DJ DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.07.2020 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: WASGAU Produktions & Handels AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
WASGAU Produktions & Handels AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 08.07.2020 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-06-04 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
WASGAU Produktions & Handels AG Pirmasens WKN 701600
ISIN DE0007016008 Einberufung der Hauptversammlung
Hiermit berufen wir die ordentliche Hauptversammlung
der WASGAU Produktions & Handels AG mit Sitz in
Pirmasens ein. Sie findet statt
am Mittwoch, 8. Juli 2020, um 15:00 Uhr (MESZ).
Die Hauptversammlung wird aufgrund einer Entscheidung
des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats
gemäß § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020
('*Covid-19-AuswBekG*") als *virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz* der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) abgehalten. Die virtuelle
Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre aus den
Geschäftsräumen der Gesellschaft Blocksbergstraße
183, 66955 Pirmasens, unter
http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung
*live im Internet *übertragen.
Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre
sowie ihre Bevollmächtigten nicht vor Ort an der
virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können.
Einzelheiten zu den Rechten der Aktionärinnen und
Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie
bitte den 'Weiteren Angaben zur Einberufung', die im
Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind.
*TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2019, der Lageberichte für die
WASGAU Produktions & Handels AG und den
Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht
zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a
Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), der
gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht
2019 nach § 315b Abs. 3 HGB sowie des
Berichtes des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2019
Die vorgenannten Unterlagen
(einschließlich des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns) liegen von der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Blocksbergstraße 183,
66955 Pirmasens zur Einsicht durch die
Aktionäre aus. Sie sind zudem gemäß §
124a Aktiengesetz (AktG) im Internet unter
www.wasgau-ag.de
unter der Rubrik Investor Relations
zugänglich. Auf Verlangen erhält jeder
Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen. Ferner werden diese Unterlagen
auch in der Hauptversammlung in den
Geschäftsräumen zugänglich sein und mündlich
erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss nach § 172 AktG gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher keine
Beschlussfassung erforderlich.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe
von EUR 6.523.836,43 wie folgt zu verwenden:
- Zahlung einer Dividende EUR 792.000,00
von EUR 0,12 je
dividendenberechtigte Aktie
- Einstellung in die EUR 2.000.000,00
Gewinnrücklage
- Vortrag des verbleibenden EUR 3.731.836,43
Bilanzgewinns auf neue
Rechnung
Bilanzgewinn EUR 6.523.836,43
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf Auszahlung der Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 13.
Juli 2020.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr
2019 für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates im
Geschäftsjahr 2019 für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020 sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum
30. Juni 2020 enthaltenen verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Finanz- und
Prüfungsausschusses, vor, die KPMG
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
Zweigniederlassung Saarbrücken, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer
für die prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2020
enthaltenen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts zu wählen.
Für die genannten Prüfungsleistungen hat der
Finanz- und Prüfungsausschuss des
Aufsichtsrats gemäß Artikel 16 Abs. 2
der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
(EU-Abschlussprüferverordnung) die KPMG
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
Zweigniederlassung Saarbrücken, und die Ernst
& Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, Zweigniederlassung Saarbrücken,
empfohlen und eine begründete Präferenz für
die KPMG Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
Zweigniederlassung Saarbrücken, mitgeteilt.
Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat in
seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat
erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Artikel 16 Abs. 6
EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art
auferlegt wurde
*WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG*
*I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung*
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 6.600.000 Stück.
Sämtliche der ausgegebenen Aktien sind stimmberechtigt
und gehören derselben Aktiengattung an. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt also 6.600.000 Stimmen. Zum Zeitpunkt der
Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
*II. Hinweise zur Durchführung der virtuellen
Hauptversammlung*
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der
Gesellschaft am 8. Juli 2020 gemäß § 1
Covid-19-AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten abzuhalten.
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme
der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) können daher nicht physisch an
der Hauptversammlung teilnehmen. Sie haben jedoch die
Möglichkeit die Hauptversammlung im Wege der
elektronischen Zuschaltung zu verfolgen. Die gesamte
Hauptversammlung wird für die angemeldeten Aktionäre
der WASGAU Produktions & Handels AG oder deren
Bevollmächtigte am 8. Juli 2020 ab 15.00 Uhr (MESZ)
live im Internet im passwortgeschützten
*Internetservice zur Hauptversammlung* auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung
in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter.
