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Dow Jones News
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(3)

DGAP-HV: Ferratum Plc: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Ferratum Plc: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2020 in Helsinki mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Ferratum Plc / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Ferratum Plc: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
30.06.2020 in Helsinki mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-06-09 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FERRATUM PLC Helsinki 
AN DIE AKTIONÄRE DER FERRATUM PLC MITTEILUNG ZUR 
EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER FERRATUM PLC 
 Die Aktionäre der Ferratum Plc werden hiermit 
 darüber informiert, dass die diesjährige 
 Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Juni 
 2020 um 10.00 Uhr (finnischer Sommerzeit) in 
 den Geschäftsräumen der Kanzlei Castrén & 
 Snellman Attorneys Ltd., Eteläesplanadi 14, 
 Helsinki, Finnland, stattfindet. 
 Um die Ausbreitung der COVID-19-Epidemie 
 einzudämmen, hat das Board of Directors 
 beschlossen, das außerordentliche 
 Verfahren zur Abhaltung der Hauptversammlung 
 anzuwenden, wie durch das Finnische Gesetz 
 290/2020 (_Finnish Act 290/2020_), das 
 vorübergehende Abweichungen von bestimmten 
 Bestimmungen des finnischen Gesetzes für 
 Gesellschaften mit beschränkter Haftung 
 (_Limited Liability Companies Act_) vorsieht, 
 ermöglicht. Das Board of Directors hat sich 
 entschlossen, die durch diese 
 Übergangsregelung eröffneten 
 Maßnahmen zu ergreifen, um die 
 Hauptversammlung in vorhersehbarer Weise 
 abhalten zu können und dabei auch die 
 Gesundheit und Sicherheit der Aktionäre, 
 Arbeitnehmer und anderer Stakeholder 
 berücksichtigt. 
 Die Aktionäre der Gesellschaft können nur 
 dadurch an der Hauptversammlung teilnehmen und 
 ihr Stimmrecht ausüben, dass sie vorab die 
 Stimmabgabe sowie etwaige Gegenanträge und 
 Fragen übermitteln. Bitte beachten Sie hierzu 
 die weiteren Informationen unter Abschnitt 3 
 (_Hinweise für die Teilnehmer der 
 Hauptversammlung_). 
 Es wird nicht möglich sein, physisch an der 
 Hauptversammlung teilzunehmen und es wird auch 
 keine Videoübertragung vom Versammlungsort zur 
 Verfügung gestellt. Weder das Board of 
 Directors, noch der CEO oder sonstige 
 Führungskräfte oder der Wirtschaftsprüfer der 
 Gesellschaft werden am Versammlungsort anwesend 
 sein. Die vorab aufgezeichnete Rede des CEO 
 wird am Tag der Hauptversammlung auf der 
 Website der Gesellschaft veröffentlicht werden. 
1 *TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
  Auf der Hauptversammlung werden die folgenden 
  Tagesordnungspunkte behandelt: 
(1)  *Eröffnung der Hauptversammlung* 
(2)  *Einberufung der Hauptversammlung* 
 
     Die Versammlungsleitung wird durch 
     Rechtsanwältin Janne Lauha übernommen. 
 
     Sollte Frau Janne Lauha aus wichtigem Grund 
     verhindert sein, die Versammlungsleitung zu 
     übernehmen, wird das Board of Directors 
     einen geeigneten anderen Versammlungsleiter 
     / eine geeignete andere 
     Versammlungsleiterin wählen. 
(3)  *Wahl der Personen, die für die 
     Überprüfung des Protokolls und für die 
     Überwachung der Stimmenzählung 
     zuständig sind* 
 
     Die Überprüfung des 
     Hauptversammlungsprotokolls und die 
     Überwachung der Stimmzählung wird 
     durch Rechtsanwältin Teresa Kauppila 
     übernommen. 
 
