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BlackRock Latin American Investment Trust Plc - Juni 2020 Hauptversammlung und zukünftiges Format der Hauptversammlungen des Unternehmens

BlackRock Latin American Investment Trust Plc - Juni 2020 Hauptversammlung und zukünftiges Format der Hauptversammlungen des Unternehmens

PR Newswire

BlackRock Latin American Investment Trust plc

(Rechtssubjekt-Bezeichner: UK9OG5Q0CYUDFGRX4151)

Mitteilung zur Hauptversammlung im Juni 2020 und zur künftigen Form der Hauptversammlung

Aktualisierung der Hauptversammlung des BlackRock Latin American Trust plc (im Folgenden: Hauptversammlung) am 29. Juni 2020

Die nächste Hauptversammlung des Unternehmens findet am 29. Juni 2020 um 12.00 Uhr in den Büros von BlackRock in der Throgmorton Avenue 12, London EC2N 2DL, statt. Der Board ist sich bewusst, dass am 26. März 2020als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie die Stay at Home Measures in England und Walesmit sofortiger Wirkung in Rechtsinstrumenten (2020/350 in England und 2020/353 in Wales) in Kraft getreten sind, die gemäß dem Public Health (Control of Disease) Act 1984 erlassen wurden. Nach diesen Beschränkungen waren öffentliche Versammlungen mit mehr als zwei Personen nicht erlaubt. Zum Zeitpunkt dieser Ankündigung wurden einige soziale Einschränkungen gelockert. Bis eine weitere Lockerung der Beschränkungen ist es den Aktionären jedoch weiterhin nicht möglich, persönlich an Hauptversammlungen teilzunehmen. Der Verwaltungsrat fordert daher alle Aktionäre auf, ihre Stimmrechtsvertreter einzureichen. Die einzigen Teilnehmer, denen nach den geltenden Beschränkungen der Zutritt zu Hauptversammlungen gestattet wird, bleiben diejenigen, die anwesend sein müssen, um das Quorum zu bilden, damit das Geschäft durchgeführt werden kann.

Vorgeschlagene Satzungsänderungen, die die elektronische Abhaltung von Hauptversammlungen und die Verpflichtung zur Abhaltung physischer Hauptversammlungen ermöglichen

Der Board schlägt vor, Änderungen an der Satzung der Gesellschaft vorzunehmen, um der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, Hauptversammlungen (einschließlich Hauptversammlungen) ganz oder teilweise auf elektronischem Wege abzuhalten, und zusätzliche Befugnisse in Bezug auf die Verschiebung oder Vertagung von Sitzungen unter geeigneten Umständen zu erteilen. Nichts in der revidierten Satzung hindert die Gesellschaft daran, physische Hauptversammlungen abzuhalten. Die Änderungen werden als Antwort auf die Herausforderungen gesucht, die sich aus den staatlichen Beschränkungen der sozialen Interaktionen infolge der COVID-19-Pandemie ergeben, die es den Aktionären unmöglich gemacht haben, an physischen Hauptversammlungen teilzunehmen. Der Board ist sich der Bedeutung bewusst, die den Aktionären für die Fähigkeit ist, die Mitglieder des Verwaltungsrats und die Vertreter des Managers von Angesicht zu Angesicht zu treffen, und ist sich verpflichtet, sicherzustellen, dass künftige Hauptversammlungen (einschließlich Hauptversammlungen) eine physische Versammlung beinhalten, bei der Es Recht und Regulierung zulassen. Das Potenzial, eine Hauptversammlung auf vollständig elektronischem Wege abzuhalten, soll als letztes Mittel angenommen werden, um den reibungslosen Ablauf des Unternehmens unter extremen Betriebsbedingungen zu gewährleisten, in denen physische Treffen verboten sind. Das Unternehmen hat derzeit nicht die Absicht, eine vollständig elektronische Hauptversammlung abzuhalten, sondern will für die Zukunft gerüstet sein.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Melissa Gallagher, Geschäftsführerin, Investment Trusts, BlackRock Investment Management (UK) Limited
Tel: 020 7743 3893

Rob Naylor, Cenkos Securities Ltd
Tel: 020 7397 1922 / Mobil: 07738 784593

© 2020 PR Newswire
Dieser Artikel wurde möglicherweise maschinell übersetzt. Zur Originalversion.
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