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DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: FRoSTA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.07.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-08 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FRoSTA Aktiengesellschaft Bremerhaven WKN 606900 
ISIN DE0006069008 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre und deren Bevollmächtigten am *Freitag, den 
17. Juli 2020, 11.00 Uhr*, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ('*Covid-19-Gesetz*") 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten. 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind 
die Geschäftsräume der FRoSTA Aktiengesellschaft in 22761 
Hamburg, Mendelssohnstr. 15 d. Einzelheiten zu den Rechten 
der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie 
bitte den weiteren Angaben und Hinweisen, die im Anschluss 
an die Tagesordnung abgedruckt sind. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts der FRoSTA 
   Aktiengesellschaft und des Konzerns sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
 
   www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
   Anfrage auch zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem im 
   Jahresschluss zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.882.884,80 einen 
   Betrag von EUR 10.882.884,80 zur Zahlung einer 
   Dividende von EUR 1,60 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie zu verwenden. 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung 10.795 Stück eigene 
   Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis 
   zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In 
   diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 1,60 
   je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre* 
 
   Mit Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung 
   endet die Amtszeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, 
   Herrn Dirk Ahlers, sowie des stellvertretenden 
   Vorsitzenden, Herrn Volker Kuhn. 
 
   Deshalb sind Neuwahlen der zwei von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder im 
   Aufsichtsrat erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 
   96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 
   DrittelbG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei 
   Mitgliedern zusammen, wobei davon zwei Mitglieder von 
   der Hauptversammlung und ein Mitglied gemäß den 
   Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung 
   der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von den Arbeitnehmern 
   gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Dirk Ahlers, Kaufmann, ehemaliger 
      Vorstand der Gesellschaft, Hamburg, und 
   b) Herrn Volker Kuhn, Kaufmann, Vice 
      President Fabric Care Europe, Procter & 
      Gamble Switzerland Sarl, Genf/Schweiz, 
 
   als Mitglieder der Anteilseigner gemäß § 7 der 
   Satzung der Gesellschaft im Wege der Einzelwahl in den 
   Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit Wirkung ab 
   Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
 
*Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung* 
 
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. 
Juli 2020 wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach 
Maßgabe von Art. 2 Covid-19-Gesetz als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach 
Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 17. Juli 2020 
ab 11.00 Uhr live im Internet auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton 
übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der 
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach 
Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Bestimmungen. 
Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von 
§ 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich. 
 
Über den passwortgeschützten Internetservice können die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren 
Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren 
unter anderem ihre ihnen eingeräumten Aktionärsrechte 
ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder 
Widerspruch zu Protokoll erklären. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen 
oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach § 13 
der Satzung der Gesellschaft vor der Hauptversammlung in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Die 
Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter 
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das Depot 
führende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut 
erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 
Beginn des 26. Juni 2020, 00:00 Uhr, zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der 
Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer 
Sprache spätestens bis zum Ablauf des 10. Juli 2020 (24.00 
Uhr) unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
FRoSTA Aktiengesellschaft 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines 
ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bis 
spätestens am 10. Juli 2020, 24.00 Uhr, werden den 
Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die 
Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Details zum Internetservice* 
 
Ab 26. Juni 2020 (0.00 Uhr) steht auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
der passwortgeschützte Internetservice zur Verfügung. 
Über diesen passwortgeschützten Internetservice können 
Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß den dafür 
vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der 
elektronischen Briefwahl ausüben und elektronisch Vollmacht 
und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
erteilen, Fragen einreichen und Widerspruch gegen einen 
Beschluss der Hauptversammlung, jeweils wie in den 
nachfolgenden Abschnitten näher beschrieben, einlegen. Die 
für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice 
erforderlichen individualisierten Zugangsdaten werden nach 

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June 08, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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