Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1.037 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: Ferratum Plc: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2020 in Helsinki mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Ferratum Plc / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Ferratum Plc: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
30.06.2020 in Helsinki mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-06-09 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FERRATUM PLC Helsinki 
AN DIE AKTIONÄRE DER FERRATUM PLC MITTEILUNG ZUR 
EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER FERRATUM PLC 
 Die Aktionäre der Ferratum Plc werden hiermit 
 darüber informiert, dass die diesjährige 
 Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Juni 
 2020 um 10.00 Uhr (finnischer Sommerzeit) in 
 den Geschäftsräumen der Kanzlei Castrén & 
 Snellman Attorneys Ltd., Eteläesplanadi 14, 
 Helsinki, Finnland, stattfindet. 
 Um die Ausbreitung der COVID-19-Epidemie 
 einzudämmen, hat das Board of Directors 
 beschlossen, das außerordentliche 
 Verfahren zur Abhaltung der Hauptversammlung 
 anzuwenden, wie durch das Finnische Gesetz 
 290/2020 (_Finnish Act 290/2020_), das 
 vorübergehende Abweichungen von bestimmten 
 Bestimmungen des finnischen Gesetzes für 
 Gesellschaften mit beschränkter Haftung 
 (_Limited Liability Companies Act_) vorsieht, 
 ermöglicht. Das Board of Directors hat sich 
 entschlossen, die durch diese 
 Übergangsregelung eröffneten 
 Maßnahmen zu ergreifen, um die 
 Hauptversammlung in vorhersehbarer Weise 
 abhalten zu können und dabei auch die 
 Gesundheit und Sicherheit der Aktionäre, 
 Arbeitnehmer und anderer Stakeholder 
 berücksichtigt. 
 Die Aktionäre der Gesellschaft können nur 
 dadurch an der Hauptversammlung teilnehmen und 
 ihr Stimmrecht ausüben, dass sie vorab die 
 Stimmabgabe sowie etwaige Gegenanträge und 
 Fragen übermitteln. Bitte beachten Sie hierzu 
 die weiteren Informationen unter Abschnitt 3 
 (_Hinweise für die Teilnehmer der 
 Hauptversammlung_). 
 Es wird nicht möglich sein, physisch an der 
 Hauptversammlung teilzunehmen und es wird auch 
 keine Videoübertragung vom Versammlungsort zur 
 Verfügung gestellt. Weder das Board of 
 Directors, noch der CEO oder sonstige 
 Führungskräfte oder der Wirtschaftsprüfer der 
 Gesellschaft werden am Versammlungsort anwesend 
 sein. Die vorab aufgezeichnete Rede des CEO 
 wird am Tag der Hauptversammlung auf der 
 Website der Gesellschaft veröffentlicht werden. 
1 *TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
  Auf der Hauptversammlung werden die folgenden 
  Tagesordnungspunkte behandelt: 
(1)  *Eröffnung der Hauptversammlung* 
(2)  *Einberufung der Hauptversammlung* 
 
     Die Versammlungsleitung wird durch 
     Rechtsanwältin Janne Lauha übernommen. 
 
     Sollte Frau Janne Lauha aus wichtigem Grund 
     verhindert sein, die Versammlungsleitung zu 
     übernehmen, wird das Board of Directors 
     einen geeigneten anderen Versammlungsleiter 
     / eine geeignete andere 
     Versammlungsleiterin wählen. 
(3)  *Wahl der Personen, die für die 
     Überprüfung des Protokolls und für die 
     Überwachung der Stimmenzählung 
     zuständig sind* 
 
     Die Überprüfung des 
     Hauptversammlungsprotokolls und die 
     Überwachung der Stimmzählung wird 
     durch Rechtsanwältin Teresa Kauppila 
     übernommen. 
 
     Sollte Frau Teresa Kauppila aus wichtigem 
     Grund verhindert sein, die Überprüfung 
     des Hauptversammlungsprotokolls und die 
     Überwachung der Stimmzählung zu 
     übernehmen, wird das Board of Directors 
     eine geeignete Ersatzperson wählen. 
(4)  *Feststellung der Rechtmäßigkeit der 
     Hauptversammlung* 
(5)  *Feststellung der Präsenz in der 
     Hauptversammlung und der Abstimmungsliste* 
 
     Alle Aktionäre, die ihr Stimme vorab 
     innerhalb der Abstimmungsfrist abgegeben 
     haben und die gemäß Kapitel 5, Ziffer 
     6 und 6a des finnischen Gesetzes für 
     Gesellschaften mit beschränkter Haftung 
     (_Limited Liability Companies Act_) zur 
     Teilnahme an der Hauptversammlung 
     berechtigt sind, werden als teilnehmende 
     Aktionäre der Hauptversammlung erfasst. 
(6)  *Vorlage des Jahresabschlusses, 
     einschließlich des Konzernabschlusses, 
     des Berichts des Board of Directors und des 
     Prüfungsberichts des Abschlussprüfers für 
     das Jahr 2019* 
 
     Da es nur möglich ist, durch vorherige 
     Stimmabgabe an der Hauptversammlung 
     teilzunehmen, gilt der Jahresabschluss der 
     Gesellschaft, der die Bilanz, den Bericht 
     des Board of Directors und den 
     Prüfungsbericht des Abschlussprüfers 
     beinhaltet und am 26. März 2020 
     veröffentlich wurde, sowie auf der Website 
     der Gesellschaft verfügbar ist, als der 
     Hauptversammlung vorgelegt. 
(7)  *Feststellung des Jahresabschlusses* 
(8)  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
     in der Bilanz ausgewiesenen Ergebnisses und 
     Ausschüttung einer Dividende* 
 
     Das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2019 der 
     Ferratum Plc beträgt EUR 21.619.607. Das 
     freie Kapital der Gesellschaft zum Ende des 
     Geschäftsjahres betrug EUR 69.321.994. Das 
     Ergebnis der Ferratum Gruppe für das 
     Geschäftsjahr 2019 beträgt EUR 23.648.402. 
 
