DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2020 in Hotel Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2020 in Hotel Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-06-04 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Duisburg ISIN DE0006131204 WKN 613120 Wir laden unsere Aktionäre zu unserer ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG am Donnerstag, *16. Juli 2020,* 10.00 Uhr (MESZ), als virtuelle Hauptversammlung ein. Die virtuelle Hauptversammlung wird aus einem Konferenzraum des Hotels Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg, im Internet in Bild und Ton übertragen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigter durchgeführt. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung unter III. dieser Einladung. I. *Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der virtuellen Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es, abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns unter Tagesordnungspunkt 2, einer Beschlussfassung bedarf. Die virtuelle Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 9.572.823,75 in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für a) das Geschäftsjahr 2020 sowie b) die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. (5), 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den Fall, dass diese einer prüferischen Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts unterzogen werden. 6. *Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder* Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die virtuelle Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 18. Juli 2019 zu TOP 6 gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also von Frau Inés Arnaldos und der Herren Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de Lara y Benítez de Lugo, endet mit Ablauf der hiermit einberufenen virtuellen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl wiederzuwählen: a) *Santiago de Armas Fariña,* Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, b) *Dr. Hans Vieregge,* Hannover, Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Deutschland, c) *Francisco López Sánchez,* Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Vertreter der Puerto Meloneras, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, welche ihrerseits geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Lopesan Hotel Management, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, ist. d) *Inés Arnaldos,* Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, spanische Rechtsanwältin (abogada) der Rechtsabteilung der Lopesan Hotel Management S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, e) *Antonio Rodríguez Pérez,* Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, f) *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo*, Telde, Gran Canaria, Spanien, Präsident des Verbandes 'Confederación Canaria de Empresarios' (kanarischer Unternehmerverband) und Geschäftsführer der Quesoventura S.L., Telde, Gran Canaria, Spanien. Die Lebensläufe der zur Wiederwahl vorgeschlagenen Kandidaten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/ zugänglich. Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig für den Fall, dass eines der vorstehend vorgeschlagenen und von der virtuellen Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, g) *Roberto López Sánchez, *San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, Vertreter der Rolopsan, S.L.U., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien im Verwaltungsrat der Maspalomas Golf, S.A. als Ersatzmitglied für sämtliche der unter lit. a. bis f. gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu wählen mit der Maßgabe, dass (1) er Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn unter lit. a. bis f. gewählte Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit wegfallen, (2) er seine Stellung als Ersatzmitglied für die dann noch vorhandenen der unter lit. a. bis f. gewählten Aufsichtsratsmitglieder zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung für das vorzeitig ausgeschiedene und durch ihn ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt, (3) für den Fall, dass mehrere der unter lit. a. bis f. gewählten Aufsichtsratsmitglieder gleichzeitig vor Ablauf ihrer Amtszeit wegfallen, die Weggefallenen in der Reihenfolge unter lit. a. bis f. ersetzt werden, und (4) sich bei einem Eintritt in den Aufsichtsrat die Amtsdauer als Aufsichtsratsmitglied auf die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung beschränkt, in der eine Neuwahl erfolgt. Der Lebenslauf des vorgeschlagenen Ersatzkandidaten ist dieser Tagesordnung am Ende der Einladung beigefügt und ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/ zugänglich. *Die Voraussetzung des § 100 Abs. 5 AktG,* der Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, wird sowohl von Herrn Dr. Hans Vieregge und als auch von Herrn Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo erfüllt. Zudem sind sämtliche Kandidaten mit dem Hotelsektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. *Gemäß Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:* *Santiago de Armas Fariña* ist nicht stimmberechtigter Schriftführer des dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter von Mitgliedern von Verwaltungsorganen der weiteren in der Aufstellung nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Zudem erbringt die S. De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr Santiago de Armas ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft. *Dr. Hans Vieregge *gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft mehr
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June 04, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
