Frankfurt am Main (www.anleihencheck.de) - "Der Monat Mai wird mit zwei epochalen Ereignissen in die Geschichte der EU eingehen", so Thomas Böckelmann, leitender Portfoliomanager der Vermögensmanagement EuroSwitch! GmbH.Zum einen habe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Staatsanleihekäufe der EZB für Aufsehen gesorgt. So dürfe die Bundesbank de facto an solchen Käufen nicht mehr teilnehmen, falls die EZB die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen nicht entsprechend dokumentiere. "Das Urteil hinterfragt zu Recht den Absolutheitsanspruch der EU-Institution, die jedoch zur Rettung des Euro so handeln musste", so Böckelmann. Welcher Kompromiss die aktuelle Situation lösen werde, bleibe völlig offen - es gehe um nicht mehr oder weniger als die Konstruktionsfehler des Euro. Zum anderen habe die deutsche Regierung vorerst ein 500 Mrd. Euro-Geschenk beschlossen, welches ohne Auflagen und Kontrollen an die am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Euro-Länder ausgezahlt werden solle. "Aufgrund der bestehenden Haushaltsregeln der EU wird der deutsche Steuerzahler für 27% dieser Summe aufkommen müssen", sage Böckelmann. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung des Einstiegs in eine Art solidarische Schuldengemeinschaft sei öffentlich nicht bekannt. ...Den vollständigen Artikel lesen ...