Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Breaking News: InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1.462 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: Petro Welt Technologies AG: Einladung -2-

DJ DGAP-HV: Petro Welt Technologies AG: Einladung 15. ordentlichen Hauptversammlung

DGAP-News: Petro Welt Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Petro Welt Technologies AG: Einladung 15. ordentlichen Hauptversammlung 
 
2020-06-17 / 00:00 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
*Petro Welt Technologies AG* 
FN 69011 m 
ISIN: AT0000A00Y78 
 
*Einladung zu der am Mittwoch, den 15. Juli 2020, um 10:00 Uhr MESZ, Wiener 
Zeit, in 1010 Wien, Schubertring 6, stattfindenden 15. ordentlichen 
Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG* 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! 
 
Die 15. ordentliche Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG wird am 
15. Juli 2020 als *virtuelle Hauptversammlung* ohne physische Anwesenheit 
der Teilnehmer gemäß Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur 
näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen 
ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf 
andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung - COVID-19-GesV) 
abgehalten. 
 
Demgemäß können Aktionäre bei der 15. ordentlichen Hauptversammlung der 
Petro Welt Technologies AG am 15. Juli 2020 nicht physisch anwesend sein. Es 
werden die Voraussetzungen geschaffen, dass Aktionäre die Hauptversammlung 
von jedem Ort aus optisch und akustisch in Echtzeit mitverfolgen können. 
 
Die Antragstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in 
der virtuellen Hauptversammlung können nur durch einen von der Gesellschaft 
vorgeschlagenen *unabhängigen Stimmrechtsvertreter* erfolgen. 
 
Für weiterführende Informationen zur virtuellen Hauptversammlung und zu den 
Aktionärsrechten verweist der Vorstand auf die *Information über die* 
*organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme* an der 
15. ordentlichen Hauptversammlung und auf die Ausführungen zu den 
Aktionärsrechten in dieser Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung, 
die ab *24. Juni 2020* auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
*www.pewete.com* zugänglich sind. 
 
Durch die Abhaltung der virtuellen Hauptversammlung anstelle einer 
Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt 
sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft 
als auch die Interessen der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt. 
 
Der Vorstand der Petro Welt Technologies AG behält sich ausdrücklich vor, 
diese ordentliche Hauptversammlung abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt 
abzuhalten, wenn die verlässliche Durchführung am 15. Juli 2020 nicht 
gesichert erscheint oder dies aufgrund der Vorgaben der Behörden angebracht 
sein sollte. 
 
*ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET* 
 
Die 15. ordentliche Hauptversammlung wird vollständig in Echtzeit im 
Internet übertragen. 
 
Alle teilnahmeberechtigten Aktionäre der Gesellschaft können die 
Hauptversammlung am 15. Juli 2020 ab 10:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, im 
Internet unter www.pewete.com/hauptversammlung-livestream verfolgen. 
 
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle 
teilnahmeberechtigten Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit, von 
jedem Ort aus mittels akustischer und optischer Einwegverbindung in Echtzeit 
dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des 
Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie die 
Beschlussfassung zu verfolgen. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2019 
endende Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für das am 
31.12.2019 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate 
Governance-Berichts, des Berichts über weitere Auslandsexpansion und des 
Berichts des Aufsichtsrats für das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr 
 
2) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr 
 
4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
für das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr 
 
5) Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am 
31.12.2019 endende Geschäftsjahr 
 
6) Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für die Mitglieder des 
Vorstands und des Aufsichtsrats 
 
7) Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das 
am 31.12.2020 endende Geschäftsjahr 
 
8) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in §§ 15 und 16 zur 
Ermöglichung der Teilnahme an der Hauptversammlung im Weg elektronischer 
Kommunikation 
 
*UNTERLAGEN* 
 
Folgende Unterlagen sind spätestens am 24. Juni 2020 auf der Internetseite 
der Petro Welt Technologies AG (www.pewete.com) abrufbar: 
 
· Einladung und Tagesordnung (Einberufung) 
 
· Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen 
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
 
· Beschlussvorschläge des Vorstands und Aufsichtsrats zu den 
Tagesordnungspunkten 2 bis 8 
 
· Jahresabschluss für das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr samt 
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht 
 
· Konzernabschluss für das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr samt 
Konzernlagebericht 
 
· Bericht des Aufsichtsrats für das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr 
 
· Satzungsgegenüberstellung 
 
· Vergütungspolitik für den Vorstand 
 
· Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat 
 
· Frageformular 
 
· Vollmachtsformular für die Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV 
 
· Formular für den Widerruf einer Vollmacht 
 
Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der 
Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft 
zugänglich. 
 
*NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG* 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
15. ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach 
dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag). *Der Nachweisstichtag ist somit der 5. Juli 2020 *(24:00 
Uhr, MESZ, Wiener Zeit). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem 
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den 
Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft bis spätestens *10. Juli 
2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der 
folgenden Kommunikationswege zugehen muss: 
 
1. Übermittlung der Depotbestätigung in Textform gemäß § 16.2 der 
Satzung: 
 
Telefax: +43 (0) 18900 500 62 
E-Mail: anmeldung.pewete@hauptversammlung.at 
(Depotbestätigung als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format) 
 
2. Übermittlung in Schriftform (Unterschrift, firmenmäßige 
Zeichnung): 
 
Per Post oder Boten: Petro Welt Technologies AG 
z.Hd. Herrn Willibald Schebesta 
Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien 
(Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) 
Per SWIFT: GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599) 
(unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) 
 
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu 
veranlassen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*DEPOTBESTÄTIGUNG GEMÄSS § 10A AKTG* 
 
Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden 
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen 
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und 
hat folgende Angaben zu enthalten: 
 
· Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im 
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC); 
 
· Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
juristischen Personen; 
 
· Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN: 
AT0000A00Y78; 
 
· Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und 
 
· den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags *5. Juli 2020* 
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in 
deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen. 
 
*BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS* 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und 
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung 
nachgewiesen hat, hat sich einer der nachstehend angeführten Personen als 
unabhängigen Stimmrechtsvertreter zur weisungsgebundenen Stimmrechtsausübung 
in der Hauptversammlung zu bedienen. 
 
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe oder die Erhebung des 
Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung kann nur durch einen der 
nachstehenden Stimmrechtsvertreter erfolgen: 
 
1. *Dipl.-Volkswirt, Dipl.-Jurist Florian Beckermann, LL.M.* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 16, 2020 18:00 ET (22:00 GMT)

c/o Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien 
 
E-Mail: beckermann.pewete@hauptversammlung.at 
 
2. *Rechtsanwalt Mag. Alexander Singer* 
 
c/o Singer Fössl Rechtsanwälte OG, Prinz-Eugen-Straße 30, A-1040 Wien 
 
E-Mail: singer.pewete@hauptversammlung.at 
 
3. *Rechtsanwältin Dr. Sarah Wared* 
 
c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, A-1010 Wien 
 
E-Mail: wared.pewete@hauptversammlung.at 
 
4. *Rechtsanwalt Dr. Richard Wolf* 
 
c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, A-1010 Wien 
 
E-Mail: wolf.pewete@hauptversammlung.at 
 
Jeder Aktionär kann nur eine der oben genannten Personen als besonderen 
Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen. Die Erteilung 
einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne von § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV nicht zulässig und daher unwirksam. 
 
Bitte verwenden Sie für die Vollmachtserteilung das auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter www.pewete.com/de/investors/meeting/ zur Verfügung 
gestellte Vollmachtsformular. 
 
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der 
nachgenannten Adressen zugehen: 
 
Per Telefax: +43 (0) 1890050062 
 
Per E-Mail: anmeldung.pewete@hauptversammlung.at 
(Vollmacht als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format) 
 
Per Post oder Boten: Petro Welt Technologies AG 
z.Hd. Herrn Willibald Schebesta 
Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien 
(Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) 
 
Per SWIFT: GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599) 
(unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) 
 
Die persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist 
ausdrücklich ausgeschlossen. 
 
Die unterschriebene Vollmacht muss spätestens am *14. Juli 2020 (16:00 Uhr, 
MESZ, Wiener Zeit)* bei der Gesellschaft einlangen. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten 
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 
 
*HINWEIS ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE* 
 
*Beantragung von zusätzlichen Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen *5% des Grundkapitals* erreichen und die 
seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien sind, 
können schriftlich verlangen, dass weitere Punkte auf die Tagesordnung der 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. 
 
Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. 
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat 
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt 
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der 
Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. 
 
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der 
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) 
spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit 
spätestens am *24. Juni 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) per Post oder 
Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang 
über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) oder via SWIFT GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) 
zugehen. 
 
*Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen *1% des Grundkapitals* erreichen, können 
der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (unter Nennung 
der Namen der erklärenden Personen) Vorschläge zur Beschlussfassung samt 
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den 
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und 
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der 
Internetseite der Gesellschaft (www.pewete.com) bekannt und zugänglich 
gemacht werden. 
 
Bei einem Beschlussvorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds hat an 
die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person 
gemäß § 87 Abs 2 AktG zu treten. In dieser Erklärung hat die 
vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder 
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis 
einer Befangenheit begründen könnten. 
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. 
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat 
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. 
 
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem 
Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am siebten Werktag 
vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am *6. Juli 2020* 
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) per Post oder Boten an ihrer 
Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über 
Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer +43 
(0) 1890050062, als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail 
unter anmeldung.pewete@hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) 
zugehen. 
 
*Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung durch seinen 
besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu 
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Über einen 
Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als 
Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst 
werden. 
 
*Auskunftsrecht (§ 118 AktG)* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 
 
· sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil 
zuzufügen, oder 
 
· ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite 
der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage 
vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. 
 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 
118 AktG auch bei Abhaltung der virtuellen Hauptversammlung während der 
Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausgeübt werden kann. Die 
Aktionäre werden im Sinne einer geordneten Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung ersucht, sämtliche Fragen in Textform per E-Mail an die 
Adresse vorstand@pewete.com zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass 
diese spätestens am zweiten Tag vor der Hauptversammlung, das ist der *13. 
Juli 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) bei der Gesellschaft einlangen. 
 
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter www.pewete.com/de/investors/meeting/ abrufbar ist. 
Unter Verwendung einer bestätigten E-Mail Adresse (entsprechend der 
Erläuterung in der Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung) können 
Sie auch ein einfaches E-Mail mit Ihren Fragen an die genannte E-Mail 
Adresse senden, welches Sie mit Ihrem Namen beenden. 
 
*INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE* 
 
Die Petro Welt Technologies AG verarbeitet als Verantwortliche 
personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 
2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des 
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls 
Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und 
Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten), um den Aktionären die Teilnahme 
und Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
Diese Daten erhält die Petro Welt Technologies AG direkt von den Betroffenen 
oder auf deren Instruktion von Banken, soweit diese Wertpapierdepots 
verwalten. 
 
Die Petro Welt Technologies AG ist gemäß § 104 Abs 1 AktG rechtlich 
verpflichtet, jährlich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um 
dieser rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der 
personenbezogenen Daten von Aktionären für die Teilnahme von Aktionären und 
deren Vertretern an der Hauptversammlung unerlässlich. Rechtsgrundlage für 
die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Artikel 6 (1) c) DSGVO, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 16, 2020 18:00 ET (22:00 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.