als 12 Jahre an*.* *Francisco López Sánchez* ist Mitglied von Verwaltungsorganen bzw. Vertreter von zwei Mitgliedern von in den in der Aufstellung nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG genannten mit der Lopesan Touristik, S.A. verbundenen Unternehmen, darunter der Lopesan Touristik S.A.. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López González. *Inés Arnaldos* ist als spanische Rechtsanwältin (abogada) in der Rechtsabteilung bei der Lopesan Hotel Management, S.L. angestellt. *Antonio Rodríguez Pérez* ist bei der Lorcar Asesores S.L. als Geschäftsführer angestellt, deren beherrschende Gesellschafterin die Hijos de Francisco López Sánchez S.A. ist, deren Tochtergesellschaft die Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter eines Mitglieds von Verwaltungsorganen der in der Aufstellung nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Er erhält gelegentlich Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera Española, S.A.U. und der Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U., die ebenfalls mit der Lopesan Touristik S.A. verbunden sind. *Roberto López Sánchez* ist Vertreter der Rolopsan, S.L.U. im Verwaltungsrat der Maspolamas Golf, S.A.. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López González. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen von den vorgeschlagenen Kandidaten Herr *Dr. Hans Vieregge* und Herr *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo* nicht in einer nach Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär. *Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG werden folgende Angaben gemacht:* *Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): * S. de Armas y Asociados, S.L. * Lexa, S.A. * Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U. *Dr. Hans Vieregge, Hannover, Deutschland* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co.KG, 'Conti Greenland', München * Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein *Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): * Agrícola Tabaibal, S.A.U. * Altamarena, S.A. * Bitumex, S.A.U. * Brickell Reach Tower 3801 LLC * Casticar, S.A. * Cook-Event Canarias, S.A. * Costa Canaria de Veneguera, S.A. * Creativ Hotel Buenaventura, S.A. * Cuba Gestión hotelera, S.L.U. * Dehesa de Jandía, S.A. * Explotaciones Jandía, S.A. * Expo Meloneras, S.A. * Interhotelera Española, S.A. * LHM Americas, LLC * LHM bávaro, SRL * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. * Lopesan Hotel Management, S.L. * Lopesan Management S.L.U. * Lopesan Satocan Investment, S.L. * Lopesan Touristik, S.A. * Lorcar Asesores, S.L. * Maspalomas Golf, S.A. * Maspalomas Resort, S.L. * Megahotel Faro, S.L. * Meloneras Golf, S.L. * Oasis Beach Maspalomas, S.L. * Promociones Faro, S.A. * Promociones Taidía, S.A.U. * Punta del Sol, S.A. * Varadero Center, S.L.U. *Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. *Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): * Aguas de Meloneras, A.I.E. * Bitumex, S.A.U. * Casticar, S.A. * Expo Meloneras, S.A. * Jandía Beach Center, S.A. * Jandía Dunas, S.A. * LHM Américas, LLC * LHM Bávaro, SRL * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. * Lopesan Touristik, S.A. * Lorcar Asesores, S.L. * Novedad Digital, S.L. * Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U. * Telefaro 2000 Comunicaciones S.L. (in Liqu.) *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * Administración y Gestión Promociones-Cooperativas, S.L. * Akarta Novus, S.L. * Autoridad Portuaria de Las Palmas * Consejo Insular de Aguas de Gran Canaria * Consorcio Zona Franca de Gran Canaria * Explotaciones La Calderona, S.L. * Fundación Canaria Patronos V.P. * Fundación Canaria Yrichen * Inversiones La Lucera, S.L. * Patronato de Turismo de Gran Canaria * Quesoventura, S.L. * Sociedad Canaria de Fomento Económico, S.A. *Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): * Maspalomas Golf, S.A. * Rolopsan, S.L.U. 7. *Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung der Gesellschaft, insbesondere der Firma der Gesellschaft* Die Geschäftstätigkeit der IFA Hotel & Touristik AG hat sich von einer reinen Holding-Gesellschaft einer Gruppe, die Ferienhotels und -clubs in verschiedenen Ländern und Einrichtungen in den Bereichen Gesundheit und Rehabilitation in Deutschland bewirtschaftet und vermarktet, zu einer Investitionsgesellschaft im Hotelwesen erweitert. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diese erweiterte, international ausgeübte Kompetenz auch in der Firma der Gesellschaft zum Ausdruck zu bringen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zur Änderung der Firma und der Satzung der Gesellschaft zu fassen: a) Die Firma der Gesellschaft wird in LS INVEST AG geändert und § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neugefasst: '(1) _Die Aktiengesellschaft führt die Firmierung 'LS INVEST AG '._ Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 unverzüglich nach dem 31. Dezember 2020 zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft anzumelden. b) § 9 S. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neugefasst: '_Alle oder einzelne Mitglieder des Vorstandes können durch Beschluss des Aufsichtsrates von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit werden.'_ 8. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts* Die Hauptversammlung am 18. Juli 2019 hat unter dem Tagesordnungspunkt 7 eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts beschlossen. Die Gesellschaft hat aufgrund dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt der Einberufung dieser virtuellen Hauptversammlung bereits 37.500 eigene Aktien zum Zwecke der Einziehung erworben. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 15. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 12.870.000,- zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG)
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June 04, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)