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DGAP-HV: InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.07.2020 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: InTiCa Systems AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
15.07.2020 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-06-04 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
InTiCa Systems AG Passau WKN: 587 484 
ISIN: DE0005874846 
 
*HINWEIS:* 
 
In diesem Jahr findet die Hauptversammlung als virtuelle 
Versammlung ohne physische Präsenz gemäß § 1 Abs. 2 des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie statt. Bitte beachten Sie die besonderen 
Bedingungen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und 
der Ausübung Ihres Stimmrechts. 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am Mittwoch, 15. 
Juli 2020, 10.30 Uhr als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der InTiCa Systems AG, des Lageberichts, des 
   gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die genannten Vorlagen sind über die 
   Internet-Seite der Gesellschaft 
 
   www.intica-systems.com 
 
   zugänglich. Beschlussfassungen sind zu diesem 
   Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen 
   Bestimmungen nicht erforderlich, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von EUR 3.050.920,46 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 
   7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die 
   von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die 
   Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des 
   Aufsichtsrats endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung vom 15. Juli 2020. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren 
 
   a) Diplom-Betriebswirt Udo Zimmer, München, 
      Vorstand der REMA TIP TOP AG in Poing, 
   b) Diplom-Betriebswirt (FH) Werner 
      Paletschek, Fürstenzell, Geschäftsführer 
      der OWP Brillen GmbH in Passau, 
   c) Diplom-Betriebswirt (FH) Christian Fürst, 
      Thyrnau, Geschäftsführender 
      Gesellschafter der ziel management 
      consulting gmbH in Thyrnau und der Fürst 
      Reisen GmbH & Co. KG in Hutthurm, 
 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 
   beschließt, zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   Über die Besetzung der einzelnen Sitze im 
   Aufsichtsrat wird jeweils getrennt abgestimmt, 
   womit der Empfehlung des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex entsprochen wird. 
 
   Herr Fürst ist Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   der Electrovac AG in Salzweg, Mitglied des 
   Beirats der Eberspächer Gruppe GmbH & Co. KG in 
   Esslingen und Mitglied des Beirats der 
   Firmengruppe Bachl, Röhrnbach. Die Herren 
   Paletschek und Zimmer gehören keinen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen 
   an. 
 
   Der Aufsichtsrat hat bei seinen vorstehenden 
   Wahlvorschlägen berücksichtigt, dass der 
   Aufsichtsrat so zusammenzusetzen ist, dass 
   seine Mitglieder insgesamt über die zur 
   ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben 
   erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   fachlichen Erfahrungen verfügen. Er hat die zur 
   Wahl vorgeschlagenen Kandidaten deshalb anhand 
   vorher festgelegter, objektiver Kriterien und 
   des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium 
   ausgewählt, das auch in der Erklärung zur 
   Unternehmensführung beschrieben ist. 
 
   Dabei hat der Aufsichtsrat bei seinem Vorschlag 
   unter anderem die vom Aufsichtsrat für dessen 
   Zusammensetzung gesetzten Ziele und den 
   Kriterienkatalog zugrunde gelegt. Ein 
   maßgebliches Kriterium bei der Auswahl 
   war, dass im Aufsichtsrat Kenntnisse, 
   Fähigkeiten und Erfahrungen zur Verfügung 
   stehen, die für die Beratung und 
   Überwachung der Geschäftstätigkeit der 
   Gesellschaft insgesamt wichtig sind. Bei der 
   Auswahl wurden u.a. die internationale 
   Tätigkeit des Unternehmens, potentielle 
   Interessenkonflikte, die Anzahl der 
   unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder, die 
   Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und 
   vor allem Qualifikation, fachliche Eignung und 
   Kompetenz berücksichtigt. 
 
   Ferner hat der Aufsichtsrat hohe Anforderungen 
   an die Persönlichkeit des Kandidaten gestellt. 
   Wesentlich ist dabei etwa der zu erwartende 
   Einsatz für eine nachhaltige Wertschöpfung der 
   Gesellschaft. 
 
   Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei allen drei 
   Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den 
   zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Weitere Angaben zu den vorgeschlagenen 
   Kandidaten finden Sie unter Ziffer 'III. 
   Anhang' dieser Einladung. 
 
   Für den Fall, dass die Hauptversammlung die 
   vorgeschlagenen Herren zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats wählt, ist vorgesehen, Herrn 
   Zimmer in der konstituierenden Sitzung des 
   Aufsichtsrats zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu 
   wählen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die consaris AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Eggenfelden, für 
   das Geschäftsjahr 2020 zum Abschlussprüfer für 
   den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zu 
   wählen. 
7. *Satzungsänderung* 
 
   § 13 Abs. 6 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft 
   hat derzeit folgenden Wortlaut: 
 
   _'Zum Nachweis der Berechtigung gemäß 
   Absatz (5) reicht ein durch das depotführende 
   Institut erstellter besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes aus, der sich auf den im 
   Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt 
   beziehen muss.'_ 
 
   Ab 03.09.2020 ist bei der Einberufung von 
   Hauptversammlungen ein neuer § 67c Abs. 3 AktG 
   anzuwenden, der folgenden Wortlaut hat: 
 
   _'(3) Der Letztintermediär hat dem Aktionär für 
   die Ausübung seiner Rechte in der 
   Hauptversammlung auf Verlangen über dessen 
   Anteilsbesitz unverzüglich einen Nachweis in 
   Textform gemäß den Anforderungen nach 
   Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 
   2018/1212 auszustellen oder diesen nach Absatz 
   1 der Gesellschaft zu übermitteln.'_ 
 
   Um Widersprüche zwischen der Satzung der 
   Gesellschaft und der genannten gesetzlichen 
   Bestimmung zu vermeiden, schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu 
   fassen: 
 
   a) § 13 Abs. 6 Satz 1 der Satzung der 
      Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: 
 
      'Zum Nachweis der Berechtigung gemäß 
      Absatz (5) reicht ein gemäß § 67c 
      Absatz 3 AktG erteilter Nachweis des 
      Anteilsbesitzes aus, der sich auf den im 
      Aktiengesetz hierfür vorgesehenen 
      Zeitpunkt beziehen muss.' 
   b) Der Vorstand stellt sicher, dass diese 
      Satzungsänderung nicht vor dem 03.09.2020 
      in das Handelsregister eingetragen wird. 
 
*II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
 
1. *Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der 
   Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* 
 
   Auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über 
   Maßnahmen im Gesellschafts-, 
   Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
   Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
   Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
   ('COVID-19-Gesetz'), veröffentlicht als Art. 2 
   des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
   COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
   Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, 
   veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 
   27. März 2020 und im Hinblick auf die 
   fortdauernde COVID-19-Pandemie hat der Vorstand 
   mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die 
   Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
   Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als 
   virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die 
   Hauptversammlung findet damit nur unter 
   physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, 
   Mitgliedern des Vorstands, des Aufsichtsrats und 
   des mit der Niederschrift beauftragten Notars 
   sowie des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft 
   in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Spitalhofstr. 94, D-94032 Passau, statt. Die 
   Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können nicht 

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