DJ DGAP-HV: KION GROUP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2020 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: KION GROUP AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KION GROUP AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.07.2020 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-06-09 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. KION GROUP AG Frankfurt am Main ISIN: DE000KGX8881 WKN: KGX888 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juli 2020 in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der KION GROUP AG, die am *Donnerstag, den 16. Juli 2020, um 10.00 Uhr *(MESZ), als virtuelle Hauptversammlung stattfindet und aus den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Thea-Rasche-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main, übertragen wird. Bitte beachten Sie, dass die Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können. Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Verein-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl I, S. 570; '*COVID-19-Maßnahmengesetz*') als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre (im Folgenden '*Aktionäre*') sowie ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Einzelheiten zu den Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den 'Weiteren Angaben und Hinweisen', die im Anschluss an die Tagesordnung, die weiteren Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 und die Berichte zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 abgedruckt sind. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die KION GROUP AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Die genannten Unterlagen sind im Internet unter www.kiongroup.com/hv veröffentlicht. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1, 1. Halbsatz Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Aufgrund der COVID-19-Pandemie und ihren nicht verlässlich abschätzbaren Folgen haben Vorstand und Aufsichtsrat am 26. März 2020 entschieden, den im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2019 veröffentlichten Gewinnverwendungsvorschlag anzupassen. Nach dem Aktiengesetz ist aus dem Bilanzgewinn grundsätzlich mindestens ein Betrag in Höhe von 4 % des Grundkapitals an die Aktionäre auszuschütten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, eine Dividende in Höhe von 4 % des Grundkapitals an die Aktionäre auszuschütten und den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 153.522.351,39 dementsprechend wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 4.718.667,76 Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie Einstellung in EUR 148.803.683,63 Gewinnrücklagen Gewinnvortrag EUR 0,00 Bilanzgewinn EUR 153.522.351,39 Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten Stückaktien. Dabei ist berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,04 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. In diesem Fall wird der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag in die Gewinnrücklagen eingestellt. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, also am?21. Juli 2020. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der KION GROUP AG für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Vorstands der KION GROUP AG für diesen Zeitraum zu entlasten. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der KION GROUP AG für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der KION GROUP AG für diesen Zeitraum zu entlasten. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts* Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2020 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinn von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom?16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). Grundsätzlich soll der Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts vor dem Ende des Prüfungszeitraums bestellt werden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie war eine Bestellung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Hauptversammlung zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts vor Ablauf des 30. Juni 2020 nicht möglich. Um dennoch einen reibungslosen Ablauf der Prüfung des Halbjahresfinanzberichts und seiner Veröffentlichung sicherzustellen, hat die KION GROUP AG der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Aufsichtsrats bereits den Prüfungsauftrag für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts unter der Bedingung erteilt, dass die Hauptversammlung die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entsprechend bestellt. Der Prüfungsauftrag wird nur wirksam, wenn die ordentliche Hauptversammlung am 16. Juli 2020 entsprechend beschließt. 6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* In Zukunft sollen nicht mehr sämtliche Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat gleichzeitig zur Neuwahl anstehen. Vielmehr sollen künftig lediglich die Amtszeiten von jeweils vier der insgesamt acht Anteilseignervertreter gleichzeitig ablaufen (sog. Staggered Board). Die Amtszeit soll jeweils fünf Jahre betragen, sodass grundsätzlich alle zwei bzw. drei Jahre die Wahl von jeweils vier Anteilseignervertretern ansteht. Zur Errichtung eines Staggered Boards haben die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Jiang Kui, Dr. Christina Reuter, Hans Peter Ring und Xu Ping ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2020 niedergelegt. Jiang Kui, Dr. Christina Reuter, Hans Peter Ring und Xu Ping sollen nun durch einen Beschluss der Hauptversammlung erneut für jeweils fünf Jahre zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt werden. Mit der Amtsniederlegung haben Jiang Kui, Dr. Christina Reuter, Hans Peter Ring und Xu Ping jeweils bereits erklärt, das Amt als Mitglied des Aufsichtsrats für den Fall ihrer Wiederwahl in der Hauptversammlung anzunehmen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101
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June 09, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: KION GROUP AG: Bekanntmachung der -2-
