Influencer sind in sozialen Medien stark vertreten. Neben der Selbstdarstellung ist allerdings umstritten, inwieweit vor allem das Setzen von Tags und Links, insbesondere auf Produkte, Marken, Läden oder Restaurants, Werbung ist oder nur ein netter Hinweis ohne werbliche Absicht. In zwei aktuellen Entscheidungen mussten das Landgericht (LG) Koblenz und das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig nun entscheiden: Wer Produkte für Unternehmen bewirbt, macht Werbung.
Vor dem Braunschweiger OLG Urteil vom 13.05.2020, Az. 2 U 78/19 ging es um eine Influencerin, die auf Instagram regelmäßig Bilder und kurze Videos zu Sportübungen, Fitness- und Ernährungstipps postete. Wenn man nun die veröffentlichten Bilder der Influencerin klickt, wird dem Nutzer einerseits der Modehersteller genannt, deren Kleidung die Influencerin auf dem Bild trägt. Zudem gelangt man mit einem weiteren Klick auf den Instagram-Auftritt des betreffenden Modeherstellers. Den vollständigen Artikel lesen ...
Vor dem Braunschweiger OLG Urteil vom 13.05.2020, Az. 2 U 78/19 ging es um eine Influencerin, die auf Instagram regelmäßig Bilder und kurze Videos zu Sportübungen, Fitness- und Ernährungstipps postete. Wenn man nun die veröffentlichten Bilder der Influencerin klickt, wird dem Nutzer einerseits der Modehersteller genannt, deren Kleidung die Influencerin auf dem Bild trägt. Zudem gelangt man mit einem weiteren Klick auf den Instagram-Auftritt des betreffenden Modeherstellers. Den vollständigen Artikel lesen ...