
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Die deutsche Bauindustrie warnt die Bundesregierung davor, bei der Umsetzung der europäischen Entsenderichtlinie über das Ziel hinauszuschießen. Zwar sei eine zügige Umsetzung der europäischen Richtlinie nötig, aber die aktuellen Pläne der Bundesregierung würden die seit 2004 aufgebaute Durchschlagskraft der Kontrollbehörden untergraben, warnte die Bauindustrie in einer Stellungnahme. Es drohten neue Bürokratiehürden durch Aufzeichnungspflichten bei Zulagen und Zuschlägen.
"Diese Regelungen könnten nun zum bürokratischen Bumerang für unsere Bauunternehmen werden", erklärte Bauindustrie-Vizepräsidentin Jutta Beeke. "Die Kleinteiligkeit der Prüfungen muss zwangsläufig drastisch steigen, um Erschwerniszuschläge zu kontrollieren. Personalressourcen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Justiz werden damit in einer Weise gebunden, die eine effektive Kontrolle der Mindestlöhne und des Urlaubskassenverfahrens im Baugewerbe unmöglich machen wird." Damit würden die gemeinsamen Bemühungen um eine nachhaltige Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit stark zurückgeworfen.
Abstimmung nächste Woche
Zur Entsenderichtlinie soll es am Montag im Bundestag eine Anhörung mit Experten geben. Die Abstimmung im Bundestag ist für Donnerstag geplant. Die Richtlinie sieht vor, dass die kontrollierenden Behörden der Zollverwaltung künftig prüfen sollen, ob Arbeitgeber, die nach allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geschuldeten Zulagen und Zuschläge zahlen. Ein Verstoß gegen die damit einhergehende neue Aufzeichnungspflicht über Beginn, Ende und Dauer der betreffenden Tätigkeiten und Umstände wird sanktioniert.
Problematisch sei, dass die Arbeitgeber in der Bauindustrie in den Tarifverhandlungen zu deren Zuschlagsregelungen die neue sanktionsrechtliche Dimension nicht absehen konnten. Sollte der deutsche Gesetzgeber sich nicht in der Lage sehen, eine 1:1-Umsetzung der Entsenderichtlinie vorzunehmen und damit auch die Aufzeichnungspflicht wieder zu streichen, sei es aus Sicht der Bauindustrie folgerichtig, auf eine strafrechtliche Geltung erst ab einer nächstfolgenden Allgemeinverbindlicherklärung abzustellen, so die Bauindustrie. Ansonsten könnte das bewährte System unserer allgemeinverbindlichen Tarifverträge in Frage gestellt werden.
Mit der Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie soll der Schutz für entsandte Arbeitnehmer gestärkt werden. Entsandte Arbeitnehmer sollen nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen haben. Auch sollen diese Arbeitnehmer aus dem Ausland künftig Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen erhalten.
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June 12, 2020 05:03 ET (09:03 GMT)
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