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Dow Jones News
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DGAP-HV: Petro Welt Technologies AG: -2-

DJ DGAP-HV: Petro Welt Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.07.2020 in Schubertring 6, 1010 Wien, Österreich mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Petro Welt Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Petro Welt Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.07.2020 in Schubertring 6, 1010 Wien, Österreich 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-17 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Petro Welt Technologies AG FN 69011 m 
ISIN: AT0000A00Y78 Einladung zu der am Mittwoch, den 
15. Juli 2020, um 10:00 Uhr MESZ, Wiener Zeit, in 1010 
Wien, Schubertring 6, stattfindenden 15. ordentlichen 
Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! 
 
Die 15. ordentliche Hauptversammlung der Petro Welt 
Technologies AG wird am 15. Juli 2020 als *virtuelle 
Hauptversammlung* ohne physische Anwesenheit der 
Teilnehmer gemäß Verordnung der Bundesministerin 
für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von 
gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische 
Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen 
auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche 
COVID-19-Verordnung - COVID-19-GesV) abgehalten. 
 
Demgemäß können Aktionäre bei der 15. ordentlichen 
Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG am 15. 
Juli 2020 nicht physisch anwesend sein. Es werden die 
Voraussetzungen geschaffen, dass Aktionäre die 
Hauptversammlung von jedem Ort aus optisch und 
akustisch in Echtzeit mitverfolgen können. 
 
Die Antragstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung 
eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung 
können nur durch einen von der Gesellschaft 
vorgeschlagenen *unabhängigen Stimmrechtsvertreter* 
erfolgen. 
 
Für weiterführende Informationen zur virtuellen 
Hauptversammlung und zu den Aktionärsrechten verweist 
der Vorstand auf die *Information über die 
organisatorischen und technischen Voraussetzungen für 
die Teilnahme* an der 15. ordentlichen Hauptversammlung 
und auf die Ausführungen zu den Aktionärsrechten in 
dieser Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung, 
die ab *24. Juni 2020* auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.pewete.com 
 
zugänglich sind. 
 
Durch die Abhaltung der virtuellen Hauptversammlung 
anstelle einer Verschiebung der Hauptversammlung auf 
einen ungewissen späteren Zeitpunkt sind nach 
Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der 
Gesellschaft als auch die Interessen der Aktionäre 
bestmöglich berücksichtigt. 
 
Der Vorstand der Petro Welt Technologies AG behält sich 
ausdrücklich vor, diese ordentliche Hauptversammlung 
abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten, 
wenn die verlässliche Durchführung am 15. Juli 2020 
nicht gesichert erscheint oder dies aufgrund der 
Vorgaben der Behörden angebracht sein sollte. 
 
*ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET* 
 
Die 15. ordentliche Hauptversammlung wird vollständig 
in Echtzeit im Internet übertragen. 
 
Alle teilnahmeberechtigten Aktionäre der Gesellschaft 
können die Hauptversammlung am 15. Juli 2020 ab 10:00 
Uhr, MESZ, Wiener Zeit, im Internet unter 
 
www.pewete.com/hauptversammlung-livestream 
 
verfolgen. 
 
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im 
Internet haben alle teilnahmeberechtigten Aktionäre, 
die dies wünschen, die Möglichkeit, von jedem Ort aus 
mittels akustischer und optischer Einwegverbindung in 
Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und 
die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der 
Fragen der Aktionäre sowie die Beschlussfassung zu 
verfolgen. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   für das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr 
   samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für 
   das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr samt 
   Konzernlagebericht, des Corporate 
   Governance-Berichts, des Berichts über 
   weitere Auslandsexpansion und des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das am 31.12.2019 
   endende Geschäftsjahr* 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das am 
   31.12.2019 endende Geschäftsjahr* 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 
   31.12.2019 endende Geschäftsjahr* 
5. *Beschlussfassung über die Vergütung des 
   Aufsichtsrates für das am 31.12.2019 endende 
   Geschäftsjahr* 
6. *Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 
   für die Mitglieder des Vorstands und des 
   Aufsichtsrats* 
7. *Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- 
   und Konzernabschluss für das am 31.12.2020 
   endende Geschäftsjahr* 
8. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Satzung in §§ 15 und 16 zur Ermöglichung der 
   Teilnahme an der Hauptversammlung im Weg 
   elektronischer Kommunikation* 
 
*UNTERLAGEN* 
 
Folgende Unterlagen sind spätestens am 24. Juni 2020 
auf der Internetseite der Petro Welt Technologies AG 
 
www.pewete.com 
 
abrufbar: 
 