     Sollte Frau Teresa Kauppila aus wichtigem 
     Grund verhindert sein, die Überprüfung 
     des Hauptversammlungsprotokolls und die 
     Überwachung der Stimmzählung zu 
     übernehmen, wird das Board of Directors 
     eine geeignete Ersatzperson wählen. 
(4)  *Feststellung der Rechtmäßigkeit der 
     Hauptversammlung* 
(5)  *Feststellung der Präsenz in der 
     Hauptversammlung und der Abstimmungsliste* 
 
     Alle Aktionäre, die ihr Stimme vorab 
     innerhalb der Abstimmungsfrist abgegeben 
     haben und die gemäß Kapitel 5, Ziffer 
     6 und 6a des finnischen Gesetzes für 
     Gesellschaften mit beschränkter Haftung 
     (_Limited Liability Companies Act_) zur 
     Teilnahme an der Hauptversammlung 
     berechtigt sind, werden als teilnehmende 
     Aktionäre der Hauptversammlung erfasst. 
(6)  *Vorlage des Jahresabschlusses, 
     einschließlich des Konzernabschlusses, 
     des Berichts des Board of Directors und des 
     Prüfungsberichts des Abschlussprüfers für 
     das Jahr 2019* 
 
     Da es nur möglich ist, durch vorherige 
     Stimmabgabe an der Hauptversammlung 
     teilzunehmen, gilt der Jahresabschluss der 
     Gesellschaft, der die Bilanz, den Bericht 
     des Board of Directors und den 
     Prüfungsbericht des Abschlussprüfers 
     beinhaltet und am 26. März 2020 
     veröffentlich wurde, sowie auf der Website 
     der Gesellschaft verfügbar ist, als der 
     Hauptversammlung vorgelegt. 
(7)  *Feststellung des Jahresabschlusses* 
(8)  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
     in der Bilanz ausgewiesenen Ergebnisses und 
     Ausschüttung einer Dividende* 
 
     Das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2019 der 
     Ferratum Plc beträgt EUR 21.619.607. Das 
     freie Kapital der Gesellschaft zum Ende des 
     Geschäftsjahres betrug EUR 69.321.994. Das 
     Ergebnis der Ferratum Gruppe für das 
     Geschäftsjahr 2019 beträgt EUR 23.648.402. 
 
     Das Board of Directors schlägt der 
     Hauptversammlung vor, keine Dividende für 
     das zum 31. Dezember 2019 beendete 
     Geschäftsjahr auszuschütten, vielmehr soll 
     das Board of Directors ermächtigt werden, 
     nach eigenem Ermessen wie folgt über die 
     Ausschüttung einer Dividende zu 
     entscheiden: 
 
     Auf Grundlage dieser Ermächtigung, kann das 
     Board of Directors die Ausschüttung von 
     Dividenden (in einer oder mehreren 
     Tranchen) aus dem frei verfügbaren Kapital 
     der Gesellschaft bis zu einem Gesamtbetrag 
     von EUR 0,21 pro Aktie beschließen. Im 
     Rahmen dieser Grenzen ist das Board of 
     Directors berechtigt, über die Höhe der 
     Dividende, den Ausschüttungsstichtag, den 
     Auszahlungstag der Dividende sowie alle 
     weiteren mit der Ausschüttung 
     zusammenhängenden Maßnahmen zu 
     entscheiden. Die Gesellschaft wird jede 
     mögliche Entscheidung über eine 
     Dividendenausschüttung separat 
     veröffentlichen und wird in diesem 
     Zusammenhang auch den finalen Stichtag 
     sowie die Auszahlungsdaten bestätigen. 
 
     Eine auf Grundlage der Entscheidung des 
     Board of Directors möglicherweise 
     auszuschüttende Dividende wird an alle 
     Aktionäre ausgezahlt, die zum 
     Dividendenstichtag im von Euroclear Finland 
     Oy geführten Aktionärsregister eingetragen 
     sind. 
 
     Diese Ermächtigung besteht bis zum Beginn 
     der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. 
 
     Da das Board of Directors vorschlägt, dass 
     die Hauptversammlung keine 
     Dividendenausschüttung beschließt, 
     haben die Aktionäre das Recht, eine 
     Mindestdividende dessen Höhe sich nach 
     Kapitel 13 Ziffer 7 des finnischen Gesetzes 
     für Gesellschaften mit beschränkter Haftung 
     (_Limited Liability Companies Act_) 
     bestimmt, zu verlangen. Die 
     Mindestdividende muss ausgezahlt werden, 
     wenn Aktionäre, die mindestens ein Zehntel 
     der Anteile an der Gesellschaft halten, 
     dies verlangen. Von einem entsprechenden 
     Verlangen zur Zahlung einer 
     Mindestdividende wird ausgegangen, sofern 
     ein Aktionär bei der Vorab-Stimmabgabe für 
     eine Mindestdividende stimmt. Es ist kein 
     separates Verlangen oder die 
     Übermittlung eines Gegenvorschlags 
     erforderlich. 
(9)  *Beschlussfassung über die Entlastung des 
     Board of Directors und des CEO* 
(10) *Beratung der Vergütungspolicy für die 
     Verwaltungsorgane* 
 
