DGAP-News: Ferratum Plc / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Ferratum Plc: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
30.06.2020 in Helsinki mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-06-09 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
FERRATUM PLC Helsinki
AN DIE AKTIONÄRE DER FERRATUM PLC MITTEILUNG ZUR
EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER FERRATUM PLC
Die Aktionäre der Ferratum Plc werden hiermit
darüber informiert, dass die diesjährige
Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Juni
2020 um 10.00 Uhr (finnischer Sommerzeit) in
den Geschäftsräumen der Kanzlei Castrén &
Snellman Attorneys Ltd., Eteläesplanadi 14,
Helsinki, Finnland, stattfindet.
Um die Ausbreitung der COVID-19-Epidemie
einzudämmen, hat das Board of Directors
beschlossen, das außerordentliche
Verfahren zur Abhaltung der Hauptversammlung
anzuwenden, wie durch das Finnische Gesetz
290/2020 (_Finnish Act 290/2020_), das
vorübergehende Abweichungen von bestimmten
Bestimmungen des finnischen Gesetzes für
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(_Limited Liability Companies Act_) vorsieht,
ermöglicht. Das Board of Directors hat sich
entschlossen, die durch diese
Übergangsregelung eröffneten
Maßnahmen zu ergreifen, um die
Hauptversammlung in vorhersehbarer Weise
abhalten zu können und dabei auch die
Gesundheit und Sicherheit der Aktionäre,
Arbeitnehmer und anderer Stakeholder
berücksichtigt.
Die Aktionäre der Gesellschaft können nur
dadurch an der Hauptversammlung teilnehmen und
ihr Stimmrecht ausüben, dass sie vorab die
Stimmabgabe sowie etwaige Gegenanträge und
Fragen übermitteln. Bitte beachten Sie hierzu
die weiteren Informationen unter Abschnitt 3
(_Hinweise für die Teilnehmer der
Hauptversammlung_).
Es wird nicht möglich sein, physisch an der
Hauptversammlung teilzunehmen und es wird auch
keine Videoübertragung vom Versammlungsort zur
Verfügung gestellt. Weder das Board of
Directors, noch der CEO oder sonstige
Führungskräfte oder der Wirtschaftsprüfer der
Gesellschaft werden am Versammlungsort anwesend
sein. Die vorab aufgezeichnete Rede des CEO
wird am Tag der Hauptversammlung auf der
Website der Gesellschaft veröffentlicht werden.
1 *TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG*
Auf der Hauptversammlung werden die folgenden
Tagesordnungspunkte behandelt:
(1) *Eröffnung der Hauptversammlung*
(2) *Einberufung der Hauptversammlung*
Die Versammlungsleitung wird durch
Rechtsanwältin Janne Lauha übernommen.
Sollte Frau Janne Lauha aus wichtigem Grund
verhindert sein, die Versammlungsleitung zu
übernehmen, wird das Board of Directors
einen geeigneten anderen Versammlungsleiter
/ eine geeignete andere
Versammlungsleiterin wählen.
(3) *Wahl der Personen, die für die
Überprüfung des Protokolls und für die
Überwachung der Stimmenzählung
zuständig sind*
Die Überprüfung des
Hauptversammlungsprotokolls und die
Überwachung der Stimmzählung wird
durch Rechtsanwältin Teresa Kauppila
übernommen.
Sollte Frau Teresa Kauppila aus wichtigem
Grund verhindert sein, die Überprüfung
des Hauptversammlungsprotokolls und die
Überwachung der Stimmzählung zu
übernehmen, wird das Board of Directors
eine geeignete Ersatzperson wählen.
(4) *Feststellung der Rechtmäßigkeit der
Hauptversammlung*
(5) *Feststellung der Präsenz in der
Hauptversammlung und der Abstimmungsliste*
Alle Aktionäre, die ihr Stimme vorab
innerhalb der Abstimmungsfrist abgegeben
haben und die gemäß Kapitel 5, Ziffer
6 und 6a des finnischen Gesetzes für
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(_Limited Liability Companies Act_) zur
Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt sind, werden als teilnehmende
Aktionäre der Hauptversammlung erfasst.
(6) *Vorlage des Jahresabschlusses,
einschließlich des Konzernabschlusses,
des Berichts des Board of Directors und des
Prüfungsberichts des Abschlussprüfers für
das Jahr 2019*
Da es nur möglich ist, durch vorherige
Stimmabgabe an der Hauptversammlung
teilzunehmen, gilt der Jahresabschluss der
Gesellschaft, der die Bilanz, den Bericht
des Board of Directors und den
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers
beinhaltet und am 26. März 2020
veröffentlich wurde, sowie auf der Website
der Gesellschaft verfügbar ist, als der
Hauptversammlung vorgelegt.