Abs. 1 des AktG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der KION GROUP AG aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt sich der Aufsichtsrat zudem zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Der Mindestanteil an Frauen und Männern von je 30 % ist vom Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG insgesamt zu erfüllen (sog. Gesamterfüllung), wenn nicht die Seite der Anteilseigner- oder der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses widerspricht. Der Aufsichtsrat der KION GROUP AG ist derzeitig mangels Widerspruchs einer der Seiten des Aufsichtsrats aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Gesamterfüllung insgesamt mit mindestens fünf Frauen und mindestens fünf Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats - vor zu beschließen, die nachfolgend genannten Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: - Herr Jiang Kui, wohnhaft in Jinan, Volksrepublik China, President der Shandong Heavy Industry Group Co., Ltd. in Jinan, Volksrepublik China; - Frau Dr. Christina Reuter, wohnhaft in München, Deutschland, Head of Digital Design, Manufacturing and Services (DDMS) at Operations bei der Airbus Defence and Space GmbH in Taufkirchen, Deutschland; - Herr Hans Peter Ring, wohnhaft in München, Deutschland, selbständiger Unternehmensberater in München, Deutschland; - Frau Xu Ping, wohnhaft in Peking, Volksrepublik China, Senior-Partnerin bei der Rechtsanwaltskanzlei King & Wood Mallesons in Peking, Volksrepublik China. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex* Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien: - Sämtliche zur Wahl vorgeschlagene Personen sind derzeit bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. - Jiang Kui ist Mitglied des Board of Directors der börsennotierten Power Solutions International, Inc. in Wood Dale, USA, der börsennotierten Ballard Power Systems Inc. in Burnaby, Kanada, der börsennotierten Shantui Construction Machinery Co., Ltd. in Jining, Volksrepublik China, der börsennotierten SINOTRUK (Hong Kong) Limited in Hongkong, Volksrepublik China, der börsennotierten Weichai Power Co., Ltd. in Weifang, Volksrepublik China, der nicht börsennotierten Sinotruk (BVI) Limited, Britische Jungferninseln, der nicht börsennotierten SINOTRUK Jinan Power Co. Ltd. in Jinan, Volksrepublik China (jeweils nicht-geschäftsführender Direktor) sowie Mitglied und Vorsitzender des Board of Directors der nicht börsennotierten Weichai Ballard Hy-Energy Technologies Co. Ltd. in Weifang, Volksrepublik China (nicht-geschäftsführender Direktor). - Hans Peter Ring ist Mitglied des Aufsichtsrats der nicht börsennotierten Airbus Defence and Space GmbH mit Sitz in Ottobrunn, Deutschland, und der nicht börsennotierten Fokker Technologies Holding B.V. in Papendrecht, Niederlande. Im Übrigen sind die zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Kontrollgremium. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen und dem Unternehmen, den Organen der KION GROUP AG sowie den wesentlich an der KION GROUP AG beteiligten Aktionären über die jeweils bestehende Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie die nachfolgend genannten Beziehungen hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung durch Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird: - Herr Jiang Kui ist President der Shandong Heavy Industry Group Co., Ltd. in Jinan, Volksrepublik China, und Mitglied des Board of Directors der Weichai Power Co., Ltd. in Weifang, Volksrepublik China (nicht-geschäftsführender Direktor). Die Shandong Heavy Industry Group Co., Ltd. ist mittelbar an der Weichai Power Co., Ltd. wesentlich beteiligt. Die Weichai Power Co., Ltd. ist mittelbar wesentlich an der KION GROUP AG beteiligt. - Frau Xu Ping ist als Rechtsanwältin in erheblichem Umfang für die Weichai Power Co., Ltd. beratend tätig. Die Weichai Power Co., Ltd. ist mittelbar wesentlich an der KION GROUP AG beteiligt. Lebensläufe der Kandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und im Internet unter www.kiongroup.com/hv veröffentlicht. 7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 und die entsprechende Satzungsänderung* Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2017 zu Tagesordnungspunkt 9 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Mai 2022 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 10.879.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 10.879.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Das Genehmigte Kapital 2017 wurde im Geschäftsjahr 2017 überwiegend ausgenutzt und ist daher weitgehend erloschen. Damit der Vorstand auch zukünftig die Möglichkeit hat, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft zu stärken, soll ein neues Genehmigtes Kapital 2020 in Höhe von EUR 11.809.000,00 geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Juli 2025 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 11.809.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zur Beschaffung von neuem Eigenkapital und liquiden Mitteln zur Sicherstellung und/oder Verbesserung der Refinanzierungsfähigkeit der Gesellschaft und der Bedienung von Anleihen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 11.809.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Insgesamt darf der auf Aktien, die auf der Grundlage des Genehmigten Kapitals 2020 ausgegeben werden, entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht oder mit Wandlungs- oder Optionspflicht ausgegeben werden können oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2020 ausgegeben werden. Den Aktionären ist grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu gewähren. Der Vorstand wird nur ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge teilweise, einmalig oder mehrmals, auszuschließen. Das Bezugsrecht kann den Aktionären, sofern dies vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bestimmt wird, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG oder auch teilweise im Wege eines unmittelbaren Bezugsrechts und im Übrigen im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt werden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. b) Satzungsänderung
