Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Damit aktuell Steuerhinterzieher in der Cum/Ex-Affäre nicht straffrei davonkommen, plant Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Verlängerung der Verjährungsfristen. Er schlägt eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist für Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung auf bis zu 30 Jahre vor. "Die Cum-Ex-Machenschaften sind ein Skandal und es ist gut, dass die Staatsanwaltschaften gegen die Täter vorgehen", erklärte Scholz laut einer Mitteilung seines Ministeriums.
Steuerbetrügereien gingen zu Lasten aller und unterminierten das Vertrauen in den Staat. "Deshalb will ich sicherstellen, dass die Staatsanwaltschaften ausreichend Zeit für ihre Ermittlungsmaßnahmen erhalten, indem die strafrechtliche Verfolgungsverjährung für Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung deutlich verlängert wird", betonte Scholz. Damit soll laut dem Ministerium sichergestellt werden, "dass die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Cum/Ex-Fällen erfolgen kann."
Diese Geschäfte waren Steuergestaltungen, durch die Banken und Anlegern zuvor gar nicht gezahlte Steuern erstattet wurden. Durch Leerverkäufe von Aktien um den Dividendenstichtag herum ("Cum/Ex") kam es zu einer doppelten Ausstellung von Dividendenbescheinigungen und in der Folge einer mehrfachen Erstattung tatsächlich nur einmal gezahlter Kapitalertragsteuer.
Die gesetzlichen Verschärfungen sollen nun bereits im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz erfolgen, mit dem die zeitkritischen Änderungen des Konjunkturpakets umgesetzt werden. Es soll nach früheren Angaben am Freitag bei einer außerplanmäßigen Kabinettssitzung auf den Weg gebracht werden.
"Mit den Cum/Ex-Gestaltungen sind Steuern in großem Ausmaß hinterzogen worden", heißt es in dem Entwurf, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte. "Mehr als 100 Banken auf vier Kontinenten sind von den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden betroffen sowie letztlich wohl ca. 1.000 Verantwortliche." Die aufgedeckten Steuerhinterziehungsfälle sollten alle möglichst lang strafrechtlich geahndet werden können. "Es kann nicht in Kauf genommen werden, dass die Beschuldigten auf die Verjährung hoffen."
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June 09, 2020 12:09 ET (16:09 GMT)
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