DGAP-News: FRoSTA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 17.07.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-06-08 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
FRoSTA Aktiengesellschaft Bremerhaven WKN 606900
ISIN DE0006069008 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre und deren Bevollmächtigten am *Freitag, den
17. Juli 2020, 11.00 Uhr*,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ('*Covid-19-Gesetz*")
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind
die Geschäftsräume der FRoSTA Aktiengesellschaft in 22761
Hamburg, Mendelssohnstr. 15 d. Einzelheiten zu den Rechten
der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie
bitte den weiteren Angaben und Hinweisen, die im Anschluss
an die Tagesordnung abgedruckt sind.
*Tagesordnung:*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts der FRoSTA
Aktiengesellschaft und des Konzerns sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Die genannten Unterlagen können im Internet unter
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf
Anfrage auch zugesandt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem im
Jahresschluss zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.882.884,80 einen
Betrag von EUR 10.882.884,80 zur Zahlung einer
Dividende von EUR 1,60 je dividendenberechtigter
Stückaktie zu verwenden.
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 10.795 Stück eigene
Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis
zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In
diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 1,60
je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre*
Mit Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung
endet die Amtszeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats,
Herrn Dirk Ahlers, sowie des stellvertretenden
Vorsitzenden, Herrn Volker Kuhn.
Deshalb sind Neuwahlen der zwei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder im
Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1,
96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1
DrittelbG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei
Mitgliedern zusammen, wobei davon zwei Mitglieder von
der Hauptversammlung und ein Mitglied gemäß den
Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung
der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von den Arbeitnehmern
gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Dirk Ahlers, Kaufmann, ehemaliger
Vorstand der Gesellschaft, Hamburg, und
b) Herrn Volker Kuhn, Kaufmann, Vice
President Fabric Care Europe, Procter &
Gamble Switzerland Sarl, Genf/Schweiz,
als Mitglieder der Anteilseigner gemäß § 7 der
Satzung der Gesellschaft im Wege der Einzelwahl in den
Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit Wirkung ab
Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.
6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.
*Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung*
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 17.
Juli 2020 wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach
Maßgabe von Art. 2 Covid-19-Gesetz als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach
Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 17. Juli 2020
ab 11.00 Uhr live im Internet auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton
übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach
Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Bestimmungen.
Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von
§ 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.
Über den passwortgeschützten Internetservice können die
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren
Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
unter anderem ihre ihnen eingeräumten Aktionärsrechte
ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder
Widerspruch zu Protokoll erklären.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen
oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach § 13
der Satzung der Gesellschaft vor der Hauptversammlung in
Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Die
Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein in
Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das Depot
führende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut
erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf
den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den
Beginn des 26. Juni 2020, 00:00 Uhr, zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der
Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer
Sprache spätestens bis zum Ablauf des 10. Juli 2020 (24.00
Uhr) unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zugehen:
FRoSTA Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines
ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bis
spätestens am 10. Juli 2020, 24.00 Uhr, werden den
Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die
Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
*Details zum Internetservice*
Ab 26. Juni 2020 (0.00 Uhr) steht auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/
der passwortgeschützte Internetservice zur Verfügung.
Über diesen passwortgeschützten Internetservice können
Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß den dafür
vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der
elektronischen Briefwahl ausüben und elektronisch Vollmacht
und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
erteilen, Fragen einreichen und Widerspruch gegen einen
Beschluss der Hauptversammlung, jeweils wie in den
nachfolgenden Abschnitten näher beschrieben, einlegen. Die
für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
erforderlichen individualisierten Zugangsdaten werden nach
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