FRANKFURT/WIESBADEN (dpa-AFX) - Ein halbes Jahr nach dem Diesel-Urteil im Fall der Stadt Frankfurt ist das Ausmaß möglicher Fahrverbote weiter unklar. Die ersten Berechnungen lägen vor und zeigten, dass kommendes Jahr ohne verkehrsreduzierende Gegenmaßnahmen der Grenzwert für Stickstoffdioxid "wahrscheinlich immer noch an circa 90 Straßenabschnitten überschritten wird", erklärte das hessische Umweltministerium auf Anfrage in Wiesbaden. Handlungsbedarf sei da, darüber täuschten auch die gesunkenen Werte aufgrund der Corona-Regelungen nicht hinweg.
"Dass die Menschen wieder saubere und gesunde Luft atmen können, hat oberste Priorität", erklärte das Ministerium. Die Grenzwerte müssten so rasch wie möglich eingehalten werden. Ende des Jahres werde dazu ein Luftreinhalteplan vorgelegt.
"In den kommenden Wochen werden die Berechnungen für verschiedene Szenarien fortgeführt um zu schauen, wie sich einzelne Maßnahmen auf die Immissionswerte auswirken", hieß es. Dazu zählten der Ausbau des Radwegenetzes, die Umstellung der Busflotte, der Ausbau von Busspuren und des Parkraummanagements, die Installation von Pförtnerampeln sowie eine Tempo-40-Zone. Nötig sei eine aktive Mitarbeit der Stadt Frankfurt, damit die Zahl der betroffenen Straßen weiter sinke.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe hin am 10. Dezember 2019 die Stadt und das Land per Urteil aufgefordert, die Wirkung kleinräumiger und streckenbezogener Fahrverbote zu prüfen, damit der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahr 2021 eingehalten werden kann. Die bisher geplanten Maßnahmen seien dazu nicht geeignet./isa/DP/zb
"Dass die Menschen wieder saubere und gesunde Luft atmen können, hat oberste Priorität", erklärte das Ministerium. Die Grenzwerte müssten so rasch wie möglich eingehalten werden. Ende des Jahres werde dazu ein Luftreinhalteplan vorgelegt.
"In den kommenden Wochen werden die Berechnungen für verschiedene Szenarien fortgeführt um zu schauen, wie sich einzelne Maßnahmen auf die Immissionswerte auswirken", hieß es. Dazu zählten der Ausbau des Radwegenetzes, die Umstellung der Busflotte, der Ausbau von Busspuren und des Parkraummanagements, die Installation von Pförtnerampeln sowie eine Tempo-40-Zone. Nötig sei eine aktive Mitarbeit der Stadt Frankfurt, damit die Zahl der betroffenen Straßen weiter sinke.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe hin am 10. Dezember 2019 die Stadt und das Land per Urteil aufgefordert, die Wirkung kleinräumiger und streckenbezogener Fahrverbote zu prüfen, damit der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahr 2021 eingehalten werden kann. Die bisher geplanten Maßnahmen seien dazu nicht geeignet./isa/DP/zb
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