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FPSB Deutschland: Fünf Irrtümer bei der -2-

DJ FPSB Deutschland: Fünf Irrtümer bei der Unternehmensnachfolgeplanung - und wie Sie diese vermeiden

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Frankfurt am Main (pts024/04.06.2020/13:15) - Nach Angaben des Statistikportals 
Statista lag die Zahl der Firmeninsolvenzen im vergangenen Jahr hierzulande bei 
knapp 20.000. Dabei ist eine Insolvenz für familiengeführte Unternehmen 
besonders schmerzhaft. Denn hier stehen - wie bei anderen Insolvenzen auch - 
nicht nur viele Arbeitsplätze auf dem Spiel, sondern es geht zusätzlich um das 
Lebenswerk des Firmengründers und nicht zuletzt um das Vermögen der Familie. 
"Doch manche Faktoren, die zu einem Konkurs führen können, lassen sich schon in 
den Griff bekommen", sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des 
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). "Das 
gilt zum Beispiel für das Thema der fehlenden Nachfolgeplanung, die eine nicht 
ganz seltene Ursache für eine Insolvenz ist." 
 
Wer frühzeitig mit der Planung der Unternehmensnachfolge beginnt und diesen 
Prozess sorgfältig und professionell vorbereitet, trägt damit zum langfristigen 
Fortbestand seines Unternehmens bei und kann zudem Geld sparen und 
Streitigkeiten vermeiden. Da eine durchdachte und alle Fallstricke vermeidende 
Nachfolgeplanung aber komplex ist und Unternehmer selbst in der Regel stark in 
das Tagesgeschäft ihrer Firma eingebunden sind, kann die Unterstützung durch 
Experten, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FOUNDATION AND 
ESTATE PLANNER- Professional (CFEP®), hilfreich sein. 
 
Es dürfte wohl kaum jemandem leichtfallen, sich mit Themen wie Berufsunfähigkeit 
oder dem eigenen Ableben zu beschäftigen. "Aber gerade im Fall eines 
Unternehmers ist das besonders wichtig", sagt Prof. Tilmes. "Schließlich 
kann es, und dafür gibt es zahlreiche Beispiele, jederzeit zu einem Ausfall des 
Firmenchefs kommen, sei es durch einen Unfall, eine Krankheit oder gar den Tod. 
Und dann müssen Vorkehrungen getroffen sein, damit die Handlungsfähigkeit des 
Unternehmens weiterhin gewährleistet ist." Aus diesem Grund ist es entscheidend, 
dass zum einen eine durchdachte Nachfolgeregelung existiert und dass zum anderen 
dabei auch Fallstricke vermieden werden. Hier einige der wichtigsten Irrtümer: 
 
1. Irrtum: "Für die Nachfolgeplanung habe ich noch viel Zeit" 
 
"Was du heute kannst besorgen, dass verschiebe nicht auf morgen", sagt der 
Volksmund und hat damit recht. Schließlich kann es immer passieren, dass 
jemand plötzlich nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. 
"Unabhängig vom Alter sollte deshalb jeder Unternehmer Vorkehrungen für einen 
solchen Fall treffen, idealerweise in Form einer professionell aufgesetzten und 
gut durchdachten Nachfolgeregelung", erklärt der FPSB-Vorstand. Denn tritt eine 
solche Situation, in der der Firmenchef nicht mehr selbst Entscheidungen treffen 
kann, ein, kann der Fortbestand des Unternehmens gefährdet sein. Das Gleiche 
gilt im Übrigen für eine General- und Vorsorgevollmacht. Diese trägt 
ebenfalls dazu bei, dass die Firma handlungsfähig bleibt. Ein privater sowie 
betrieblicher Notfallkoffer sollte ebenfalls vorliegen. 
 
2. Irrtum: "Ein Nachfolger wird sich schon finden." 
 
Im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung ist es ebenfalls wichtig, schon 
frühzeitig einen geeigneten Nachfolger zu suchen und diesen auf seine Aufgaben 
vorzubereiten. Laut der Deutschen Industrie- und Handelskammer hatte 2018 jeder 
zweite Alt-Inhaber noch keinen Nachfolger in Aussicht. Das ist ein Rekordstand. 
Und angesichts des Mangels an Fachkräften hierzulande dürfte es künftig noch 
schwieriger werden. "Ich kann deshalb nur jedem empfehlen, sich frühzeitig nach 
einem geeigneten Junior-Chef umzusehen", so Tilmes. Sind die eigenen Kinder 
geeignet? Kann ich die Kinder richtig einschätzen, ob Sie das Unternehmen weiter 
führen möchten und können? Nicht zu vernachlässigen sind die emotionalen 
Besonderheiten, die bei der Unternehmensnachfolge auf die Familie zukommen 
können. Ein "Gesamtplan" für diese sollte vorliegen. 
 
3. Irrtum: "Das Testament spielt für die Unternehmensnachfolge keine Rolle." 
 
Sehr wichtig im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist auch ein rechtsgültiges 
Testament. Hier greifen viele Facetten ineinander. Im Grundsatz gilt, 
insbesondere bei Personengesellschaften: "Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht". 
Liegt beispielsweise ein solches Testament nicht vor oder ist die Nachfolge 
nicht klar bzw. abweichend (vielleicht ungewollt) geregelt, dann besteht die 
Gefahr, dass die Firma zum einen formal an eine Erbengemeinschaft geht oder 
sogar potentielle Nachfolger durch Abfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossen 
werden können. 
 
