DGAP-News: NORDWEST Handel AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2020 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-06-10 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. NORDWEST Handel AG Dortmund - ISIN: DE0006775505 // WKN: 677 550 - Einladung zur Hauptversammlung 2020 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 23. Juli 2020, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Showroom und Foyer/Erdgeschoss, Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund. Die Hauptversammlung wird zwar mit der physischen Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Wir bitten Sie jedoch um Beachtung der Hinweise aufgrund der COVID-19-Pandemie, die Sie im Anschluss an die Tagesordnung nachstehend finden. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB in Verbindung mit Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen: Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EURO 7.216.476,03 wird wie folgt verwendet: - Ein Teilbetrag in Höhe von EURO 2.564.000,00 wird zur Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,80 je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre verwendet. - Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von EURO 4.652.476,03 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Zu diesem Vorschlag wird darauf hingewiesen, dass der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig wird (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Dementsprechend soll die Dividende am 28. Juli 2020 ausgezahlt werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes, die im Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1, 4. Fall und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 4 Abs. 1 DrittelbG zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer sowie zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Mit der Beendigung der Hauptversammlung am 23. Juli 2020 scheidet Herr Dr. Ingo Hermann Müller aus dem Aufsichtsrat aus. Er ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 20. November 2019 gemäß § 104 Abs. 1 und 2 AktG anstelle des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds der Aktionäre Herrn Norbert Unterharnscheidt befristet bis zur Beendigung der nächsten - mithin dieser - Hauptversammlung der Gesellschaft zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre bestellt worden. Herr Unterharnscheidt wiederum hatte durch Erklärung vom 9. Oktober 2019 sein Mandat im Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung nach Ablauf der Prüfungsausschusssitzung am 11. November 2019 niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 zu beschließen hat, in den Aufsichtsrat zu wählen: Herrn Dr. Ingo Hermann Müller, wohnhaft in Bad Homburg v.d.H., Vorstand der AUTANIA Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen und Geschäftsführer der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, beide in Kelkheim, sowie Geschäftsführer der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif/Österreich, und Geschäftsführer der Röhm Tool GmbH, Sontheim an der Brenz. Dieser Wahlvorschlag beruht auf einer entsprechenden Benennung durch den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates, die wiederum auf der Grundlage derjenigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, denen der Aufsichtsrat mit der Entsprechenserklärung vom 30. Januar 2020 zu entsprechen erklärt hat, sowie unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele und für das Gesamtgremium erarbeiteten Kompetenzprofils abgegeben wurde. Herr Dr. Müller ist Geschäftsführer der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, und Geschäftsführer der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif/Österreich. Ausweislich einer Stimmrechtsmitteilung vom 3. September 2019 hält die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, unmittelbar bzw. die Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Anif/Österreich, mittelbar 50,03 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Damit steht Herr Dr. Müller gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (unterdessen in der Fassung vom 16. Dezember 2019, bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020) in einer geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Dem Vorschlag zur Wahl von Herrn Dr. Müller in den Aufsichtsrat als Vertreter der Aktionäre liegt insoweit entsprechend Empfehlung C.6 Abs. 1, 2. Halbsatz des Deutschen Corporate Governance Kodex die Überlegung zugrunde, bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats die Eigentümerstruktur zu berücksichtigen. Zudem ist er aufgrund seiner langjährigen beruflichen Praxis als Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG qualifiziert. Die Rothenberger AG, ein Tochterunternehmen der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, und die ihrem (Teil-)Konzern zugehörige Röhm Tool GmbH, deren Geschäftsführer Herr Dr. Müller ist, sind Lieferanten der Gesellschaft. Abgesehen von den vorgenannten Sachverhalten steht Herr Dr. Müller nach Einschätzung des Aufsichtsrates in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur NORDWEST Handel AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der NORDWEST Handel AG oder einem wesentlich an der NORDWEST Handel AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Im Hinblick auf Grundsatz 12 des Deutschen Corporate Governance Kodex geht der Aufsichtsrat - auch nach Rücksprache mit dem Kandidaten - davon aus, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Im Hinblick auf die nach dieser Hauptversammlung anstehende konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates hat Herr Martin Helmut Bertinchamp seine Bereitschaft erklärt, weiterhin für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. Im Anhang dieser Einladung ist diesem Wahlvorschlag der Lebenslauf des Kandidaten beigefügt, der über dessen relevante Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Erfahrungen Auskunft gibt und auch die Angaben zu seinen anderen Mandaten gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält. Lebensläufe aller Aufsichtsratsmitglieder stehen in jährlich aktualisierter Form im Internet zur Verfügung unter der Adresse www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor Relations' / 'Hauptversammlung' / 'Aufsichtsrat' 6. *Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen, und für den Fall zum Abschlussprüfer für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2020 zu wählen, dass dieser einer Prüfung oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen wird. Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
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June 10, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)