DJ DGAP-HV: InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.07.2020 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: InTiCa Systems AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
15.07.2020 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-06-04 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
InTiCa Systems AG Passau WKN: 587 484
ISIN: DE0005874846
*HINWEIS:*
In diesem Jahr findet die Hauptversammlung als virtuelle
Versammlung ohne physische Präsenz gemäß § 1 Abs. 2 des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie statt. Bitte beachten Sie die besonderen
Bedingungen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und
der Ausübung Ihres Stimmrechts.
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am Mittwoch, 15.
Juli 2020, 10.30 Uhr als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
*I. TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der InTiCa Systems AG, des Lageberichts, des
gebilligten Konzernabschlusses, des
Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Die genannten Vorlagen sind über die
Internet-Seite der Gesellschaft
www.intica-systems.com
zugänglich. Beschlussfassungen sind zu diesem
Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen
Bestimmungen nicht erforderlich, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe
von EUR 3.050.920,46 auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §
7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die
von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die
Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des
Aufsichtsrats endet mit Ablauf der
Hauptversammlung vom 15. Juli 2020.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
a) Diplom-Betriebswirt Udo Zimmer, München,
Vorstand der REMA TIP TOP AG in Poing,
b) Diplom-Betriebswirt (FH) Werner
Paletschek, Fürstenzell, Geschäftsführer
der OWP Brillen GmbH in Passau,
c) Diplom-Betriebswirt (FH) Christian Fürst,
Thyrnau, Geschäftsführender
Gesellschafter der ziel management
consulting gmbH in Thyrnau und der Fürst
Reisen GmbH & Co. KG in Hutthurm,
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
beschließt, zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Über die Besetzung der einzelnen Sitze im
Aufsichtsrat wird jeweils getrennt abgestimmt,
womit der Empfehlung des Deutschen Corporate
Governance Kodex entsprochen wird.
Herr Fürst ist Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Electrovac AG in Salzweg, Mitglied des
Beirats der Eberspächer Gruppe GmbH & Co. KG in
Esslingen und Mitglied des Beirats der
Firmengruppe Bachl, Röhrnbach. Die Herren
Paletschek und Zimmer gehören keinen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen
an.
Der Aufsichtsrat hat bei seinen vorstehenden
Wahlvorschlägen berücksichtigt, dass der
Aufsichtsrat so zusammenzusetzen ist, dass
seine Mitglieder insgesamt über die zur
ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben
erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und
fachlichen Erfahrungen verfügen. Er hat die zur
Wahl vorgeschlagenen Kandidaten deshalb anhand
vorher festgelegter, objektiver Kriterien und
des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium
ausgewählt, das auch in der Erklärung zur
Unternehmensführung beschrieben ist.
Dabei hat der Aufsichtsrat bei seinem Vorschlag
unter anderem die vom Aufsichtsrat für dessen
Zusammensetzung gesetzten Ziele und den
Kriterienkatalog zugrunde gelegt. Ein
maßgebliches Kriterium bei der Auswahl
war, dass im Aufsichtsrat Kenntnisse,
Fähigkeiten und Erfahrungen zur Verfügung
stehen, die für die Beratung und
Überwachung der Geschäftstätigkeit der
Gesellschaft insgesamt wichtig sind. Bei der
Auswahl wurden u.a. die internationale
Tätigkeit des Unternehmens, potentielle
Interessenkonflikte, die Anzahl der
unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder, die
Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und
vor allem Qualifikation, fachliche Eignung und
Kompetenz berücksichtigt.
Ferner hat der Aufsichtsrat hohe Anforderungen
an die Persönlichkeit des Kandidaten gestellt.
Wesentlich ist dabei etwa der zu erwartende
Einsatz für eine nachhaltige Wertschöpfung der
Gesellschaft.
Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei allen drei
Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den
zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Weitere Angaben zu den vorgeschlagenen
Kandidaten finden Sie unter Ziffer 'III.
Anhang' dieser Einladung.
Für den Fall, dass die Hauptversammlung die
vorgeschlagenen Herren zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats wählt, ist vorgesehen, Herrn
Zimmer in der konstituierenden Sitzung des
Aufsichtsrats zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu
wählen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die consaris AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Eggenfelden, für
das Geschäftsjahr 2020 zum Abschlussprüfer für
den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zu
wählen.