Über den passwortgeschützten *Internetservice zur
Hauptversammlung* können sich die Aktionäre (und ggf.
deren Bevollmächtigte) gemäß den nachfolgenden
Bestimmungen unter anderem zur Hauptversammlung
anmelden, ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl
ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder
Widerspruch zu Protokoll erklären. Für die Nutzung des
passwortgeschützten *Internetservice zur
Hauptversammlung* ist eine Zugangsberechtigung
erforderlich. Einzelheiten hierzu finden sich unten im
Abschnitt 'Voraussetzungen für die Verfolgung der
virtuellen Hauptversammlung im Internet und Ausübung
des Stimmrechts".
*III. Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen
Hauptversammlung im Internet und Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung der
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig
angemeldet sind. Die Anmeldung muss spätestens bis zum
Ablauf des 1. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter
folgender Adresse zugehen:
WASGAU Produktions & Handels AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
oder Telefax: +49 (0) 89 / 889 690 633
oder E-Mail: wasgau@better-orange.de
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oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten *Internetservice zur Hauptversammlung* unter der Internetadresse http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt. Dieses Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung zum Download bereit. Für die Nutzung des passwortgeschützten *Internetservice zur Hauptversammlung* ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens am 26. Juni 2020, 0.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt. Bei Eintragungen erst nach diesem Zeitpunkt stehen für die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung jedoch die anderweitig eröffneten Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung. Die individuellen Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung werden diesen Aktionären nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft zugesandt. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie zu Verzögerungen im Postverkehr kommen kann. Anmeldungen, die - gleich aus welchem Grund - erst nach dem 01. Juli 2020, 24.00 Uhr (MESZ), bei der o.a. Anschrift bzw. im *Internetservice zur Hauptversammlung* eingehen, können aus rechtlichen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen daher nach Möglichkeit die Anmeldung per E-Mail oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Anzahl der einem Aktionär in der virtuellen Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden jedoch am Tag der virtuellen Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der virtuellen Hauptversammlung, d.h. vom 2. Juli 2020, 0.00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 8. Juli 2020, 24.00 Uhr (MESZ), Löschungen und Eintragungen im Aktienregister nicht vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, dem 1. Juli 2020, 24.00 Uhr (MESZ). Durch den Umschreibestopp ist der Handel der Aktien nicht eingeschränkt. Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 AktG. *IV. Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist für eine fristgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen Sorge zu tragen. Erteilung und Widerruf der Vollmacht bedürfen ebenso wie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Entsprechende Formulare stehen ferner unter http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung zum Download bereit. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt, bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann der Gesellschaft postalisch, per Telefax oder per E-Mail *bis spätestens 7. Juli 2020, 24.00 Uhr (MESZ) *(Zeitpunkt des Zugangs), an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: WASGAU Produktions & Handels AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland oder Telefax: +49 (0) 89 / 889 690 633 oder E-Mail: wasgau@better-orange.de Zudem kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 8. Juli 2020 auch über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung erbracht werden. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und Ausübung des Stimmrechts'. Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Bei mehrfacher Bevollmächtigung bzw. paralleler oder mehrfacher Ausübung des Stimmrechts (zum Beispiel Briefwahl und Vollmacht) wird jeweils nur die zuletzt abgegebene Erklärung berücksichtigt. Ist eine Reihenfolge der Abgabe der Erklärungen nicht ersichtlich, ist der Zugang bei der Gesellschaft maßgebend. Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. § 135 AktG sieht unter anderem vor, dass die Vollmacht einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten wird. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden daher gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über das Verfahren der Vollmachtserteilung und die möglicherweise geforderte Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen. Auch bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. In der Hauptversammlung können auch Bevollmächtigte das Stimmrecht nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten an, für die Ausübung des Stimmrechts die von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt 'Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und Ausübung des Stimmrechts' erforderlich. Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Es steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung zum Download bereit. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann postalisch, per Telefax oder per E-Mail *bis spätestens 7. Juli 2020, 24.00 Uhr (MESZ)* (Zeitpunkt des Zugangs), an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen: WASGAU Produktions & Handels AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland oder Telefax: +49 (0) 89 / 889 690 633 oder E-Mail: wasgau@better-orange.de Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten *Internetservice zur Hauptversammlung* auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.wasgau-ag.de/hauptversammlung erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 8. Juli 2020 zur Verfügung. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen
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