
Bayreuth (pta024/08.06.2020/16:00) - 7C SOLARPARKEN AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")
WKN: A11QW6 - ISIN: DE000A11QW68
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Freitag, dem 17. Juli 2020, um 13:00 Uhr in Form einer virtuellen Hauptversammlung stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird live im Internet erfolgen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, Magnusstraße 13, 50672 Köln, statt.
A. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns. Sämtliche vorstehenden Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an unter
www.solarparken.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 10.616.263,29 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je dividendenberechtigter Stückaktie (Gesamtbetrag der Ausschüttung bei 61.356.441 dividendenberechtigten Stückaktien insgesamt EUR 6.749.208,51).
- Verbleibender Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 3.867.054,78.
Für den Fall, dass sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändert, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 22. Juli 2020, zur Zahlung fällig.
Da die Dividende in Höhe eines Betrags von EUR 2.675.669,00 (d.h. EUR 0,04 je Aktie, sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien nicht ändert) aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung in Höhe dieses Betrags ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende insoweit nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung in Höhe des vorgenannten genannten Betrags gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen und mindert - nach Auffassung der Finanzverwaltung - die Anschaffungskosten der Aktien.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 zu bestellen.
6. Beschlussfassung über die Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Satzungsänderung
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, welche von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat soll nunmehr auf vier Mitglieder erweitert werden. Alle vier Mitglieder sollen gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern der Aktionäre."
7. Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Unter Tagesordnungspunkt 6 ist die Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder vorgesehen. Mit Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Änderung von § 8 Abs. 1 der Satzung in das Handelsregister der Gesellschaft erhöht sich die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft von drei auf vier Mitglieder. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Änderung von § 8 Abs. 1 der Satzung in das Handelsregister der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft demnach gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der neu gefassten Satzung aus vier Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, die alle durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Bestellung erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung, soweit die Hauptversammlung bei der Wahl keine kürzere Amtszeit bestimmt, jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung der Neufassung von § 8 Abs. 1 der Satzung gemäß Tagesordnungspunkt 6 in das Handelsregister der Gesellschaft für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zu wählen:
- Herr Paul De fauw, Geschäftsführer/Verwalter der DEFADA BV, Brügge/Belgien, CEO/Verwalter der Vlaamse Energieholding CVBA, Torhout/Belgien sowie Verwalter der EFIN BV, Torhout/Belgien, wohnhaft in Brügge/Belgien.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Es bestehen folgende Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Vorsitzender des Verwaltungsrats der Luminus NV, Brüssel/Belgien,
- Verwalter der Northwind NV, Brüssel/Belgien,
- Verwalter der Publipart NV, Brüssel/Belgien,
- Verwalter der Publi-T NV, Brüssel/Belgien,
- Verwalter der V.L.E.E.M.O. NV, Antwerpen/Belgien,
- Verwalter der V.L.E.E.M.O. II NV, Antwerpen/Belgien,
- Verwalter der V.L.E.E.M.O. III NV, Antwerpen/Belgien.
Herr Paul De fauw steht nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezember 2019) mitzuteilenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Der Vorschlag berücksichtigt die Zielvorgaben des Aufsichtsrats in Bezug auf seine Zusammensetzung und Kompetenzprofile. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat in der Lage ist, die für die Ausübung des Amtes notwendige Zeit aufzuwenden. Auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.solarparken.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung ist ein Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten verfügbar (einschließlich seines relevanten Wissens, Fähigkeiten und Erfahrungen und seiner wichtigsten Tätigkeit neben der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG).
8. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Für den Zeitraum ab dem 18. Juli 2020 erhält der Aufsichtsrat eine Vergütung wie folgt:
Ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von EUR 13.500,00 pro Kalenderjahr. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält eine feste Vergütung von EUR 20.250,00 pro Kalenderjahr. Sofern im Kalenderjahr die Mitgliedschaft nicht vollständig bestand, wird die Vergütung zeitanteilig gezahlt. Für das Kalenderjahr 2020 werden die Vergütungen aus der bisherigen Vergütung gemäß § 13 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit dem (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 08, 2020 10:00 ET (14:00 GMT)
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