7. *Satzungsänderung*
§ 13 Abs. 6 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft
hat derzeit folgenden Wortlaut:
_'Zum Nachweis der Berechtigung gemäß
Absatz (5) reicht ein durch das depotführende
Institut erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes aus, der sich auf den im
Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt
beziehen muss.'_
Ab 03.09.2020 ist bei der Einberufung von
Hauptversammlungen ein neuer § 67c Abs. 3 AktG
anzuwenden, der folgenden Wortlaut hat:
_'(3) Der Letztintermediär hat dem Aktionär für
die Ausübung seiner Rechte in der
Hauptversammlung auf Verlangen über dessen
Anteilsbesitz unverzüglich einen Nachweis in
Textform gemäß den Anforderungen nach
Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU)
2018/1212 auszustellen oder diesen nach Absatz
1 der Gesellschaft zu übermitteln.'_
Um Widersprüche zwischen der Satzung der
Gesellschaft und der genannten gesetzlichen
Bestimmung zu vermeiden, schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:
a) § 13 Abs. 6 Satz 1 der Satzung der
Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
'Zum Nachweis der Berechtigung gemäß
Absatz (5) reicht ein gemäß § 67c
Absatz 3 AktG erteilter Nachweis des
Anteilsbesitzes aus, der sich auf den im
Aktiengesetz hierfür vorgesehenen
Zeitpunkt beziehen muss.'
b) Der Vorstand stellt sicher, dass diese
Satzungsänderung nicht vor dem 03.09.2020
in das Handelsregister eingetragen wird.
*II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG*
1. *Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten*
Auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
('COVID-19-Gesetz'), veröffentlicht als Art. 2
des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020,
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom
27. März 2020 und im Hinblick auf die
fortdauernde COVID-19-Pandemie hat der Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als
virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die
Hauptversammlung findet damit nur unter
physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter,
Mitgliedern des Vorstands, des Aufsichtsrats und
des mit der Niederschrift beauftragten Notars
sowie des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Spitalhofstr. 94, D-94032 Passau, statt. Die
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können nicht
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June 04, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der -2-
physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Die
gesamte Hauptversammlung wird jedoch im Wege der
Bild- und Tonübertragung über das Aktionärsportal
der Gesellschaft im Internet übertragen und den
Aktionären nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen die Möglichkeit zur
Stimmrechtsausübung, zur Stellung von Fragen und
zum Widerspruch gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung eingeräumt.
Da die Durchführung der Hauptversammlung als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten auf der
Grundlage des COVID-19-Gesetzes zu einigen
wesentlichen Modifikationen beim Ablauf der
Versammlung und bei der Ausübung der
Aktionärsrechte führt, bitten wir unsere
Aktionäre um besondere Beachtung der
nachfolgenden Hinweise, insbesondere zur
Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung
in Bild und Ton und zur Ausübung des Stimmrechts,
des Fragerechts sowie weiterer Aktionärsrechte.
2. *Zahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus
4.287.000 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien).
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine
Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
damit 4.287.000.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 64.430 eigene
Aktien, die kein Stimmrecht gewähren.
3. *Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung*
Die gesamte Hauptversammlung kann von den
Aktionären, die sich rechtzeitig unter Nachweis
ihrer Berechtigung angemeldet haben (dazu
nachfolgend Ziffer II.5), über die Bild- und
Tonübertragung im Internet über das
Aktionärsportal der Gesellschaft verfolgt werden.
Diese Übertragung im Internet stellt jedoch
keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne
von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG dar.
4. *Internetgestütztes Aktionärsportal*
Unter der Internetadresse
_www.intica-systems.com/pr/hauptversammlung.html_
steht den Aktionären der Gesellschaft ab dem 24.
Juni 2020 ein internetgestütztes Online-Portal
(Aktionärsportal) zur Verfügung. Über das
Aktionärsportal können die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren
Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht
ausüben und Vollmachten erteilen. Die Einreichung
von Fragen und die Einlegung von Widersprüchen
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu
Protokoll des Notars ist nur im Wege der
elektronischen Kommunikation über die von der
Gesellschaft bereitgestellten E-Mail-Adressen
möglich. Um das Aktionärsportal nutzen zu können,
müssen sich die Aktionäre dort mit Zugangscode
und Passwort, die sie mit ihrer
Onlinezugangskarte erhalten, einloggen. Die
verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung ihrer
Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen
und Menüs auf der Benutzeroberfläche des
Aktionärsportals.
Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise
am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.
5. *Voraussetzungen für die Verfolgung der Bild- und
Tonübertragung der Hauptversammlung und die
Ausübung der Aktionärsrechte sowie
Nachweisstichtag*
Zur Verfolgung der Hauptversammlung im Wege der
Bild- und Tonübertragung im Internet über das
Aktionärsportal und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126
b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung
nachweisen (stimmberechtigte Aktionäre).
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein durch
das depotführende Institut erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes aus, der sich auf
den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, also auf Mittwoch, 24. Juni
2020, 00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) beziehen
muss.
Der Nachweis der Berechtigung und die Anmeldung
müssen spätestens am Mittwoch, 8. Juli 2020, bei
der Gesellschaft unter ausschließlich
folgender Postanschrift, Telefaxnummer oder
E-Mail-Adresse eingehen:
_InTiCa Systems AG_
_c/o GFEI Aktiengesellschaft_
_Ostergrube 11_
_D-30559 Hannover_
_Telefax: +49 511 47402319_
_E-Mail: InTiCa-HV@gfei.de_
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der
gesamten Hauptversammlung über das
Aktionärsportal und die Ausübung der
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts,
als Aktionär nur, wer sich fristgerecht
angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung nachgewiesen hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme, zur Ausübung von
Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
im besonderen Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung der Aktien nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme, die
Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme,
die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe
und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und
erst danach Aktionär werden, sind nicht
berechtigt (insbesondere nicht stimmberechtigt).
Der Nachweisstichtag ist im Übrigen kein
relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Den Aktionären, die ihre Anmeldung und den
genannten Nachweis ihres Anteilsbesitzes form-
und fristgerecht übermittelt haben, werden
anstelle der herkömmlichen Eintrittskarten
Onlinezugangskarten für die Ausübung ihrer Rechte
in Bezug auf die Hauptversammlung übersandt. Die
Aktionäre werden darum gebeten, möglichst
frühzeitig für die Anmeldung und die
Übersendung des genannten Nachweises zu
sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der
Onlinezugangskarten sichergestellt ist. Die
Onlinezugangskarte enthält unter anderem
Zugangscode und Passwort, mit denen die Aktionäre
das unter der Internetadresse
_www.intica-systems.com/pr/hauptversammlung.html_
zugängliche internetgestützte Aktionärsportal der
Gesellschaft nutzen können.
6. *Ausübung des Stimmrechts und
Vollmachtserteilung*
Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht
durch Briefwahl (schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation) oder über
Vollmachtserteilung (an Dritte oder an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ausüben
(vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 COVID-19-Gesetz).
Für beide Arten der Stimmrechtsausübung ist die
ordnungsgemäße Anmeldung nebst
ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes
zur Hauptversammlung erforderlich.
6.1 *Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl*
Stimmberechtigte Aktionäre können ihre Stimmen
schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation
abgeben (Briefwahl).
Dafür steht den stimmberechtigten Aktionären vor und
während der Hauptversammlung für die Ausübung des
Stimmrechts im Wege der elektronischen Kommunikation
(elektronische Briefwahl) das unter der Internetadresse
_https://www.intica-systems.com/pr/hauptversammlung.html_
erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur
Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das
Aktionärsportal ist ab dem 24. Juni 2020 bis zum Beginn
der Abstimmungen während der Hauptversammlung möglich.
Über das Aktionärsportal können die
stimmberechtigten Aktionäre auch während der
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige
zuvor im Wege der Briefwahl oder über das Aktionärsportal
vorgenommene Stimmabgaben ändern oder widerrufen.
