Die Klage des Journalisten Norbert Häring gegen das Verbot der Barzahlung des Rundfunkbeitrags ist von grundsätzlicher Bedeutung. Das wurde am Montag vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg deutlich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Klage Härings gegen den Hessischen Rundfunk als Vorlage an den EuGH weitergereicht, da die aufgeworfene Fragestellung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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