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EU plant Kartellklage gegen Amazon -Kreise

Finanznachrichten News

Von Valentina Pop in Brüssel und Sam Schechner in Paris

BRÜSSEL/PARIS (Dow Jones)--Die Europäische Union plant mehreren mit der Angelegenheit vertrauten Personen zufolge, gegen Amazon.com Inc. eine formelle kartellrechtliche Anklage wegen der Behandlung von Drittverkäufern einzureichen. Damit weitet die EU ihre Bestrebungen aus, den angeblichen Machtmißbrauch durch eine Handvoll großer US-Technologiefirmen einzudämmen.

Die Anklage - die erste Reihe von formellen kartellrechtlichen Beschwerden der EU gegen das Unternehmen - könnte offiziell bereits in der nächsten oder übernächsten Woche eingereicht werden, sagte eine der Personen. Die Europäische Kommission, die oberste EU-Kartellbehörde, hat an ihrem Fall gefeilt, und das Fallteam hat vor einigen Monaten einen Entwurf der Anklageschrift in Umlauf gebracht, sagte eine andere Person.

Die formellen Anklagen, die zur selben Zeit erhoben würden, da Amazon und andere Technologiefirmen in den USA verstärkt unter die Lupe genommen werden, wären der jüngste Schritt der Kommission in einer fast zweijährigen Untersuchung von Amazons angeblichem Fehlverhalten gegenüber Verkäufern, die seine Plattform nutzen. Die Vorwürfe rühren von Amazons Doppelrolle als Marktplatzbetreiber und Verkäufer seiner eigenen Produkte, sagten die Personen. Die EU beschuldigt Amazon, Daten von Drittverkäufern zu sammeln und diese Informationen zu nutzen, um gegen sie zu konkurrieren, zum Beispiel durch die Einführung ähnlicher Produkte.

Amazon lehnte einen Kommentar ab. Der Konzern hat zuvor bestritten, dass er seine Kraft und Größe missbrauche und argumentiert, dass Einzelhändler üblicherweise ihre eigenen Handelsmarken verkaufen.

Amazon könnte hohe Strafe drohen 

Eine Entscheidung der EU-Kommission darüber, ob Amazon gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat, wird voraussichtlich mindestens ein weiteres Jahr dauern. Wird ein Verstoß festgestellt, kann die Kommission Amazon zwingen, seine Geschäftspraktiken zu ändern und gegen Amazon eine Strafe in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen - bzw. bis zu 28 Milliarden Dollar auf der Grundlage der Zahlen von 2019. Amazon kann eine solche Entscheidung vor einem EU-Gericht anfechten.

Im vergangenen Jahr haben auch die US-Behörden Amazons angeblich wettbewerbsfeindliches Verhalten untersucht. Das Justizministerium, die Federal Trade Commission und der Kongress untersuchen große Technologieunternehmen, darunter Amazon, in Kartellangelegenheiten. Amazon steht vor der Prüfung, ob es seine Größe und Plattform unfair gegen Konkurrenten und andere Verkäufer auf seiner Website einsetzt.

Eine im April veröffentlichte Untersuchung des Wall Street Journal ergab, dass die Mitarbeiter des Online-Händlers zeitweise Daten von anderen Verkäufern benutzten, um konkurrierende Produkte zu entwickeln. Nach Angaben ehemaliger Mitarbeiter gab der Konzern mehrfach bei einem Amazon-Analysten, Berichte in Auftrag, die eingeschränkte Informationen enthielten oder angeblich aggregierte Daten verwendeten, die aber ausschließlich oder fast ausschließlich von einem einzigen Verkäufer auf der Plattform stammten.

Im Fall der EU gehe es um dieselben Verhaltensweisen, sagten die mit der Angelegenheit vertrauten Personen.