Vor der Hauptversammlung steht den Aktionären zur
Stimmrechtsausübung darüber hinaus das mit der
Onlinezugangskarte übermittelte Briefwahlformular zur
Verfügung. Soweit ein Aktionär das Briefwahlformular
verwendet, ist dieses ausschließlich an die
nachfolgende Postanschrift, Telefaxnummer oder
E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss dort bis
spätestens zum Ablauf des *Dienstag, 14. Juli 2020
*(Datum des Eingangs), zugehen:
_InTiCa Systems AG_
_c/o GFEI Aktiengesellschaft_
_Ostergrube 11_
_D-30559 Hannover_
_Telefax: +49 511 47402319_
_E-Mail: InTiCa-HV@gfei.de_
Briefwahlformulare, die an eine andere Adresse
übermittelt werden oder der Gesellschaft unter der
vorgenannten Adresse verspätet, d.h. nach Ablauf des 14.
Juli 2020 zugehen, können bei der Abstimmung aus
organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen
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June 04, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der -3-
Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können,
werden nicht berücksichtigt.
Weitere Hinweise zur Briefwahl erhalten Sie mit der
Onlinezugangskarte, welche die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen.
6.2 *Vollmachtserteilung an Dritte*
Aktionäre, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres
Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermittelt haben
und nicht selbst die virtuelle Hauptversammlung verfolgen
oder ihre Aktionärsrechte ausüben wollen, können sich bei
der Ausübung des Stimmrechts sowie sonstiger
Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch z.B.
Kreditinstitute, Intermediäre, Aktionärsvereinigungen
oder Stimmrechtsberater, vertreten lassen. Handelt es
sich bei dem Bevollmächtigten um einen Intermediär, ein
Kreditinstitut oder einen anderen in § 135 AktG genannten
Aktionärsvertreter, gelten für die Form und den Nachweis
der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Für alle
übrigen Bevollmächtigten gelten die nachfolgenden
Regelungen.
Die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der
Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten
durch den Bevollmächtigen über das Aktionärsportal setzen
voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber den
mit der Onlinezugangskarte versendeten Zugangscode
erhält. Die Nutzung des Zugangscodes durch den
Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der
Bevollmächtigung.
Alternativ kann die Erteilung der Vollmacht gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung
kann dadurch geführt werden, dass der Vollmachtgeber oder
der Bevollmächtigte den Nachweis (z. B. die Vollmacht im
Original oder in Kopie bzw. als Scan) wahlweise an die
nachfolgende Postanschrift, Telefaxnummer oder
E-Mail-Adresse übermittelt, wobei die Übermittlung
aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf
des 14. Juli 2020 erfolgen soll:
_InTiCa Systems AG_
_c/o GFEI Aktiengesellschaft_
_Ostergrube 11_
_D-30559 Hannover_
_Telefax: +49 511 47402319_
_E-Mail: InTiCa-HV@gfei.de_
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht
erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft
gegenüber erklärt werden.
Erteilung, Widerruf, Änderung und Nachweis einer
Vollmacht nach Ablauf des 14. Juli 2020 kann aus
organisatorischen Gründen nur via E-Mail an
_InTiCa-HV@gfei.de_
oder über das Aktionärsportal erfolgen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen,
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular
zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür
bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionären zusammen mit der Onlinezugangskarte zugesandt
und kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
_www.intica-systems.com/pr/hauptversammlung.html_
heruntergeladen werden. Per E-Mail an
_InTiCa-HV@gfei.de_
oder über das Aktionärsportal können Vollmachten auch
nach Ablauf des 14. Juli 2020 noch bis zum Beginn der
Abstimmung in der Hauptversammlung erteilt, geändert und
widerrufen werden. Nähere Informationen erhalten die
Aktionäre im Internet unter
_www.intica-systems.com/pr/hauptversammlung.html_
Vollmachten, die einem ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionär nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können,
werden nicht berücksichtigt. Soweit für die
Bevollmächtigung nicht das mit der Onlinezugangskarte
übermittelte Formular verwendet oder die Vollmacht nicht
elektronisch über das Aktionärsportal erteilt wird,
achten Sie deshalb bitte darauf, dass zusammen mit der
Vollmacht auch die Angaben zum Aktionär, der die
Vollmacht erteilt hat Nummer der Onlinezugangskarte oder
Name, Geburtsdatum und Anschrift) mit übermittelt werden.
6.3 *Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft*
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die
Möglichkeit, sich durch einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigten bei
der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen.