     Das Board of Directors schlägt der 
     Hauptversammlung vor, keine Dividende für 
     das zum 31. Dezember 2019 beendete 
     Geschäftsjahr auszuschütten, vielmehr soll 
     das Board of Directors ermächtigt werden, 
     nach eigenem Ermessen wie folgt über die 
     Ausschüttung einer Dividende zu 
     entscheiden: 
 
     Auf Grundlage dieser Ermächtigung, kann das 
     Board of Directors die Ausschüttung von 
     Dividenden (in einer oder mehreren 
     Tranchen) aus dem frei verfügbaren Kapital 
     der Gesellschaft bis zu einem Gesamtbetrag 
     von EUR 0,21 pro Aktie beschließen. Im 
     Rahmen dieser Grenzen ist das Board of 
     Directors berechtigt, über die Höhe der 
     Dividende, den Ausschüttungsstichtag, den 
     Auszahlungstag der Dividende sowie alle 
     weiteren mit der Ausschüttung 
     zusammenhängenden Maßnahmen zu 
     entscheiden. Die Gesellschaft wird jede 
     mögliche Entscheidung über eine 
     Dividendenausschüttung separat 
     veröffentlichen und wird in diesem 
     Zusammenhang auch den finalen Stichtag 
     sowie die Auszahlungsdaten bestätigen. 
 
     Eine auf Grundlage der Entscheidung des 
     Board of Directors möglicherweise 
     auszuschüttende Dividende wird an alle 
     Aktionäre ausgezahlt, die zum 
     Dividendenstichtag im von Euroclear Finland 
     Oy geführten Aktionärsregister eingetragen 
     sind. 
 
     Diese Ermächtigung besteht bis zum Beginn 
     der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. 
 
     Da das Board of Directors vorschlägt, dass 
     die Hauptversammlung keine 
     Dividendenausschüttung beschließt, 
     haben die Aktionäre das Recht, eine 
     Mindestdividende dessen Höhe sich nach 
     Kapitel 13 Ziffer 7 des finnischen Gesetzes 
     für Gesellschaften mit beschränkter Haftung 
     (_Limited Liability Companies Act_) 
     bestimmt, zu verlangen. Die 
     Mindestdividende muss ausgezahlt werden, 
     wenn Aktionäre, die mindestens ein Zehntel 
     der Anteile an der Gesellschaft halten, 
     dies verlangen. Von einem entsprechenden 
     Verlangen zur Zahlung einer 
     Mindestdividende wird ausgegangen, sofern 
     ein Aktionär bei der Vorab-Stimmabgabe für 
     eine Mindestdividende stimmt. Es ist kein 
     separates Verlangen oder die 
     Übermittlung eines Gegenvorschlags 
     erforderlich. 
(9)  *Beschlussfassung über die Entlastung des 
     Board of Directors und des CEO* 
(10) *Beratung der Vergütungspolicy für die 
     Verwaltungsorgane* 
 
     Da es nur möglich ist, durch vorherige 
     Stimmabgabe an der Hauptversammlung 
     teilzunehmen, gilt die Vergütungspolicy für 
     die Verwaltungsorgane (_Remuneration Policy 
     for Governing Bodies_), die dieser 
     Mitteilung als Anlage beigefügt ist und auf 
     der Website der Gesellschaft unter 
 
     www.ferratumgroup.com 
 
     verfügbar ist, als der Hauptversammlung 
     vorgelegt. 
(11) *Beschlussfassung über die Vergütung der 
     Mitglieder des Board of Directors* 
 
     Das Board of Directors schlägt auf 
     Empfehlung des Vergütungsausschusses 
     (_Remuneration Committee_) vor, die 
     Vergütung für die Mitglieder des Board of 
     Directors zu erhöhen, sodass jedes Mitglied 
     des Board of Directors eine monatliche 
     Vergütung in Höhe von EUR 4.000 erhält. 
     Ferner wird vorgeschlagen, dass keine 
     Vergütung an diejenigen Mitglieder gezahlt 
     wird, die Mitarbeiter oder Geschäftsführer 
     der Gesellschaft oder eines 
     Tochterunternehmens der Gesellschaft sind. 
(12) *Beschlussfassung über die Vergütung des 
     Wirtschaftsprüfers* 
 
     Das Board of Directors schlägt auf 
     Empfehlung des Prüfungsausschusses (_Audit 
     Committee_) vor, dass der Wirtschaftsprüfer 
     angemessen, entsprechend der vom 
     Wirtschaftsprüfer gestellten und von der 
     Gesellschaft zu genehmigenden Rechnung, 
     vergütet wird. 
(13) *Beschlussfassung über die Anzahl der 
     Mitglieder des Board of Directors* 
 
     Das Board of Directors schlägt vor, dass 
     die Anzahl der Mitglieder des Board of 
     Directors acht ist. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 09, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.