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Creditreform: Corona-Sonderregel lässt Insolvenzzahl sinken

Von Hans Bentzien

FRANKFURT (Dow Jones)--Die in der Corona-Krise eingeführte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und die staatlichen Hilfsprogramme haben die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland sinken lassen. Nach Mitteilung von Creditreform meldeten im ersten Halbjahr 8.900 Unternehmen regulär Insolvenz an. Das waren 8,2 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2019. Nach Einschätzung von Creditreform steckt dahinter ein Missbrauch oben genannter Sonderregelung. Für das zweite Halbjahr sieht der Dienstleister das Risiko deutlich steigender Insolvenzzahlen.

"Bei den Unternehmen führte insbesondere die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum Herbst zu diesem Effekt", heißt es in dem Bericht. Diese Aussetzung wurde flankierend zu den Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung kurzfristig beschlossen. Unternehmen, die nach dem Stichtag 31. Dezember 2019 zahlungsunfähig waren oder sind, müssen ihre Zahlungsunfähigkeit nicht mehr anzeigen. Auch Gläubiger können dann keinen Insolvenzantrag mehr stellen. Diese Maßnahme ist zunächst bis Ende September befristet, kann aber um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden.

Zudem gibt es staatliche Hilfspakete in Milliardenhöhe, was laut Creditreform "faktisch Insolvenzen zunächst verhindert". Vor allem biete das deutsche Insolvenzrecht mit dem Schutzschirmverfahren in der jetzigen Situation Chancen für Unternehmen mit Problemen.

Allerdings wird die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht laut Creditreform "wahrscheinlich" auch missbraucht. Laut dem Bericht zeigt sich das daran, dass die Antragszahlen klar rückläufig waren. Da eigentlich nur coronabedingte Insolvenzursachen zu einer Befreiung von der Antragspflicht führen, hätte die Insolvenzzahl aber mehr oder minder stabil bleiben müssen. "Es steht also zu vermuten, dass auch solche Unternehmen, die gar nicht Adressat des Antragsmoratoriums waren, in seinem Windschatten zu Lasten ihrer Gläubiger und Lieferanten ihren Geschäftsbetrieb fortführen", urteilt Creditreform.

Ohne durchgreifende Konjunkturerholung droht ab Herbst Insolvenzwelle 

Creditreform sieht das Risiko deutlich steigender Insolvenzzahlen in der zweiten Jahreshälfte. "De facto zahlungsunfähige Unternehmen werden nicht dadurch zu vertrauenswürdigen Geschäftspartnern, dass sie dies nicht auch de jure sind", merkt der Dienstleister an. Wenn die tatsächliche Insolvenz nicht auch förmlich kenntlich gemacht werde, liefen Gläubiger und Lieferanten, die über kein leistungsfähiges und professionelles Kreditmanagement verfügten, Gefahr, weitere Forderungsausfälle zu erleiden. Anschlussinsolvenzen können die Folge sein.

"Eine solche Verschlechterung der Risikolage für Gläubiger und Lieferanten tritt nur dann nicht ein, wenn es dem aktuell wegen Corona zahlungsunfähigen Unternehmen gelingt, unter dem Schutz der suspendierten Antragspflicht und rechtzeitig vor deren Beendigung seine Zahlungsprobleme in den Griff zu bekommen und die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen."

Insofern stelle die Aussetzung der Antragspflicht eine Wette auf eine rasche und durchgreifende Erholung der Wirtschaft dar. "Sollte der Verlauf allerdings ein anderer sein, droht schon im Herbst eine Insolvenzwelle von bisher nicht gekanntem Ausmaß", warnt Creditreform.

Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

DJG/hab/kla

(END) Dow Jones Newswires

June 15, 2020 05:00 ET (09:00 GMT)

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