
FRANKFURT (Dow Jones)--Nach der erneuten Verschiebung des Jahresabschlusses der Wirecard AG und den Hinweisen der Prüfer auf Bilanztäuschung will die Anlegerkanzlei Tilp ihre Klage gegen den DAX-Konzern ausweiten. Eine Klage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) strebt die Kanzlei aber nicht an. Die Tübinger Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hatte im Mai die erste deutsche Anlegerklage gegen Wirecard vor dem Landgericht München I eingereicht.
Die Adhoc-Meldung vom Vormittag untermauere die Einschätzung, dass bei Wirecard in der Vergangenheit in erheblichem Maße falsch bilanziert wurde. "Zusätzlich zu den von uns bisher schon angenommenen Verstößen halten wir die Kapitalmarktkommunikation von Wirecard daher nunmehr auch wegen falscher Bilanzierung für eklatant falsch und irreführend", sagte Rechtsanwalt Andreas W. Tilp. "Was zunächst als Compliance-Skandal begann, hat sich nach unserer Überzeugung nun endgültig zu einem handfesten Bilanzskandal ausgeweitet."
Die Wirtschaftsprüfer stehen nicht im Fokus der Kanzlei. "EY hat sich nach unserem Verständnis hier zwar nicht mit Ruhm bekleckert", so Rechtsanwalt Maximilian Weiss. "Zentral verantwortlich ist aus kapitalmarktrechtlicher Sicht aber weiterhin Wirecard."
Wirecard hatte den Jahresabschluss 2019 am Vormittag um vierten Mal verschoben, weil die Abschlussprüfer von Ernst & Young ihr Testat wegen fehlender Unterlagen verweigerten. Die Wirecard-Aktie brach daraufhin zeitweise um rund 60 Prozent ein.
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June 18, 2020 06:47 ET (10:47 GMT)
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