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June 09, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
Ein neuer § 4 Abs. 5 wird wie folgt in die Satzung aufgenommen, wobei der frühere § 4 Abs. 5 zum neuen § 4 Abs. 6 wird: 'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Juli 2025 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 11.809.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zur Beschaffung von neuem Eigenkapital und liquiden Mitteln insbesondere zur Sicherstellung und/oder Verbesserung der Refinanzierungsfähigkeit der Gesellschaft und der Bedienung von Anleihen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 11.809.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Insgesamt darf der auf Aktien, die auf der Grundlage des Genehmigten Kapitals 2020 ausgegeben werden, entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht oder mit Wandlungs- oder Optionspflicht ausgegeben werden können oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2020 ausgegeben werden. _Den Aktionären ist grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu gewähren. Der Vorstand ist nur ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge teilweise, einmalig oder mehrmals, auszuschließen._ _Das Bezugsrecht kann den Aktionären, sofern dies vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bestimmt wird, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG oder auch teilweise im Wege eines unmittelbaren Bezugsrechts und im Übrigen im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt werden._ _Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen._' c) Ermächtigung zur Satzungsanpassung Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der Ausgabe neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2020 und, falls das Genehmigte Kapital 2020 bis zum 15. Juli 2025 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen. 8. *Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen oder Genussrechten, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2020 und die entsprechende Satzungsänderung* Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2017 zu Tagesordnungspunkt 10 ermächtigt, bis zum 10. Mai 2022 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht und/oder Wandlungs- oder Optionspflicht (bzw. eine Kombination dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.000.000.000,00 auszugeben und den Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte und/oder Wandlungs- bzw. Optionspflichten zum Bezug von insgesamt bis zu 10.879.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 10.879.000,00 zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Zur Bedienung der Schuldverschreibungen wurde ein Bedingtes Kapital 2017 in Höhe von EUR 10.879.000,00 geschaffen. Von der bestehenden Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Nach dem Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2017 zu Tagesordnungspunkt 10 darf aber die Summe der Aktien, die zur Bedienung von aufgrund der Ermächtigung begebenen Schuldverschreibungen ausgegeben werden, einen anteiligen Betrag von 10 % des damaligen Grundkapitals nicht übersteigen. Auf diese Begrenzung sind die Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der Ermächtigung aus genehmigtem Kapital ausgegeben wurden und werden. Da im Geschäftsjahr 2017 auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2017 insgesamt 9.300.000 neue Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 9.300.000,00 ausgegeben wurden, steht die bestehende Ermächtigung nur noch als Grundlage zur Ausgabe von bis zu 1.579.000 Aktien zur Verfügung, mit denen Options- oder Wandelanleihen oder Genussrechte bedient werden könnten. Damit die Gesellschaft auch künftig in der Lage ist, attraktive Finanzierungsmöglichkeiten flexibel zu nutzen, sollen eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen oder Genussrechten sowie ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2020) geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen oder Genussrechten aa) Nennbetrag, Ermächtigungszeitraum, Aktienzahl Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 15. Juli 2025 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht und/oder Wandlungs- oder Optionspflicht (bzw. eine Kombination dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.000.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung (nachstehend gemeinsam '*Schuldverschreibungen*') auszugeben und den Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte und/oder Wandlungs- bzw. Optionspflichten zum Bezug von insgesamt bis zu 11.809.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 11.809.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachstehend zusammen '*Anleihebedingungen*') zu gewähren bzw. aufzuerlegen, um neues eigenkapitalähnliches Kapital und liquide Mittel zur Sicherstellung und/oder Verbesserung der Refinanzierungsfähigkeit der Gesellschaft und der Bedienung von Anleihen zu beschaffen. Die Schuldverschreibungen können auch mit einer variablen Verzinsung ausgestattet werden, wobei die Verzinsung vollständig oder teilweise von der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende der Gesellschaft abhängig sein kann. Die Summe der Aktien, die zur Bedienung von aufgrund dieser Ermächtigung begebenen Schuldverschreibungen ausgegeben werden, darf einen anteiligen Betrag von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital ausgegeben werden. Schuldverschreibungen können nur gegen Barleistung ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können auch von in- oder ausländischen Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten in Aktien der Gesellschaft zu erfüllen sowie weitere für eine erfolgreiche Ausgabe erforderliche Erklärungen
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June 09, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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