BERLIN (dpa-AFX) - Wer aus einem Staat außerhalb der EU nach Berlin einreist, muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht automatisch in Corona-Quarantäne. Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfe diese Maßnahme nur gegenüber Kranken und Krankheits- oder Ansteckungsverdächtigen angeordnet werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die pauschale Annahme, dass alle aus Staaten außerhalb der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien einreisenden Personen ansteckungsverdächtig sind, sei rechtlich nicht zu halten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (VG 14 L 150.20)
Damit bekam ein Deutscher Recht, der laut Gerichtsangaben in Kürze von Mexiko zu seinem Wohnort nach Berlin zurückfliegen wollte. Die aktuelle Corona-Eindämmungsverordnung des Landes sieht bei Einreisen aus sogenannten Drittstaaten eine 14-tägige häusliche Quarantäne vor. Der Eilantrag gegen diese Regelung hatte Erfolg.
Ein Ansteckungsverdacht müsse stets auf konkret nachvollziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen gestützt werden, so das Gericht. Diese rechtlichen Vorgaben habe der Senat nicht ausreichend beachtet.
Es sei nicht nachvollziehbar, wieso Einreisende aus epidemiologisch so verschieden aufgestellten Ländern wie den USA, Russland oder Brasilien einerseits und Neuseeland, Australien oder Japan andererseits ohne Unterschied denselben Quarantänemaßnahmen unterworfen würden./ju/DP/mis
Damit bekam ein Deutscher Recht, der laut Gerichtsangaben in Kürze von Mexiko zu seinem Wohnort nach Berlin zurückfliegen wollte. Die aktuelle Corona-Eindämmungsverordnung des Landes sieht bei Einreisen aus sogenannten Drittstaaten eine 14-tägige häusliche Quarantäne vor. Der Eilantrag gegen diese Regelung hatte Erfolg.
Ein Ansteckungsverdacht müsse stets auf konkret nachvollziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen gestützt werden, so das Gericht. Diese rechtlichen Vorgaben habe der Senat nicht ausreichend beachtet.
Es sei nicht nachvollziehbar, wieso Einreisende aus epidemiologisch so verschieden aufgestellten Ländern wie den USA, Russland oder Brasilien einerseits und Neuseeland, Australien oder Japan andererseits ohne Unterschied denselben Quarantänemaßnahmen unterworfen würden./ju/DP/mis
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