Der US-Medizintechnikkonzern Edwards Lifesciences hat am 29. Mai 2020 einen Aktiensplit im Verhältnis 3:1 durchgeführt (Ex-Split: 01. Juni 2020). Was bedeutet das für die Aktionäre? Grundsätzlich gilt bei einem Aktiensplit, dass sich am Depotwert nichts ändert, die Aktien werden nur optisch verbilligt. Wenn ein Anleger also bspw. 10 Aktien von Edwards Lifesciences im Depot...Den vollständigen Artikel lesen ...
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