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
übt im Fall der Bevollmächtigung das Stimmrecht
ausschließlich weisungsgebunden aus. Bei fehlenden
oder nicht eindeutig erteilten Weisungen wird sich der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft der Stimme
enthalten. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
nimmt keine Vollmachten und Aufträge zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse zur
Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von
Anträgen entgegen.
Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter können elektronisch über
das Aktionärsportal der Gesellschaft erteilt, geändert
und widerrufen werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum
Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.
Alternativ können Vollmachten und Weisungen an den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter
Verwendung des mit der Onlinezugangskarte übermittelten
Vollmachtsformulars erteilt werden. Die ausgefüllten
Vollmachtsformulare müssen in diesem Fall aus
organisatorischen Gründen aber spätestens bis zum Ablauf
des 14. Juli 2020 bei der Gesellschaft unter der
folgenden Postanschrift, Telefaxnummer oder
E-Mail-Adresse eingegangen sein, damit sie vom
Stimmrechtsvertreter berücksichtigt werden können:
_InTiCa Systems AG_
_c/o GFEI Aktiengesellschaft_
_Ostergrube 11_
_D-30559 Hannover_
_Telefax: +49 511 47402319_
_E-Mail: InTiCa-HV@gfei.de_
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ergeben sich aus den Hinweisen, die den Aktionären
zusammen mit der Onlinezugangskarte zugehen.
7. *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
Grundkapitals der Gesellschaft oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden
(vgl. § 122 Abs. 2 AktG). Das Verlangen ist an
den Vorstand der InTiCa Systems AG zu richten,
und zwar per Post oder per Boten
(Spitalhofstraße 94, 94032 Passau), per
Telefax (0851/9 66 92 15) oder per E-Mail
(investor.relations@intica-systems.com) und muss
- ohne Berücksichtigung des Tages der
Hauptversammlung und des Zugangstages -
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens am Sonntag, 14. Juni 2020, eingehen.
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen,
dass er/sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs seines/ihres Verlangens Inhaber der
Aktien ist/sind und dass er/sie die Aktien bis
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
hält/halten.
8. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG*
Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung
und Wahlvorschläge richten Sie bitte unter
Beifügung Ihrer Aktionärslegitimation (Nummer der
Onlinezugangskarte oder Name, Geburtsdatum und
Anschrift des Aktionärs) ausschließlich an
die InTiCa Systems AG, Vorstand,
Spitalhofstraße 94, 94032 Passau, Telefax:
0851/9 66 92 15 oder E-Mail:
investor.relations@intica-systems.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der
Gesellschaft - ohne Berücksichtigung des Tages
der Hauptversammlung und des Zugangstages -
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens am Dienstag, 30. Juni 2020, zugehen
und die Voraussetzungen des § 126 bzw.§ 127 AktG
erfüllen, werden auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
_www.intica-systems.com/pr/hauptversammlung.html_
einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer eventuellen Stellungnahme
der Verwaltung veröffentlicht sowie den in § 125
Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter
den dort genannten Voraussetzungen zugänglich
gemacht. Ein Gegenantrag und/oder dessen
Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände
gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
brauchen nicht begründet zu werden.
Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht,
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den
Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall
einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben
zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
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June 04, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der -4-
bildenden Aufsichtsräten enthalten. Nach § 127
Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es
weitere Gründe, bei deren Vorliegen
Wahlvorschläge nicht zugänglich gemachten werden
müssen. Im Übrigen gelten die
Voraussetzungen und Regelungen für das
Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend;
insbesondere gilt auch hier *Dienstag, 30. Juni
2020, 24:00 Uhr*, als letztmöglicher Termin, bis
zu dem Wahlvorschläge bei der nachfolgend
genannten Adresse eingegangen sein müssen, um
noch zugänglich gemacht zu werden.
Wir müssen unsere Aktionäre aber auf Folgendes
hinweisen:
Da diese Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung im Wege der Bild- und
Tonübertragung nur mit Briefwahl
(einschließlich Vollmachtsstimmrecht), aber
ohne physische Präsenz der Aktionäre durchgeführt
wird, können Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären mangels physischer Anwesenheit in der
Hauptversammlung nicht gestellt werden.
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu
machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im
Rahmen der virtuellen Hauptversammlung aber als
gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende
Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet ist.