     Da es nur möglich ist, durch vorherige 
     Stimmabgabe an der Hauptversammlung 
     teilzunehmen, gilt die Vergütungspolicy für 
     die Verwaltungsorgane (_Remuneration Policy 
     for Governing Bodies_), die dieser 
     Mitteilung als Anlage beigefügt ist und auf 
     der Website der Gesellschaft unter 
 
     www.ferratumgroup.com 
 
     verfügbar ist, als der Hauptversammlung 
     vorgelegt. 
(11) *Beschlussfassung über die Vergütung der 
     Mitglieder des Board of Directors* 
 
     Das Board of Directors schlägt auf 
     Empfehlung des Vergütungsausschusses 
     (_Remuneration Committee_) vor, die 
     Vergütung für die Mitglieder des Board of 
     Directors zu erhöhen, sodass jedes Mitglied 
     des Board of Directors eine monatliche 
     Vergütung in Höhe von EUR 4.000 erhält. 
     Ferner wird vorgeschlagen, dass keine 
     Vergütung an diejenigen Mitglieder gezahlt 
     wird, die Mitarbeiter oder Geschäftsführer 
     der Gesellschaft oder eines 
     Tochterunternehmens der Gesellschaft sind. 
(12) *Beschlussfassung über die Vergütung des 
     Wirtschaftsprüfers* 
 
     Das Board of Directors schlägt auf 
     Empfehlung des Prüfungsausschusses (_Audit 
     Committee_) vor, dass der Wirtschaftsprüfer 
     angemessen, entsprechend der vom 
     Wirtschaftsprüfer gestellten und von der 
     Gesellschaft zu genehmigenden Rechnung, 
     vergütet wird. 
(13) *Beschlussfassung über die Anzahl der 
     Mitglieder des Board of Directors* 
 
     Das Board of Directors schlägt vor, dass 
     die Anzahl der Mitglieder des Board of 
     Directors acht ist. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 09, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Ferratum Plc: Bekanntmachung der -2-

(14) *Wahl der Mitglieder des Board of 
     Directors* 
 
     Das Board of Directors schlägt vor, dass 
     Goutam Challagalla, Michael A. Cusumano, 
     Jorma Jokela, Lea Liigus, Frederik Strange, 
     Juhani Vanhala und Christopher Wang as 
     Mitglieder des Board of Directors jeweils 
     mit einer Amtszeit bis zum Ende der 
     nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
     wiedergewählt werden und dass Clemens 
     Krause als neues Mitglied des Board of 
     Directors ebenfalls mit einer Amtszeit bis 
     zum Ende der nächsten ordentlichen 
     Hauptversammlung gewählt wird. 
 
     Der Vorsitzende und der stellvertretende 
     Vorsitzende des Board of Directors werden 
     aus der Mitte des Board of Directors 
     gewählt. 
 
     Die Lebensläufe der vorgeschlagenen 
     Mitglieder des Board of Directors können 
     auf der Website der Gesellschaft unter 
 
     www.ferratumgroup.com 
 
     eingesehen werden. 
(15) *Bestellung des Wirtschaftsprüfers* 
 
     Das Board of Directors schlägt auf 
     Empfehlung des Prüfungsausschusses (_Audit 
     Committee_) vor, dass die öffentlich 
     zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
     PricewaterhouseCoopers Oy für eine Amtszeit 
     bis zum Ende der nächsten ordentlichen 
     Hauptversammlung erneut zum 
     Wirtschaftsprüfer bestellt wird. 
     PricewaterhouseCoopers Oy hat mitgeteilt, 
     dass im Falle der erneuten Bestellung der 
     öffentlich zugelassene Wirtschaftsprüfer 
     Jukka Karinen der verantwortlicher Prüfer 
     sein wird. 
(16) *Ermächtigung des Board of Directors zur 
     Beschlussfassung über den Rückkauf eigener 
     Aktien* 
 
     Das Board of Directors schlägt der 
     Hauptversammlung vor, das Board of 
     Directors zu ermächtigen, über den Rückkauf 
     von maximal 1.086.198 Aktien der 
     Gesellschaft zu entscheiden; dies 
     entspricht ungefähr 5 Prozent aller Aktien 
     der Gesellschaft. 
 
