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(2)

DGAP-HV: BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.07.2020 in BayWa AG, Arabellastr. 4. 81925 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: BayWa AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.07.2020 
in BayWa AG, Arabellastr. 4. 81925 München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
BayWa Aktiengesellschaft München - WKN 519406, 519400, 
A2YPHU - 
- ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A2YPHU5 - 
Einladung zur 97. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 
den 28. Juli 2020 um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden 
97. ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese 
Hauptversammlung wird als 
 
VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten stattfinden. 
 
Die Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß 
angemeldeten und im Aktienregister eingetragenen 
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten vollständig auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
im passwortgeschützten BayWa-Aktionärsportal in Bild 
und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht 
keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 
118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz. 
 
Ort der Übertragung der virtuellen 
Hauptversammlung und damit Ort der Hauptversammlung im 
Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der 
BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 
München. 
 
*Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre 
sowie ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) die 
virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen 
können.* 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
  und des Lageberichts der BayWa 
  Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019, 
  des gebilligten Konzernabschlusses und des 
  Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
  2019, einschließlich des erläuternden 
  Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
  315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, sowie des 
  Berichts des Aufsichtsrats* 
 
  Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
  der BayWa Aktiengesellschaft, 
  Arabellastraße 4, 81925 München, und im 
  Internet unter 
 
  www.baywa.com/hauptversammlung 
 
  eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, 
  dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der 
  Zugänglichmachung auf der Internetseite der 
  Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen 
  werden den Aktionären auf Anfrage einmalig mit 
  einfacher Post zugesandt. Ferner werden die 
  Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
  sein und näher erläutert werden. Entsprechend 
  den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem 
  Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
  vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
  und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns 2019* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 von 
  33.381.240,60 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
  - Ausschüttung einer Dividende von 0,95 Euro 
  je dividendenberechtigter Stückaktie = 
  33.362.715,60 Euro 
 
  - Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 
  18.525 Euro 
 
  Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
  die zum Zeitpunkt der Einberufung 140.914 
  Aktien, die im Rahmen des 
  Mitarbeiteraktienprogramms 2019 ausgegeben 
  worden sind und für das Geschäftsjahr 2019 
  nicht dividendenberechtigt sind, sowie die von 
  der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung 
  unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
  Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz 
  nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
  Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
  dividendenberechtigten Aktien verändern. In 
  diesem Fall wird bei unveränderter 
  Ausschüttung von 0,95 Euro je 
  dividendenberechtigter Stückaktie der 
  Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
  Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
  unterbreitet werden. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
  2019* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
  Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
  erteilen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2019* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
  Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
  zu erteilen. 
5 *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
  Genehmigten Kapitals* 
 
  Das Genehmigte Kapital 2015 zur Schaffung von 
  Belegschaftsaktien ist zum 18. Mai 2020 
  ausgelaufen. Anstelle dieses Genehmigten 
  Kapitals soll ein neues Genehmigtes Kapital 
  2020 gegen Bareinlage unter Ausschluss des 
  Bezugsrechts der Aktionäre zum Zwecke der 
  Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der BayWa 
  Aktiengesellschaft und der mit ihr im Sinne 
  der §§ 15 ff Aktiengesetz verbundenen 
  Unternehmen geschaffen werden. 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
  zu beschließen: 
 
  a) Der Vorstand wird ermächtigt, das 
     Grundkapital in der Zeit bis zum 25. Mai 
     2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
     einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 
     5.000.000 Euro durch Ausgabe neuer auf 
     den Namen lautender vinkulierter 
     Stückaktien gegen Bareinlage an 
     Mitarbeiter der BayWa Aktiengesellschaft 
     und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff 
     Aktiengesetz verbundenen Unternehmen zu 
     erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre 
     wird ausgeschlossen. Der Vorstand wird 
     ermächtigt, mit Zustimmung des 
     Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der 
     Aktienrechte und die Bedingungen der 
     Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes 
     Kapital 2020). 
  (b) Der bisherige Absatz 2 in § 5 der 
      Satzung wird gestrichen; an seiner 
      Stelle wird folgender neuer Absatz 2 
      eingefügt: 
 
