DGAP-News: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 25.06.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-06-03 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft Köln Wir laden unsere
Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 25. Juni 2020, um 12.00 Uhr, ein, die
ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne die
Möglichkeit
der persönlichen Teilnahme der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten abgehalten wird.
I. *Tagesordnung*
*Einziger Tagesordnungspunkt:*
Beschlussfassung über Stabilisierungsmaßnahmen nach
dem Stabilisierungsfondsgesetz zur Rekapitalisierung der
Gesellschaft, bestehend aus einer Kapitalerhöhung um
306.044.326,40 Euro gegen Bareinlagen unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 7
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz, der
Einräumung eines Umtauschrechts zugunsten des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Stille Einlage II-A
sowie über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals
gemäß § 7a
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (Bedingtes
Kapital 2020/II), Satzungsänderung und die Einräumung eines
Umtauschrechts zugunsten des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Stille Einlage II-B
sowie über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals
gemäß § 7a
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (Bedingtes
Kapital 2020/III), Satzungsänderung
II. *Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten*
Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie
hat der Vorstand gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
("*COVID-19-Gesetz*") entschieden, die
außerordentliche Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abzuhalten und den Aktionären die
Stimmrechtsausübung über elektronische
Kommunikation sowie Vollmachtserteilung zu
ermöglichen. Die gesamte Hauptversammlung wird im
Online-Service mit Bild und Ton übertragen. Ort der
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist
das Lufthansa Aviation Center, Airportring, 60546
Frankfurt am Main.
Die Auswirkungen der Durchführung der
außerordentlichen Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) werden
in Abschnitt V. dieser Einladung näher erläutert.
III. *Vorschlag zur Beschlussfassung zu dem einzigen
Tagesordnungspunkt*
Beschlussfassung über Stabilisierungsmaßnahmen
nach dem Stabilisierungsfondsgesetz zur
Rekapitalisierung der Gesellschaft, bestehend aus
einer Kapitalerhöhung um 306.044.326,40 Euro gegen
Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre gemäß § 7
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz,
der Einräumung eines Umtauschrechts zugunsten des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Stille
Einlage II-A sowie über die bedingte Erhöhung des
Grundkapitals gemäß § 7a
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz
(Bedingtes Kapital 2020/II), Satzungsänderung und
die Einräumung eines Umtauschrechts zugunsten des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Stille
Einlage II-B sowie über die bedingte Erhöhung des
Grundkapitals gemäß § 7a
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz
(Bedingtes Kapital 2020/III), Satzungsänderung
*A - Übersicht über die
Stabilisierungsmaßnahmen*
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Ausschuss hat
gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur
Errichtung eines Finanzmarkt- und eines
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (nachfolgend auch
"Stabilisierungsfondsgesetz" oder "StFG") am 25.
Mai 2020 beschlossen, der Deutsche Lufthansa
Aktiengesellschaft (nachfolgend auch
"Gesellschaft") Stabilisierungsmaßnahmen in
Höhe von insgesamt ungefähr 6 Milliarden Euro zu
gewähren (zusätzlich zu einer syndizierten
Kreditfazilität in Höhe von bis zu 3 Milliarden
Euro unter Beteiligung der KfW aus dem KfW Programm
855 "Direktbeteiligung für
Konsortialfinanzierung"). Die vorgesehenen
Stabilisierungsmaßnahmen sind in einer
Rahmenvereinbarung zwischen dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds und der
Gesellschaft geregelt (nachfolgend auch
"Rahmenvereinbarung"); diese Rahmenvereinbarung
steht, auch wenn sie nicht Beschlussgegenstand ist,
zur Information der Aktionäre unter der
Internetadresse
www.lufthansagroup.com/hauptversammlung
zum Abruf zur Verfügung.
Die Einzelheiten der Stabilisierungsmaßnahmen
des Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden in einem
Rahmenvertrag geregelt, der die in der
Rahmenvereinbarung enthaltenen Eckpunkte sowie
etwaige Vorgaben der Europäischen Kommission
konkretisiert oder gegebenenfalls weiterentwickelt.
Als Teil der Stabilisierungsmaßnahmen sind
folgende Maßnahmen zur Rekapitalisierung der
Gesellschaft gemäß § 22 StFG beabsichtigt.
Dabei kann die eine nicht ohne die andere
Maßnahme durchgeführt werden. Deshalb handelt
es sich, soweit die Maßnahmen der
Beschlussfassung der Hauptversammlung bedürfen und
deshalb unter 'B-Beschlussvorschlag' ein
Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
unterbreitet wird, bei dem daraufhin zu fassenden
Beschluss um einen einzigen Beschluss zu diesen
Maßnahmen.
1. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds
beabsichtigt, sich am Grundkapital der
Gesellschaft in Höhe von 20 % (nach
Kapitalerhöhung) zu beteiligen. Dazu soll
gemäß § 7 des
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungs
gesetzes (nachfolgend auch "WStBG") eine
Kapitalerhöhung unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen
und ausschließlich der
Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur
Zeichnung der neuen Aktien zugelassen
werden. In der Rahmenvereinbarung hat
sich der Wirtschaftsstabilisierungsfonds
gegenüber der Gesellschaft verpflichtet,
die Stimmrechte aus den neuen Aktien
vorbehaltlich einer vorherigen Gestattung
durch die Gesellschaft bei folgenden
Beschlussgegenständen nicht auszuüben:
Wahl Abschlussprüfer, Wahl
Aufsichtsratsmitglieder (außer
Vertreter des Bundes), Feststellung des
Jahresabschlusses (wenn der
Hauptversammlung überlassen),
Dividendenausschüttungen und andere
Beschlüsse über die Verwendung des
Bilanzgewinns (außer wenn
Maßnahme nicht im Einklang mit
beihilferechtlichen Auflagen), Entlastung
von Vorstand und Aufsichtsrat, Billigung
von Vergütungssystem und
Vergütungsbericht, Entscheidung über
zustimmungspflichtige Maßnahmen, bei
denen der Aufsichtsrat seine Zustimmung
verweigert hat und der Vorstand die
Maßnahme der Hauptversammlung zur
Zustimmung vorlegt, Entscheidung über
Zustimmung zu Related Party Transactions,
bei denen der Aufsichtsrat seine
Zustimmung verweigert hat und der
Vorstand die Maßnahme der
Hauptversammlung zur Zustimmung vorlegt,
Maßnahmen der Geschäftsführung,
welche der Vorstand der Hauptversammlung
zur Entscheidung vorlegt (mit Ausnahme
von Holzmüller/Gelatine-Sachverhalten),
Zustimmung zu rein konzerninternen
Umwandlungen (sofern damit keine Abgabe
von Anteilen an Dritte verbunden ist bzw.
vorbereitet werden soll), es sei denn,
die der Beschlussfassung zugrundeliegende
Maßnahme steht nicht im Einklang mit
beihilferechtlichen Auflagen oder
unterliegt einem vertraglichen
Zustimmungsvorbehalt des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds oder bei
Beschlussgegenständen, die in einem
Zusammenhang mit einem Übernahmefall
(wie unten definiert) stehen; der
Wirtschaftsstabilisierungsfonds behält
sich mithin namentlich die Ausübung des
Stimmrechts bei Beschlussfassungen nach §
33 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz ("WpÜG") vor.
2. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds
beabsichtigt, eine nachrangige Stille
Einlage an der Gesellschaft in Höhe von
4.693.955.673,60 Euro ("Stille Einlage
I") zu erwerben. Diese Stille Einlage I
bedarf nicht der Zustimmung der
Hauptversammlung, § 10 Abs. 1 Satz 2
WStBG.
3. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds
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