Nach dem aufsehenerregenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang Mai 2020 zu den EZB-Anleihekäufen bleiben die Geräusche des politischen Konformitätsdruckes weiter deutlich hörbar.
Anfang Mai hatte das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) das Staatsanleihen-Kaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) für teilweise verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 05.05.2020, Az. 2 BvR 859/15 u.a.).
Reflexartig erklärte die EZB-Chefin Lagarde und die Promoter und Unterstützer einer EU als Haftungsunion, dass Urteile eines nationalen Gerichtes wie das BVerfG keine Bindungswirkung für EU-Organe entfalten können. So weit, so unbefriedigend. Wie geht es aber nun weiter?
Um dies für die deutschen Organe zu klären, gab der Bundestagsabgeordnete der CSU Hans Michelbach ein Gutachten beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag, dessen vorläufiges Ergebnis nun die Augsburger Allgemeine in ihrer heutigen Ausgabe zitiert. Den vollständigen Artikel lesen ...
Anfang Mai hatte das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) das Staatsanleihen-Kaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) für teilweise verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 05.05.2020, Az. 2 BvR 859/15 u.a.).
Reflexartig erklärte die EZB-Chefin Lagarde und die Promoter und Unterstützer einer EU als Haftungsunion, dass Urteile eines nationalen Gerichtes wie das BVerfG keine Bindungswirkung für EU-Organe entfalten können. So weit, so unbefriedigend. Wie geht es aber nun weiter?
Um dies für die deutschen Organe zu klären, gab der Bundestagsabgeordnete der CSU Hans Michelbach ein Gutachten beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag, dessen vorläufiges Ergebnis nun die Augsburger Allgemeine in ihrer heutigen Ausgabe zitiert. Den vollständigen Artikel lesen ...