      '2. Der Vorstand ist ermächtigt, das 
      Grundkapital in der Zeit bis zum 25. Mai 
      2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
      einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 
      5.000.000 Euro durch Ausgabe neuer auf 
      den Namen lautender vinkulierter 
      Stückaktien gegen Bareinlage an 
      Mitarbeiter der BayWa Aktiengesellschaft 
      und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff 
      AktG verbundenen Unternehmen zu erhöhen. 
      Das Bezugsrecht der Aktionäre ist 
      ausgeschlossen. Der Vorstand ist 
      ermächtigt, mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der 
      Aktienrechte und die Bedingungen der 
      Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes 
      Kapital 2020).' 
6 *Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur 
  Ermöglichung einer Online-Hauptversammlung* 
 
  Gemäß den Regelungen in § 118 Abs. 1 Satz 
  2 und Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz soll in die 
  Satzung der BayWa Aktiengesellschaft eine 
  Ermächtigung des Vorstands aufgenommen werden, 
  vorzusehen, dass die Aktionäre an der 
  Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an 
  deren Ort teilnehmen können sowie ihre 
  Stimmen, auch ohne an der Versammlung 
  teilzunehmen, schriftlich oder im Wege 
  elektronischer Kommunikation abgeben dürfen 
  (Briefwahl). Außerdem soll neben dem 
  Versammlungsleiter auch der Vorstand 
  gemäß § 118 Abs. 4 Aktiengesetz zur 
  Zulassung der Bild- und Tonübertragung der 
  Hauptversammlung ermächtigt werden. 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
  zu beschließen: 
 
  (a) In die Satzung wird folgender neuer 
      Absatz 3 zu § 23 eingefügt: 
 
      'Der Vorstand ist ermächtigt, 
      vorzusehen, dass Aktionäre an der 
      Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit 
      an deren Ort und ohne einen 
      Bevollmächtigten teilnehmen und 
      sämtliche oder einzelne ihrer Rechte 
      ganz oder teilweise im Wege 
      elektronischer Kommunikation ausüben 
      können.' 
  (b) Weiter wird in der Satzung folgender 
      neuer Absatz 4 zu § 23 eingefügt: 
 
      'Weiter wird der Vorstand ermächtigt, 
      vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, 
      auch ohne an der Versammlung 
      teilzunehmen, schriftlich oder im Wege 
      elektronischer Kommunikation abgeben 
      dürfen (Briefwahl).' 
  (c) Zudem wird § 24 Absatz 8 der Satzung wie 
      folgt geändert: 
 
      'Der Vorstand oder der 
      Versammlungsleiter sind, jeweils 
      einzeln, ermächtigt, vorzusehen, die 
      Bild- und Tonübertragung der 
      Hauptversammlung zuzulassen und dabei 
      auch die Übertragung in einer Form 
      zuzulassen, zu welcher die 
      Öffentlichkeit uneingeschränkten 
      Zugang hat. 
7 *Wahl des Abschlussprüfers für das 
  Geschäftsjahr 2020* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
  Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
  Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
  das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
*II. BERICHT DES VORSTANDS ZU PUNKT 5 DER TAGESORDNUNG 
ÜBER DEN BEZUGSRECHTSAUSSCHLUSS BEIM GENEHMIGTEN 
KAPITAL 2020* 
 
Der Vorstand erstattet gemäß § 203 i.V.m. § 186 
Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz den nachfolgenden Bericht zu 
Punkt 5 der Tagesordnung über die Gründe für die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 18, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts 
der Aktionäre ausgeben zu dürfen. 
 