     Aufgrund der Ermächtigung können eigene 
     Aktien unter Verwendung des frei 
     verfügbaren Kapital der Gesellschaft 
     zurückgekauft werden. Folglich wird jeder 
     Rückkauf die für die Gewinnausschüttung 
     verfügbaren Mittel der Gesellschaft 
     verringern. 
 
     Der Rückkauf eigener Aktien kann im Wege 
     des öffentlichen Handels an der Frankfurter 
     Wertpapierbörse zu dem am Tag des Rückkaufs 
     geltenden Marktpreis erfolgen. 
 
     Die Ermächtigung berechtigt das Board of 
     Directors, den Rückkauf von Aktien auch in 
     anderer Weise als im Verhältnis zur 
     Beteiligung der Aktionäre an der 
     Gesellschaft im Wege eines gezielten 
     Rückkaufs unter Beachtung der Anforderungen 
     des finnischen Gesetzes über 
     Aktiengesellschaften (_Limited Liability 
     Companies Act_) zu beschließen. Das 
     Board kann die Ermächtigung ganz oder in 
     Teilen zu jedem Zweck, über den das Board 
     of Directors einen Beschluss fasst, 
     ausüben. 
 
     Die Ermächtigung soll bis zur nächsten 
     ordentlichen Hauptversammlung gelten, 
     längstens jedoch bis zum 30. Juni 2021. 
(17) *Ermächtigung des Board of Directors zur 
     Ausgabe neuer Aktien und Gewährung von 
     Sonderrechten* 
 
     Das Board of Directors schlägt vor, dass 
     die Hauptversammlung das Board of Directors 
     ermächtigt, maximal 3.258.594 Aktien der 
     Gesellschaft auszugeben; dies entspricht 
     ungefähr 15 Prozent aller Aktien der 
     Gesellschaft. Das Board of Directors kann 
     entweder neue Anteile ausgeben oder 
     bestehende Anteile, die von der 
     Gesellschaft gehalten werden, übertragen. 
 
     Die Ermächtigung beinhaltet auch das Recht 
     zur Gewährung von Sonderrechten im Sinne 
     von Kapitel 10, Ziffer 1 des finnischen 
     Gesetzes für Gesellschaften mit 
     beschränkter Haftung (_Limited Liability 
     Companies Act_), die zum Erwerb neuer 
     Anteile an der Gesellschaft oder der von 
     der Gesellschaft gehaltenen eigenen Anteile 
     gegen Zahlung berechtigen. Bei der 
     Bestimmung der vorstehenden maximalen 
     Gesamtzahl neu auszugebener Aktien sind 
     diejenigen Aktien mit einzubeziehen, die 
     aufgrund eines solchen Sonderrechts 
     erworben werden können. 
 
     Vorbehaltlich der Regelungen des finnischen 
     Gesetzes für Gesellschaften mit 
     beschränkter Haftung (_Limited Liability 
     Companies Act_), umfasst die Ermächtigung 
     auch das Recht des Board of Directors, über 
     die Ausgabe von Anteile und die Gewährung 
     von Sonderrechte unter Ausschluss eines 
     Bezugsrechts der Aktionäre zu 
     beschließen. Das Board kann die 
     Ermächtigung ganz oder in Teilen zu jedem 
     Zweck, über den das Board of Directors 
     einen Beschluss fasst, insbesondere zur 
     Weiterentwicklung der Kapitalstruktur der 
     Gesellschaft, zur Finanzierung oder 
     Durchführung von Akquisitionen und 
     sonstigen Maßnahmen oder im Rahmen der 
     Aktienoptionsprogramme der Gesellschaft 
     nutzen. 
 