Die Aktionäre der Gesellschaft werden deshalb
aufgefordert, auch wenn sie ihre Stimmen bereits
bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 im Wege der
elektronischen Briefwahl über das Aktionärsportal
oder der Briefwahl abgegeben haben, sich ab dem
03. Juli 2020, 14:00 Uhr, im Aktionärsportal der
Gesellschaft zu informieren, ob aufgrund von
solchen als gestellt zu berücksichtigenden
Anträgen oder Wahlvorschlägen von Aktionären
weitere Abstimmungsmöglichkeiten (weitere Anträge
oder Wahlvorschläge) hinzugekommen sind, zu denen
sie über die vorstehend Ziffer II.6 dargestellten
Möglichkeiten ebenfalls ihr Stimmrecht ausüben
oder Vollmachten erteilen können.
9. *Auskunftsrecht/Fragemöglichkeit der Aktionäre im
Wege elektronischer Kommunikation*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom
Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1
AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch
auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen. Von der Beantwortung einzelner
Fragen kann der Vorstand aber aus den in § 131
Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Auf der
Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz1 Nr. 3, Satz 2
Halbsatz 2 des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden,
dass Aktionäre ihre Fragen bis spätestens zwei
Tage vor der Hauptversammlung im Wege
elektronischer Kommunikation bei der Gesellschaft
einreichen müssen. Der Vorstand wird nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden,
welche Fragen er wie beantwortet (§ 1 Abs. 2 Satz
2 Halbsatz 1 COVID-19-Gesetz).
Nur ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldete Aktionäre können ihre Fragen
einreichen. Die Fragen müssen der Gesellschaft
bis spätestens Montag, den 13. Juli 2020, 24:00
Uhr, ausschließlich über folgende
E-Mail-Adresse:
InTiCaFragenHV2020@gfei.de
zugehen. Nach Ablauf dieser Frist können
eingereichte Fragen nicht mehr berücksichtigt
werden.
Fragen können nur berücksichtigt werden, wenn mit
der Frage bzw. den Fragen auch ein Nachweis der
Aktionärseigenschaft mitgeteilt wird, indem
entweder Name, Geburtsdatum und Adresse des
Aktionärs oder die Nummer der Onlinezugangskarte
angegeben werden.
Bei der Beantwortung von Fragen während der
Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers
nur offengelegt (soweit Fragen individuell
beantwortet werden), wenn mit der
Übermittlung der Frage ausdrücklich das
Einverständnis zur Offenlegung des Namens erklärt
wurde. Gleiches gilt für eine etwaige
Vorabveröffentlichung von Fragen und
gegebenenfalls Antworten auf der Internetseite
der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung:
Auch in diesem Fall wird der Name des
Fragestellers nur offengelegt, wenn er mit
Übersendung der Frage ausdrücklich sein
Einverständnis mit der Offenlegung seines Namens
erklärt hat.
10. *Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung*
Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der
Briefwahl (schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation) oder über die
Erteilung von Vollmachten ausgeübt haben, haben
die Möglichkeit, im Wege elektronischer
Kommunikation Widerspruch gegen die Beschlüsse
der Hauptversammlung bei dem mit der
Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten
Notar zu erklären. Die Widerspruchseinlegung ist
dem Notar elektronisch über die E-Mail-Adresse
InTiCaWiderspruchHV2020@gfei.de
zu übermitteln und ist ab der Eröffnung der
Hauptversammlung bis zu deren Schließung
durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der
Erklärung ist ein Nachweis der
Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem
entweder die Nummer der Onlinezugangskarte oder
Name, Geburtsdatum und Adresse des Aktionärs
angegeben werden.
11. *Datenschutz*
Im Rahmen der Hauptversammlung der InTiCa Systems
AG werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Einzelheiten dazu mit den Hinweisen der
Gesellschaft zur Verarbeitung der
personenbezogenen Daten der Aktionäre durch die
Gesellschaft und zu den den Aktionären nach dem
Datenschutzrecht zustehenden Rechten entnehmen
Sie bitte der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.intica-systems.com
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen,
werden gebeten, diesen über die
Datenschutzinformationen der Gesellschaft zu
informieren.