Dieser Bericht ist ebenfalls ab der Einberufung der 
Hauptversammlung unter der Internet-Adresse 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
zugänglich. Er liegt darüber hinaus in den 
Geschäftsräumen der BayWa Aktiengesellschaft, 
Arabellastraße 4, 81925 München, sowie während der 
Dauer der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur 
Einsichtnahme aus. Der Bericht hat folgenden Inhalt: 
 
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Vorstand erneut 
zu ermächtigen, das Grundkapital gegen Bareinlage unter 
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. 
Dadurch soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats Mitarbeitern der BayWa 
Aktiengesellschaft und der mit ihr im Sinne der §§ 15 
ff Aktiengesetz verbundenen Unternehmen Aktien zu 
Vorzugsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Durch die 
Ausgabe dieser Aktien sollen die Mitarbeiter der BayWa 
Aktiengesellschaft und der mit ihr im Sinne der §§ 15 
ff Aktiengesetz verbundenen Unternehmen am Erfolg 
beteiligt, das Interesse an der BayWa-Aktie gestärkt 
und eine höhere Identifikation mit den 
Unternehmensergebnissen erreicht werden. Ferner soll 
die Bindung der Mitarbeiter der BayWa 
Aktiengesellschaft und der mit ihr im Sinne der §§ 15 
ff Aktiengesetz verbundenen Unternehmen an die BayWa 
Aktiengesellschaft erhöht werden. 
 
Ob und inwieweit von der Ermächtigung zur 
Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts 
Gebrauch gemacht wird, wird der Vorstand in jedem 
Einzelfall sorgfältig prüfen. Der Vorstand wird diese 
Option nur dann nutzen, wenn dies nach Einschätzung von 
Vorstand und Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft 
und der Aktionäre liegt. Der Vorstand wird der jeweils 
nächsten Hauptversammlung darüber berichten, sofern von 
der Ermächtigung Gebrauch gemacht wird. 
 
*III. INFORMATIONEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER 
VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
('COVID-19-Gesetz') hat der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abzuhalten. Die Durchführung der Hauptversammlung als 
virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des 
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen beim Ablauf 
der Versammlung sowie bei den Aktionärsrechten. 
 
*Wir bitten unsere Aktionäre um besondere Beachtung der 
nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung 
der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des 
Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten.* 
 
*1. Teilhabe an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilhabe an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 23 der Satzung der 
BayWa Aktiengesellschaft diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und 
rechtzeitig angemeldet sind. 
 
Die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung muss der 
Gesellschaft bis spätestens *Dienstag, 21. Juli 2020, 
24:00 Uhr (MESZ)*, zugehen. Für die Übermittlung 
der Anmeldung an die Gesellschaft stehen die folgenden 
Wege zur Verfügung: 
 
(1) Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann an 
    die Gesellschaft per Post, Telefax oder 
    E-Mail übersandt werden unter der folgenden 
    Adresse: 
 
     BayWa Aktiengesellschaft 
     c/o Better Orange IR & HV AG 
     Haidelweg 48 
     81241 München 
     Deutschland 
     Telefax: +49 89 889 69 06 - 33 
     E-Mail: baywa@better-orange.de 
 
    Zur Erleichterung der Anmeldung wird 
    Aktionären, die spätestens am Dienstag, 14. 
    Juli 2020, 00:00 Uhr (MESZ), im 
    Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
    sind, zusammen mit der persönlichen 
    Einladung zur virtuellen Hauptversammlung 
    ein Anmeldeformular übersandt. Sofern für 
    die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft 
    zur Verfügung gestellte Anmeldeformular 
    verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben 
    für eine zweifelsfreie Identifizierung des 
    sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum 
    Beispiel durch die Nennung des vollständigen 
    Namens bzw. der vollständigen Firma des 
    Aktionärs und der Anschrift. 
(2) Aktionäre, die am Dienstag, 14. Juli 2020, 
    00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der 
    Gesellschaft eingetragen sind, haben zudem 
    die Möglichkeit, sich elektronisch unter 
    Nutzung des passwortgeschützten 
    BayWa-Aktionärsportals unter der 
    Internetadresse 
 
    www.baywa.com/hauptversammlung 
 
    zur Hauptversammlung anzumelden. 
 