     Die Ermächtigung soll bis zur nächsten 
     ordentlichen Hauptversammlung gelten, 
     längstens jedoch bis zum 30. Juni 2021. 
(18) *Schluss der Hauptversammlung* 
2 *UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
  Die Vorschläge des Board of Directors im 
  Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten der 
  Hauptversammlung sowie diese Mitteilung und 
  die Vergütungspolicy für Verwaltungsorgane 
  (_Remuneration Policy for Governing Bodies_) 
  sind auf der Website der Ferratum Plc unter 
 
  www.ferratumgroup.com 
 
  abrufbar. 
 
  Der Geschäftsbericht der Ferratum Plc, 
  einschließlich des Jahresabschlusses, des 
  Berichts des Board of Directors und des 
  Prüfungsberichts des Abschlussprüfers, ist 
  ebenfalls auf der zuvor genannten Website der 
  Ferratum Plc abrufbar. 
 
  Kopien dieser Dokumente und dieser Mitteilung 
  werden auf Anfrage an die Aktionäre versendet. 
 
  Das Protokoll der Hauptversammlung wird 
  spätestens am 14. Juli 2020 auf der Website 
  der Ferratum Plc abrufbar sein. 
3 *HINWEISE FÜR DIE TEILNEHMER DER 
  HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
  Ein Aktionär kann nur dann an der 
  Hauptversammlung teilnehmen und seine Rechte 
  auf der Versammlung wahrnehmen, wenn er vorher 
  gemäß den nachstehenden Anweisungen 
  abstimmt. 
3.1 *Aktionäre, die im Aktienregister 
    eingetragen sind* 
 
    Alle Aktionäre, die zum 17. Juni 2020 in das 
    von Euroclear Finland Oy geführte 
    Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
    sind, sind zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, 
    deren Aktien in einem persönlichen Depot im 
    Buchungssystem der Euroclear Finland Oy 
    registriert sind, sind im Aktienregister der 
    Gesellschaft eingetragen. Aktionäre können 
    an der Hauptversammlung nur teilnehmen, wenn 
    sie, wie unten beschrieben, im Voraus 
    abstimmen. 
 
    Aktionäre, die im Aktionärsregister der 
    Gesellschaft eingetragen sind und an der 
    Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen 
    sich für die Hauptversammlung anmelden, 
    indem sie ihre Teilnahme im Voraus 
    ankündigen und ihre Stimmen im Voraus wie 
    unten beschrieben abgeben. Sowohl die 
    Teilnahmeankündigung als auch die 
    Stimmabgabe müssen spätestens bis zum 23. 
    Juni 2020, 15:00 Uhr (MESZ, Frankfurter 
    Zeit) bei Computershare AB eingehen. 
 
    Im Zusammenhang mit der Registrierung müssen 
    die Aktionäre bestimmte Informationen wie 
    ihren Namen, ihre persönliche 
    Identifikationsnummer/Geschäfts-ID, Adresse 
    und Telefonnummer angeben. Persönliche 
    Daten, die von den Aktionären an Ferratum 
    Plc oder Computershare AB übermittelt 
    werden, werden nur in Verbindung mit der 
    Hauptversammlung und der Bearbeitung der 
    damit verbundenen Registrierungen verwendet. 
 
    Aktionäre mit einem finnischen Depot können 
    sich im Zeitraum vom 12. Juni 2020 bis zum 
    23. Juni 2020, 15.00 Uhr (MESZ, Frankfurter 
    Zeit) per Post oder E-Mail im Voraus 
    registrieren und über bestimmte 
    Tagesordnungspunkte abstimmen. Aktionäre 
    können das auf der Website des Unternehmens 
 
    www.ferratumgroup.com 
 
    verfügbare Formular zur Vorababstimmung oder 
    entsprechende Informationen per Post an 
    Computershare AB, "Ferratum Plc AGM 2020", 
    Aleksanterinkatu 15 B, 6th floor, 00100 
    Helsinki, Finnland oder per E-Mail an 
 
    info@computershare.se 
 
    senden. 
 
    Sofern ein Aktionär an der Hauptversammlung 
    teilnimmt, indem er seine Stimmen im Voraus 
    per Post oder E-Mail an Computershare AB 
    übermittelt, gilt die Übermittlung der 
    Stimmen vor dem Ende der Frist zur 
    Registrierung und Vorab-Stimmabgabe als 
    ordnungsgemäße Registrierung für die 
    Hauptversammlung, vorausgesetzt, dass die 
    oben genannten, für die Registrierung 
    erforderlichen Informationen, enthalten 
    sind. 
 
