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DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: -2-

DJ DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.07.2020 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: WASGAU Produktions & Handels AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
WASGAU Produktions & Handels AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 08.07.2020 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-04 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
WASGAU Produktions & Handels AG Pirmasens WKN 701600 
ISIN DE0007016008 Einberufung der Hauptversammlung 
 
Hiermit berufen wir die ordentliche Hauptversammlung 
der WASGAU Produktions & Handels AG mit Sitz in 
Pirmasens ein. Sie findet statt 
 
am Mittwoch, 8. Juli 2020, um 15:00 Uhr (MESZ). 
 
Die Hauptversammlung wird aufgrund einer Entscheidung 
des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
gemäß § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- 
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 
('*Covid-19-AuswBekG*") als *virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz* der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft) abgehalten. Die virtuelle 
Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre aus den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft Blocksbergstraße 
183, 66955 Pirmasens, unter 
 
http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung 
 
*live im Internet *übertragen. 
 
Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre 
sowie ihre Bevollmächtigten nicht vor Ort an der 
virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. 
 
Einzelheiten zu den Rechten der Aktionärinnen und 
Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie 
bitte den 'Weiteren Angaben zur Einberufung', die im 
Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2019, der Lageberichte für die 
   WASGAU Produktions & Handels AG und den 
   Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht 
   zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a 
   Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), der 
   gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht 
   2019 nach § 315b Abs. 3 HGB sowie des 
   Berichtes des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2019 
 
   Die vorgenannten Unterlagen 
   (einschließlich des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns) liegen von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen 
   der Gesellschaft, Blocksbergstraße 183, 
   66955 Pirmasens zur Einsicht durch die 
   Aktionäre aus. Sie sind zudem gemäß § 
   124a Aktiengesetz (AktG) im Internet unter 
 
   www.wasgau-ag.de 
 
   unter der Rubrik Investor Relations 
   zugänglich. Auf Verlangen erhält jeder 
   Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser 
   Unterlagen. Ferner werden diese Unterlagen 
   auch in der Hauptversammlung in den 
   Geschäftsräumen zugänglich sein und mündlich 
   erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss nach § 172 AktG gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher keine 
   Beschlussfassung erforderlich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von EUR 6.523.836,43 wie folgt zu verwenden: 
 
   - Zahlung einer Dividende   EUR 792.000,00 
   von EUR 0,12 je 
   dividendenberechtigte Aktie 
   - Einstellung in die        EUR 2.000.000,00 
   Gewinnrücklage 
   - Vortrag des verbleibenden EUR 3.731.836,43 
   Bilanzgewinns auf neue 
   Rechnung 
   Bilanzgewinn                EUR 6.523.836,43 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 13. 
   Juli 2020. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 
   2019 für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates im 
   Geschäftsjahr 2019 für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 
   30. Juni 2020 enthaltenen verkürzten 
   Abschlusses und Zwischenlageberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Finanz- und 
   Prüfungsausschusses, vor, die KPMG 
   Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
   Zweigniederlassung Saarbrücken, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer 
   für die prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2020 
   enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
   Für die genannten Prüfungsleistungen hat der 
   Finanz- und Prüfungsausschuss des 
   Aufsichtsrats gemäß Artikel 16 Abs. 2 
   der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   (EU-Abschlussprüferverordnung) die KPMG 
   Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
   Zweigniederlassung Saarbrücken, und die Ernst 
   & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin, Zweigniederlassung Saarbrücken, 
   empfohlen und eine begründete Präferenz für 
   die KPMG Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
   Zweigniederlassung Saarbrücken, mitgeteilt. 
   Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat in 
   seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat 
   erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Klausel der in Artikel 16 Abs. 6 
   EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art 
   auferlegt wurde 
 
*WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
 
*I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 6.600.000 Stück. 
Sämtliche der ausgegebenen Aktien sind stimmberechtigt 
und gehören derselben Aktiengattung an. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte 
beträgt also 6.600.000 Stimmen. Zum Zeitpunkt der 
Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
*II. Hinweise zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung* 
 