Die persönlichen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und 
Zugangspasswort) für das BayWa-Aktionärsportal werden 
denjenigen Aktionäre, die am Dienstag, 14. Juli 2020, 
00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen sind, zusammen mit der persönlichen 
Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Im 
Übrigen werden die persönlichen Zugangsdaten für 
das BayWa-Aktionärsportal nach Eingang der 
ordnungsgemäßen Anmeldung bei der Gesellschaft mit 
der Anmeldebestätigung ('Ticket') zugesandt. Der 
persönlichen Einladung zur virtuellen Hauptversammlung 
bzw. dem Ticket sind auch Formulare für die Stimmabgabe 
per Briefwahl, die Bevollmächtigung eines Dritten und 
die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter beigefügt. 
 
Zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und der Beendigung 
der virtuellen Hauptversammlung können aus 
arbeitstechnischen Gründen Umschreibungen im 
Aktienregister nur dann vorgenommen werden, wenn der 
Umschreibungsantrag *bis Dienstag, 21. Juli 2020, 24:00 
Uhr *(MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen ist. 
Später eingehende Umschreibungsanträge können erst nach 
der Hauptversammlung bearbeitet werden, sodass der 
Erwerber Teilhaberechte und Stimmrechte aus diesen 
Aktien faktisch nicht ausüben kann (Umschreibungsstopp 
bzw. 'Technical Record Date'). In solchen Fällen 
bleiben Teilhabe- und Stimmrecht bis zur Umschreibung 
noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die 
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden 
daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie 
möglich zu stellen. 
 
Wir weisen darauf hin, dass für die Teilhabe an der 
virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts ausschließlich die 
Teilnahmebedingungen nach Gesetz und Satzung der BayWa 
Aktiengesellschaft maßgeblich sind. 
 
*2. Bild- und Tonübertragung der virtuellen 
Hauptversammlung im Internet* 
 
Die gesamte virtuelle Hauptversammlung kann von den 
ordnungsgemäß angemeldeten und im Aktienregister 
eingetragenen Aktionären und deren Bevollmächtigten am 
Dienstag, 28. Juli 2020, ab 10:00 Uhr (MESZ), in Bild 
und Ton im Internet über das passwortgeschützte 
BayWa-Aktionärsportal unter 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
verfolgt werden. Die persönlichen Zugangsdaten zur 
Nutzung des BayWa-Aktionärsportals werden mit der 
persönlichen Einladung bzw. dem Ticket zur virtuellen 
Hauptversammlung übersandt (siehe im Einzelnen unter 
III.1). 
 
*3. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht bzw. 
Teilhaberecht in der virtuellen Hauptversammlung durch 
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen 
Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine 
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder 
einen sonstigen Dritten, ausüben zu lassen. Auch im 
Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine 
ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs sowie eine 
Eintragung im Aktienregister - wie oben unter III.1 
ausgeführt - erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
*3.1 Bevollmächtigung eines Dritten* 
 
Die Erteilung einer Vollmacht an einen Dritten und ihr 
Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft 
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. 
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten 
erklärt, so bedarf es eines Nachweises der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular zur 
Bevollmächtigung eines Dritten erhalten Aktionäre 
zusammen mit der persönlichen Einladung bzw. dem Ticket 
zur virtuellen Hauptversammlung (siehe III.1). Ein 
Formular ist zudem abrufbar unter der Internetadresse 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
Aktionäre, die einen Dritten bevollmächtigen möchten, 
werden gebeten, vorzugsweise die zur Verfügung 
gestellten Formulare zu verwenden. Besonderheiten 
können bei der Bevollmächtigung von Intermediären, 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder 
geschäftsmäßig Handelnden (§ 135 Aktiengesetz) 
vorliegen (siehe nachfolgend III.3.2). 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft können bis *Montag, 27. Juli 2020, 24:00 
Uhr *(MESZ), per Post, per Telefax oder per E-Mail 
unter folgender Adresse erfolgen: 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 

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June 18, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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