    Das Formular für die Vorabstimmung sowie 
    weitere Informationen zur Stimmabgabe stehen 
    vor Beginn der Vorabstimmung auf der Website 
    der Gesellschaft unter 
 
    www.ferratumgroup.com 
 
    zur Verfügung. 
3.2 *Treuhänderisch registrierte Aktionäre* 
 
    Treuhänderisch registrierte Aktionäre sind 
    berechtigt, an der Hauptversammlung 
    teilzunehmen, sofern sie aufgrund der Aktien 
    berechtigt gewesen wären, sich am 
    Nachweisstichtag für die Teilnahme an der 
    Hauptversammlung, d.h. am 17. Juni 2020, in 
    das von Euroclear Finland Oy geführte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 09, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Aktionärsregister der Gesellschaft eintragen 
    zu lassen. Darüber hinaus setzt das Recht 
    zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
    voraus, dass die Inhaber treuhänderisch 
    registrierter Aktien bis spätestens zum 25. 
    Juni 2020, 9.00 Uhr (MESZ, Frankfurter Zeit) 
    auf Grundlage dieser Aktien vorübergehend in 
    das von Euroclear Finland Oy geführte 
    Aktionärsregister eingetragen werden. Diese 
    Eintragung stellt eine ordnungsgemäße 
    Registrierung für Inhaber treuhänderisch 
    registrierter Aktien dar, die an der 
    Jahreshauptversammlung teilnehmen möchten. 
    Änderungen des Aktienbesitzes nach dem 
    Stichtag haben keine Auswirkungen auf die 
    Berechtigung zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung oder die Anzahl der 
    Stimmen. 
 
    Den Inhabern treuhänderisch registrierter 
    Aktien wird empfohlen, bei ihrer Depotbank 
    unverzüglich die erforderlichen Anweisungen 
    bezüglich der Eintragung in das 
    vorübergehende Aktionärsregister der 
    Gesellschaft, der Ausstellung von 
    Vollmachtsdokumenten und der Anmeldung zur 
    Hauptversammlung der Aktionäre einzuholen. 
    Die Kontoverwaltung der Depotbank muss die 
    Inhaber treuhänderisch gehaltener Aktien 
    spätestens bis zum oben genannten Zeitpunkt 
    in das vorübergehende Aktionärsregister der 
    Gesellschaft eintragen und die 
    Vorababstimmung in Namen der Inhaber 
    treuhänderisch gehaltener Aktien 
    veranlassen. 
 
    Weitere Hinweise hierzu sind auf der Website 
    der Gesellschaft unter 
 
    www.ferratumgorup.com 
 
    bereitgestellt. 
3.3 *Stimmrechtsvertreter und Bevollmächtigung* 
 
    Aktionäre können an der Hauptversammlung 
    durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und 
    ihre Rechte auf der Versammlung durch einen 
    Bevollmächtigten ausüben. Bevollmächtigte 
    der Aktionäre müssen ebenfalls im Voraus 
    nach den Vorgaben dieser Mitteilung 
    abstimmen. 
 
    Bevollmächtigte müssen ein datiertes 
    Vollmachtsdokument vorlegen oder ihr Recht 
    zur Vertretung des Aktionärs anderweitig in 
    Textform nachweisen. Wenn ein Aktionär / 
    eine Aktionärin an der Hauptversammlung 
    durch mehrere Stimmrechtsvertreter 
    teilnimmt, die den / die Aktionär/in in 
    Bezug auf Aktien in verschiedenen 
    Wertpapierdepots vertreten, müssen die 
    Aktien, mit denen jeder Stimmrechtsvertreter 
    den Aktionär vertritt, im Zusammenhang mit 
    der Anmeldung zur Hauptversammlung 
    hinreichend bestimmbar angegeben werden. 
 
    Ein Formular für die Stimmrechtsvertretung 
    ist auf der Website von Ferratum Plc unter 
 
    www.ferratumgroup.com 
 
    verfügbar. Das Vollmachtsformular wird 
    alleine aus Gründen der Erleichterung zur 
    Verfügung gestellt, ohne dass eine Pflicht 
    zur Verwendung des auf der Website 
    bereitgestellte Formulars besteht. 
 