(7) *Feststellung des Jahresabschlusses*
(8) *Beschlussfassung über die Verwendung des
in der Bilanz ausgewiesenen Ergebnisses und
Ausschüttung einer Dividende*
Das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2019 der
Ferratum Plc beträgt EUR 21.619.607. Das
freie Kapital der Gesellschaft zum Ende des
Geschäftsjahres betrug EUR 69.321.994. Das
Ergebnis der Ferratum Gruppe für das
Geschäftsjahr 2019 beträgt EUR 23.648.402.
Das Board of Directors schlägt der
Hauptversammlung vor, keine Dividende für
das zum 31. Dezember 2019 beendete
Geschäftsjahr auszuschütten, vielmehr soll
das Board of Directors ermächtigt werden,
nach eigenem Ermessen wie folgt über die
Ausschüttung einer Dividende zu
entscheiden:
Auf Grundlage dieser Ermächtigung, kann das
Board of Directors die Ausschüttung von
Dividenden (in einer oder mehreren
Tranchen) aus dem frei verfügbaren Kapital
der Gesellschaft bis zu einem Gesamtbetrag
von EUR 0,21 pro Aktie beschließen. Im
Rahmen dieser Grenzen ist das Board of
Directors berechtigt, über die Höhe der
Dividende, den Ausschüttungsstichtag, den
Auszahlungstag der Dividende sowie alle
weiteren mit der Ausschüttung
zusammenhängenden Maßnahmen zu
entscheiden. Die Gesellschaft wird jede
mögliche Entscheidung über eine
Dividendenausschüttung separat
veröffentlichen und wird in diesem
Zusammenhang auch den finalen Stichtag
sowie die Auszahlungsdaten bestätigen.
Eine auf Grundlage der Entscheidung des
Board of Directors möglicherweise
auszuschüttende Dividende wird an alle
Aktionäre ausgezahlt, die zum
Dividendenstichtag im von Euroclear Finland
Oy geführten Aktionärsregister eingetragen
sind.
Diese Ermächtigung besteht bis zum Beginn
der nächsten ordentlichen Hauptversammlung.
Da das Board of Directors vorschlägt, dass
die Hauptversammlung keine
Dividendenausschüttung beschließt,
haben die Aktionäre das Recht, eine
Mindestdividende dessen Höhe sich nach
Kapitel 13 Ziffer 7 des finnischen Gesetzes
für Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(_Limited Liability Companies Act_)
bestimmt, zu verlangen. Die
Mindestdividende muss ausgezahlt werden,
wenn Aktionäre, die mindestens ein Zehntel
der Anteile an der Gesellschaft halten,
dies verlangen. Von einem entsprechenden
Verlangen zur Zahlung einer
Mindestdividende wird ausgegangen, sofern
ein Aktionär bei der Vorab-Stimmabgabe für
eine Mindestdividende stimmt. Es ist kein
separates Verlangen oder die
Übermittlung eines Gegenvorschlags
erforderlich.
(9) *Beschlussfassung über die Entlastung des
Board of Directors und des CEO*
(10) *Beratung der Vergütungspolicy für die
Verwaltungsorgane*
Da es nur möglich ist, durch vorherige
Stimmabgabe an der Hauptversammlung
teilzunehmen, gilt die Vergütungspolicy für
die Verwaltungsorgane (_Remuneration Policy
for Governing Bodies_), die dieser
Mitteilung als Anlage beigefügt ist und auf
der Website der Gesellschaft unter
www.ferratumgroup.com
verfügbar ist, als der Hauptversammlung
vorgelegt.
(11) *Beschlussfassung über die Vergütung der
Mitglieder des Board of Directors*
Das Board of Directors schlägt auf
Empfehlung des Vergütungsausschusses
(_Remuneration Committee_) vor, die
Vergütung für die Mitglieder des Board of
Directors zu erhöhen, sodass jedes Mitglied
des Board of Directors eine monatliche
Vergütung in Höhe von EUR 4.000 erhält.
Ferner wird vorgeschlagen, dass keine
Vergütung an diejenigen Mitglieder gezahlt
wird, die Mitarbeiter oder Geschäftsführer
der Gesellschaft oder eines
Tochterunternehmens der Gesellschaft sind.
(12) *Beschlussfassung über die Vergütung des
Wirtschaftsprüfers*
Das Board of Directors schlägt auf
Empfehlung des Prüfungsausschusses (_Audit
Committee_) vor, dass der Wirtschaftsprüfer
angemessen, entsprechend der vom
Wirtschaftsprüfer gestellten und von der
Gesellschaft zu genehmigenden Rechnung,
vergütet wird.
(13) *Beschlussfassung über die Anzahl der
Mitglieder des Board of Directors*
Das Board of Directors schlägt vor, dass
die Anzahl der Mitglieder des Board of
Directors acht ist.
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June 09, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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