"Ganz maßgeblich ist zu überprüfen, welche Nachfolgeklausel im Unternehmen 
gilt", erklärt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic 
Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, 
Oestrich-Winkel, ist. Je nach Gesellschaftsform gilt es Rechtsfolgen beim Tod 
eines Gesellschafters aus dem Gesellschaftsvertrag zu beachten. Bei einer 
sogenannten Fortsetzungsklausel können durch den Geschäftsanteil des 
Verstorbenen die anderen Gesellschafteranteile anwachsen, aber gegebenenfalls 
die im Testament benannten Erben nicht berücksichtigt werden. 
 
In diesem Zusammenhang können Abfindungsansprüche entstehen, die häufig 
ungewollt und unvorteilhaft sind. Bei der "qualifizierten Nachfolgeklausel" 
wächst der Anteil bei nur bestimmten Gesellschaftern an, die man im Vorfeld in 
Abstimmung mit dem eigenen Testament definieren kann. Dies zeigt, dass es darauf 
ankommt, was in einem Gesellschaftsvertrag vereinbart ist. Testament und 
Gesellschaftsvertrag müssen aufeinander abgestimmt sein. Sie dürfen sich also 
nicht widersprechen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass durch ungeplante 
Erbfolgen bzw. Vermächtnisse eine bisher gewollte Betriebsaufspaltung abrupt 
beendet wird, die damit ertragssteuerliche Folgen durch die Auflösung von 
stillen Reserven mit sich zieht. 
 
4. Irrtum: "An der Erbschaftssteuer kann ich nichts ändern." 
 
Das deutsche Steuerrecht bietet bei der Übertragung von Betriebsvermögen 
erbschafts- und schenkungssteuerliche Vorteile. "Diese können aber nur dann 
optimal ausgenutzt werden, wenn sich der Firmeneigentümer der Auswirkungen 
bewusst ist und frühzeitig mit der Planung der Unternehmensübertragung an seine 
Erben beginnt", so Tilmes. Nicht selten stirbt ein Gesellschafter unerwartet. 
Seine Beteiligung am Unternehmen geht entweder zunächst auf die 
Erbengemeinschaft über oder es kommt zu einer Sonderrechtsnachfolge. 
 
In dieser Situation sehen sich die Erben häufig erheblichen erb-, gesellschafts- 
und steuerrechtlichen Problemen ausgesetzt. Hierauf sollte man vorbereitet zu 
sein. "Besteht begünstigtes Vermögen oder nicht, ist hier eine zentrale Frage" 
so Tilmes. Dies ist ein wichtiges Element der Unternehmensnotfallplanung. Wie 
hoch sind beispielsweise das Verwaltungsvermögen und die baren Mittel im 
Unternehmen? Sind diese zu hoch, ist unter Umständen gar keine Begünstigung 
möglich. Durch eine gezielte Planung lässt sich bei dieser komplexen Materie 
viel Geld sparen. 
 
5. Irrtum: "Für eine Nachfolgeplanung brauche ich Zeit, die ich nicht habe." 
 
Es ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, dass das Aufsetzen einer 
frühzeitigen Nachfolgeregelung für die meisten Unternehmer aus Zeitgründen gar 
nicht oder nur schwer möglich ist. Schließlich sind sie in der Regel stark 
in das Tagesgeschäft eingebunden. Das ist zwar richtig, aber es gibt die 
Möglichkeit, den Zeitaufwand durch die Inanspruchnahme professioneller 
Unterstützung deutlich zu minimieren und zu optimieren. 
 
Eine Lösung bieten hier speziell ausgebildete Nachfolgeexperten wie die vom FPSB 
Deutschland ausgebildeten CFEP®-Professionals. Sie treiben die Planung 
diszipliniert voran und haben zudem einen umfassenden Blick auf den privaten und 
betrieblichen Bereich, auf die Geldanlage sowie steuerliche und rechtliche 
Aspekte. Und sie können als eine Art zentrale Schnittstelle fungieren und 
beziehen an den entsprechende Stellen auch Steuerberater und Rechtsanwalt in den 
Planungsprozess ein. "Dem Unternehmer spart das unter dem Strich Zeit und Geld", 
sagt Prof. Tilmes. "Und es hilft, den Fortbestand eines Unternehmens für alle 
Eventualitäten abzusichern." 
 
Über den FPSB Deutschland e.V. 
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit 
derzeit 25 Mitgliedsländern und mehr als 188.000 Zertifikatsträgern. Das 
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz 
in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. 
Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten 
und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. 
 
Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und 
Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, 
 unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher 
ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum 
CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial 
Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN 
CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich über 1.200 
Personen seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter 
Privater Finanzplaner) zertifiziert. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 04, 2020 07:15 ET (11:15 GMT)

Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen 
Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind 
Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine 
Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und 
Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse 
und interessierter Öffentlichkeit zusammen. 
 
Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der 
finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen 
Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über 
alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter www.frueher-planen.de 
können sich Verbraucher regelmäßig über die Themen Vermögensaufbau und 
Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs verschiedene Lebensphasen. Zudem 
finden Anleger dort drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der 
Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage. 
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de 
 
(Ende) 
 
Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. 
Ansprechpartner: Iris Albrecht 
Tel.: +49 681 410 98 06 10 
E-Mail: presse@fpsb.de 
Website: www.fpsb.de 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20200604024 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 04, 2020 07:15 ET (11:15 GMT)

© 2020 Dow Jones News
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