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DGAP-HV: NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2020 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: NORDWEST Handel AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.07.2020 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-06-10 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
NORDWEST Handel AG Dortmund - ISIN: DE0006775505 // 
WKN: 677 550 - Einladung zur Hauptversammlung 2020 Wir 
laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein 
zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 
23. Juli 2020, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), 
im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Showroom und 
Foyer/Erdgeschoss, 
Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund. 
 
Die Hauptversammlung wird zwar mit der physischen 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
abgehalten. Wir bitten Sie jedoch um Beachtung der 
Hinweise aufgrund der COVID-19-Pandemie, die Sie im 
Anschluss an die Tagesordnung nachstehend finden. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der NORDWEST Handel AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des 
   zusammengefassten Lageberichtes für die 
   NORDWEST Handel AG und für den NORDWEST 
   Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 
   bzw. § 315a Abs. 1 HGB in Verbindung mit Art. 
   83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2019 ausgewiesene Bilanzgewinn in 
   Höhe von EURO 7.216.476,03 wird wie folgt 
   verwendet: 
 
   - Ein Teilbetrag in Höhe von EURO 
     2.564.000,00 wird zur Ausschüttung einer 
     Dividende von EURO 0,80 je 
     dividendenberechtigter Stückaktie an die 
     Aktionäre verwendet. 
   - Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von 
     EURO 4.652.476,03 wird auf neue Rechnung 
     vorgetragen. 
 
   Zu diesem Vorschlag wird darauf hingewiesen, 
   dass der Anspruch der Aktionäre auf ihre 
   Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig wird (§ 58 Abs. 4 Satz 2 
   AktG). Dementsprechend soll die Dividende am 
   28. Juli 2020 ausgezahlt werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
    den Mitgliedern des Vorstandes, die im 
    Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für 
    dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
    erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
    den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im 
    Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für 
    dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
    erteilen. 
5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
   Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1, 4. 
   Fall und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 4 Abs. 1 
   DrittelbG zu einem Drittel aus Vertretern der 
   Arbeitnehmer sowie zu zwei Dritteln aus 
   Vertretern der Aktionäre zusammen. 
 
   Mit der Beendigung der Hauptversammlung am 23. 
   Juli 2020 scheidet Herr Dr. Ingo Hermann Müller 
   aus dem Aufsichtsrat aus. Er ist durch 
   Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 20. 
   November 2019 gemäß § 104 Abs. 1 und 2 
   AktG anstelle des bisherigen 
   Aufsichtsratsmitglieds der Aktionäre Herrn 
   Norbert Unterharnscheidt befristet bis zur 
   Beendigung der nächsten - mithin dieser - 
   Hauptversammlung der Gesellschaft zum 
   Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre bestellt 
   worden. Herr Unterharnscheidt wiederum hatte 
   durch Erklärung vom 9. Oktober 2019 sein Mandat 
   im Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung nach 
   Ablauf der Prüfungsausschusssitzung am 11. 
   November 2019 niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    für die Zeit bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    für das Geschäftsjahr 2024 zu 
    beschließen hat, in den Aufsichtsrat 
    zu wählen: 
 
    Herrn Dr. Ingo Hermann Müller, 
    wohnhaft in Bad Homburg v.d.H., 
    Vorstand der AUTANIA Aktiengesellschaft für 
    Industriebeteiligungen und Geschäftsführer 
    der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, 
    beide in Kelkheim, sowie Geschäftsführer 
    der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, 
    Anif/Österreich, und Geschäftsführer 
    der Röhm Tool GmbH, Sontheim an der Brenz. 
 
   Dieser Wahlvorschlag beruht auf einer 
   entsprechenden Benennung durch den 
   Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates, die 
   wiederum auf der Grundlage derjenigen 
   Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex, denen der Aufsichtsrat mit der 
   Entsprechenserklärung vom 30. Januar 2020 zu 
   entsprechen erklärt hat, sowie unter 
   Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung benannten Ziele und für das 
   Gesamtgremium erarbeiteten Kompetenzprofils 
   abgegeben wurde. 
 
