Auch wenn man berufsbedingt verreist ist, genießt man keinen lückenlosen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Die Versicherung greift nur bei solchen Tätigkeiten, die einen betrieblichen Bezug aufweisen. Sitzt man also am Abend in einem Restaurant und lässt den Feierabend ausklingen, greift ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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