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der 
Gesellschaft am 8. Juli 2020 gemäß § 1 
Covid-19-AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten abzuhalten. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme 
der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter) können daher nicht physisch an 
der Hauptversammlung teilnehmen. Sie haben jedoch die 
Möglichkeit die Hauptversammlung im Wege der 
elektronischen Zuschaltung zu verfolgen. Die gesamte 
Hauptversammlung wird für die angemeldeten Aktionäre 
der WASGAU Produktions & Handels AG oder deren 
Bevollmächtigte am 8. Juli 2020 ab 15.00 Uhr (MESZ) 
live im Internet im passwortgeschützten 
*Internetservice zur Hauptversammlung* auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung 
 
in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt 
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. 
 
Über den passwortgeschützten *Internetservice zur 
Hauptversammlung* können sich die Aktionäre (und ggf. 
deren Bevollmächtigte) gemäß den nachfolgenden 
Bestimmungen unter anderem zur Hauptversammlung 
anmelden, ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl 
ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder 
Widerspruch zu Protokoll erklären. Für die Nutzung des 
passwortgeschützten *Internetservice zur 
Hauptversammlung* ist eine Zugangsberechtigung 
erforderlich. Einzelheiten hierzu finden sich unten im 
Abschnitt 'Voraussetzungen für die Verfolgung der 
virtuellen Hauptversammlung im Internet und Ausübung 
des Stimmrechts". 
 
*III. Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen 
Hauptversammlung im Internet und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung der 
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig 
angemeldet sind. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 
Ablauf des 1. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter 
folgender Adresse zugehen: 
 
 WASGAU Produktions & Handels AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 oder Telefax: +49 (0) 89 / 889 690 633 
 oder E-Mail: wasgau@better-orange.de 
 

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June 04, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten 
*Internetservice zur Hauptversammlung* unter der 
Internetadresse 
 
http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung 
 
Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären 
zusammen mit der Einladung zur virtuellen 
Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt. Dieses 
Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung 
 
zum Download bereit. 
 
Für die Nutzung des passwortgeschützten 
*Internetservice zur Hauptversammlung* ist eine 
Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die 
spätestens am 26. Juni 2020, 0.00 Uhr (MESZ), im 
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, 
werden die individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer 
und Zugangspasswort) zusammen mit der Einladung zur 
virtuellen Hauptversammlung zugesandt. Bei Eintragungen 
erst nach diesem Zeitpunkt stehen für die Anmeldung zur 
virtuellen Hauptversammlung jedoch die anderweitig 
eröffneten Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung. 
Die individuellen Zugangsdaten für den 
passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung werden diesen Aktionären nach Eingang 
der Anmeldung bei der Gesellschaft zugesandt. 
 
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen 
Entwicklungen der Corona-Pandemie zu Verzögerungen im 
Postverkehr kommen kann. Anmeldungen, die - gleich aus 
welchem Grund - erst nach dem 01. Juli 2020, 24.00 Uhr 
(MESZ), bei der o.a. Anschrift bzw. im *Internetservice 
zur Hauptversammlung* eingehen, können aus rechtlichen 
Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wir 
empfehlen Ihnen daher nach Möglichkeit die Anmeldung 
per E-Mail oder unter Nutzung des passwortgeschützten 
Internetservice zur Hauptversammlung unter der 
Internetadresse 
 
http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, 
wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für 
das Recht zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Anzahl der einem Aktionär in 
der virtuellen Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte 
ist demgemäß der Eintragungsstand des 
Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung 
maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen 
werden jedoch am Tag der virtuellen Hauptversammlung 
und in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der 
virtuellen Hauptversammlung, d.h. vom 2. Juli 2020, 
0.00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 8. Juli 2020, 
24.00 Uhr (MESZ), Löschungen und Eintragungen im 
Aktienregister nicht vorgenommen (sog. 
Umschreibestopp). Deshalb entspricht der 
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
virtuellen Hauptversammlung dem Stand am Ende des 
Anmeldeschlusstages, dem 1. Juli 2020, 24.00 Uhr 
(MESZ). Durch den Umschreibestopp ist der Handel der 
Aktien nicht eingeschränkt. 
 