Im Anschluss an den Journal-Artikel stellte ein hochrangiges Kongress-Komitee in Frage, ob Amazon den Kongress im vergangenen Jahr mit einer eidesstattlichen Aussage irregeführt habe, als ein Manager leugnete, "individuelle Verkäuferdaten direkt zu nutzen", um mit anderen Unternehmen auf der Plattform "zu konkurrieren". Abgeordnete sagten, Amazon habe nicht vollständig auf Anfragen nach Informationen über die Beziehung des Konzerns zu Verkäufern geantwortet. "Sieben Monate nach der ursprünglichen Anfrage - erhebliche Lücken bleiben bestehen", hieß es in einem Brief an das Unternehmen.

Auch Google im Visier 

Amazon hat eine interne Untersuchung eingeleitet und erklärt, dass Mitarbeiter, die solche Daten für Private-Label-Entscheidungen verwenden, gegen seine Politik verstoßen würden.

In Europa wird Amazons angebliches Verhalten als Teil eines Musters von Online-Plattformen gesehen, Daten zu benutzen, um Rivalen zu bekämpfen. Im vergangenen Jahr startete Margrethe Vestager, die für Wettbewerbs- und Digitalpolitik zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, ähnliche Untersuchungen bei Google und Facebook. Die beiden Unternehmen haben erklärt, dass sie bei den Untersuchungen kooperieren.

Vestager hat Google in den letzten Jahren in drei getrennten Untersuchungen mit einer Geldstrafe von über 9 Milliarden Dollar wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens belegt. Die Fälle umfassen Vorwürfe, das Unternehmen habe seine Suchmaschine benutzt, um den Verkehr zu seinen eigenen Produktanzeigen anstatt die der Konkurrenten zu lenken und dass es die Kontrolle über sein Android-Betriebssystem genutzt habe, um Gerätehersteller zu zwingen, seine Cash-Cow-Suchmaschine auf Android-Geräten zu installieren. Google hat gegen die Entscheidungen Berufung beim Gericht der Europäischen Union eingelegt, dem zweithöchsten Gericht der EU.

Kritiker wie zum Beispiel konkurrierende Suchmaschinen argumentieren jedoch, dass hohe Bußgelder wenig dazu beigetragen hätten, Googles Macht abzuschwächen. Vestager hat öffentlich zugegeben, dass Strafen allein "nicht ausreichen" und dass die Kontrolle über die Technologiegiganten möglicherweise neue Befugnisse und Vorschriften erfordert. Sie plane, bis Ende des Jahres Regulierungsvorschläge zu unterbreiten, darunter auch Befugnisse für die Kommission, Änderungen bei Geschäftspraktiken anzuordnen, bevor eine dominante Plattform ihre Konkurrenten vernichtet.

"Unsere Durchsetzung des Wettbewerbs hat uns eine Menge über das Verhalten dominanter Plattformen gelehrt, die ein gutes Funktionieren der von ihnen regulierten Märkte verhindern können", sagte Vestager in einer Rede im März. "Und wir können auf diese Erfahrung zurückgreifen, um Regelungen zu entwerfen, die klar festlegen, was diese Plattformen mit ihrer Macht tun können - und was nicht."

Amazon ist bereits länger im Visier der EU. 2017 einigte sich Amazon in einer EU-Untersuchung über seine E-Book-Verträge mit Verlegern. Im selben Jahr ordnete die EU an, dass Luxemburg 250 Millionen Euro von Amazon gemäß den EU-Regeln für staatliche Beihilfen zurückerhält, mit der Begründung, dass das Großherzogtum Amazon illegale staatliche Beihilfen in Form eines "sweetheart tax deal" gewährt habe. Amazon hat gegen diese Entscheidung vor dem Gericht der Europäischen Union Berufung eingelegt, der Konzern sieht die Erkenntnisse der Kommission als "unbegründet" an.

(Mitarbeit: Dana Mattioli)

Kontakt zu den Autoren: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/DJN/uxd/cbr

(END) Dow Jones Newswires

June 12, 2020 03:29 ET (07:29 GMT)

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