BERLIN (Dow Jones)--Baden-Württemberg will über den Bundesrat bessere Abschreibungsregeln für Unternehmen durchsetzen. Das Land werde dazu am morgigen Donnerstag erneut einen Antrag in den Finanzausschuss der Länderkammer einbringen, hieß es aus Stuttgart. Konkret soll die Abschreibungsgrenze für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter angehoben werden.
"Wenn Betriebe Büromöbel, Laptops oder Mobiltelefone bis 1.000 Euro im Anschaffungsjahr komplett abschreiben könnten, würde dies eine deutliche Entlastung mit sich bringen", erklärte die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Dies wäre eine sinnvolle Ergänzung der Corona-Hilfen, die sich unmittelbar positiv für die Unternehmen auswirkten.
Zuletzt wurde die Abschreibungsgrenze 2017 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben. Über die sogenannte Poolabschreibung können mehrere Anschaffungen eines Jahres in einem Sammelposten bis 1000 Euro zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben werden. Dies bringe jedoch für die Betriebe und die Finanzverwaltung viel Bürokratie mit sich, argumentiert Baden-Württemberg. Zwei frühere erfolgreiche Anträge des Landes im Bundesrat hat der Bund bislang nicht aufgegriffen.
Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com
DJG/pso/jhe
(END) Dow Jones Newswires
June 17, 2020 10:00 ET (14:00 GMT)
Copyright (c) 2020 Dow Jones & Company, Inc.