12. *Technische Hinweise zur virtuellen
Hauptversammlung*
Für die Verfolgung der virtuellen
Hauptversammlung sowie zur Nutzung des
Aktionärsportals und zur Ausübung von
Aktionärsrechten benötigen Sie eine
Internetverbindung und ein internetfähiges
Endgerät sowie gegebenenfalls einen
E-Mail-Zugang. Um die Bild- und Tonübertragung
der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu
können, wird eine stabile Internetverbindung mit
einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und
Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
einen Computer, benötigen Sie einen Browser und
Lautsprecher oder Kopfhörer.
Für den Zugang zum internetgestützten
Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie
Ihre Onlinezugangskarte, welche Sie nach
ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert
übersendet bekommen. Auf dieser
Onlinezugangskarte finden sich Ihre individuellen
Zugangsdaten, mit denen Sie sich im
Aktionärsportal anmelden können.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der
Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung
zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich -
die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht)
bereits vor Beginn der Hauptversammlung
auszuüben. Im Aktionärsportal ist die Ausübung
des Stimmrechts ab dem 24. Juni 2020 möglich.
13. *Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und
Tonübertragung*
Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung
über das Aktionärsportal per Bild- und
Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild-
und Tonübertragung der Hauptversammlung und die
Verfügbarkeit des internetgestützten
Aktionärsportals kann nach dem heutigen Stand der
Technik aufgrund von Einschränkungen der
Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und
der Einschränkung von Internetdienstleistungen
von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf
welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die
Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen
und Haftung für die Funktionsfähigkeit und
ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen
Internetdienste, der in Anspruch genommenen
Netzelemente Dritter, der Bild- und
Tonübertragung sowie den Zugang zum
Aktionärsportal und dessen generelle
Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft
übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und
Mängel der für die Durchführung der
Hauptversammlung über das Internet eingesetzten
Hard- und Software einschließlich solcher
der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen,
soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft
empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den
oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung,
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts,
Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder
Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss
sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung
vorbehalten, die Durchführung der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 04, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
Hauptversammlung zu unterbrechen.
*III. ANHANG*
*Zu Punkt 5 der Tagesordnung*
*Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Weitere Angaben zu den Kandidaten:
a) Herr Udo Zimmer, München
*Persönliche Daten*
Geburtsdatum: 08. Oktober 1962
Geburtsort: Trier, Deutschland
Staatsangehörigkeit: deutsch
*Ausbildung*
Betriebswirt
*Beruflicher Werdegang*
seit März 2016 Mitglied des
Vorstands/Bereich Finanzen
der REMA TIP TOP AG, Poing
(2018-2019: Vorsitzender des
Vorstands)
2008 bis 2016 Management Consultant/Interim
Manager
Übernahme von CFO- und
CEO-Funktionen bei
mittelständischen Unternehmen
in Restrukturierungs-,
Spezial- und
Sondersituationen
2007 bis 2008 Managing Partner Caesar
Special Opportunities,
Luxemburg
1996 bis 2007 Mitglied des Vorstands
Augusta Technologie AG
(Börsennotierung)
1992 bis 1996 Kaufmännische
Führungsfunktionen in
Industrieunternehmen
1982 bis 1992 Deutsche Bundeswehr
*Weitere wesentliche Tätigkeiten*
Keine
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen*
Herr Zimmer verfügt aufgrund seiner
langjährigen Tätigkeit als
Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand und
-verantwortlicher von Industrieunternehmen
unterschiedlicher Branchen über umfassende
Erfahrungen in strategischer und operativer
Unternehmensführung. Er bringt weitreichende
Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit bei
börsen- und kapitalmarktorientierten
Unternehmen mit und hat damit wertvolle
Kenntnisse in der Gremienarbeit und auf dem
Gebiet der Corporate Governance.
Herr Zimmer erfüllt die Anforderungen des §
100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG an Sachverstand auf
den Gebieten der Rechnungslegung oder
Abschlussprüfung.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrates steht
Herr Zimmer in keiner nach Ziffern 5.4.1 und
5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex
2017 oder nach Ziffern C.6, C13 des Deutschen
Corporate Governance Kodex 2020
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur InTiCa Systems
AG, deren Konzernunternehmen, deren Organen,
einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit
diesem verbundenen Unternehmen und ist damit
als unabhängig zu qualifizieren.
