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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: FRoSTA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.07.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-08 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FRoSTA Aktiengesellschaft Bremerhaven WKN 606900 
ISIN DE0006069008 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre und deren Bevollmächtigten am *Freitag, den 
17. Juli 2020, 11.00 Uhr*, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ('*Covid-19-Gesetz*") 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten. 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind 
die Geschäftsräume der FRoSTA Aktiengesellschaft in 22761 
Hamburg, Mendelssohnstr. 15 d. Einzelheiten zu den Rechten 
der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie 
bitte den weiteren Angaben und Hinweisen, die im Anschluss 
an die Tagesordnung abgedruckt sind. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts der FRoSTA 
   Aktiengesellschaft und des Konzerns sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
 
   www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
   Anfrage auch zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem im 
   Jahresschluss zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.882.884,80 einen 
   Betrag von EUR 10.882.884,80 zur Zahlung einer 
   Dividende von EUR 1,60 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie zu verwenden. 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung 10.795 Stück eigene 
   Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis 
   zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In 
   diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 1,60 
   je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre* 
 
   Mit Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung 
   endet die Amtszeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, 
   Herrn Dirk Ahlers, sowie des stellvertretenden 
   Vorsitzenden, Herrn Volker Kuhn. 
 
   Deshalb sind Neuwahlen der zwei von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder im 
   Aufsichtsrat erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 
   96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 
   DrittelbG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei 
   Mitgliedern zusammen, wobei davon zwei Mitglieder von 
   der Hauptversammlung und ein Mitglied gemäß den 
   Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung 
   der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von den Arbeitnehmern 
   gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Dirk Ahlers, Kaufmann, ehemaliger 
      Vorstand der Gesellschaft, Hamburg, und 
   b) Herrn Volker Kuhn, Kaufmann, Vice 
      President Fabric Care Europe, Procter & 
      Gamble Switzerland Sarl, Genf/Schweiz, 
 
   als Mitglieder der Anteilseigner gemäß § 7 der 
   Satzung der Gesellschaft im Wege der Einzelwahl in den 
   Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit Wirkung ab 
   Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
 
*Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung* 
 
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. 
Juli 2020 wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach 
Maßgabe von Art. 2 Covid-19-Gesetz als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach 
Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 17. Juli 2020 
ab 11.00 Uhr live im Internet auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton 
übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der 
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach 
Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Bestimmungen. 
Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von 
§ 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich. 
 
Über den passwortgeschützten Internetservice können die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren 
Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren 
unter anderem ihre ihnen eingeräumten Aktionärsrechte 
ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder 
Widerspruch zu Protokoll erklären. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen 
oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach § 13 
der Satzung der Gesellschaft vor der Hauptversammlung in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Die 
Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter 
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das Depot 
führende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut 
erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 
Beginn des 26. Juni 2020, 00:00 Uhr, zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der 
Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer 
Sprache spätestens bis zum Ablauf des 10. Juli 2020 (24.00 
Uhr) unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
FRoSTA Aktiengesellschaft 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines 
ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bis 
spätestens am 10. Juli 2020, 24.00 Uhr, werden den 
Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die 
Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Details zum Internetservice* 
 
Ab 26. Juni 2020 (0.00 Uhr) steht auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
der passwortgeschützte Internetservice zur Verfügung. 
Über diesen passwortgeschützten Internetservice können 
Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß den dafür 
vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der 
elektronischen Briefwahl ausüben und elektronisch Vollmacht 
und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
erteilen, Fragen einreichen und Widerspruch gegen einen 
Beschluss der Hauptversammlung, jeweils wie in den 
nachfolgenden Abschnitten näher beschrieben, einlegen. Die 
für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice 
erforderlichen individualisierten Zugangsdaten werden nach 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 08, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: -2-

Zugang einer ordnungsgemäßen Anmeldung und eines 
ordnungsgemäßen Anteilsbesitznachweises zugesandt. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe* 
 
_Bevollmächtigung_ 
 
Aktionäre können sich hinsichtlich der Teilnahme an der 
virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung ihres 
Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine 
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine 
andere Person ihrer Wahl vertreten lassen. 
 
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte 
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an 
der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter "Voraussetzung 
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts"). Bevollmächtigt der Aktionär mehr 
als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt 
werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per E-Mail, 
postalisch oder per Telefax bis zum Ablauf des 16. Juli 2020 
(24.00 Uhr) an folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse übermittelt 
 
FRoSTA Aktiengesellschaft 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
E-Mail: frosta@better-orange.de 
 
oder ab dem 26. Juni 2020 (0.00 Uhr) über den 
passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis unmittelbar 
vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen 
Hauptversammlung übermittelt, geändert oder widerrufen 
werden. Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen 
möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das 
Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer 
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. 
Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den 
vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn 
die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über 
die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem 
Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits 
erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten 
Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend 
genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft 
erklärt werden. 
 
Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer 
Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, 
Vereinigungen, Instituten bzw. Unternehmen ist die 
Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar 
festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei vollständig 
sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung 
verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen 
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen 
Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellten 
Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen 
bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem Fall 
mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 
Satz 5 AktG wird hingewiesen. 
 
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der 
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für 
die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen 
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch 
(Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. 
 
Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch 
den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte 
die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung und ordnungsgemäßem Nachweis des 
Anteilbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält. 
 
_Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft_ 
 
Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft 
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
(Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) vertreten lassen. 
Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und 
der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
erforderlich (siehe oben unter "Voraussetzung für die 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts"). Die Vollmacht an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Widerruf 
bedürfen der Textform. Soweit die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem 
Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
werden. 
 
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft können per Post, Telefax oder E-Mail an die 
vorstehend im Abschnitt "Bevollmächtigung" genannte 
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf 
des 16. Juli 2020 (24.00 Uhr) oder ab dem 26. Juni 2020 
(0.00 Uhr) über den passwortgeschützten Internetservice auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn 
der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erteilt, 
geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular 
wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und 
Anteilsbesitznachweis zugesandt. Ein entsprechendes Formular 
steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. 
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den 
ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der 
Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung 
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der 
virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine 
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als 
entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
_Stimmabgabe im Wege der Briefwahl_ 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der Briefwahl 
schriftlich oder auf elektronischem Weg unter Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice abgeben. Auch in diesem 
Fall sind die ordnungsgemäße Anmeldung und der 
ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben 
unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"), 
erforderlich. 
 
Briefwahlstimmen können per Post, Telefax oder E-Mail an die 
vorstehend im Abschnitt "Bevollmächtigung" genannte 
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf 
des 16. Juli 2020 (24.00 Uhr) oder ab dem 26. Juni 2020 
(0.00 Uhr) über den passwortgeschützten Internetservice auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn 
der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung abgegeben, 
geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular 
wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und 
Anteilsbesitznachweis zugesandt. Ein entsprechendes Formular 
steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung 
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der 
Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe 
im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt 
auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen 
und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich 
der Briefwahl bedienen. 
 
*Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet* 
 
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die 
gesamte Versammlung am 17. Juli 2020, ab 11.00 Uhr live auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton 
verfolgen. 
 
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines 
ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe 
oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der 
virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts") werden den Aktionären die Zugangsdaten für die 
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 08, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
übersandt. 
 
*Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung* 
 
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das 
Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Vollmacht- und 
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über den 
passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 17. Juli 2020 
an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 
245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 Covid-19-Gesetz 
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur 
Niederschrift des Notars zu erklären. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 
Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Punkt der Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur Wahl von 
Abschlussprüfern oder des Aufsichtsrats unterbreiten. 
 
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu 
machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 
Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der 
Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also 
spätestens am 2. Juli 2020 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft 
eingehen, den anderen Aktionären einschließlich des 
Namens des Aktionärs sowie ggfs. der Begründung unverzüglich 
im Internet unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung 
werden ebenfalls dort veröffentlicht. 
 
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 und 3 AktG genannten 
Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter 
anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der 
Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
Kandidaten enthält. 
 
Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst einer 
etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an die folgende Anschrift, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln: 
 
FRoSTA AG 
Frau Birgit Renken 
Am Lunedeich 116 
27572 Bremerhaven 
Telefon: +49-471-9736-403 
Telefax: +49-471-75163 
E-Mail: birgit.renken@frosta.com 
 
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden im 
Hinblick auf die Veröffentlichung nicht berücksichtigt. 
 
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. 
Ordnungsgemäß gestellte und zulässige Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG im Vorfeld 
der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, werden in der 
virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in 
der Hauptversammlung gestellt worden, wenn sich der Aktionär 
auch angemeldet hat. 
 
*Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 
Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz* 
 
Abweichend von § 131 AktG haben angemeldete Aktionäre in der 
virtuellen Hauptversammlung am 17. Juli 2020 kein 
Auskunftsrecht. Stattdessen haben sie die Möglichkeit, im 
Vorfeld der Hauptversammlung Fragen einzureichen. Ein Recht 
auf Antwort ist damit jedoch nicht verbunden. Über die 
Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand nach 
pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Der Vorstand hat nicht 
alle Fragen zu beantworten; er kann insbesondere auch Fragen 
zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre 
sinnvolle Fragen auswählen; er kann dabei 
Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit 
bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. 
 
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens am 15. Juli 2020, 
24.00 Uhr, über den passwortgeschützten Internetservice auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
einzureichen. 
 
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen 
gestellt werden. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Auf der Internetseite der Gesellschaft sind unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
die zu veröffentlichenden Informationen zugänglich. Die 
Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter 
derselben Internetadresse bekannt gegeben. 
 
Auch während der Hauptversammlung werden die gesetzlich 
zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zugänglich sein. 
 
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre 
 
Zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und um 
Aktionären die Ausübung von Rechten im Rahmen der virtuellen 
Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die 
Gesellschaft personenbezogenen Daten. 
 
Die FRoSTA AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher 
unter Beachtung der Bestimmungen der 
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren 
maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren 
personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß 
DSGVO sind über die Webseite der Gesellschaft unter 
 
www.frosta-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
abrufbar. 
 
Bremerhaven, im Juni 2020 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-06-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: FRoSTA Aktiengesellschaft 
             Am Lunedeich 116 
             27572 Bremerhaven 
             Deutschland 
Telefon:     +49 471 9736403 
Fax:         +49 471 75163 
E-Mail:      birgit.renken@frosta.com 
Internet:    https://www.frosta-ag.com 
ISIN:        DE0006069008 
WKN:         606900 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1065377 2020-06-08 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 08, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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