* Einladung und Tagesordnung (Einberufung) 
* Information über die organisatorischen und 
  technischen Voraussetzungen für die Teilnahme 
  an der virtuellen Hauptversammlung 
* Beschlussvorschläge des Vorstands und 
  Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 
  bis 8 
* Jahresabschluss für das am 31.12.2019 endende 
  Geschäftsjahr samt Lagebericht und Corporate 
  Governance-Bericht 
* Konzernabschluss für das am 31.12.2019 endende 
  Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht 
* Bericht des Aufsichtsrats für das am 
  31.12.2019 endende Geschäftsjahr 
* Satzungsgegenüberstellung 
* Vergütungspolitik für den Vorstand 
* Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat 
* Frageformular 
* Vollmachtsformular für die 
  Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
  COVID-19-GesV 
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht 
 
Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats 
nach der Hauptversammlung durchgehend auf der 
Internetseite der Gesellschaft zugänglich. 
 
*NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG* 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und 
der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 15. 
ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, 
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten 
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag). *Der Nachweisstichtag ist somit der 
5. Juli 2020 *(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur 
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist 
und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am 
Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 
10a AktG erforderlich, die sich auf den 
Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft bis 
spätestens *10. Juli 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener 
Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege zugehen muss: 
 
1. Übermittlung der Depotbestätigung in 
   Textform gemäß § 16.2 der Satzung: 
 
   Telefax: +43 (0) 18900 500 62 
   E-Mail:  anmeldung.pewete@hauptversammlung.at 
            (Depotbestätigung als eingescannter 
            Anhang in TIF oder PDF Format) 
2. Übermittlung in Schriftform 
   (Unterschrift, firmenmäßige Zeichnung): 
 
   Per Post oder      Petro Welt Technologies 
   Boten:             AG 
                      z.Hd. Herrn Willibald 
                      Schebesta 
                      Kärntner Ring 11-13, 
                      A-1010 Wien 
                      (Zugang über 
                      Mahlerstrasse 12, Stiege 
                      5, A-1010 Wien) 
   Per SWIFT:         GIBAATWGGMS 
                      (Message Type MT598 oder 
                      MT599) 
                      (unbedingt ISIN 
                      AT0000A00Y78 im Text 
                      angeben) 
 
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr 
depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die 
Ausstellung und Übermittlung einer 
Depotbestätigung zu veranlassen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung 
für die Dividendenberechtigung. 
 
*DEPOTBESTÄTIGUNG GEMÄSS § 10A AKTG* 
 
Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom 
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat 
folgende Angaben zu enthalten: 
 
* Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und 
  Anschrift oder ein im Verkehr zwischen 
  Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC); 
* Angaben über den Aktionär: Name (Firma), 
  Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen 
  Personen, gegebenenfalls Register und 
  Registernummer bei juristischen Personen; 
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des 
  Aktionärs, ISIN: AT0000A00Y78; 
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige 
  Bezeichnung; und 
* den Zeitpunkt, auf den sich die 
  Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das 
Ende des Nachweisstichtags *5. Juli 2020* (24:00 Uhr, 
MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird 
in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen. 
 
*BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS* 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der 
Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Einberufung nachgewiesen hat, hat sich einer der 
nachstehend angeführten Personen als unabhängigen 
Stimmrechtsvertreter zur weisungsgebundenen 
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zu 
bedienen. 
 
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe 
oder die Erhebung des Widerspruchs in der virtuellen 
Hauptversammlung kann nur durch einen der nachstehenden 
Stimmrechtsvertreter erfolgen: 
 
1. *Dipl.-Volkswirt, Dipl.-Jurist Florian 
   Beckermann, LL.M.* 
   c/o Interessenverband für Anleger, IVA, 
   Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien 
   E-Mail: beckermann.pewete@hauptversammlung.at 
2. *Rechtsanwalt Mag. Alexander Singer* 
   c/o Singer Fössl Rechtsanwälte OG, 
   Prinz-Eugen-Straße 30, A-1040 Wien 
   E-Mail: singer.pewete@hauptversammlung.at 
3. *Rechtsanwältin Dr. Sarah Wared* 
   c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, 
   Schubertring 6, A-1010 Wien 
   E-Mail: wared.pewete@hauptversammlung.at 
4. *Rechtsanwalt Dr. Richard Wolf* 
   c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, 
   Schubertring 6, A-1010 Wien 
   E-Mail: wolf.pewete@hauptversammlung.at 
 
Jeder Aktionär kann nur eine der oben genannten 
Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen 
und dieser Vollmacht erteilen. Die Erteilung einer 
Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne von § 3 
Abs 4 COVID-19-GesV nicht zulässig und daher unwirksam. 
 
