DJ DGAP-HV: Petro Welt Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.07.2020 in Schubertring 6, 1010 Wien, Österreich mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Petro Welt Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Petro Welt Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 15.07.2020 in Schubertring 6, 1010 Wien, Österreich
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-06-17 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Petro Welt Technologies AG FN 69011 m
ISIN: AT0000A00Y78 Einladung zu der am Mittwoch, den
15. Juli 2020, um 10:00 Uhr MESZ, Wiener Zeit, in 1010
Wien, Schubertring 6, stattfindenden 15. ordentlichen
Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!
Die 15. ordentliche Hauptversammlung der Petro Welt
Technologies AG wird am 15. Juli 2020 als *virtuelle
Hauptversammlung* ohne physische Anwesenheit der
Teilnehmer gemäß Verordnung der Bundesministerin
für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von
gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische
Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen
auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche
COVID-19-Verordnung - COVID-19-GesV) abgehalten.
Demgemäß können Aktionäre bei der 15. ordentlichen
Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG am 15.
Juli 2020 nicht physisch anwesend sein. Es werden die
Voraussetzungen geschaffen, dass Aktionäre die
Hauptversammlung von jedem Ort aus optisch und
akustisch in Echtzeit mitverfolgen können.
Die Antragstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung
eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung
können nur durch einen von der Gesellschaft
vorgeschlagenen *unabhängigen Stimmrechtsvertreter*
erfolgen.
Für weiterführende Informationen zur virtuellen
Hauptversammlung und zu den Aktionärsrechten verweist
der Vorstand auf die *Information über die
organisatorischen und technischen Voraussetzungen für
die Teilnahme* an der 15. ordentlichen Hauptversammlung
und auf die Ausführungen zu den Aktionärsrechten in
dieser Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung,
die ab *24. Juni 2020* auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.pewete.com
zugänglich sind.
Durch die Abhaltung der virtuellen Hauptversammlung
anstelle einer Verschiebung der Hauptversammlung auf
einen ungewissen späteren Zeitpunkt sind nach
Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der
Gesellschaft als auch die Interessen der Aktionäre
bestmöglich berücksichtigt.
Der Vorstand der Petro Welt Technologies AG behält sich
ausdrücklich vor, diese ordentliche Hauptversammlung
abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten,
wenn die verlässliche Durchführung am 15. Juli 2020
nicht gesichert erscheint oder dies aufgrund der
Vorgaben der Behörden angebracht sein sollte.
*ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET*
Die 15. ordentliche Hauptversammlung wird vollständig
in Echtzeit im Internet übertragen.
Alle teilnahmeberechtigten Aktionäre der Gesellschaft
können die Hauptversammlung am 15. Juli 2020 ab 10:00
Uhr, MESZ, Wiener Zeit, im Internet unter
www.pewete.com/hauptversammlung-livestream
verfolgen.
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im
Internet haben alle teilnahmeberechtigten Aktionäre,
die dies wünschen, die Möglichkeit, von jedem Ort aus
mittels akustischer und optischer Einwegverbindung in
Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und
die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der
Fragen der Aktionäre sowie die Beschlussfassung zu
verfolgen.
*TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
für das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr
samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für
das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr samt
Konzernlagebericht, des Corporate
Governance-Berichts, des Berichts über
weitere Auslandsexpansion und des Berichts
des Aufsichtsrats für das am 31.12.2019
endende Geschäftsjahr*
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das am
31.12.2019 endende Geschäftsjahr*
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das am
31.12.2019 endende Geschäftsjahr*
5. *Beschlussfassung über die Vergütung des
Aufsichtsrates für das am 31.12.2019 endende
Geschäftsjahr*
6. *Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
für die Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats*
7. *Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres-
und Konzernabschluss für das am 31.12.2020
endende Geschäftsjahr*
8. *Beschlussfassung über die Änderung der
Satzung in §§ 15 und 16 zur Ermöglichung der
Teilnahme an der Hauptversammlung im Weg
elektronischer Kommunikation*
*UNTERLAGEN*
Folgende Unterlagen sind spätestens am 24. Juni 2020
auf der Internetseite der Petro Welt Technologies AG
www.pewete.com
abrufbar:
* Einladung und Tagesordnung (Einberufung)
* Information über die organisatorischen und
technischen Voraussetzungen für die Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung
* Beschlussvorschläge des Vorstands und
Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2
bis 8
* Jahresabschluss für das am 31.12.2019 endende
Geschäftsjahr samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht
* Konzernabschluss für das am 31.12.2019 endende
Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht
* Bericht des Aufsichtsrats für das am
31.12.2019 endende Geschäftsjahr
* Satzungsgegenüberstellung
* Vergütungspolitik für den Vorstand
* Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat
* Frageformular
* Vollmachtsformular für die
Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
COVID-19-GesV
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht
Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats
nach der Hauptversammlung durchgehend auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
*NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG*
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und
der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 15.
ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag). *Der Nachweisstichtag ist somit der
5. Juli 2020 *(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist
und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG erforderlich, die sich auf den
Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft bis
spätestens *10. Juli 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener
Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege zugehen muss:
1. Übermittlung der Depotbestätigung in
Textform gemäß § 16.2 der Satzung:
Telefax: +43 (0) 18900 500 62
E-Mail: anmeldung.pewete@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung als eingescannter
Anhang in TIF oder PDF Format)
2. Übermittlung in Schriftform
(Unterschrift, firmenmäßige Zeichnung):
Per Post oder Petro Welt Technologies
Boten: AG
z.Hd. Herrn Willibald
Schebesta
Kärntner Ring 11-13,
A-1010 Wien
(Zugang über
Mahlerstrasse 12, Stiege
5, A-1010 Wien)
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder
MT599)
(unbedingt ISIN
AT0000A00Y78 im Text
angeben)
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr
depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die
Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
*DEPOTBESTÄTIGUNG GEMÄSS § 10A AKTG*
Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und
Anschrift oder ein im Verkehr zwischen
Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC);
* Angaben über den Aktionär: Name (Firma),
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen;
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs, ISIN: AT0000A00Y78;
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige
Bezeichnung; und
* den Zeitpunkt, auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes
zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das
Ende des Nachweisstichtags *5. Juli 2020* (24:00 Uhr,
MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird
in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.
*BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS*
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der
Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
Einberufung nachgewiesen hat, hat sich einer der
nachstehend angeführten Personen als unabhängigen
Stimmrechtsvertreter zur weisungsgebundenen
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zu
bedienen.
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe
oder die Erhebung des Widerspruchs in der virtuellen
Hauptversammlung kann nur durch einen der nachstehenden
Stimmrechtsvertreter erfolgen:
1. *Dipl.-Volkswirt, Dipl.-Jurist Florian
Beckermann, LL.M.*
c/o Interessenverband für Anleger, IVA,
Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien
E-Mail: beckermann.pewete@hauptversammlung.at
2. *Rechtsanwalt Mag. Alexander Singer*
c/o Singer Fössl Rechtsanwälte OG,
Prinz-Eugen-Straße 30, A-1040 Wien
E-Mail: singer.pewete@hauptversammlung.at
3. *Rechtsanwältin Dr. Sarah Wared*
c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG,
Schubertring 6, A-1010 Wien
E-Mail: wared.pewete@hauptversammlung.at
4. *Rechtsanwalt Dr. Richard Wolf*
c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG,
Schubertring 6, A-1010 Wien
E-Mail: wolf.pewete@hauptversammlung.at
Jeder Aktionär kann nur eine der oben genannten
Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen
und dieser Vollmacht erteilen. Die Erteilung einer
Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne von § 3
Abs 4 COVID-19-GesV nicht zulässig und daher unwirksam.
Bitte verwenden Sie für die Vollmachtserteilung das auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.pewete.com/de/investors/meeting/
zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich
an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per +43 (0) 1890050062
Telefax
:
Per anmeldung.pewete@hauptversammlung.at
E-Mail: (Vollmacht als eingescannter Anhang in
TIF oder PDF Format)
Per Petro Welt Technologies AG
Post z.Hd. Herrn Willibald Schebesta
oder Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien
Boten: (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5,
A-1010 Wien)
Per GIBAATWGGMS
SWIFT: (Message Type MT598 oder MT599)
(unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text
angeben)
Die persönliche Übergabe der Vollmacht am
Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die unterschriebene Vollmacht muss spätestens am *14.
Juli 2020* (16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) bei der
Gesellschaft einlangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der
Vollmacht.
*HINWEIS ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE*
*Beantragung von zusätzlichen Tagesordnungspunkten (§
109 AktG)*
Aktionäre, deren Anteile zusammen *5% des
Grundkapitals* erreichen und die seit mindestens drei
Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass weitere Punkte auf
die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz
nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass
die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der
Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind.
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren
Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung)
spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, somit spätestens am *24. Juni 2020*
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) per Post oder Boten an
ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010
Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010
Wien) oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598
oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text
angeben) zugehen.
*Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)*
Aktionäre, deren Anteile zusammen *1% des
Grundkapitals* erreichen, können der Gesellschaft zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (unter Nennung
der Namen der erklärenden Personen) Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite
der Gesellschaft
www.pewete.com
bekannt und zugänglich gemacht werden.
Bei einem Beschlussvorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds hat an die Stelle der Begründung
die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß §
87 Abs 2 AktG zu treten. In dieser Erklärung hat die
vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen.
Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz
(Depotbestätigung) spätestens am siebten Werktag vor
der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am
*6. Juli 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) per Post
oder Boten an ihrer Geschäftsanschrift Kärntner Ring
11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12,
Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer
+43 (0) 1890050062, als eingescannter Anhang in TIF
oder PDF Format per E-Mail unter
anmeldung.pewete@hauptversammlung.at
oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder
MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben)
zugehen.
*Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§
119 AktG)*
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung
durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner
vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Über einen
Gegenstand der Verhandlung, der nicht
ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt
gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.
*Auskunftsrecht (§ 118 AktG)*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des
Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
* sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder
* ihre Erteilung strafbar wäre.
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das
Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG auch bei Abhaltung
der virtuellen Hauptversammlung während der
Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausgeübt
werden kann. Die Aktionäre werden im Sinne einer
geordneten Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
ersucht, sämtliche Fragen in Textform per E-Mail an die
Adresse
vorstand@pewete.com
zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese
spätestens am zweiten Tag vor der Hauptversammlung, das
ist der *13. Juli 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)
bei der Gesellschaft einlangen.
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.pewete.com/de/investors/meeting/
abrufbar ist. Unter Verwendung einer bestätigten E-Mail
Adresse (entsprechend der Erläuterung in der
Information über die organisatorischen und technischen
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung) können Sie auch ein einfaches E-Mail
mit Ihren Fragen an die genannte E-Mail Adresse senden,
welches Sie mit Ihrem Namen beenden.
*INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE*
Die Petro Welt Technologies AG verarbeitet als
Verantwortliche personenbezogene Daten der Aktionäre
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies
sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte
sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
Bevollmächtigten), um den Aktionären die Teilnahme und
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen. Diese Daten erhält die Petro Welt
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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