b) Herr Werner Paletschek, Fürstenzell
*Persönliche Daten*
Geburtsdatum: 02. Januar 1968
Geburtsort: Passau, Deutschland
Staatsangehörigkeit: deutsch
*Ausbildung*
1987 bis 1992 Studium der
Betriebswirtschaftslehre an
der FH Regensburg
Schwerpunkt: Außenwirtschaft und
Marketing
Abschluss: Dipl. Betriebswirt (FH)
*Beruflicher Werdegang*
OWP Brillen Gruppe
1999 bis CEO OWP Brillen GmbH
heute
2007 bis President OWP USA Inc.
heute
1998 bis Gérant OWP France S.à.r.l.
heute
1995 bis 1998 Leitung MaCom &
Produktentwicklung
1992 bis 1995 Assistenz MaCom
*Weitere wesentliche Tätigkeiten*
Keine
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen*
Herr Paletschek verfügt über seine langjährige
Tätigkeit als Geschäftsführer über fundierte
Kenntnisse und Erfahrungen sowohl in
strategischer als auch in operativer
Unternehmensleitung.
Infolge der globalen Ausrichtung seiner
Tätigkeit, speziell beim Aufbau und der
Entwicklung von Auslandsmärkten, bringt er
wertvolle Kenntnisse im Bereich
Internationalisierung ein.
Im Rahmen seiner langjährigen Zugehörigkeit
zum Aufsichtsrat der InTiCa Systems hat er
wesentlich am strategischen Umbau der
Gesellschaft in den letzten 10 Jahren
mitgewirkt und sich in dieser Zeit ein
fundiertes Branchenwissen erworben.
Herr Paletschek erfüllt die Anforderungen des
§ 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG an Sachverstand
auf den Gebieten der Rechnungslegung oder
Abschlussprüfung.
Herr Paletschek ist Geschäftsführer (CEO) der
OWP Brillen GmbH und übt auch Funktionen bei
deren Tochtergesellschaften aus. Die OWP
Brillen GmbH wird vom wesentlichen Aktionär
der Gesellschaft, Herrn Dr. Dr. Axel Diekmann,
beherrscht.
c) Herr Christian Fürst, Thyrnau
*Persönliche Daten*
Geburtsdatum: 01. September 1964
Geburtsort: Passau, Deutschland
Staatsangehörigkeit: deutsch
*Ausbildung*
1986 Bankkaufmann
1991 Dipl. Betriebswirt (FH)
1997 Bilanzbuchhalter (IHK)
*Beruflicher Werdegang*
Seit 2019 Geschäftsführender
Gesellschafter Fürst Reisen
GmbH & Co. KG
Seit 1999 Geschäftsführender
Gesellschafter z.i.e.l.
management consulting GmbH
Unternehmensberatung
2000 bis 2005 Geschäftsführender
Gesellschafter Wundsam Bau
GmbH, Hauzenberg
1996 bis 1999 Kaufmännischer Leiter ES
Plastik GmbH & Co. KG,
Hutthurm
1993 bis 1995 Beratungsleiter PST Software
NZ Ltd., Auckland Neuseeland
1991 bis 1993 Berater PST Software GmbH,
Haar
*Weitere wesentliche Tätigkeiten*
Keine
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen*
Herr Fürst verfügt aufgrund seiner
langjährigen Tätigkeiten als Geschäftsführer
und Berater in unterschiedlichen Branchen über
tiefgreifende Kenntnisse und Erfahrungen u.a.
in den Bereichen strategische und operative
Unternehmensführung, Umstrukturierungen,
Unternehmenstransaktionen und Projektleitung
im nationalen und internationalen Bereich.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrates steht
Herr Fürst in keiner nach Ziffern 5.4.1 und
5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex
2017 oder nach Ziffern C.6, C13 des Deutschen
Corporate Governance Kodex 2020
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur InTiCa Systems
AG, deren Konzernunternehmen, deren Organen,
einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit
diesem verbundenen Unternehmen und ist damit
als unabhängig zu qualifizieren.
Passau, im Juni 2020
_Der Vorstand_
2020-06-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: InTiCa Systems AG
Spitalhofstraße 94
94032 Passau
Deutschland
E-Mail: info@intica-systems.com
Internet: http://www.intica-systems.com
ISIN: DE0005874846
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1063499 2020-06-04
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June 04, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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