    Etwaige Vollmachten müssen vor dem Ende der 
    Registrierungsfrist am 23. Juni 2020, 15.00 
    Uhr (MESZ, Frankfurter Zeit) per Post an 
    Computershare AB, "Ferratum Plc AGM 2020", 
    Aleksanterinkatu 15 B, 6th floor, 00100 
    Helsinki, Finnland oder per E-Mail an 
 
    info@computershare.se 
 
    gesendet werden; maßgeblich für die 
    Fristeinhaltung ist der Eingang des 
    Vollmachtsdokuments. 
3.4 *Weitere Anweisungen und Informationen* 
 
    Aktionäre, die mindestens ein Hundertstel 
    aller Anteile an der Gesellschaft halten, 
    haben das Recht, einen Gegenantrag zu den 
    Beschlussvorschlägen auf der Tagesordnung 
    der Hauptversammlung zu machen. Gegenanträge 
    müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 
    11. Juni 2020, 15.00 Uhr (MESZ, Frankfurter 
    Zeit) per E-Mail an die Adresse 
 
    ir@ferratum.com 
 
    zugehen. Im Zusammenhang mit den 
    Gegenanträgen müssen die Aktionäre eine 
    Erklärung über ihren Anteilsbesitz an der 
    Gesellschaft abgeben. Der Gegenantrag ist 
    zur Beratung in der Hauptversammlung 
    zuzulassen, wenn die Aktionäre, die den 
    Gegenantrag gestellt haben, berechtigt sind, 
    an der Hauptversammlung teilzunehmen und am 
    Nachweisstichtag der Hauptversammlung 
    mindestens ein Hundertstel aller Aktien der 
    Gesellschaft vertreten. Wenn ein Gegenantrag 
    unzulässig ist, werden die für diesen 
    Gegenantrag abgegebenen Stimmen in der 
    Hauptversammlung nicht gewertet. Die 
    Gesellschaft wird die zur Abstimmung 
    zuzulassenden Gegenanträge spätestens am 12. 
    Juni 2020 auf der Website der Gesellschaft 
    unter 
 
    www.ferratumgroup.com 
 
    veröffentlichen. 
 
    Die Aktionäre haben das Recht, bis 
    spätestens zum 17. Juni 2020, 15.00 Uhr 
    (MESZ, Frankfurter Zeit) per E-Mail an die 
    Adresse 
 
    ir@ferratum.com 
 
    Fragen zu stellen und Informationen zu den 
    auf der Hauptversammlung zu behandelnden 
    Themen gemäß Kapitel 5, Ziffer 25 des 
    finnischen Gesetzes für Gesellschaften mit 
    beschränkter Haftung (_Limited Liability 
    Companies Act_) anzufordern. Die 
    Gesellschaft wird die Fragen der Aktionäre 
    zusammen mit den Antworten des Board of 
    Directors und der Geschäftsführung sowie 
    etwaige nicht zur Abstimmung zuzulassenden 
    Gegenanträge spätestens am 18. Juni 2020 auf 
    der Website der Gesellschaft unter 
 
    www.ferratumgroup.com 
 
    veröffentlichen. Das Stellen von Fragen und 
    Gegenanträgen setzt voraus, dass der 
    Aktionär seine Beteiligung an der 
    Gesellschaft hinreichend darlegt. 
 
    Am Tag dieser Einladung zur 
    Hauptversammlung, d.h. am 5. Juni 2020, 
    beträgt die Gesamtzahl der Aktien von 
    Ferratum Plc 21.723.960 und auf jede dieser 
    Aktien entfällt eine Stimme. Ferratum Plc 
    hält 146.200 Aktien als eigene Aktien. 
    Entsprechend liegt die Zahl der Stimmrechte 
    für die im Umlauf befindlichen Aktien bei 
    21.577.760. 
 
Helsinki, den 5. Juni 2020 
 
*FERRATUM PLC* 
 
_Board of Directors_ 
 
2020-06-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Ferratum Plc 
             Ratamestarinkatu 11 A 
             00520 Helsinki 
             Finnland 
E-Mail:      ir@ferratum.com 
Internet:    http://www.ferratumgroup.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1066079 2020-06-09 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 09, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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