Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat am Freitag der Senkung der Mehrwertsteuer für Restaurants und die Lebensmittelbranche zugestimmt. Damit sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Branche abgemildert werden. Der Steuersatz soll am 1. Juli befristet für ein Jahr auf 7 Prozent von 19 Prozent gesenkt werden. Die bis Ende Juni 2021 befristete Regelung soll für Speisen in Restaurants, nicht aber für Getränke gelten. Speisen zum Mitnehmen unterliegen bereits jetzt dem ermäßigten Satz.
Profitieren von der Regelung sollen auch Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien. Die Bundesregierung rechnet mit Steuermindereinnahmen von 235 Millionen Euro für dieses Jahr und 2,5 Milliarden Euro für das kommende Jahr.
Teil des von der Länderkammer beschlossenen Gesetzes ist weiterhin, dass Zuschüsse von Arbeitgebern zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld von der Einkommensteuer befreit werden. Auch werden Sonderleistungen der Arbeitgeber wie zum Beispiel die "Corona-Prämie" bis zu 1.500 Euro ebenfalls steuerfrei.
Auch wurde der Lohnersatzanspruch von Eltern in der Corona-Krise von sechs auf zehn Wochen verlängert. Für Alleinerziehende gilt der Anspruch künftig 20 Wochen. Der Anspruch steht auch Personen zu, die hilfebedürftige Erwachsene mit Behinderung betreuen.
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June 05, 2020 04:32 ET (08:32 GMT)
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