Bitte verwenden Sie für die Vollmachtserteilung das auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.pewete.com/de/investors/meeting/ 
 
zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular. 
 
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich 
an einer der nachgenannten Adressen zugehen: 
 
Per     +43 (0) 1890050062 
Telefax 
: 
 
Per     anmeldung.pewete@hauptversammlung.at 
E-Mail: (Vollmacht als eingescannter Anhang in 
        TIF oder PDF Format) 
 
Per     Petro Welt Technologies AG 
Post    z.Hd. Herrn Willibald Schebesta 
oder    Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien 
Boten:  (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, 
        A-1010 Wien) 
 
Per     GIBAATWGGMS 
SWIFT:  (Message Type MT598 oder MT599) 
        (unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text 
        angeben) 
 
Die persönliche Übergabe der Vollmacht am 
Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen. 
 
Die unterschriebene Vollmacht muss spätestens am *14. 
Juli 2020* (16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) bei der 
Gesellschaft einlangen. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der 
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der 
Vollmacht. 
 
*HINWEIS ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE* 
 
*Beantragung von zusätzlichen Tagesordnungspunkten (§ 
109 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen *5% des 
Grundkapitals* erreichen und die seit mindestens drei 
Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien sind, 
können schriftlich verlangen, dass weitere Punkte auf 
die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und 
bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss 
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. 
 
Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz 
nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten 
Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a 
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit 
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen 
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der 
OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum 
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter 
als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass 
die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der 
Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. 
 
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf 
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren 
Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem 
Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) 
spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen 
Hauptversammlung, somit spätestens am *24. Juni 2020* 
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) per Post oder Boten an 
ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 
Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 
Wien) oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 
oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text 
angeben) zugehen. 
 
*Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen *1% des 
Grundkapitals* erreichen, können der Gesellschaft zu 
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (unter Nennung 
der Namen der erklärenden Personen) Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und 
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen 
der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden 
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des 
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite 
der Gesellschaft 
 
www.pewete.com 
 
bekannt und zugänglich gemacht werden. 
 
Bei einem Beschlussvorschlag zur Wahl eines 
Aufsichtsratsmitglieds hat an die Stelle der Begründung 
die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 
87 Abs 2 AktG zu treten. In dieser Erklärung hat die 
vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation, 
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie 
alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer 
Befangenheit begründen könnten. 
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. 
Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom 
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die 
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der 
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. 
 
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf 
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der 
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz 
(Depotbestätigung) spätestens am siebten Werktag vor 
der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 
*6. Juli 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) per Post 
oder Boten an ihrer Geschäftsanschrift Kärntner Ring 
11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, 
Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer 
+43 (0) 1890050062, als eingescannter Anhang in TIF 
oder PDF Format per E-Mail unter 
 
anmeldung.pewete@hauptversammlung.at 
 
oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder 
MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) 
zugehen. 
 
*Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 
119 AktG)* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung 
durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem 
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner 
vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Über einen 
Gegenstand der Verhandlung, der nicht 
ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt 
gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden. 
 
*Auskunftsrecht (§ 118 AktG)* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. 
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des 
Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 
 
* sie nach vernünftiger unternehmerischer 
  Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
  einem verbundenen Unternehmen einen 
  erheblichen Nachteil zuzufügen, oder 
* ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie 
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von 
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor 
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. 
 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das 
Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG auch bei Abhaltung 
der virtuellen Hauptversammlung während der 
Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausgeübt 
werden kann. Die Aktionäre werden im Sinne einer 
geordneten Durchführung der virtuellen Hauptversammlung 
ersucht, sämtliche Fragen in Textform per E-Mail an die 
Adresse 
 
vorstand@pewete.com 
 
zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese 
spätestens am zweiten Tag vor der Hauptversammlung, das 
ist der *13. Juli 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) 
bei der Gesellschaft einlangen. 
 
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.pewete.com/de/investors/meeting/ 
 
abrufbar ist. Unter Verwendung einer bestätigten E-Mail 
Adresse (entsprechend der Erläuterung in der 
Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung) können Sie auch ein einfaches E-Mail 
mit Ihren Fragen an die genannte E-Mail Adresse senden, 
welches Sie mit Ihrem Namen beenden. 
 
*INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE* 
 
Die Petro Welt Technologies AG verarbeitet als 
Verantwortliche personenbezogene Daten der Aktionäre 
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies 
sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des 
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, 
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte 
sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der 
Bevollmächtigten), um den Aktionären die Teilnahme und 
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Diese Daten erhält die Petro Welt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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