Bei dem Modell der Kurzarbeit, wie wir es in Deutschland kennen, wird die betriebsübliche regelmäßige Arbeitszeit reduziert, während gleichzeitig das Entgelt abgesenkt wird. Daran anschließend folgt eine Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsumfang. Dabei muss grundsätzlich die Einführung von Kurzarbeit vertraglich oder durch eine sonstige Vereinbarung geregelt sein. Es findet eine Suspendierung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag statt. Der Arbeitnehmer erhält aber zusätzlich einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Zudem besteht grundsätzlich ein Exklusivitätsverhältnis zwischen Kurzarbeit und Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung.
Eben dieses Modell, das seit über einem Jahrhundert in Deutschland etabliert ist, gilt inzwischen international als Erfolgsmodell und dient auch als Vorbild für andere Länder. Kurzarbeit hat sich dabei weniger in gesamtwirtschaftlichen Krisen bewährt, sondern eher in einzelnen Problemphasen. Wirklich an Aufmerksamkeit und Anerkennung hat das Modell erst nach der Finanzkrise 2008 gewonnen, wo die Kurzarbeit den Arbeitgebern den Zugang zu gut ausgebildeten Arbeitskräften erhalten hat und gleichzeitig dafür sorgte, dass die Arbeitslosigkeit nicht zu sehr stieg. Den vollständigen Artikel lesen ...
Eben dieses Modell, das seit über einem Jahrhundert in Deutschland etabliert ist, gilt inzwischen international als Erfolgsmodell und dient auch als Vorbild für andere Länder. Kurzarbeit hat sich dabei weniger in gesamtwirtschaftlichen Krisen bewährt, sondern eher in einzelnen Problemphasen. Wirklich an Aufmerksamkeit und Anerkennung hat das Modell erst nach der Finanzkrise 2008 gewonnen, wo die Kurzarbeit den Arbeitgebern den Zugang zu gut ausgebildeten Arbeitskräften erhalten hat und gleichzeitig dafür sorgte, dass die Arbeitslosigkeit nicht zu sehr stieg. Den vollständigen Artikel lesen ...