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DGAP-HV: Petro Welt Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.07.2020 in Schubertring 6, 1010 Wien, Österreich mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Petro Welt Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Petro Welt Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.07.2020 in Schubertring 6, 1010 Wien, Österreich 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-17 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Petro Welt Technologies AG FN 69011 m 
ISIN: AT0000A00Y78 Einladung zu der am Mittwoch, den 
15. Juli 2020, um 10:00 Uhr MESZ, Wiener Zeit, in 1010 
Wien, Schubertring 6, stattfindenden 15. ordentlichen 
Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! 
 
Die 15. ordentliche Hauptversammlung der Petro Welt 
Technologies AG wird am 15. Juli 2020 als *virtuelle 
Hauptversammlung* ohne physische Anwesenheit der 
Teilnehmer gemäß Verordnung der Bundesministerin 
für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von 
gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische 
Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen 
auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche 
COVID-19-Verordnung - COVID-19-GesV) abgehalten. 
 
Demgemäß können Aktionäre bei der 15. ordentlichen 
Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG am 15. 
Juli 2020 nicht physisch anwesend sein. Es werden die 
Voraussetzungen geschaffen, dass Aktionäre die 
Hauptversammlung von jedem Ort aus optisch und 
akustisch in Echtzeit mitverfolgen können. 
 
Die Antragstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung 
eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung 
können nur durch einen von der Gesellschaft 
vorgeschlagenen *unabhängigen Stimmrechtsvertreter* 
erfolgen. 
 
Für weiterführende Informationen zur virtuellen 
Hauptversammlung und zu den Aktionärsrechten verweist 
der Vorstand auf die *Information über die 
organisatorischen und technischen Voraussetzungen für 
die Teilnahme* an der 15. ordentlichen Hauptversammlung 
und auf die Ausführungen zu den Aktionärsrechten in 
dieser Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung, 
die ab *24. Juni 2020* auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.pewete.com 
 
zugänglich sind. 
 
Durch die Abhaltung der virtuellen Hauptversammlung 
anstelle einer Verschiebung der Hauptversammlung auf 
einen ungewissen späteren Zeitpunkt sind nach 
Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der 
Gesellschaft als auch die Interessen der Aktionäre 
bestmöglich berücksichtigt. 
 
Der Vorstand der Petro Welt Technologies AG behält sich 
ausdrücklich vor, diese ordentliche Hauptversammlung 
abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten, 
wenn die verlässliche Durchführung am 15. Juli 2020 
nicht gesichert erscheint oder dies aufgrund der 
Vorgaben der Behörden angebracht sein sollte. 
 
*ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET* 
 
Die 15. ordentliche Hauptversammlung wird vollständig 
in Echtzeit im Internet übertragen. 
 
Alle teilnahmeberechtigten Aktionäre der Gesellschaft 
können die Hauptversammlung am 15. Juli 2020 ab 10:00 
Uhr, MESZ, Wiener Zeit, im Internet unter 
 
www.pewete.com/hauptversammlung-livestream 
 
verfolgen. 
 
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im 
Internet haben alle teilnahmeberechtigten Aktionäre, 
die dies wünschen, die Möglichkeit, von jedem Ort aus 
mittels akustischer und optischer Einwegverbindung in 
Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und 
die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der 
Fragen der Aktionäre sowie die Beschlussfassung zu 
verfolgen. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   für das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr 
   samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für 
   das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr samt 
   Konzernlagebericht, des Corporate 
   Governance-Berichts, des Berichts über 
   weitere Auslandsexpansion und des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das am 31.12.2019 
   endende Geschäftsjahr* 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das am 
   31.12.2019 endende Geschäftsjahr* 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 
   31.12.2019 endende Geschäftsjahr* 
5. *Beschlussfassung über die Vergütung des 
   Aufsichtsrates für das am 31.12.2019 endende 
   Geschäftsjahr* 
6. *Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 
   für die Mitglieder des Vorstands und des 
   Aufsichtsrats* 
7. *Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- 
   und Konzernabschluss für das am 31.12.2020 
   endende Geschäftsjahr* 
8. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Satzung in §§ 15 und 16 zur Ermöglichung der 
   Teilnahme an der Hauptversammlung im Weg 
   elektronischer Kommunikation* 
 
*UNTERLAGEN* 
 
Folgende Unterlagen sind spätestens am 24. Juni 2020 
auf der Internetseite der Petro Welt Technologies AG 
 
www.pewete.com 
 
abrufbar: 
 
* Einladung und Tagesordnung (Einberufung) 
* Information über die organisatorischen und 
  technischen Voraussetzungen für die Teilnahme 
  an der virtuellen Hauptversammlung 
* Beschlussvorschläge des Vorstands und 
  Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 
  bis 8 
* Jahresabschluss für das am 31.12.2019 endende 
  Geschäftsjahr samt Lagebericht und Corporate 
  Governance-Bericht 
* Konzernabschluss für das am 31.12.2019 endende 
  Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht 
* Bericht des Aufsichtsrats für das am 
  31.12.2019 endende Geschäftsjahr 
* Satzungsgegenüberstellung 
* Vergütungspolitik für den Vorstand 
* Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat 
* Frageformular 
* Vollmachtsformular für die 
  Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
  COVID-19-GesV 
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht 
 
Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats 
nach der Hauptversammlung durchgehend auf der 
Internetseite der Gesellschaft zugänglich. 
 
*NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG* 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und 
der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 15. 
ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, 
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten 
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag). *Der Nachweisstichtag ist somit der 
5. Juli 2020 *(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur 
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist 
und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am 
Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 
10a AktG erforderlich, die sich auf den 
Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft bis 
spätestens *10. Juli 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener 
Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege zugehen muss: 
 
1. Übermittlung der Depotbestätigung in 
   Textform gemäß § 16.2 der Satzung: 
 
   Telefax: +43 (0) 18900 500 62 
   E-Mail:  anmeldung.pewete@hauptversammlung.at 
            (Depotbestätigung als eingescannter 
            Anhang in TIF oder PDF Format) 
2. Übermittlung in Schriftform 
   (Unterschrift, firmenmäßige Zeichnung): 
 
   Per Post oder      Petro Welt Technologies 
   Boten:             AG 
                      z.Hd. Herrn Willibald 
                      Schebesta 
                      Kärntner Ring 11-13, 
                      A-1010 Wien 
                      (Zugang über 
                      Mahlerstrasse 12, Stiege 
                      5, A-1010 Wien) 
   Per SWIFT:         GIBAATWGGMS 
                      (Message Type MT598 oder 
                      MT599) 
                      (unbedingt ISIN 
                      AT0000A00Y78 im Text 
                      angeben) 
 
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr 
depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die 
Ausstellung und Übermittlung einer 
Depotbestätigung zu veranlassen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung 
für die Dividendenberechtigung. 
 
*DEPOTBESTÄTIGUNG GEMÄSS § 10A AKTG* 
 
Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom 
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat 
folgende Angaben zu enthalten: 
 
* Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und 
  Anschrift oder ein im Verkehr zwischen 
  Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC); 
* Angaben über den Aktionär: Name (Firma), 
  Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen 
  Personen, gegebenenfalls Register und 
  Registernummer bei juristischen Personen; 
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des 
  Aktionärs, ISIN: AT0000A00Y78; 
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige 
  Bezeichnung; und 
* den Zeitpunkt, auf den sich die 
  Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das 
Ende des Nachweisstichtags *5. Juli 2020* (24:00 Uhr, 
MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird 
in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen. 
 
*BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS* 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der 
Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser 

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June 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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