   Herr Dr. Müller ist Geschäftsführer der Dr. 
   Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, und 
   Geschäftsführer der Dr. Helmut Rothenberger 
   Holding GmbH, Anif/Österreich. Ausweislich 
   einer Stimmrechtsmitteilung vom 3. September 
   2019 hält die Dr. Helmut Rothenberger Holding 
   GmbH, Kelkheim, unmittelbar bzw. die Dr. Helmut 
   Rothenberger Holding GmbH, 
   Anif/Österreich, mittelbar 50,03 % des 
   Grundkapitals der Gesellschaft. Damit steht 
   Herr Dr. Müller gemäß Empfehlung C.13 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   (unterdessen in der Fassung vom 16. Dezember 
   2019, bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. 
   März 2020) in einer geschäftlichen Beziehung zu 
   einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär. Dem Vorschlag zur Wahl 
   von Herrn Dr. Müller in den Aufsichtsrat als 
   Vertreter der Aktionäre liegt insoweit 
   entsprechend Empfehlung C.6 Abs. 1, 2. Halbsatz 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex die 
   Überlegung zugrunde, bei der 
   Zusammensetzung des Aufsichtsrats die 
   Eigentümerstruktur zu berücksichtigen. Zudem 
   ist er aufgrund seiner langjährigen beruflichen 
   Praxis als Finanzexperte im Sinne von § 100 
   Abs. 5 AktG qualifiziert. Die Rothenberger AG, 
   ein Tochterunternehmen der Dr. Helmut 
   Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim, und die 
   ihrem (Teil-)Konzern zugehörige Röhm Tool GmbH, 
   deren Geschäftsführer Herr Dr. Müller ist, sind 
   Lieferanten der Gesellschaft. Abgesehen von den 
   vorgenannten Sachverhalten steht Herr Dr. 
   Müller nach Einschätzung des Aufsichtsrates in 
   keiner persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehung zur NORDWEST Handel AG oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der NORDWEST 
   Handel AG oder einem wesentlich an der NORDWEST 
   Handel AG beteiligten Aktionär, deren 
   Offenlegung gemäß Empfehlung C.13 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen 
   wird. Im Hinblick auf Grundsatz 12 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex geht der 
   Aufsichtsrat - auch nach Rücksprache mit dem 
   Kandidaten - davon aus, dass er den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Im Hinblick auf die nach dieser 
   Hauptversammlung anstehende konstituierende 
   Sitzung des Aufsichtsrates hat Herr Martin 
   Helmut Bertinchamp seine Bereitschaft erklärt, 
   weiterhin für den Aufsichtsratsvorsitz zu 
   kandidieren. 
 
   Im Anhang dieser Einladung ist diesem 
   Wahlvorschlag der Lebenslauf des Kandidaten 
   beigefügt, der über dessen relevante 
   Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Erfahrungen 
   Auskunft gibt und auch die Angaben zu seinen 
   anderen Mandaten gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
   AktG enthält. Lebensläufe aller 
   Aufsichtsratsmitglieder stehen in jährlich 
   aktualisierter Form im Internet zur Verfügung 
   unter der Adresse 
 
   www.nordwest.com 
 
   in der Rubrik 'Investor Relations' / 
   'Hauptversammlung' / 'Aufsichtsrat' 
6. *Wahl des Abschluss- und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie des Abschlussprüfers für eine 
   etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 
   117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   entsprechende Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses, vor, 
 
    die Baker Tilly GmbH & Co. KG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Düsseldorf, zum Abschluss- und 
    Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2020 zu wählen, und für den 
    Fall zum Abschlussprüfer für den verkürzten 
    Abschluss und den Zwischenlagebericht 
    gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im 
    Geschäftsjahr 2020 zu wählen, dass dieser 
    einer Prüfung oder einer prüferischen 
    Durchsicht unterzogen wird. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 
   Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 

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June 10, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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