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und 
Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellte Personen dürfen das Stimmrecht für 
Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie 
aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund 
einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 
AktG. 
 
*IV. Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung 
ist für eine fristgemäße Anmeldung durch den 
Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den 
oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Verfolgung 
der virtuellen Hauptversammlung im Internet und 
Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen Sorge 
zu tragen. 
 
Erteilung und Widerruf der Vollmacht bedürfen ebenso 
wie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein 
Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein 
Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 
Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird. 
 
Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein 
Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden 
kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung 
zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. 
Entsprechende Formulare stehen ferner unter 
 
http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung 
 
zum Download bereit. 
 
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erteilt, bedarf es eines Nachweises 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft kann der Gesellschaft postalisch, per 
Telefax oder per E-Mail *bis spätestens 7. Juli 2020, 
24.00 Uhr (MESZ) *(Zeitpunkt des Zugangs), an die 
folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
 WASGAU Produktions & Handels AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 oder Telefax: +49 (0) 89 / 889 690 633 
 oder E-Mail: wasgau@better-orange.de 
 
Zudem kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
der Gesellschaft bis zum Beginn der Abstimmungen in der 
virtuellen Hauptversammlung am 8. Juli 2020 auch über 
den passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung unter der Internetadresse 
 
http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung 
 
erbracht werden. Hinsichtlich der für die Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung erforderlichen individuellen 
Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) 
siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die 
Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet 
und Ausübung des Stimmrechts'. 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis 
zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung ist in diesem 
Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer 
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
Übermittlungswegen bis zu den vorstehend genannten 
Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft 
erklärt werden. Bei mehrfacher Bevollmächtigung bzw. 
paralleler oder mehrfacher Ausübung des Stimmrechts 
(zum Beispiel Briefwahl und Vollmacht) wird jeweils nur 
die zuletzt abgegebene Erklärung berücksichtigt. Ist 
eine Reihenfolge der Abgabe der Erklärungen nicht 
ersichtlich, ist der Zugang bei der Gesellschaft 
maßgebend. 
 
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, 
Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135 Abs. 
8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene 
Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. § 135 
AktG sieht unter anderem vor, dass die Vollmacht einem 
bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem 
nachprüfbar festgehalten wird. Aktionäre, die einen 
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen 
Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 
Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen 
wollen, werden daher gebeten, sich mit dem zu 
Bevollmächtigenden über das Verfahren der 
Vollmachtserteilung und die möglicherweise geforderte 
Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen. 
 
Auch bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an 
der Hauptversammlung teilnehmen. In der 
Hauptversammlung können auch Bevollmächtigte das 
Stimmrecht nur durch Briefwahl oder durch 
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ausüben. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären bzw. ihren 
Bevollmächtigten an, für die Ausübung des Stimmrechts 
die von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem 
Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem 
vorstehenden Abschnitt 'Voraussetzungen für die 
Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet 
und Ausübung des Stimmrechts' erforderlich. 
 
Ein Formular, das für die Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft verwendet werden kann, wird den Aktionären 
zusammen mit der Einladung zur virtuellen 
Hauptversammlung übersandt. Es steht auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung 
 
zum Download bereit. 
 
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann 
postalisch, per Telefax oder per E-Mail *bis spätestens 
7. Juli 2020, 24.00 Uhr (MESZ)* (Zeitpunkt des 
Zugangs), an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
 WASGAU Produktions & Handels AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 oder Telefax: +49 (0) 89 / 889 690 633 
 oder E-Mail: wasgau@better-orange.de 
 
Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten 
*Internetservice zur Hauptversammlung* auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung 
 
erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von 
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der 
Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 8. 
Juli 2020 zur Verfügung. Hinsichtlich der für die 
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung erforderlichen individuellen 

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