           werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende 
           Verlangen an folgende Adresse: 
 
           An den Vorstand 
           Koenig & Bauer AG 
           Friedrich-Koenig-Straße 4 
           97080 Würzburg 
           Fax: +49 (0) 931 909-4880 
 
           Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder 
           Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass 
           sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
           Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung 
           des Vorstands über den Antrag halten. 
        b) *Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 
           AktG* 
 
           Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von 
           Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
           Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge zur 
           Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder zur Wahl von Abschlussprüfern 
           gemäß § 127 AktG unterbreiten. Solche Gegenanträge (nebst 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 02, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.