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EU will schärferen Kurs gegen subventionierte Auslandsfirmen fahren

Von Valentina Pop

BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Union will eine schärfere Gangart gegen staatlich subventionierte Unternehmen aus dem Ausland einschlagen. Damit würde der Staatenblock seine Bemühungen intensivieren, seine eigene "strategische Autonomie" gegenüber China und den Vereinigten Staaten durchzusetzen und gleichzeitig seine wirtschaftlichen Interessen zu verteidigen.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch verschiedene Optionen umrissen, wie ein fairer Wettbewerb ermöglicht werden kann, in dem die Marktverzerrungen durch die staatlich subventionierten Auslandsfirmen behoben werden können. Die Vorschläge der Kommission zielen darauf ab, ausländische Unternehmen, die erhebliche Zuschüsse, Darlehen, Steuergutschriften oder andere Formen staatlicher Beihilfen erhalten haben, daran zu hindern, europäische Unternehmen zu kaufen oder mit ihnen um bestimmte Aufträge innerhalb der EU zu konkurrieren.

Einige Beobachter sind der Auffassung, die EU ziele damit speziell auf chinesische Konzerne ab. Allerdings könnten auch US-Gesellschaften angesprochen werden. Die vorgeschlagenen Beschränkungen sind auf den Tisch gekommen, nachdem mehrere europäische Länder, darunter Frankreich, Deutschland und Italien, ihre Prüfung ausländischer Investitionen verschärft hatten, um Unternehmen, die von der durch das Coronavirus verursachten Wirtschaftskrise betroffen sind, davor zu schützen, von chinesischen und amerikanischen Investoren aufgekauft zu werden.

EU verhängt Strafzölle 

Die Kommission ging am Montag den beispiellosen Schritt, chinesische Exporteure mit Sitz außerhalb des chinesischen Festlandes mit Strafzöllen zu belegen. Bei zwei ägyptischen Tochtergesellschaften der Glasfaserhersteller China Jushi und Zhejiang Hengshi Fiberglass Fabrics wurde festgestellt, dass sie Staatshilfen erhalten hatten, um europäische Konkurrenten zu unterbieten.

Im Rahmen der neuen Vorschläge beabsichtigt die Kommission, mit den nationalen Wettbewerbsbehörden zusammenzuarbeiten, um alle ausländischen Unternehmen zu überprüfen, die möglicherweise auf staatliche Beihilfen angewiesen sind, um ihre europäischen Konkurrenten zu unterbieten. Wenn Marktverzerrungen festgestellt werden, können Unternehmen aufgefordert werden, die Subventionen zurückzuzahlen, Vermögenswerte zu verkaufen oder den Zugang zu einer lizenzierten Technologie für europäische Wettbewerber zu öffnen. Sowohl die nationalen Behörden als auch die Kommission hätten die Befugnis, Dokumente anzufordern und Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, mit Bußgeldern zu belegen.

Eine zusätzliche Prüfung könnte sich auch auf die Rolle von Subventionen bei Übernahmen konzentrieren, die zusätzlich zu den bestehenden Fusionsregeln und der Prüfung ausländischer Investitionen erfolgen soll. Damit könnte es für andere Unternehmen schwerer werden, europäische Konzerne zu kaufen, denn sie müssten erheblich mehr benötigte Unterlagen einreichen. Auf Basis der derzeitigen Vorschläge müsste jedes Unternehmen, das in den drei Jahren vor der geplanten Übernahme einer europäischen Gesellschaft irgendeine Art von staatlicher Beihilfe außerhalb der EU erhalten hat, dies der Europäischen Kommission melden. Die Kommission entscheide dann, ob die Transaktion fortgeführt werden darf und ob irgendwelche Bedingungen wie die Veräußerung von Vermögenswerten auferlegt werden sollten.

Die Meldepflicht würde für Transaktionen über 100 Millionen Euro gelten, und die Kommission lässt die Möglichkeit offen, ob sie auch für den Kauf einer Minderheitsbeteiligung gelten soll. "Dies ist höchst umstritten", sagte Jay Modrall, Fusionsexperte bei Norton Rose Fulbright LLP. "Es ist nicht klar, wie dieses, zusätzlich zu den Fusions- und FDI-Regeln, funktionieren wird", sagte er und bezog sich dabei auf ausländische Direktinvestitionen.

Öffentliche Ausschreibungen im Blick 

Ein weiterer Bereich der EU-Prüfung soll sich auf Öffentliche Ausschreibungen konzentrieren. Hier versucht die Kommission, "eine Regelungslücke zu schließen", die es ausländischen staatlich unterstützten Unternehmen derzeit erlaubt, öffentliche Ausschreibungen mit Offerten zu ergattern, die jene der europäischen Wettbewerber unterbieten. Die Prüfung soll sich auf nationale und EU-finanzierte Projekte erstrecken. Ein EU-Beamter sagte, ein Weckruf sei die Vergabe eines von der EU finanzierten Auftrags zum Bau einer 500 Millionen US-Dollar teuren Brücke in Kroatien an die staatliche China Road and Bridge Corp im Jahr 2018 gewesen. Aus dem Feld geschlagene EU-Bieter haben den Zuschlag für die China Road and Bridge Corp vor Gericht angefochten, aber verloren.

"Wir versuchen zu verhindern, dass so etwas noch einmal passiert", sagte der EU-Beamte. Nach dem Vorschlag wären die nationalen Regulierungsbehörden befugt, stark subventionierte Unternehmen, die ihre EU-Konkurrenten unterbieten, für einen bestimmten Zeitraum von laufenden und zukünftigen Ausschreibungen auszuschließen. Die Vorschläge müssen noch von den nationalen Regierungen gebilligt werden, aber mehrere Hauptstädte, darunter Paris, Berlin, Warschau und Rom, haben in den letzten Wochen ähnliche Ideen formuliert, die darauf hindeuten, dass eine Einigung über die neuen Regeln bald zustande kommen könnte, wobei die Kommission plant, im nächsten Jahr eine Gesetzgebung vorzuschlagen.

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/DJN/cbr/jhe

(END) Dow Jones Newswires

June 17, 2020 07:29 ET (11:29 GMT)

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